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Vorlage (Rathaus B Rathaus B Teilabriss sowie Errichtung eines Neubaus zur Bündelung bürgernaher Dienstleistungen )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
125 kB
Datum
29.02.2016
Erstellt
07.12.15, 18:27
Aktualisiert
21.12.15, 18:26
Vorlage (Rathaus B
Rathaus B
Teilabriss sowie Errichtung eines Neubaus zur Bündelung bürgernaher Dienstleistungen
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 10/1 Erken 10 60 15 03.12.2015 568/2015 Betreff Rathaus B Teilabriss sowie Errichtung eines Neubaus zur Bündelung bürgernaher Dienstleistungen Beratungsfolge Rat Rat Finanzielle Auswirkungen X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Freytag FB 13 Kämmerer RPA Müller Beschlussentwurf: 1. Der Rat beschließt, a. der Variante 3 der in Auftrag gegebenen Studie zu folgen und den Anbauteil am denkmalgeschützten Rathaus B abzureißen und durch einen modernen, nach neuestem energetischen Standard und barrierefrei errichteten größeren Neubau zu ersetzen, b. in diesem Neubau bürgernahe Dienstleistungen in einem „Servicecenter“ zu bündeln und neben der heutigen Bürgerberatung auch das Kundencenter von Gebausie und Stadtwerken sowie die Stadtbücherei zu integrieren, c. für die Errichtung des Neubaus einen Architektenwettbewerb auszuschreiben. 2. Der Rat weist darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger, die mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, die Möglichkeit haben, innerhalb von drei Monaten nach dem Sitzungstag ein Bürgerbegehren gem. § 26 Gemeindeordnung NW zu initiieren. Erläuterungen: 1. Die Verwaltung der Stadt Brühl ist derzeit in zwei Rathäusern untergebracht. Während das ehemalige Kloster und die spätere Schule am Markt zum relativ modernen und barrierefreien Rathaus „A“ umfunktioniert wurde, genügt das Rathaus „B“ im Steinweg unter verschiedenen Aspekten nicht mehr den Anforderungen an ein Rathaus und an eine Arbeitsstätte. Drucksache 568/2015 Seite - 2 – Vor allem aufgrund von Mängeln in der technischen Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitäranlagen, Elektroversorgung) und in Bezug auf den Brandschutz leitet sich dringender Handlungsbedarf ab; das Gebäude weist nicht annähernd die aktuellen, energetischen Standards auf. Des Weiteren erfüllt das Gebäude weder die Voraussetzungen der Barrierefreiheit (es bestehen insgesamt 16 verschiedene Höhenniveaus, die durch Zwischenstufen überbrückt werden müssen) noch die Anforderungen des Arbeitsschutzes. Rathaus „B“ ist somit insgesamt sanierungsbedürftig. Darüber hinaus trat der Wunsch nach mehr Bürgernähe und einer erhöhten Transparenz zur Verbesserung des Dialogs zwischen Bürgerschaft, Verwaltung und Politik auf. Es entstand die Idee zur Einrichtung eines neuen „Servicecenters“, in dem bürgernahe Dienstleistungen von Stadtverwaltung, aber auch von Stadtwerken und Gebausie, gebündelt und dadurch die Erledigung für die Bürgerinnen und Bürger vereinfacht werden könnte. Vor dieser Tatsache stehend, hatte der Rat der Stadt Brühl Ende 2013 den Auftrag erteilt zur Erstellung eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs „Sanierung Anbau Rathaus B versus Neubau respektive Neubau mit noch zu definierendem erweitertem Raumangebot gemäß Bedarfsplan und unter Berücksichtigung sich ergebender Finanz- und Synergieeffekte“. Die über 100 Seiten umfassende Studie beinhaltet eine Bestandsanalyse, die Gegenüberstellung und Ausarbeitung der Vor- und Nachteile verschiedener Varianten, eine Nutzflächenberechnung, eine Kostenschätzung und eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Das Ergebnis der Studie zur Umgestaltung des Rathauses im Steinweg wurde dem Stadtrat im November 2014 und der Öffentlichkeit in einer Bürgerversammlung im Dezember 2014 vorgestellt. Daran anschließend wurde in den Sitzungen des Hauptausschusses am 19.01.2015 (siehe Vorlagen-Nr. 14/2015) und am 23.02.2015 (siehe Vorlagen-Nr. 50/2015) der Raumbedarf für die Stadtverwaltung in einem möglichen Neu-/Umbau des Rathauses B und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen ausführlich dargestellt. Zusätzlich wurde in einer Einwohnerversammlung am 02.09.2015 der Raumbedarf und die Finanzdaten - unter Berücksichtigung der verschiedenen Varianten aus der MachbarkeitsStudie – intensiv diskutiert. Letztlich wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 30.11.2015 (siehe Vorlagen-Nr. 537/2015) eine Aktualisierung des Raumbedarfs sowie eine Fortschreibung der Finanzdaten zu Variante 3 vorgenommen und gleichzeitig zu den in der Einwohnerversammlung aufgeworfenen Fragen Stellung bezogen. Im Ergebnis hat sich die Variante 3 - Erhalt und Grundsanierung Altbau, Abriss Anbau und Ersatz durch einen größeren Baukörper – als bestmöglichste Lösung herausgestellt. Zusammengefasst stellen sich die Vorteile der Variante 3 wie folgt dar:  sehr gutes Verhältnis von Nutzfläche zu Verkehrsfläche durch optimierte Erschließungsstruktur und die Neubaukubatur  räumliche Wiederherstellung der historischen Baufluchten und des gassenförmigen Durchganges zum Janshof und damit städtebauliche Raumfassung zur Platzgestaltung und gestalterischen und funktionalen Aufwertung des „Janshof“ durch den Baukörper Drucksache 568/2015 Seite - 3 –  sehr große Nutzungsflexibilität: Bürger-Servicebereich kann großzügig angelegt werden durch die Einbeziehung/Überbauung des Innenhofs und parallel dazu sind weitere Nutzungen möglich, wie z.B. die Stadtbücherei  Investitions- und Unterhaltungskosten stehen in einem optimalen Verhältnis zum qualitativen und quantitativen Nutzen  Brandschutzanforderungen können erfüllt werden  mit Ausnahme von geringen Teilbereichen im Altbau wird eine fast vollständige Barrierefreiheit erreicht 2. Bürger können gem. § 26 Gemeindeordnung NW beantragen (Bürgerbegehren), dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst entscheiden (Bürgerentscheid). Der Antrag muss durch 7% der Wahlberechtigten (7% von ca. 36.000 = ca. 2.500) unterschrieben sein und spätestens drei Monate nach der Ratsentscheidung (=Mitte März) eingehen. Er muss schriftlich eingereicht werden und die zur Entscheidung zu bringende Frage sowie eine Begründung enthalten. Es muss eine ganz klare Aussage oder eine Frage formuliert werden, die nur mit Ja oder Nein bewertet bzw. beantwortet werden kann; eine Abstimmung über verschiedene Alternativen ist nicht möglich. Bürger, die beabsichtigen, ein Bürgerbegehren durchzuführen, müssen dies der Verwaltung schriftlich mitteilen. Die Verwaltung ist in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft ihren Bürgern bei der Einleitung eines Bürgerbegehrens behilflich. Sie teilt den Vertretungsberechtigten schriftlich eine Einschätzung der mit der Durchführung der verlangen Maßnahme verbundenen Kosten mit. Die Kostenschätzung der Verwaltung ist bei der Sammlung der Unterschriften anzugeben. Kommt es zur Durchführung eines Bürgerentscheids, ist eine Entscheidung nur dann erfolgreich, wenn sie eine Mehrheit hat, die durch mindestens 20 % der Bürger (20% von ca. 36.000 = ca. 7.200) getragen wird.