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Beschlussvorlage (Dienstanweisung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW))

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
119 kB
Datum
01.04.2014
Erstellt
24.03.14, 18:39
Aktualisiert
24.03.14, 18:39
Beschlussvorlage (Dienstanweisung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW)) Beschlussvorlage (Dienstanweisung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW))

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Vorlage Nr.: 73/2014 Erstellt am: 06.02.2014 Aktenzeichen: 20/200 Verfasser/in: Herr Kirion Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat X nö. Sitzung Termin 01.04.2014 Betreff Dienstanweisung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen x ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) -€ — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Rat stimmt der als Anlage beigefügten Dienstanweisung des Bürgermeisters über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) zu. Vorlage Nr.: 73/2014 . Seite 2 / 2 Erläuterungen Bisher wurden die Grundsätze über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen durch § 22 GemHVO NRW a. F. umfassend festgelegt. Der Gesetzgeber hat im Rahmen der Evaluierung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) mit dem 1. NKFWeiterentwicklungsgesetz (NKFWG) vom 18.09.2012 (GV.NRW.S.432) auch die Regelungen zur Übertragung von Ermächtigungen modifiziert. Die bisherigen Detailregelungen wurden gestrichen und die Entscheidung stärker in die Verantwortung der einzelnen Kommunen gelegt. Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO NRW sind nun Grundsätze über Art, Umfang und Dauer der Ermächtigungsübertragungen vom Bürgermeister zu regeln. Zur Wahrung des Budgetrechts muss der Rat diesen Grundsätzen zustimmen. Die bisherigen konkreten Bestimmungen des § 22 GemHVO NRW a. F. haben sich über Jahre bewährt, sodass das bisherigen Verfahren beibehalten werden soll. Diese Bestimmungen werden in der als Anlage beigefügten Dienstanweisung aufgenommen.