Daten
Kommune
                    Brühl
                Größe
                        218 kB
                    Datum
                        25.04.2016
                    Erstellt
                        13.04.16, 13:42
                    Aktualisiert
                        13.04.16, 13:42
                    Stichworte
Inhalt der Datei
                Pädagogische Konzeption
Arbeiter – Samariter - Bund
Regionalverband Erft/Düren e.V.
Inklusives Familienzentrum ASB
Kindertagesstätte Sonnenkäfer
Verfasst von: A. Vieren & Team
Vorwort
Hier im Haus haben viele Veränderungen stattgefunden. Seit 1971 gab es hier die
unterschiedlichsten Gruppenformen. Das Konzept wurde bei den einzelnen Veränderungen
angepasst.
Konzept
1.0 Träger
Träger der Einrichtung integratives Familienzentrum Kinderhaus Heinrich ist seit dem
01.08.2012 der
Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Erft/Düren e.V.
Am Hahnacker 1
50374 Erftstadt
Tel.: 02235/4602-0
Fax: 02235/ 4602-299
Homepage: www.asb-erft.de
E-Mail: kiga.heinrich@asb-erft.de
1.1 Allgemeines Leitbild des Arbeiter-Samariter-Bundes
Der Arbeiter-Samariter-Bund ist eine Hilfsorganisation und Wohlfahrtsverband. Er ist eine
gemeinnütziger Verein mit Vorsitz des Bundesvorstandes, dessen Mitglieder die Entwicklung
mitbestimmen und kontrollieren.
Der ASB setzt sich aus dem Bundesverband, Landschaftsverbänden sowie Kreis- und
Ortverbände zusammen.
Humanitäre und demokratische Grundsätze bilden die Basis der Arbeit des ASB im In- und
Ausland.
Der ASB war, ist und bleibt eine parteipolitische neutrale und konfessionelle ungebundene
Organisation, die Menschen in Not helfen ohne Ansehen ihrer politischen, rassischen,
nationalen oder religiösen Zugehörigkeit.
Da wir eine Einrichtung des Arbeiter-Samariter-Bundes sind arbeiten wir am Leitbild der
Gesamtorganisation orientiert.
1.2 Lage
Die Kindertagesstätte liegt im Westen der Stadt Brühl unmittelbar am Rande der Ville. Der
Heider Bergsee und der umliegende Wald sind fußläufig in wenigen Minuten zu erreichen
und bieten vielseitige Möglichkeiten.
Angrenzend an unser Grundstück befindet sich ein großer städtischer Spielplatz mit
integriertem Bolzplatz.
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Die Einrichtung kann mit dem Bus der Linie 704 erreicht werden, eine Bushaltestelle liegt
gegenüber der Kindertagesstätte.
1.3 Chronik und Zielgruppe
Die Kindertagesstätte Sonnenkäfer vormals Kinderhaus Heinrich, sowie Caritas Kinderhaus
St. Heinrich sowie Jugendhaus Roddergrube und Kindergarten & Hort St. Heinrich, wurde
1971 erstmals ausschließlich für die Familien die vor Ort in den Notunterkünften bzw.
Baracken später Wohnhäuser untergebracht waren, errichtet. 1992 wurde aus dem
Kindergarten eine Kindertagesstätte. Seit 2001 betreuen wir hier im Haus Kinder unter 3
Jahren. Im Jahr 2008 schlossen wir, zugunsten der OGS, die Hortgruppe. Zu diesem Zeitpunkt
entstand eine integrative Gruppe in der wir Kinder mit besonderem Förderbedarf
aufnahmen. In derselben Zeit entstanden weitere Plätze für Kinder unter 3 Jahren.
Heute betreuen wir in unserer Einrichtung, neben den Kindern aus den Notunterkünften und
von Asylfamilien, Kinder mit und ohne Förderbedarf, aus dem gesamten Stadtgebiet.
1.4 Aufnahmekriterien
Wir entscheiden bei der Aufnahme nicht nach Nationalität, Konfession, politischer
Einstellung oder ethnischer Zugehörigkeit. Sondern wir entscheiden bei der Aufnahme nach
sozialen Kriterien. Die Aufnahmekriterien werden vom Rat der Tageseinrichtung
beschlossen.
Aufnahmekriterien:
•
Kinder aus den Notunterkünften (Obdachlosenviertel
Aussiedlerwohnheim Willy-Brandt-Straße)
Lupinenweg
sowie
•
Kinder von alleinerziehenden Elternteilen, Scheidungsfällen und von Arbeitslosigkeit
oder Obdachlosigkeit bedrohte Familien
•
Geschwisterkinder
•
Kinder aus der Nachbarschaft
Bei der Entscheidung werden die Altersmischung der Gruppe sowie das Verhältnis von
Jungen und Mädchen berücksichtigt.
Sollte es einen deutlichen Überhang an Vormerkungen aus einer Priorität geben, dürfen
nicht mehr als 50% der freien Plätze mit Kindern aus diesem Punkt aufgenommen werden,
sodass die Möglichkeit besteht auch Kinder aus anderen Prioritätspunkten aufzunehmen.
-Diese Regelung wurde durch den Elternrat entschieden.-
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1.5 Gruppen/Gruppenstruktur
In der Kindertagesstätte betreuen wir 60 Kinder im Alter von 4 Monaten bis zur Einschulung,
aufgeteilt in vier Gruppen mit je 15 Kindern. In allen vier Gruppen werden Kinder aus allen
Altersstufen betreut.
Das heißt:
Gruppe 1:
insgesamt 15 Kinder: 6 Kinder unter 3
Jahre und 9 Kinder über 3 Jahre alle
können bis zur Einschulung bleiben. 3
inklusive Kinder können hier betreut
werden.
Gruppe 2:
insgesamt 15 Kinder: 6 Kinder unter 3
Jahre und 9 Kinder über 3 Jahre alle
können bis zur Einschulung bleiben. 3
inklusive Kinder können hier betreut
werden.
Gruppe 3:
insgesamt 15 Kinder: 7 Kinder unter 3
Jahre und 8 Kinder über 3 Jahre alle
können bis zur Einschulung bleiben. 2
inklusive Kinder können hier betreut
werden.
Gruppe 4:
insgesamt 15 Kinder: 7 Kinder unter 3
Jahre und 8 Kinder über 3 Jahre alle
können bis zur Einschulung bleiben. 2
inklusive Kinder können hier betreut
werden.
1.6 Team und Personalstruktur
Die personelle Besetzung richtet sich nach der Vereinbarung zu den Grundsätzen über die
Qualifikation und den Personalschlüssel nach § 26 Abs. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur frühen
Bildung und Förderung von Kindern (KiBiz). Zu unserem Selbstverständnis gehört es,
innerhalb unserer Einrichtung Praktikanten während ihrer Ausbildung praxisnah zu begleiten
und anzuleiten.
Ein partnerschaftliches Miteinander, Vertrauen und gegenseitige Wertschätzung sind
Grundlagen einer guten Zusammenarbeit im Sonnenkäferteam. Ein kollegialer Austausch,
gruppenübergreifendes Arbeiten und der Einsatz der eigenen Persönlichkeit sind ebenso
gefordert, wie das Engagement und die Offenheit gegenüber der gesamten Arbeit.
Gemeinsame Zielabsprachen und ein aufgabenorientiertes Aufeinander-Zuarbeiten und
Transparenz sind für eine erfolgreiche Teamarbeit unabdingbar.
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In unserem Team arbeiten:
1 freigestellte Einrichtungsleitung
pro Gruppe 1 Erzieher/in als Gruppenleitung sowie 1 weitere Fachkraft
1 Motopädin sowie 1 Sprachheiltherapeutin für die inklusiven Kinder
2 Kinderpflegerin; gruppenübergreifend
1 weitere Fachkraft gruppenübergreifend
1 Auszubildende in der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin
1 Erzieherin zur alltagsintegrierten Sprachförderung/Gruppenübergreifend
1 Küchenkraft
1 Schreibkraft
Nach Möglichkeit stellen wir jemanden für ein Freiwilliges Soziales Jahr und/oder ein/e
Anerkennungspraktikant/in ein.
Die Aufgabe als Leitung wahren wir durch einen partnerschaftlichen Leitungsstil; dazu zählen
Teamgespräche, Einzelgespräche, fachliche Anleitung und Beratung, Delegation von
Aufgaben und Übertragen von Verantwortung.
Wertschätzung, Offenheit und Kritikfähigkeit sind Voraussetzungen für eine gute
Zusammenarbeit mit Kindern, Eltern, dem Träger und anderen Partnern.
1.7 Öffnungszeiten
Unter Berücksichtigung des Wohles der Kinder, der berechtigten Belange der
Ehrziehungsberechtigten sowie der personellen und örtlichen Gegebenheiten, setzt der
Träger nach Anhörung des Elternrates die Öffnungszeiten fest (§ 9 Abs. 4 KiBiz). Dabei
können Familien zwischen 35 Std. und 45 Std. wählen.
Unsere Öffnungszeiten lauten (45 Std.):
Montag
Dienstag bis Donnerstag
Freitag
Beispiele für das 35 Std. Model:
Block von Montag bis Freitag
oder
Vor- und Nachmittag Montag bis Freitag
7:30 Uhr – 16:00 Uhr
7:30 Uhr – 17:00 Uhr
7:30 Uhr – 15:30 Uhr
7:30 Uhr – 14:30 Uhr
7:30 Uhr – 12:30 Uhr
14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Die Einrichtung bleibt in der Regel während der Sommerferien für drei Wochen, sowie
zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen.
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2.0 Gesetzliche Grundlagen und Grundsätze
Für die Kindertagesbetreuung relevanten Paragrafen:
•
Sozialgesetzbuch, Achtes Buch, Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
•
§ 22a - 25 SGB VIII Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
•
Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) –
Viertes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes SGB VIII
•
Personalvereinbarung der Trägerzusammenschlüsse der freien und öffentlichen
Jugendhilfe
•
Die Rechte der Kinder
2.1 Finanzielle Beiträge der Eltern
Die Erziehungsberechtigten haben laut § 90 SGB VIII, entsprechend ihrer wirtschaftlichen
Leistungsfähigkeit, monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Jahres-Betriebskosten zu
entrichten. Besuchen mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung, so
entfallen die Beiträge für das zweite und jedes weitere Kind. Wenn sich unterschiedlich hohe
Beiträge ergeben, ist der jeweils höchste Beitrag zu zahlen. Die mögliche Höhe der
Elternbeiträge kann man beim Jugendamt der Stadt Brühl erfragen.
Für die Teilnahme eines Kindes am Mittagstisch (12:00 Uhr) ist ein zusätzlicher Beitrag an
den Träger der Einrichtung zu entrichten. Bei regelmäßiger Teilnahme wird zurzeit ein fester,
nach Alter gestaffelter Beitrag monatlich erhoben (unabhängig von den Schließzeiten):
•
bis 3 Jahre 35,-€
•
bis Schuleintritt 40,-€
Pro Einzelmahlzeit ist ein Beitrag von z. Zt. 3,00 € an den Träger der Einrichtung zu zahlen.
3.0 Fachleitbild und pädagogische Arbeit der Tagesstätten des Arbeiter-Samariter-Bundes
Unsere Einrichtungen in ASB- Trägerschaft sind die Tagesstätte Regenbogen in Kierdorf, die
Kindertagesstätte Storchennest mit Familienzentrum in Frechen und das inklusive
Familienzentrum ASB Kindertagesstätte Sonnenkäfer in Brühl. Zudem ist der ASB Träger
eines Jugendzentrums: Jugendkulturhaus Passwort Cultra in Brühl.
Die Tagesstätten verfolgen als familienergänzende Einrichtungen einen eigenständigen
Erziehungs- und Bildungsauftrag für Kinder im Alter von 4 Monaten bis Schuleintritt.
Als ASB-Einrichtungen haben wir einen sozialen und wertschätzenden Auftrag, der unser
Handeln prägt und beeinflusst.
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Unsere Kindertagesstätte ist ein Platz an dem die Kinder sich mit Hilfe der Erzieher/innen
individuell entfalten und entwickeln können. Hier können die Kinder Freundschaften
schließen, sich gegenseitig motivieren Neues zu lernen.
Die pädagogische Konzeption der Kindertagesstätte Sonnenkäfer basiert auf dem
Grundverständnis, dass die Kindertagesstätte Lebens- und Erfahrungsraum für alle Kinder
und Familien mit ihren individuellen Bedürfnissen ist.
Mit dem Ziel für alle Kinder ein partnerschaftliches, demokratisches, tolerantes und
gleichberechtigtes Miteinander zu erlernen.
Durch die gemeinsame Erziehung bekommen alle Kinder vielfältige Entwicklungsanreize und
können im Zusammenleben Unterschiede und Ähnlichkeiten erleben, wodurch sich eine
Atmosphäre sozialer Toleranz entwickelt, die jedem Kind ungeachtet seiner Fähigkeiten ein
positives Selbstwertgefühl vermittelt.
Grundlage der pädagogischen Arbeit ist die Überzeugung, dass jedes Kind die Potentiale zu
einer konstruktiven Entwicklung in sich trägt.
•
Ganzheitliches Lernen, ausgerichtet auf das Erleben der Kinder, d.h. Vorbereitung auf
gegenwärtige und zukünftige Lebenssituationen und Befähigung, diese zu bewältigen
•
Ressourcenorientiertes Arbeiten anhand der Stärken und Fähigkeiten
•
Entlastung und Unterstützung der Familien durch Schaffung eines sozialen
Netzwerkes
•
Toleranz, Vielfalt und Offenheit im Zusammenleben von unterschiedlichen Menschen
als Grundlage für ein Miteinander
Definition von Behinderung: „ Als behindert gelten Personen, die infolge einer Schädigung
ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Funktionen soweit beeinträchtigt sind, dass ihre
unmittelbaren Lebensverrichtungen oder ihre Teilhabe am Leben der Gesellschaft erschwert
werden.“ Handbuch Heilpädagogisches Grundwissen; 1994; Herder Verlag
Grundsatz: „Es ist normal verschieden zu sein! ...Das Behinderung nur als Verschiedenheit
aufgefasst werden muss, dass ist ein Ziel, um das es uns gehen muss...“ Richard von
Weizäcker, 1993
3.1 Fachlichkeit
In den einzelnen Tageseinrichtungen arbeiten wir mit unterschiedlichen Schwerpunkten. Zu
unseren Schwerpunkten gehören unter anderem die Arbeit mit Kindern aus unterschiedlich
schwierigen Lebenssituationen, die inklusive Arbeit, die Arbeit mit Kindern aus
unterschiedlichen Herkunftsländern sowie die Arbeit mit Kindern unterschiedlichem Alter.
Um die Arbeit mit dem bunt gemischtem Klientel in den einzelnen Einrichtungen qualitativ
gut zu gestalten, bedarf es eine hohe Fachlichkeit der Mitarbeiter, die regelmäßige Fort- und
Weiterbildungen, Fachtagungen und Supervision voraussetzt.
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Die Erziehungsberechtigten sind hauptverantwortlich für die Erziehung des Kindes. Die
Begegnung und Zusammenarbeit ist wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit. Die
Einrichtungen sind Orte für das Entstehen sozialer Kontakte und bieten den
Erziehungsberechtigten pädagogische Unterstützung durch Elternabende, Gesprächskreise,
Vorträge und Beratung an.
Grundlage geeigneter fachspezifischer Maßnahmen und Zielsetzung ist die ganzheitliche
Sichtweise. Eines unserer Ziele ist es, dass die Kinder gegenwärtige und zukünftige
Situationen mit größtmöglicher Selbständigkeit bewältigen können
3.2 Selbstverständnis
Wir beobachten kontinuierlich die Bedürfnisse, Fähigkeiten und Entwicklung der Kinder
angelehnt an den Situationsorientierter Ansatz. Wir erkennen im ständigen Diskurs mit
Kindern, Erziehungsberechtigten und anderen Erwachsenen lebensgeschichtlich bedeutsame
Situationen, analysieren und gestalten auf dieser Grundlage ganzheitliche Lernprozesse.
Die Erziehungsberechtigte und wir gehen eine vertrauensvolle, partnerschaftliche Beziehung
zugunsten der Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder ein. Sie umfasst die Ergänzung
und Unterstützung des Kindes und dessen sozialen Netzwerkes durch Information und
Beratung der Erziehungsberechtigten.
Die Kinder haben die Möglichkeit ihre eigene soziale Rolle innerhalb der Gruppe zu finden.
Kinder lernen mit- und voneinander. Deshalb ermöglichen wir den Kindern, im gemeinsamen
Tun ihre vielfältigen Erfahrungen und Kompetenzen aufeinander zu beziehen. Entsprechend
ihrer Entwicklung werden die individuellen Bedürfnisse und Entwicklungsaufgaben erkannt
und der Bildungsauftrag gezielt und altersentsprechend berücksichtigt und umgesetzt.
In erster Linie werden die Kinder, entsprechend ihrer Möglichkeiten, aktiv an der
pädagogischen Planung beteiligt „Was sie selbst tun können, wird ihnen zugetraut und
zugemutet.“
Um den Kindern die Gelegenheit zu geben, sich im Spiel mit ihrer Lebenswelt auseinander
setzen zu können, schaffen wir ein anregendes, vielfältiges pädagogisches Umfeld. Wir
eröffnen den Kindern Lern- und Erfahrungsräume, die über ihre bis dahin gemachten
Erfahrungen hinausgehen und bieten ihnen neue Entwicklungsmöglichkeiten. Neugier,
Interesse, Entdeckerlust und Experimentierfreude der Kinder werden unterstützt, so dass
vielseitige Wahrnehmungs- und Ausdrucksmöglichkeiten -Selbstbildungspotentialegefördert werden.
Das Zusammenleben von Kindern mit verschiedenen Herkunfts-, Entwicklungs- und
Leistungsvoraussetzungen bietet uns die Möglichkeit, anhand von vielfältigen
Lernsituationen das Selbstvertrauen aller Kinder zu stärken, sowie ihre besondere Begabung
und das Verständnis untereinander zu fördern.
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Wir
unterstützen Mädchen und
Jungen
in ihrer
geschlechtsspezifischen
Identitätsentwicklung und wenden
uns gegen stereotype Rollenzuweisungen und
Rollenübernahmen. (Sexualerziehung)
Wir vernetzen uns im Rahmen der Familienzentrumsarbeit mit unterschiedlichen
Einrichtungen, Vereinen und Institutionen des Gemeinwesens. Ebenso sensibilisieren wir die
lokale Öffentlichkeit für die Belange der betreuten Kinder und ihrer Familien.
Kontinuierlich reflektieren wir sowohl die gesellschaftliche als auch die kindliche
Entwicklung.
Die Einrichtungskonzeption wird fortlaufend im Team überdacht und die pädagogische
Arbeit evaluiert.
3.3 Partizipation
Partizipation ist ein grundlegendes Recht der Menschen (Artikel 1 und 2 Grundgesetz) und
als Auftrag der Tageseinrichtung gesetzlich festgelegt im Sozialgesetzbuch (SGB).
Im Wesentlichen geht es darum, Kindern und Eltern die Mitsprache bei Planungs-,
Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen zu verschaffen, die direkten oder auch indirekten
Einfluss auf ihre Lebenswelten haben.
Durch frühes Einbeziehen in Entscheidungen entwickeln Kinder Problemlösungsstrategien
und üben sich in deren Umgang umso das Gefühl zu entwickeln selbstwirksam zu sein. Durch
die Übernahme von kleinen Verantwortlichkeiten und Aufgaben und deren erfolgreiche
Bewältigung entwickeln sie Vertrauen in eigene Fähigkeiten, lernen eigenverantwortliches
Handeln und erhalten Respekt vor anderen Personen.
Partizipation ermöglicht:
•
•
•
Kindern Mitbestimmung und Mitverantwortung zu erlernen und zu tragen
Kindern die Auswirkungen ihres Engagements zu sehen, nachzuvollziehen und sich
damit identifizieren zu können.
Kindern und Erzieherinnen gemeinsam Entscheidungen und Lösungen für Probleme
zu finden
Wir legen besonderes Augenmerk auf die Motivation der Kinder und auf die Auswahl der
Methoden der Beteiligung. Partizipation soll Spaß machen, da sie sonst schnell ihre
Anziehungskraft verliert.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Partizipation ist, dass die Erwachsenen die Äußerungen
aller Kinder wertschätzend beachten, sie ernst nehmen und sie auf der Suche nach eigenen
Lösungen unterstützen. Kinder erhalten so die Chance, sich zu starken individuellen
Persönlichkeiten, engagierten und kritischen Bürgern/innen in einer demokratischen
Gesellschaft zu entwickeln.
In unserer Einrichtung sind unterschiedliche Formen der Partizipation vorhanden, z.B.:
Teilhabe an einfachen dialogischen Gesprächssituationen (Spiel-und Gesprächskreisen),
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spontane Gesprächsrunden, Bewältigung von Konfliktsituationen, Wahl des Elternrates,
Freispiel, Elternversammlungen, Frühstücksbuffet, etc….
3.3.1 Beschwerdemanagement für Kinder
Den Kindern haben die Möglichkeit zu jeder Zeit ihre Bedürfnisse, Wünsche sowie
Beschwerden zu äußern. Sie können und dürfen sich an einen ihnen vertrauten Mitarbeiter
wenden. Im morgendlichen Sing- und Gesprächskreis haben die Kinder z.B. die Möglichkeit
sich und ihre Beschwerde vorzubringen. Ebenso können sie im persönlichen Gespräch ihre
Anliegen formulieren.
Hier werden alle Kinder ernst genommen und unterstützt das Vorgebrachte umzusetzen.
Die Selbstwahrnehmung und das Selbstbewusstsein werden damit gestärkt.
Kommunikationsfähigkeit und Vertrauen wird gefördert, Achtung vor dem Anderen und
Wertschätzung erlernt.
Kinder nutzten je nach ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen unterschiedliche Formen der
Beschwerde z.B.: Nonverbale-, Ermöglichungs-, Verhinderungs-, Spontan-, Indirekte- sowie
Einzelbeschwerde.
3.4 Inklusive altersgemischte Gruppen
Die verschiedenen Interessen und Bedürfnisse der Kinder in den inklusiven altersgemischten
Gruppen sind eine Bereicherung für das Gruppenleben. Durch das Zusammenleben der
Kinder werden soziale Verhaltensweisen, wie Rücksichtnahme, Toleranz und Verantwortung
besonders unterstützt.
Die Altersmischung in unseren Gruppen ermöglicht eine individuelle Betreuung der
einzelnen Kinder, weil sich durch diese Mischung die Entwicklungs- und
Betreuungsansprüche der Kinder ergänzen.
Die schwierige Phase der Eingewöhnung ist durch die ausgewogene Altersstruktur
erleichtert.
Die inklusiven altersgemischten Gruppen bieten eine anregungsreiche Atmosphäre: Die
jüngeren Kinder lernen von den „Großen“ wodurch Eigenaktivität, Selbstständigkeit und
Sprache angeregt werden. Die älteren Kinder können im gemeinsamen Spiel mit den
Jüngeren Fertigkeiten und Fähigkeiten erproben und vertiefen, indem sie ihnen Dinge
zeigen, Sachverhalte erklären und bei alltäglichen Schwierigkeiten helfen.
Alle Kinder können leichter ihren Platz in der Kindergemeinschaft finden und ihr
Selbstwertgefühl stärken. Die Kinder lernen Kompromisse einzugehen und kommunikative
Mittel einzusetzen, damit ein gemeinsames Spiel möglich ist.
Mit steigendem Alter können die Kinder sich eher gleichaltrigen Spielpartnern zuwenden, die
gleiche Interessen haben. Hierbei werden die Kinder vor andere Herausforderungen gestellt,
Konflikte werden gleichrangig und gleichberechtigt ausgetragen.
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Kinder im Alter von 0-3 Jahren brauchen entsprechend ihrem Entwicklungsstand mehr
Zuwendung, Pflege, Aufmerksamkeit und Nähe als ältere Kinder.
Geborgenheit und Vertrauen als positive Lebensgrundstimmung, sowie eine kontinuierliche
Betreuung sind für die Gesamtentwicklung des Kindes von entscheidender Bedeutung.
Das unmittelbare und sensible Eingehen auf die Bedürfnisse des Kindes gibt diesem eine
Lebenssicherheit, eine Reserve an positiven Erfahrungen, die hilft Enttäuschungen und
Belastungen besser zu bewältigen.
D. h. für uns als Tageseinrichtung ist eine erste Kontaktaufnahme des Kindes zu einer festen
Bezugsperson wichtig. Diese kümmert sich in der Eingewöhnungszeit -in Anwesenheit einer
familiären Bezugsperson- bevorzugt um das Kind, wickelt es, füttert es und bringt es ins Bett
(vgl. Eingewöhnung und Aufnahme).
Die daraus gewonnene Sicherheit ermöglicht dem Kind, intensivere Kontakte zu weiteren
Bezugspersonen aufzubauen.
Für Erziehungsberechtigte die wieder ins Berufsleben zurückkehren, ist die Betreuung des
Kindes innerhalb unserer Kindertagesstätte eine professionelle, konstante Institution der
Erziehung und Bildung.
Ziel der inklusiven Arbeit ist es daher, ein Förderangebot zu gestalten, dass Potentiale weckt
und Entwicklungsprozesse anbahnt und zulässt. Unsere Gruppen sind umfassende
Lernsituation für Kinder, ein Lebens- und Erfahrungsraum, der kein Kind ausschließt. Jedes
Kind wird in seiner Individualität und Einzigartigkeit wahrgenommen und respektiert.
Das Zusammenleben im Alltag, sprich das Miteinander, ist von großem Wert und bietet allen
Beteiligten ein breites Lernspektrum.
Kinder machen früh die Erfahrung, dass ein Anderssein nicht ein besser oder schlechter
bedeutet, sondern mit Individualität und Persönlichkeit einhergeht.
3.5 Regeln
Um den Interessen und Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden und ein
partnerschaftliches Miteinander zu schaffen, gehören Regeln zur päd. Arbeit. Die Regeln gibt
es aus unterschiedlichen Gründen, z.B. Schutz der körperlichen und seelischen
Unversehrtheit, Partizipation, Lernen, Wertvorstellung und um den Tagesablauf zu
strukturieren.
Einige Richtlinien sind verbindlich, z. B. „Der Gruppenraum darf nicht ohne das Wissen und
die Erlaubnis der Erzieherin verlassen werden“.
Zudem gibt es Regeln, die situationsabhängig und altersentsprechend von den Kindern
selbständig aufgestellt werden, z. B. einigen sich die Kinder auf eine bestimmte Zahl von
Mitspielern innerhalb eines Spielbereiches.
Darüber hinaus können im Rahmen der Selbständigkeitserziehung Regeln individuell in
Abhängigkeit von Alter, Tagesform und Verhalten der Kinder abgewandelt werden.
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Regeln und Rituale geben sowohl sichere Orientierung, als auch Halt.
3.6 Freispiel
Die Freispielzeit ist ein wichtiges Element im Kindertagesstättenalltag. Das Kind entscheidet
in den Freispielphasen - selbstinitiierte Lernprozesse -, je nach seinen Interessen und
Bedürfnissen
•
•
•
•
•
was
wann und wie lange
wo
wie
und mit wem es spielt.
Die Zeit für das Freispiel wird im Alltag durch die Erzieher/innen ermöglicht. Im freien Spiel
werden Normen und Strategien des Zusammenlebens ausprobiert, Konkurrenz und Streit,
Solidarität und Kooperation sowie Integration und Ausgrenzung können erfahren werden.
Durch Eigeninitiative und auch durch Beobachtung von anderen findet ein kindlicher
Lernprozess statt. Im gemeinsamen Spiel lernt das Kind, Konflikte zu lösen, eigene Interessen
zu verfolgen aber auch konkurrierende Interessen zu respektieren, Kompromisse zu
schließen, zu teilen, zu kooperieren, selbstbewusst zu werden.
Diese Entscheidungsmöglichkeiten bieten dem Kind Freiräume, die in so starkem Ausmaß im
späteren Leben (Schulzeit) nicht immer gegeben werden.
Durch die verschiedenen zur Verfügung stehenden Spiel- Bastelmaterialien und gesetzten
Spielimpulse kann das Kind konstruktiv, kreativ und schöpferisch tätig sein.
Bereits erfahrene Eindrücke/Erlebnisse werden verarbeitet, z. B. beim Nachspielen von
Alltagssituationen im Rollenspiel.
Kinder lernen bei jedem Spiel.
„Alle Momente, die effizientes Lernen ausmachen, sind im Spiel vorhanden. Das Spiel ist die
ideale Form des Lernens, weil die Kinder dabei in höchstem Maße aktiv sind, mit Intensität
und Eifer aus eigenem Antrieb sich spontan damit beschäftigen, was sie gerne können
möchten. Ihr Lernen ist im Spiel individuell und freiwillig.
Es dauert so lange, bis ein Lernprozess abgeschlossen oder die Lust an etwas verloren
gegangen ist.
Solches Lernen ist nicht planbar. Es ist im Kind selbst angelegt. Das Kind weiß sich die
Situation im Spiel so ein zu richten, dass es Schwierigkeiten, die eintreten können, selbst
meistern kann. Es verfügt über Muster der Wirklichkeitsbewältigung, mit denen es sich in
seiner Fortentwicklung selbst hervorbringen kann.“
(Zitat: G. Schäfer, 1989)
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3.7 Projekte und AGs
Im Laufe eines Kindergartenjahres werden unterschiedliche Themen in Form von
gruppeninternen und/oder gruppenübergreifenden Projekten bearbeitet.
Durch die Erweiterung des Umfeldes bedeutet die Projektarbeit eine ganzheitliche
Wissensvermittlung und entspricht dem Anliegen des Bildungsauftrages.
Teil des Projektes ist neben dem Prozess selbst, die abschließende Präsentation der
Ergebnisse.
AGs sind Arbeitsgemeinschaften, an denen die Kinder, je nach ihren persönlichen Interessen,
teilnehmen und in denen sie an die unterschiedlichsten Lebensbereiche herangeführt
werden. In den AGs werden Schwächen abgebaut und die Stärken einzelner Kinder, ebenso
wie die Gemeinschaft untereinander, gefördert.
Abhängig vom Angebot und dessen Ergebnis, gibt es offene und geschlossene AGs, die zu
festen Zeitpunkten und Wochentagen stattfinden.
Durch das gruppenübergreifende Angebot ist die Begegnung vielschichtiger Kulturen und
Altersstufen möglich.
In den AG-Stunden lernen die Kinder, kurzfristige Ziele zu verfolgen. AGs können nach Bedarf
auch an ein Projekt angegliedert werden.
3.8 Bildung/päd. Arbeit
Lernen ist der dauerhafte Erwerb einer neuen oder Veränderung einer schon vorhandenen
Fähigkeit, Fertigkeit oder Einstellung. Lernen kann jeder Mensch nur selbst.
Bildung ist mehr als Lernen. Bildung beschreibt eine gewisse Qualität von Lernprozessen nicht nur die Aneignung von Wissen und Fertigkeiten - ein Lernen mit allen Sinnen, bei dem
die ganze Breite der Selbstbildungspotentiale der Kinder zum Tragen kommt.
Begleitung, Förderung und Herausforderung der Kinder insbesondere in den sensorischen,
motorischen, emotionalen ästhetischen, kognitiven, sprachlichen und mathematischen
Entwicklungsbereichen.
Das Lernen untereinander ist geprägt von: Unsicherheiten abbauen, Akzeptanz,
Kompromissbereitschaft, Rücksichtnahme, Entwicklung von Selbständigkeit, Kennenlernen
der eigenen Grenzen, Selbstbehauptung und Disziplin, Einordnung- und
Durchsetzungsfähigkeit, Übernahme von Verantwortung für sich, das Spielmaterial und
schließlich auch für andere Kinder.
3.9 Kommunikation und Sprache
Der Einsatz verbaler und nonverbaler Ausdrucksmöglichkeiten ist ein grundlegendes
Bedürfnis jedes Menschen.
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Die Sprache entwickelt sich auf der Grundlage wechselseitiger Beeinflussung von
Bewegungserfahrungen, Sinneserfahrungen, kognitiven und sozial-emotionalen Prozessen.
Die körperliche und geistige Entwicklung und die Bildung eines Kindes lassen sich nicht von
Sprache trennen, da diese ein wichtiges Werkzeug ist, um Entwicklungsprozesse in Gang zu
setzen.
Sprache wird nicht nur benutzt, um eigene Emotionen, Gedanken, Pläne und Wünsche
auszudrücken, sondern auch, um andere Menschen verstehen zu können und damit
Beziehungsstrukturen zu bilden.
Einige wichtige Ziele im Sprachbereich sind: Dinge und Sachverhalte benennen zu können,
Gefühle auszudrücken, Freude am Sprechen und Erzählen zu entdecken, verbale
Aufgabenstellungen zu verstehen und umzusetzen und zuhören zu können.
Sprache wird in jeglichen Alltagssituationen erprobt, erforscht und gefördert.
Seit 2015 wird die Alltagsintegrierte Sprachförderung stärker gefördert. Einige Einrichtungen
erhalten Gelder um Fachkräfte einzustellen, die mit allen Kindern in alltäglichen Situationen
die Sprachentwicklung der Kinder fördern.
Wir beschäftigen eine zusätzlich Fachkraft die die alltagsintegrierte Sprachförderung
anbietet. Sie wechselt täglich die Gruppen, so dass alle Kinder profitieren können.
Um den jeweiligen Entwicklungsstand zu ermitteln haben wir in unserer Einrichtung
entsprechendes Material (z.B. sismik, seldak, liseb 1-2 sowie BaSiK U+Ü3). Das Personal wird
geschult im Umgang mit den Beobachtungsbögen.
Kinder mit besonderem Förderbedarf erhalten zurzeit bis zu 3-mal in der Woche in Einzeloder Kleingruppentherapie eine individuelle Förderung durch unsere Sprachheiltherapeutin.
Ab dem Sommer 2016 werden die Kinder unserer Einrichtung von den Therapeuten des
Frühförderzentrums aus Bergheim gefördert.
3.10 Bewegung
Es liegt in der Natur eines jeden Kindes sich zu bewegen.
Wir bieten den Kinder Raum und Zeit sich selbst darin zu fördern was ihnen zurzeit Spaß
bereitet. Spezielle Möbel unterstützen die Lernprozesse der Kinder.
Durch altersentsprechendes Spielmaterial, angeleitete Bewegungseinheiten, Sing- und
Bewegungsspiele fordern wir die Kinder spielerisch dazu auf ihre bereits erlernten
Fähigkeiten zu vertiefen und zu erweitern.
Die inklusiven Kinder werden, bis Sommer 2016, von unserer Motopädin bis zu 3-mal in der
Woche ermuntert, sich in Kleingruppen und Einzeltherapie zu bewegen und ihre bereits
erlernten Bewegungsabläufe zu trainieren.
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3.11 Maxi-Gruppe
Die Förderung von Schulfähigkeit beginnt - ebenso wie die Bildung- nicht erst im letzten
Kindergartenjahr. „Bildung beginnt mit der Geburt.“ (Zitat Schäfer, 2003 Literaturliste:
Bildung beginnt mit der Geburt, Gerd Schäfer, Beltz Verlag) Wir unterstützen die
Erziehungsberechtigten ab Kindergarteneintritt in der Förderung und Entwicklung ihrer
Kinder.
Die Kinder werden sprachlich, emotional, geistig und körperlich auf den Übergang von der
Kindertageseinrichtung zur Schule vorbereitet.
Wichtig ist uns, dass ein Kind nach Möglichkeit vor Schuleintritt über folgende Kompetenzen
verfügt:
•
Vermitteln von Lernkompetenz (das Lernen lernen, Selbständigkeit, Orientierungsund Lernfähigkeit)
•
Förderung von Sozialkompetenz (Selbstvertrauen und Selbstsicherheit)
•
Sprachförderung (Sich über Erlebtes und Erfahrenes in vielfältiger Form ausdrücken)
•
Logisches, mathematisches sowie räumliches Denken (Zahlenverständnis im
Zahlenraum bis 10 sowie geometrische Formen)
•
Stärkung der Konzentration und Ausdauer (mehrfach Aufträge erledigen)
•
Intensivierung des selbständigen Handelns und der Eigenverantwortlichkeit
(zuhören, sich mitteilen, die eigene Meinung vertreten, sich mit anderen
Auffassungen auseinandersetzen)
•
Abbau von Ängsten/Hemmungen vor dem Schuleintritt (Enttäuschung und
Misserfolge verkraften)
•
Spezielle Schulung der Fein- und Grobmotorik (Stifthaltung, Kraftdosierung,etc.)
•
Verkehrserziehung (geltende
anwenden und ggf. verändern)
Regeln
verstehen
und
situationsangemessen
In der Maxi-Gruppe werden die Kinder, zusätzlich zu ihrer individuellen Förderung in der
Gruppe, zielbewusst in Hinblick auf die Schulreife gefördert. Alle Kinder, die im
darauffolgenden Jahr eingeschult werden, dürfen teilnehmen.
Die Maxi-Gruppe befasst sich mit Kindern der Altersstufe von 5 – 7 Jahren.
In der Regel findet die Maxi-Gruppe einmal wöchentlich vormittags statt.
Anhand von Aktionen und Exkursionen lernen die Kinder bei altersgerechtem Tempo,
miteinander Aufgaben zu lösen, die speziell auf sie, ihren momentanen Entwicklungsstand
und ihre speziellen Wünschen zugeschnitten sind.
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Die Übergangssituation von der Kindertagesstätte in die Grundschule wird u. a. im
Arbeitskreis Grundschule und Kindertagesstätte von den Pädagogen thematisiert. Der
Arbeitskreis Neue Medien trägt ebenfalls dazu bei, dass die Maxi-Kinder mit ausgesuchten
Themen auf die Schulzeit vorbereitet werden.
3.12 Eingewöhnung und Aufnahme
Um einen für Kinder und Erziehungsberechtigten gleichermaßen erfolgreichen und positiv
erlebten Start in die neue Lebensphase zu ermöglichen, sind die Eingewöhnung und das
Aufnahmeverfahren von besonderer Bedeutung.
Jedes Kind wird individuell eingewöhnt.
In unserer Einrichtung ist das Kind der Akteur seiner Eingewöhnung.
Sollte ein Kind mehr Zeit brauchen um sich von den Erziehungsberechtigte zu lösen erhält es
diese. Kinder, die sich leichter von ihren Erziehungsberechtigten trennen können, haben
somit eine kurze Eingewöhnungsphase.
Hierin liegt die Basis sowohl für das dauerhafte Wohlbefinden der Kinder, als auch für den
Erfolg unserer pädagogischen Arbeit.
In der Eingewöhnungsphase sammeln die Kinder neue soziale, emotionale und kognitive
Erfahrungen. Diese beinhalten einen neuen Tagesablauf, viele neue Menschen und Räume,
neue Spielmöglichkeiten und Materialien sowie Regeln. Auf Grund der Individualität eines
jeden Kindes wird von uns in dieser Phase viel Zeit, Geduld, Verständnis und eine besondere
Aufmerksamkeit erbracht.
In der Eingewöhnungsphase stellen wir folgende Punkte in den Vordergrund unserer Arbeit:
•
•
•
•
Beachtung der aktuellen Familiensituation und Lebensumstände
Berücksichtigung des Alters und Entwicklungsstandes der Kinder
Schnuppertage zum Kennenlernen
Information über den Geburtsverlauf
Wir achten darauf - wenn möglich - das die Gruppen ausgewogen zusammengesetzt
werden, damit die Kinder weder unterfordert noch überfordert werden.
3.13 Ernährung
Die meisten Kinder unserer Einrichtung verbringen einen Großteil des Tages in der
Kindertagesstätte. Montag bis Freitag werden mit Frühstück, Mittagessen und dem
Nachmittag-Snack drei Mahlzeiten gereicht.
Die Einnahme der Mahlzeiten erfolgt in der Gemeinschaft mit den Kindern und uns.
Daraus leitet sich eine besondere Verantwortung ab. Wir bieten eine gesunde, ausgewogene
und kindgerechte Ernährung, welche die Entwicklung, Leistungsfähigkeit und das
Wohlbefinden der Kinder unterstützt.
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Unter Berücksichtigung der Vorlieben und Abneigungen der Kinder und den Ansprüchen der
Erziehungsberechtigten, sorgen wir im ständigen Team-Dialog für eine abwechslungsreiche
Ernährung angelehnt an die Anforderungen der DGE (Deutsche Gesellschaft für Ernährung
e.V.).
Vielfalt und Selbstbestimmung zeichnen das Konzept (Partizipation) des Frühstücksbüfetts
aus. Die Kinder können selbst entscheiden, was und wann (8:00 h – 9:30 h) sie essen
möchten. Die Kinder erlernen hier sich bei der Zubereitung ihres Frühstücks frei zu entfalten
und üben ihre Selbstständigkeit. Ebenso lernen sie welche Lebensmittel zu einer vielseitigen
Ernährung gehören. Das Mittagessen wird in der Regel so gereicht, dass alle Kinder einer
Gruppe als Gemeinschaft essen.
Bei der Gestaltung der Mahlzeiten ergibt es sich gelegentlich dass die Kinder einbezogen
werden. So wird elementares Erleben ermöglicht um die Nahrungsmittel in unverarbeiteter
Form kennen zu lernen. Es ist uns wichtig, dass man nicht nur zu Tisch geht, um etwas zu
essen, sondern auch, um sich anderen mitzuteilen und Gemeinschaft zu erleben.
Gemeinsame Mahlzeiten erfordern zudem Rücksichtnahme auf andere und die Einhaltung
von Regeln.
3.14 Interkulturelle Orientierung
Die Kindertagesstätte Sonnenkäfer versteht sich als Begegnungsstätte zur
Auseinandersetzung und Integration unterschiedlicher Kulturen und sozialer Gefüge.
Da immer mehr Nationalitäten sowohl in den Stadtteilen als auch in unserer
Tageseinrichtung zusammen leben, ist im Kontext der Chancenangleichung der betreuten
Kinder die Sensibilisierung für eigene und fremdländische Kulturen unausweichlich.
Wir legen den Grundstein für ein demokratisches Zusammenleben und wecken die Neugier,
Einblick in die verschiedenen Kulturen zu nehmen.
Verständnisvolles und friedliches Miteinander begünstigt die Entwicklung zum weltoffenen,
toleranten Menschen.
Ausgehend von unserer Leitorientierung, versteht sich die Umsetzung der genannten Ziele
zunächst als Haltung der am Erziehung-, Bildungs- und Betreuungsprozess Beteiligten.
Daraus leitet sich die Kontinuität der Auseinandersetzung ab, lässt aber auch genügend
Raum, aktuelle Anlässe, Feste und Feiern im Jahreskreis zum interkulturellen pädagogischen
Programm zu erklären.
Verantwortung und Beteiligung am Gesamtprozess liegen bei allen sozialpädagogischen
Fachkräften, Erziehungsberechtigten, Kindern und anderen Interessierten aus Gemeinde und
Institutionen/Organisationen.
4.0 Familienzentrum
Im Rahmen der Familienzentrumsarbeit bieten wir den Familien aus unserem Einzugsgebiet
folgen Angebote an:
•
•
•
Elterncafé
Spielgruppen
Kleidertauschbörse
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•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
Wechselnde Angebote für Erwachsene und/oder für Familien
Stärkung der familiären Ressourcen
Beratung/Kooperation mit Fachdiensten und Schulen, insbesondere Abstimmung der Förderziele und Methoden
Orientierung an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Eltern
Erziehungspartnerschaft mit den Erziehungsberechtigten
Gegenseitige Achtung, Toleranz und Wertschätzung als Grundprinzipien der
Zusammenarbeit im Team der Kindertagesstätte, mit den Eltern und anderen
beteiligten Institutionen
Verschränkung von Heilpädagogik/Therapie und Pädagogik
Ermöglichung von vielfältigen, altersentsprechenden Bildungschancen
Früherkennung bzw. Früherfassung durch Beobachtung
Prävention durch Frühdiagnostik und vorbeugende Maßnahmen wie Eltern-,
Erziehungsberatung und Erziehungshilfe (Verbesserung der sozioökonomischen Lage
der Familie)
Ermutigung zum konstruktivem und positivem Denken
5.0 Räume
Kinder wollen sich und anderen begegnen, sich selbst und den Raum entdecken und
verändern, etwas nach außen sichtbar machen, malen, gestalten, sich bewegen und zur
Ruhe kommen.
Uns ist es wichtig, innerhalb der Einrichtung eine angenehme, anregungsreiche und
gemütliche Atmosphäre zu schaffen, in der sich Kinder altersentsprechend entfalten können,
in der ihre Selbständigkeit und Eigenaktivität gefördert werden, sie sich in einer
Gemeinschaft erleben und ihr Sozialverhalten entsprechende Unterstützung erfährt.
Die übersichtlichen Gruppenräume sind in Funktionsbereiche unterteilt, lassen jedoch
bewusst Freiräume zur flexiblen Umgestaltung offen. Rücksichtnahme, Selbstachtung und
das Selbstbewusstsein der Kinder werden gestärkt.
Die Erfahrung unterschiedlicher Raumaufteilungen, Ebenen und Bodenbeschaffenheiten
ermöglicht vielfältiges Lernen, z.B. mal das Gruppengeschehen aus einer anderen
Perspektive zu verfolgen.
Durch gesonderte Nebenräume und Teilbereiche, wie Kuschelecke, Schlafraum, Lese- und
Sitzecke, können sich die Kinder jederzeit zurückziehen.
Im situationsorientierten Ansatz wird die Gestaltung der Räume selbstverständlich an den
Bedürfnissen und Interessen der Kinder angepasst.
Die Gruppenräume sind altersentsprechend und anregend möbliert. Tische, Schränke und
Regale, Stühle, Podeste, Teppiche, Freiflächen und Kuschelnester laden zum Verweilen ein
und fordern die Kinder auf, die Unterschiedlichsten Materialien im Kreativ-, Bewegungs-,
Konstruktions-, Rollenspiel- und Entspannungsbereich zu nutzten. Sowohl diese
differenzierte Materialien als auch die Gegenstände des täglichen Lebens werden immer
wieder kindgemäß präsentiert und entsprechend den Bedürfnissen, Erfordernissen und
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Wünschen der Kinder ausgewechselt und gepflegt. Thematische Raumdekorationen spiegeln
wieder, womit die Kinder sich gerade beschäftigen.
Ihrem Bewegungsdrang können die Kinder speziell im Mehrzweckraum durch Nutzung
unterschiedlicher Materialien, wie Bewegungsmodule, Matten, Bälle, Seile, Sprossenwand
oder Trampolin, etc. nachkommen.
Die Flurbereiche dienen nicht nur den Kindern zum Spielen sondern zur Information sowie
Dokumentation der Einrichtungsarbeit. Die Eltern nutzen bei Bedarf den Flurbereich als
Wartezone sowie zum Info-Austausch mit anderen Eltern.
In der hauseigenen Bücher- und Spielebibliothek können sich die Kinder mit den Erziehern zu
ihren jeweiligen Interessen und Themen entsprechende Bücher, Spiele oder Puzzle
ausleihen.
Die Pflegebedürfnisse der Kinder werden in Sanitärräumen mit Wickelbereich, individuellen
Pflegeartikeln, Eigentumsfächern und Kinderbetten erfüllt.
Im Foyer und den Fluren laden diverse Sitzmöglichkeiten zum Verweilen ein.
Familienzentrumsaktivitäten
z.B. Beratung, Unterstützung, Bildung, Austausch und
gemütliches Beisammensein kann hier in unterschiedlichen Räumen wahrgenommen bzw.
angeboten werden. Dazu bieten sich folgende Räum an: Mehrzweckraum, Personalraum
sowie die Differenzierungsräume (jeweils am Ende der Flure).
Die Kleiderbörse kann nach Absprache im Personalraum aufgesucht werden.
Musik- und Rhythmik Instrumente sowie verschiedene Medienträger stehen zur Verfügung.
5.1 Raum Plan
Das derzeitige Raumkonzept der Einrichtung entspricht den allgemeinen Empfehlungen und
gesetzlichen Bestimmungen. Das Gebäude ist komplett Barrierefrei und verfügt über vier
Gruppen. Jede Gruppe besteht aus einem Hauptraum und zwei Differenzierungsräum sowie
einem Sanitärraum mit integriertem Wickelbereich. Ein direkter Zugang zum Außengelände
ist von den meisten Räumen aus möglich.
Im Eingangsbereich befinden sich: zwei Sanitärräume, Büro und der Personalraum, der
Mehrzweck-/Turnraum sowie das Turn- bzw. Gerätelager, der Kinderwagenabstellbereich
und die Küche mit Vorratsraum.
Die Flurbereiche werden als Spiel- und Bewegungsräume mit einbezogen.
5.2 Außengelände
Die Einrichtung verfügt über ein weitreichendes Außenspielgelände mit zwei Sandkästen,
einem Klettergerüst für U3 und zwei weitere Kletterspielgeräte für unsere älteren Kinder.
Schaukeln (eine Nestschaukel und eine „normale“ Schaukel), ein Spielhaus und Platz zum
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Laufen, Rennen und Fahren gibt es auch. In einem Gerätehaus befinden sich verschiedene
Sandspielsachen sowie Fahrzeuge und andere Spielmaterialien.
Den direkt an die Einrichtung grenzende städtischem Spielplatz nutzen wir regelmäßig. Der
Spielplatz ist mit einem Bolzplatz, einer Tischtennisplatte, Schaukeln, einer Seilbahn sowie
einer Kletterlandschaft ausgestatten. Wir betreuen zu festgelegten Terminen das KuntibuntSpielmobil des Kinderschutzbundes auf dem städt. Spielplatz.
Das unmittelbar hinter der Einrichtung gelegene Waldgebiet Ville bietet die Möglichkeit für
Waldspaziergänge.
6.0 Erziehungspartnerschaften
Die Erziehungspartnerschaft beinhaltet im Wesentlichen eine Anerkennung der Kompetenz
und der Belastung der Erziehungsberechtigten auf der Grundlage einer partnerschaftlichen
Zusammenarbeit.
Die Erziehungspartnerschaft ist gekennzeichnet von Intensität und Sensibilität, Empathie
und Fachkompetenz. Sie bietet Entscheidungshilfen und ermöglicht eine Stärkung des
Selbstvertrauens der Erziehungsberechtigten in der jeweiligen Situation.
Regelmäßige Gespräche der pädagogischen Fachkräfte und der Therapeuten mit den
Erziehungsberechtigten über den aktuellen Entwicklungsstand und die daraus folgenden
Maßnahmen, gewährleisten nicht nur in Problemsituationen eine optimale Unterstützung
der Familie.
Eine Anbahnung sozialer Kontakte der Erziehungsberechtigten untereinander ermöglicht
einen Austausch von Erfahrungen und Ratschlägen.
Unsere Motivation zur Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten resultiert aus dem
Bewusstsein des Auftrags der familienergänzenden Erziehung, Betreuung und Bildung (vgl.
Gesetzlicher Auftrag/KiBiz) und aus dem situationsorientierten Ansatz.
Die Kooperation zwischen Erziehungsberechtigten und uns ist eine wesentliche
Voraussetzung in der qualitativen Kundenorientierung hinsichtlich des Anspruchs an
Transparenz und Partizipation der pädagogischen Arbeit.
In der praktizierten Elternarbeit bietet sich die Möglichkeit, Interessen zu bündeln und
konstruktive Diskussionen in Gang zu setzen. Besonders der persönliche Kontakt ist
ausschlaggebend.
Bereits mit der Anmeldung des Kindes wird der Weg zum vertrauensvollen und
wertschätzenden Umgang miteinander gebahnt. Aus den gesetzlichen Grundlagen heraus
leitet sich die gemeinsame Entwicklung der Ziele für die Kinder ab.
Für das tägliche Wohlbefinden der betreuten Kinder ist von besonderer Bedeutung, dass
Erziehungsberechtigte und Erzieher gleichermaßen Verantwortung für eine stabile
Akzeptanz der Einrichtung im Umfeld übernehmen.
Kooperation versteht sich somit als Verbindung zwischen Erziehern, Erziehungsberechtigten,
Elternvertretungsgremien und anderen am Erziehungsprozess Beteiligten.
Wir bieten den Erziehungsberechtigten Mitwirkungsmöglichkeiten, z.B. bei
Elternversammlungen jeglicher Art, bei Kindergartenfesten und bei Spiel- oder
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Bastelnachmittagen. Um eine positive Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten zu
erreichen, ist es notwendig, Ziele, Inhalte und Methoden der Arbeit auf unterschiedliche
Weise transparent zu machen.
7.0 Interdisziplinäre und institutionelle Kooperation
Für eine optimale Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern sowie der Unterstützung
und Förderung von Familien ist eine enge Zusammenarbeit mit unterschiedlichen
Fachkräften und Institutionen nötig. Kontakt und Austausch mit Pädagogen, Therapeuten,
Ärzten, Psychologen sowie einer institutionellen Kooperation von Frühförderstellen und
Behörden, Kliniken sowie familienentlastenden sozialen Diensten gehören zu unseren
täglichen Aufgaben.
Mit den Lehrern der Grund-, Sonderschulen stehen wir, soweit die Erziehungsberechtigten
uns dieses genehmigt haben, im Rahmen der Einschulung in Kontakt.
Besuche in den Schulen und umgekehrt gehören zum Angebot unserer Arbeit. In dem
Arbeitskreis (AK) Grundschule und Kita werden Konzeptionen erörtert sowie Übergänge von
Kita zur Grundschule und gemeinsame Veranstaltungen geplant.
Zu den Fachschulen für Sozialpädagogik und den Regel- und Weiterführenden Schulen
pflegen wir im Rahmen der regelmäßigen Praktikantenbetreuung und Praktikantenanleitung
einen regen Austausch in Form von Besuchen der Praxisleitertreffen, Praxisbesuchen der
Lehrkräfte, Hospitationen der Schüler unterschiedlicher Jahrgangsstufen usw..
7.1 Öffentlichkeitsarbeit
Unter Öffentlichkeitsarbeit verstehen wir alle Formen der Präsentation der Einrichtung in
Bild und Schrift sowie im Rahmen von öffentlichen Auftritten.
Außenstehende können so die Kindertagesstätte kennen lernen und erhalten ein Bild der
Arbeit und des Einrichtungsprofils.
Im Rahmen dessen werden
•
•
•
•
•
•
Materialien zur Präsentation der Einrichtung wie Flyer, Projektmappen, InfoStände, Qualitätshandbuch erstellt und nach Absprache mit dem Träger
veröffentlicht
Artikel in der Mitarbeiterzeitschrift des Arbeiter-Samariter-Bund veröffentlicht
Plakate und Aushänge zu besonderen Veranstaltungen, z. B. dem
Kinderhaus-Sommerfest verteilt, sowie die Presse informiert und eingeladen
Exkursionen und Ausflüge veranstaltet
Beteiligungen an Planungen von gemeinsamen Aktionen mit anderen Tagesstätten,
Einrichtungen
und
Verbänden
vorgenommen
(vgl.
Interdisziplinäre
Zusammenarbeit)
Einladungen an andere soziale Einrichtungen ausgesprochen
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8.0 Hygiene
Alle Maßnahmen, die der Gesundheit von Kindern, Erziehungsberechtigten, Besuchern und
Mitarbeitern sowie der Prävention von Erkrankungen dienen, werden unter dem Begriff
„Hygiene“ verstanden. Grundlegende Ziele der Einrichtung sind:
Technische und bauliche Anforderungen bezüglich der allgemeinen
Hygienevorschriften öffentlicher Einrichtungen werden erfüllt
Allgemeine Hygienevorschriften sind den Mitarbeiter/innen bekannt und werden zur
bestmöglichen Vorsorge beachtet
Mögliche Gefahrenquellen und deren gesundheitlichen Auswirkungen werden den
Kindern vermittelt.
•
•
•
Bei der Aufnahme in unsere Einrichtung ist eine Eingangsuntersuchung für alle Kinder durch
einen Arzt erforderlich. Bei ansteckenden Krankheiten wie z. B. Röteln wird das
Gesundheitsamt sofort von uns informiert. Erkrankte Kinder können unsere Einrichtung erst
wieder besuchen, wenn durch eine ärztliche Bescheinigung eine Ansteckung anderer
ausgeschlossen wird.
Mit den Kindern werden allgemeine Maßnahmen hygienischer Vorsorge erarbeitet, wie z. B.
Händewaschen nach dem Aufsuchen der Toilette.
Die
Mitarbeiter/innen
werden
regelmäßig
über
Hygienevorschriften
und
Hygienemaßnahmen belehrt. Regelmäßige Begehungen stellen sicher, dass technische und
bauliche Einrichtungen den hygienischen Anforderungen entsprechen.
Alle
Mitarbeiter/innen wissen um die Bedeutung von möglichen und sinnvollen
Vorsorgemaßnahmen, um gesundheitliche Schäden bzw. eine mögliche Ausbreitung zu
verhindern.
Mitgeltende Unterlagen
Infektionsschutzgesetz
Bestimmungen des Gesundheitsamtes
•
•
8.1 Prävention und Sicherheit
Sicherheit umfasst alle Vorsorgemaßnahmen, die dem Schutz
der Kinder und
Mitarbeiter/innen in unserer Einrichtung dienen. Wir lassen uns von den grundlegenden
Zielen leiten:
•
•
•
Kinder, Mitarbeiterinnen, Erziehungsberechtigte und Besucher vor Verletzungen
zu bewahren
Potentielle Gefahrenquellen vorausschauend zu erkennen und rechtzeitig zu
beheben
Bestmögliche Hilfestellung bei Unfällen zu bieten und durch gezielte Maßnahmen
zur Abhilfe eine Wiederholungsgefahr zu vermeiden
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Bei der Aufnahme der Kinder wird zwischen der Einrichtung und den Erziehungsberechtigten
vereinbart, wer befugt ist das Kind abzuholen.
In der Bring- und Abholsituation wird durch verlässliche Regelungen eine sichere Übergabe
des Kindes gewährleistet.
Die Erzieher/innen stellen im gesamten Tagesablauf die notwendige Aufsichtspflicht sicher.
Eine regelmäßige Gebäude- und Außengeländebegehung findet mit und ohne die
Sicherheitsbeauftragte der Einrichtung statt. Die dabei festgestellten Sicherheitsmängel
werden umgehend behoben. Die Sicherheitsbeauftragte besucht entsprechende Seminare
und leitet Vorgaben an das Team weiter.
Die Kinder werden regelmäßig wiederkehrend über mögliche Gefahrenquellen im Haus und
im Garten informiert. Gemeinsam mit den Kindern werden Verhaltensregeln für potentiell
gefährliche Bereiche erarbeitet.
Für die Kinder frei verfügbare Materialien werden so untergebracht, dass für die Kinder kein
Sicherheitsrisiko entsteht.
Im Bereich der Ersten Hilfe nimmt das Personal regelmäßig an entsprechenden Schulungen
teil.
Neue Mitarbeiter/innen werden im Hinblick auf Sicherheits-, Gesundheits- und
Notfallmaßnahmen eingearbeitet.
Gemeinsam achten alle Mitarbeiter/innen darauf, dass sich sämtliche Personen, die unsere
Einrichtung betreten, auch gefahrlos in ihr bewegen können.
Mitgeltende Unterlagen:
• Vorschriften der zuständigen Unfallversicherung
• Vorgaben der Sicherheitsbeauftragten
• Gewährleistung der Aufsichtspflicht
• Checkliste Gefährdungsbeurteilung mit dazugehörigen Gesetzestexten
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9. Inhaltsverzeichnis
Vorwort
1.
1.1
1.2
1.3
1.4
1.5
1.6
1.7
Träger
Allgemeines Leitbild
Lage
Chronik und Zielgruppe
Aufnahmekriterien
Gruppen/ Gruppenstruktur
Team und Personalstruktur
Öffnungszeiten
Seite
Seite
Seite
Seite
Seite
Seite
Seite
Seite
1
1
1
2
2
2
3
4
2.
2.1
Gesetzliche Grundlagen und Grundsätze
Finanzielle Beiträge der Eltern
Seite 4
Seite 4
3.
Seite 5
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
3.7
3.8
3.9
3.10
3.11
3.12
3.13
3.14
Fachleitbild und pädagogische Arbeit der Tagesstätten des
Arbeiter-Samariter-Bundes
Fachlichkeit
Selbstverständnis
Partizipation
Inklusive altersgemischte Gruppen
Regeln
Freispiel
Projekte und AGs
Bildung/ päd. Arbeit
Kommunikation und Sprache
Bewegung
Maxi- Gruppe
Eingewöhnung und Aufnahme
Ernährung
Interkulturelle Orientierung
Seite 6
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 9
Seite 10
Seite 11
Seite 11
Seite 12
Seite 12
Seite 13
Seite 14
Seite 14
Seite 15
4.
Familienzentrum
Seite 15
5.
5.1
5.2
Räume
Raumplan
Außengelände bis Fertigstellung
Seite 16
Seite 17
Seite 18
6.
Erziehungspartnerschaften
Seite 18
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7.
7.1
Interdisziplinäre und institutionelle Kooperation
Öffentlichkeitsarbeit
Seite 19
Seite 19
8.
8.1
Hygiene
Prävention und Sicherheit
Seite 20
Seite 20
9.
Inhaltsverzeichnis
Seite 22
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