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Antrag (Antrag bzgl. Errichtung eines Zebrastreifens auf der Dr. Josef Fieger Straße)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
523 kB
Erstellt
27.09.10, 07:21
Aktualisiert
27.09.10, 07:21
Antrag (Antrag bzgl. Errichtung eines Zebrastreifens auf der Dr. Josef Fieger Straße) Antrag (Antrag bzgl. Errichtung eines Zebrastreifens auf der Dr. Josef Fieger Straße) Antrag (Antrag bzgl. Errichtung eines Zebrastreifens auf der Dr. Josef Fieger Straße) Antrag (Antrag bzgl. Errichtung eines Zebrastreifens auf der Dr. Josef Fieger Straße) Antrag (Antrag bzgl. Errichtung eines Zebrastreifens auf der Dr. Josef Fieger Straße)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT DER BÜRGERMEISTER G~mäß § 2 Geschäftsordnung i. V. m. den Bestimmungen der Hauptsatzung der Stadt Erftstadt leite ich den beigefügten Antrag der I des SPDCDUFraktion Fraktion o ~ 00 0 F.D.P.Fraktion an die zuständigen Ausschüsse weiter. o .. Fraktion BÜNDNIS 90 I DIE GRUNEN o StV . SI Bi /ff.-I : IS.TAOT·ERFTSTADT . .!lEII!iIll!OtOIl[ISftO.··· ~., 20 .. ·1 ';J; NOV. 2003·. 65 ~, " . , 61 50151 21 Amt: ~ 65'- • .' ~..:I ..~.~ .\ I·, 'I ~:. ,-- ¥o • ',.:" -'. .~u i..:. • :/:.:. ,: .;}. ,- Beschlausf.: ~ 65 : .. t! ~: ':.,:-...... ~: .... • I A 7/3098 c • ;'öffentlich ;",. Datum: 30.12.2003 1 i Befreit: . 'Antrag bzgl. Errichtung Straße eines Zebrastreifens auf der Dr.-Josef-Fieger- '. 'Finanzielle Au s w-i r k u n q e n : DerAntraq berührt den Wirts~haftsplan 2004 des Eigenbelriebes SIraßen. , . I Un)~r~c~~i.rt,des .~udg~tverantwortlichen ~.·L:.Erftsladf~de~30:.12.2003 • ß~/ Der Antrag wird zur Beschlussfassung zugeleitet an den Ausschuss für offentliehe Ordnung und Verkehr . Stelli.ülgnahme der Verwaltung: .. Die Dr-Josef-Fleqer-Straße liegt innerhalb ,\j0I'1' einer Tempo-3D-Zone. Im Einmündungsbereich zum Adlerweg wurde im Rahmen' des Ternpo-Sü-Konzeptes zur . Einen'gung' derFahrbahn ein Verkehrsberuhigungselement eingebaut. Dieses dient jedoch nichtals Ouerunqshilfe . .. ::: . Nach der Richtllnlefür die Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) ist die Anlage von "Zebrastreifen" im Normalfall nicht vorgesehen. Aufgrund der Einstufung der Dr.-Josef-Fieger-Straße als reine Anliegerstraße (kein Durchgangsverkehr) ließe sich eine Anordnung eines Fußgängerüberweges ausschließlich mit einer zusätzlichenSchulwegsic.herung beqründen . , ~ ...~ , o o ~ P:lszIANTRÄGEIa309a.doc -2 - ., Aufgrund der vielfachen Zuführungswege der Schüler ist die Akzeptanz einer solchen Einrichtung bei den Schülern unter Umständen nur mangelhaft. Bei einer Umsetzung wären daher ggf. zusätzliche Maßnahmen (Leitgitter) erforderlich. Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass aufgrund der Ausweisung eines Fußgängerüberweges der eine oder andere Längsparkplatz an der Dr.-Josef-FiegerStraße verloren geht. (Bösche) • • P:lszIANTRÄGEIa3098.doc Johannes Oberhofer Paul-Kelier-Straße 1 50374 Erftstadt-Lechenich Tel.-Nr.: 02235 - 73888 Fax-Nr.: 02235 - 688046 Ortsvorsteher + Stadtverordneter Stadt Erftstadt Herrn Bürgermeister Ernst Dieter Bösche - RathausAm Holzdamm 50374 Erftstadt 1 O. NOV. 2GC3 20 1 EING~Jo,'üß~RO rn.lnGE:;~.IGG"j1:"R I - - I I 21 • Errichung eines Zebrastreifen Lechenich i stadt, 6.11. 2003 I P7-/3tJ9f auf der Dr. Josef - Fieger - Straße, in Erftstadt- Sehr geehrter Herr Bürgermeister, ich bitte folgenden Antrag den zuständigen Gremien zur Beratung und Beschlußfassung zuzuleiten: Errichtung eines Zebrastreifen auf der Dr. Josef-Fieger-Straße Einmündung .Adlerweq", vor dem Gymnasiumgelände. • in Höhe der Begründung: Nach Rücksprache mit Eltern von schulpflichtigen Schülern fordern diese zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und insbesondere für Schülerinnen und Schüler, sowie auch für die Benutzer der Aula, der Sporthalle und des Sportplatzes, die Installation eines Zebrastreifen in Höhe der Einmündung des .Adlerweqes" . Mit freundlichen Grüßen I~ Johannes Oberhofer Ortsvorsteher \~(twf Michael ~hmalen, CDU-Frak onsgeschäfts ührer Anlage 1 zum A 7/3098 Antrag bzgl. der Einrichtung eines Zebrastreifens Straße; Beschluss des Ausschusses vom 10.02.2004 • auf der Dr.-Josef-Fieger- In der beigefügten Stellungnahme der Kreispolizeibehörde des Rhein-Erft-Kreises wird die Anlegung eines Fußgängerüberweges auf der Dr.-Josef-Fieger-Straße in Höhe des Adlerweges für nicht erforderlich gehalten. Fußgängerunfälle wurden trotz des hohen Anteils von Schülern in diesem Bereich in den letzten 5 Jahren nicht verzeichnet. Bei einer Umsetzung des Beschlusses ist eine zusätzliche Beleuchtung, die Absenkung der Hochbordsteine und der Einbau eines Drängelgitters zur Bündelung des Fußgängerverkehrs erforderlich. Nachteilig is! sicherlich, dass der Gehweg durch den Einbau des Drängelgitters eingeengt wird . .,/ (Bösche) • P:lszlANTRAGElAnlage 1 zu A 309B.doc ?OS /f '2.. ........ ,-f.r5,. If-~y z._ II f .,,~er fA V. P z 1· ol(.ro Der Landrat des Rhein-Erft-Kreises als Kreispolizeibehörde Kreispolizeibehörde '. Rhein-Erft-Kreis - Postfach - 50124 Bergheim Postanschrift. Eigenbetrieb Straßen Erftstadt Postfach 2565 50359 Erftstadt • Dienststelle: Dezernat GS 3 Hans-Böckler-Str. 50354 Hürth 21 Bearbeitung: Herr Ernst Email-Adresse Raum: GS 3@Bergheim.po1l1.ei,RlW.de Telefax: 121 02233-52-0 02233-52-3309 Aktenzeichen: GS 3 -627- Onium: 18.04.2005 Fernsprecher: Einrichtung eines Fußgängerüberweges auf der Josef-Fieger-Str. Dortiges Schreiben 66 19-3333/06 vom 04.04.2005 Durchwahl. 3302 in Erftstadt-Lechenich Eine Unfallauswertung für die Dr-Josef-Pieger-Str. in Erftstadt-Lechenich im Bereich des Adlerweges und in Höhe des Schulzentrums ergab ein erfreuliches Ergebnis. In einem Zeitraum von über 5 Jahren kam es lediglich zu 5 Verkehrsunfällen mit leichtem Sachschaden (Bagatellunfälle). Hiervon ereigneten sich 4 Unfälle im Bereich des ruhenden Verkehrs (Parkunfälle). Fußgängerunfälle waren keine verzeichnet. • Die Dr-Josef-Fieger-Str, liegt in einer Tempo 30-Zone und dort sind Fußgängerüberwege in der Regel entbehrlich. Nach der VwV zu § 26 StVO sollen Fußgängerüberwege nur dort angelegt werden, wo ein sicheres Überqueren filr Fußgänger aufgrund der Verkehrsbelastung nicht möglich ist. Das unbedeutende Unfallgeschehen und die geringe Fahrzeugstärke begründen hiervon keine Ausnahme. Die Kreispolizeibehörde hält die Einrichtung eines Fußgängerüberweges demnach für nicht erforderlich . Im Auftrag gez. Teichmann E-ll\1il: gs3@polizc:i.bcrg~lm.de Tc:kfon·Zcntr.l1e (02233) 52.0 Dienstgebllude: Internet: www.kpb-bergheimde Tdc:f3..lt.:(02233) S2-3309 Bonnstf. 112,50354 Uilrth·HmnIllheim (altes Knis}t;1US)