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Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V7/3691)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
191 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Dringlichkeitsentscheidung (Dringlichkeit zu V7/3691)

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STADT ERFTSTADT Der Bürgermeister Az.: öffentlich D 7/ Amt: - 10- An den Finanz- und Personalausschuss der Stadt Erftstadt Ich bitte, folgenden Die Vorlage • 3~?:l BeschIAusf.: - 102 Datum: 15.09.2004 Beschluss zu fassen: I J~1-1 I V 7/ wird gem. § 60 (2) S. 1 Gemeindeordnung beschlossen. NW Begründung der Dringlichkeit: Die Abschlagszahlung erschöpft. ist zum 01.10.2004 fällig. Die Mittel der Haushaltsstelle sind Da die nächste Sitzung des Finanz- und Personalausschusses voraussichtlich Ende November 2004 stattfindet. istzur fristgerechten Zahlung die Bereitstellung der Mittel per Dringlichkeitsentscheidung erforderlich. ~ (Elsen) • DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG DerVorlage Erftstadt, den I D 7/3: if -l I wird zugestimmt. J7. O';l. ~oO'l ... (Bösche Bürgermeister ~ (Zerres) Stadtverordneter