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Vorlage (Kindertagesbetreuung in Einrichtungen hier: Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens für die Trägerschaft von zwei neuen Kindertageseinrichtungen Bezug: Beschluss des Rates vom 14.12.2015 (Vorlage 557/2015))

Daten

Kommune
Brühl
Größe
113 kB
Datum
25.04.2016
Erstellt
13.04.16, 13:42
Aktualisiert
14.04.16, 14:01
Vorlage (Kindertagesbetreuung in Einrichtungen
hier: 	Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens für die Trägerschaft von zwei neuen Kindertageseinrichtungen
Bezug:	Beschluss des Rates vom 14.12.2015 (Vorlage 557/2015)) Vorlage (Kindertagesbetreuung in Einrichtungen
hier: 	Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens für die Trägerschaft von zwei neuen Kindertageseinrichtungen
Bezug:	Beschluss des Rates vom 14.12.2015 (Vorlage 557/2015)) Vorlage (Kindertagesbetreuung in Einrichtungen
hier: 	Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens für die Trägerschaft von zwei neuen Kindertageseinrichtungen
Bezug:	Beschluss des Rates vom 14.12.2015 (Vorlage 557/2015))

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 51 Schmitz 51 24.02.2016 95/2016 Betreff Kindertagesbetreuung in Einrichtungen hier: Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens für die Trägerschaft von zwei neuen Kindertageseinrichtungen Bezug: Beschluss des Rates vom 14.12.2015 (Vorlage 557/2015) Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt Schmitz Kämmerer RPA FB 30 Dartsch Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: 0 Vorbemerkungen In der Ratssitzung am 14.12.2015 (Vorlage 557/2015) wurde der Neubau einer Kindertagesstätte mit vier Gruppen und die Eröffnung einer bis zu dreigruppigen Kindertagesstätte in der Domäne Walberberg am 1. August 2016 als Vorläufereinrichtung für eine zusätzliche Kindertagesstätte in einem der beiden Neubaugebiete im Brühler Süden beschlossen. Der Rat beauftragte den Bürgermeister mit der Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens unter den freien Trägern der Jugendhilfe für die beiden vorgenannten Maßnahmen. Ferner sollte geprüft werden, ob die Einrichtung der viergruppigen Kindertagesstätte vom Brühler Eisenwerk im Sinne eines Betriebskindergartens getragen werden kann oder ob die Stadt oder ein freier Träger der Wohlfahrtspflege mit dem Unternehmen bezüglich der Kindertagesstätte in anderer Weise kooperieren kann, um beispielhaft einen Betriebskindergarten des Unternehmens zu integrieren. 1. Interessenbekundungsverfahren Drucksache 95/2016 Seite - 2 – Mit Schreiben vom 16.12.2015 wurden folgende 14 in der Region aktive Träger der freien Jugendhilfe aufgefordert, ihr Interesse am Betrieb und gegebenenfalls Bau von Kindertageseinrichtungen in Brühl zu bekunden: - Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Erft/Düren Arbeiterwohlfahrt Regionalverband Rhein-Erft &Euskirchen Brühler Turnverein 1879 e.V. Caritasverband für den Rhein-Erft-Kreis e.V. Der Paritätische Deutsches Rots Kreuz Diakonie Michaelshoven Froebel e.V. Käpt’n Browser Berlin Kinderzentren Kunterbunt Kita Mare gGmbH Köln Lazarus-Hilfswerk Lebenshilfe Rhein/Erft Schloss Dillborn Jugendhilfe Zusätzlich wurde über die regionale Presse zur Interessenbekundung aufgerufen. Als Voraussetzung wurden sieben Punkte genannt, deren Erfüllung die Stadt Brühl von den zukünftigen Trägern erwartet: 1. Es liegt eine Anerkennung gem. § 75 SGB VIII vor. 2. Es wurden mehrjährige Erfahrungen im Bereich der Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen gemacht. 3. Die Bereitschaft zu einem langfristigen Engagement von mindestens 20 Jahren ist gegeben. 4. Der Trägeranteil an den Betriebskosten gemäß den Bestimmungen des Kinderbildungsgesetzes wird aufgebracht. 5. Die Aufnahmekriterien werden bedarfsorientiert und überkonfessionell gestaltet. 6. Es erfolgt die Beteiligung am zentralen Vormerksystem „Kita-Navigator“. 7. Eine tarifliche oder tarifanaloge Bezahlung der Mitarbeiter/innen ist sichergestellt. Aufgrund des Aufrufes gingen neun schriftliche Interessenbekundungen freier Träger der Jugendhilfe sowie zwei Interessenbekundungen von Investoren, die lediglich Interesse an der Erstellung der jeweiligen Gebäude hatten, ein. Nach Prüfung der Unterlagen erfüllen drei der neun interessierten Träger sämtliche sieben Kriterien. Es sind dies: 1. 2. 3. Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Erft/Düren e. V. jugend@lazarus.gGmbH mit Sitz in Hürth Lebenshilfe im Rhein-Erft-Kreis e. V. Drucksache 95/2016 Seite - 3 – Die übrigen Träger konnten grundsätzlich keine Zusage über die Übernahme eines entsprechenden Trägeranteils über einen Zeitraum von 20 Jahren machen (Anlage1). Der Arbeiter-Samariter-Bund ist in Brühl seit vielen Jahren als Träger der Jugendhilfe mit verschiedenen Diensten und auch als Träger der Kindertagesstätte Rodderweg 270 tätig. Somit sind sowohl das Konzept wie auch die Alltagspraxis bekannt. Hierüber liegen hinreichend viele, durchweg sehr gute Erfahrungen in unserer Stadt vor. Sowohl die Lebenshilfe, als auch die jugend@lazarus.gGmbH haben fachlich überzeugende Konzepte eingereicht und sehen beide für das Gebäude neben einer Kita weitere Nutzungen vor. Die Konzepte der drei Träger sind als Anlage 2 beigefügt. Zusätzlich hat die Verwaltung in den Städten Hürth und Bergheim, in denen sowohl die Lebenshilfe als auch jugend@lazarus mit je einer Kindertagesstätte vertreten sind, Referenzen eingeholt, die allesamt sehr positiv ausfielen. In der Sitzung stellen verantwortliche Mitarbeiter/innen der drei Träger ihre Konzepte vor und stehen für Nachfragen zur Verfügung. 2. Gründung einer Betriebs-Kita durch das Brühler Eisenwerk Die Verwaltung hat zwischenzeitlich geprüft, ob der Neubau einer Kindertagesstätte als Einrichtung des Brühler Eisenwerkes im Sinne eines Betriebskindergartens getragen werden kann. Nach Auskunft des Unternehmens gibt es hierfür jedoch keinen Bedarf, da eine Umfrage unter den 1.600 Beschäftigten lediglich einen Bedarf von zwei Kitaplätzen ergeben hat. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass es über die Regelung des interkommunalen Finanzausgleiches im KiBiz durchaus die Möglichkeit für Nicht-Brühler Eltern gibt, einen Platz in einer Brühler Kindertagesstätte in Anspruch zu nehmen, sofern sie in Brühl arbeiten und nur so die Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit gewährleistet ist. Anlage(n): (1) Auswertungsschema Interessensbekundung (2) Konzeption ASB (3) Konzeption Lazarus (4) Konzeption Lebenshilfe