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Vorlage (Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsplan 2015 nach 2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
25.04.2016
Erstellt
19.04.16, 18:26
Aktualisiert
19.04.16, 18:26
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 20/1 Biess 20 22 02 13.04.2016 169/2016 Betreff Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsplan 2015 nach 2016 Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Freytag Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt Radermacher Jülich Beschlussentwurf: Der Rat nimmt die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushalt 2015 nach 2016 gem. § 22 Abs. 4 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) zur Kenntnis. Erläuterungen: 1. Rechtsgrundlage und Auswirkung auf die Haushaltsjahre Aufgrund der Änderung des § 22 GemHVO durch das NKF-Weiterentwicklungsgesetz (NKFWG) wurden im Rat am 02.12.13 (Vorl.nr. 372/2013) Grundsätze für Ermächtigungsübertragungen beschlossen, wonach der Kämmerer auf Antrag der zuständigen Fachbereiche über die Übertragung von nicht in Anspruch genommenen Ermächtigungen entscheidet. Gemäß § 22, Abs. 4 GemHVO sind diese Übertragungen dem Rat zur Kenntnis zu bringen. Nicht in Anspruch genommene Aufwendungen führen im Ergebnis 2015 zu einer Verbesserung und bei Übertragung nach 2016 zu einer entsprechenden Belastung des Jahresabschlusses und damit des Haushaltsausgleichs 2016. Die zahlungswirksame Entlastung in 2015 führt zu einer zahlungswirksamen Belastung in 2016. Diese zahlungswirksame Seite der Finanzrechnung hat keine direkte Auswirkung auf den Haushaltsausgleich. Die Summe der ergebniswirksamen Ermächtigungsübertragungen wird im Anhang zum Jahresabschluss 2015 ausgewiesen. Drucksache 169/2016 Seite - 2 – 2. Anmerkung zu den beigefügten Übertragungslisten Die beigefügten Anlagen enthalten eine Darstellung von bisher vorgesehenen Übertragungen. Da Übertragungen sich zum Teil erst im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2015 ergeben, können sich noch weitere Übertragungen ergeben, die nachgereicht werden. Die Höhe der genannten Übertragungen steht unter dem Vorbehalt, dass sich bis zur Jahresabschlusserstellung 2015 noch Veränderungen ergeben können, weil noch eingehende Rechnungen aufwandsmäßig dem Jahr 2015 zuzuordnen sind, sodass sich die Höhe der mit dieser Vorlage genehmigten Übertragungen von 2015 nach 2016 dann entsprechend nach unten korrigiert. Anlage(n): (1) Übertragungsliste Verwaltung (2) Übertragungsliste Hochbau (3) Übertragungsliste Tiefbau (Kanal, Straße)