Daten
Kommune
Pulheim
Größe
132 kB
Datum
09.04.2014
Erstellt
31.03.14, 18:39
Aktualisiert
31.03.14, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
114/2014
Erstellt am:
10.03.2014
Aktenzeichen:
IV/61 br
Verfasser/in:
Herr Brozio
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Umwelt- und Planungsausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
09.04.2014
Betreff
Bebauungsplan Nr. 119 Brauweiler
Bereich: Rosenhügel / Bernhardstraße
Aufstellung gemäß § 13a BauGB
Aufstellungsbeschluss (Teil A und B)
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1)
BauGB
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Bürger/Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 114/2014 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
1.
Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Pulheim beschließt, den Bebauungsplan
Nr. 119 Brauweiler (Teil A und B) (Bereich: Rosenhügel / Bernhardstraße) im beschleunigten Verfahren gemäß
§ 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013
(BGBl. I S. 1548) aufzustellen.
Ziel der Planung ist die Überarbeitung der überbaubaren Grundstücksflächen unter Berücksichtigung einzelner
Nachverdichtungspotenziale, die Anpassung der festgesetzten Straßenverkehrsflächen sowie die Überarbeitung
und teilweise Änderung der festgesetzten Gebietstypen nach der Baunutzungsverordnung.
Lage und Abgrenzung des Geltungsbereiches sind aus anliegender Planskizze ersichtlich.
– Aufstellungsbeschluss
2.
Es wird festgestellt, dass die Voraussetzungen für die Aufstellung des Plans gemäß
§ 13a Abs. 1 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom
11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) erfüllt sind.
3.
Der Plan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 119 Brauweiler".
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, für Teil A die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 13a (3) Nr. 2 BauGB i.V.m.
§§ 3 (1) und 4 (1) oder §§ 3 (2) und 4 (2) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) durchzuführen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während 3 Wochen in den Sprechstunden der Verwaltung.
Erläuterungen
Mit dem Bebauungsplan Nr. 119 Brauweiler sollen die bauleitplanerischen Voraussetzungen für eine sinnvolle
und städtebaulich gesteuerte Bestandsentwicklung im Zentrum Brauweilers geschaffen werden.
Da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung mit einer Fläche von 20000 bis weniger als 70000
Quadratmetern versiegelbarer Fläche handelt, der voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat,
handelt, kann das Planverfahren nach § 13a Baugesetzbuch durchgeführt werden.
Die rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 33 Brauweiler und Nr. 56 Brauweiler einschließlich diverser kleinerer
Änderungen stammen aus den 1970er / 1980er Jahren und sind in Teilbereichen hinsichtlich der Gebietsausweisungen, der Lage und Dimensionierung der Verkehrsflächen sowie dem Zuschnitt der Bauflächen überholt
und sollen gleichzeitig mit diesem Verfahren für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 119 aufgehoben
werden.
Das Plangebiet ist in zwei Teile, A und B, mit jeweils eigenen planerischen Zielsetzungen unterteilt.
Teil A:
Das Planerfordernis resultiert aus aktuellen Planungen zur Nachverdichtung bislang untergenutzter Grundstücke am Rosenhügel, im Grasweg sowie in der Bernhardstraße. Gleichzeitig überplanen die festgesetzten Verkehrsflächen am Rosenhügel und in der Bernhardstraße teilweise den Bestand und folgen einem überholten
städtebaulichen Leitbild, sodass hier ein planerischer Bedarf zur Anpassung besteht. Die bislang festgesetzten
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Baugebietstypen entsprechen nicht mehr durchgängig der tatsächlichen baulichen Nutzung und sollen dem
Bestand bzw. aktueller Rechtsprechung folgend modifiziert werden.
Teil B:
In Zukunft soll, entgegen der bestehenden Bebauungsplanfestsetzungen, keine Anbindung des Rosenhügels durch den
Blockinnenbereich entlang der Abteipassagen an die Ehrenfriedstraße erfolgen, um die vergleichsweise schmale Straße
'Rosenhügel' verkehrlich nicht zusätzlich und unangemessen zu belasten. In diesem Zusammenhang sind der Zuschnitt
der Bauflächen und die Anordnung der Stellplätze in dem Blockinnenbereich anzupassen.
Mit dem Wegfall der festgesetzten Straßenverkehrsfläche zur Anbindung an den Rosenhügel entfiele dann auch die
Belastung des von dieser Festsetzung betroffenen privaten Grundstückes, sodass eine zusätzliche Bebauung ermöglicht
würde.
Während für den Teilbereich A die Vorlage eines detaillierten Vorentwurfes für die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erarbeitet wurde, steht für den Teilbereich B zu diesem Zeitpunkt lediglich fest, dass die Anbindung für den motorisierten Verkehr zwischen Blockinnenbereich und Rosenhügel entfallen soll. Ein detailliertes Darlegungskonzept setzt dort weitere Grundlagenermittlungen voraus, besonders im Hinblick auf mögliche Entwicklungen im
Bereich der Abteipassagen. Aufgrund des Eingriffes in das ursprünglich vorgesehene Erschließungssystem sollen jedoch beide Teilbereiche zu diesem Aspekt gemeinsam betrachtet werden können.
Es ist vorgesehen, nach Erarbeitung eines detaillierten Planungskonzeptes für Teilbereich B eine erneute frühzeitige
Beteiligung durchzuführen, Teilbereich A als Verfahren jedoch möglicherweise abzutrennen und zeitlich vorgezogen zu
bearbeiten.