Daten
Kommune
Brühl
Größe
125 kB
Datum
29.02.2016
Erstellt
07.12.15, 18:27
Aktualisiert
21.12.15, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
10/1
Erken
10 60 15
03.12.2015
568/2015
Betreff
Rathaus B
Teilabriss sowie Errichtung eines Neubaus zur Bündelung bürgernaher Dienstleistungen
Beratungsfolge
Rat
Rat
Finanzielle Auswirkungen
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Freytag
FB 13
Kämmerer
RPA
Müller
Beschlussentwurf:
1. Der Rat beschließt,
a. der Variante 3 der in Auftrag gegebenen Studie zu folgen und den Anbauteil
am denkmalgeschützten Rathaus B abzureißen und durch einen modernen,
nach neuestem energetischen Standard und barrierefrei errichteten größeren
Neubau zu ersetzen,
b. in diesem Neubau bürgernahe Dienstleistungen in einem „Servicecenter“ zu
bündeln und neben der heutigen Bürgerberatung auch das Kundencenter
von Gebausie und Stadtwerken sowie die Stadtbücherei zu integrieren,
c. für die
Errichtung des Neubaus einen
Architektenwettbewerb
auszuschreiben.
2. Der Rat weist darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger, die mit dieser
Entscheidung nicht einverstanden sind, die Möglichkeit haben, innerhalb von drei
Monaten nach dem Sitzungstag ein Bürgerbegehren gem. § 26 Gemeindeordnung
NW zu initiieren.
Erläuterungen:
1. Die Verwaltung der Stadt Brühl ist derzeit in zwei Rathäusern untergebracht.
Während das ehemalige Kloster und die spätere Schule am Markt zum relativ
modernen und barrierefreien Rathaus „A“ umfunktioniert wurde, genügt das
Rathaus „B“ im Steinweg unter verschiedenen Aspekten nicht mehr den
Anforderungen an ein Rathaus und an eine Arbeitsstätte.
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Vor allem aufgrund von Mängeln in der technischen Gebäudeausrüstung (Heizung,
Lüftung, Sanitäranlagen, Elektroversorgung) und in Bezug auf den Brandschutz leitet sich
dringender Handlungsbedarf ab; das Gebäude weist nicht annähernd die aktuellen,
energetischen Standards auf. Des Weiteren erfüllt das Gebäude weder die
Voraussetzungen der Barrierefreiheit (es bestehen insgesamt 16 verschiedene
Höhenniveaus, die durch Zwischenstufen überbrückt werden müssen)
noch die
Anforderungen des Arbeitsschutzes. Rathaus „B“ ist somit insgesamt sanierungsbedürftig.
Darüber hinaus trat der Wunsch nach mehr Bürgernähe und einer erhöhten Transparenz
zur Verbesserung des Dialogs zwischen Bürgerschaft, Verwaltung und Politik auf. Es
entstand die Idee zur Einrichtung eines neuen „Servicecenters“, in dem bürgernahe
Dienstleistungen von Stadtverwaltung, aber auch von Stadtwerken und Gebausie,
gebündelt und dadurch die Erledigung für die Bürgerinnen und Bürger vereinfacht werden
könnte.
Vor dieser Tatsache stehend, hatte der Rat der Stadt Brühl Ende 2013 den Auftrag erteilt
zur Erstellung eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs „Sanierung Anbau Rathaus B versus
Neubau respektive Neubau mit noch zu definierendem erweitertem Raumangebot gemäß
Bedarfsplan und unter Berücksichtigung sich ergebender Finanz- und Synergieeffekte“.
Die über 100 Seiten umfassende Studie beinhaltet eine Bestandsanalyse, die
Gegenüberstellung und Ausarbeitung der Vor- und Nachteile verschiedener Varianten,
eine
Nutzflächenberechnung,
eine
Kostenschätzung
und
eine
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung.
Das Ergebnis der Studie zur Umgestaltung des Rathauses im Steinweg wurde dem
Stadtrat im November 2014 und der Öffentlichkeit in einer Bürgerversammlung im
Dezember 2014 vorgestellt.
Daran anschließend wurde in den Sitzungen des Hauptausschusses am 19.01.2015
(siehe Vorlagen-Nr. 14/2015) und am 23.02.2015 (siehe Vorlagen-Nr. 50/2015) der
Raumbedarf für die Stadtverwaltung in einem möglichen Neu-/Umbau des Rathauses B
und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen ausführlich dargestellt. Zusätzlich
wurde in einer Einwohnerversammlung am 02.09.2015 der Raumbedarf und die
Finanzdaten - unter Berücksichtigung der verschiedenen Varianten aus der MachbarkeitsStudie – intensiv diskutiert. Letztlich wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am
30.11.2015 (siehe Vorlagen-Nr. 537/2015) eine Aktualisierung des Raumbedarfs sowie
eine Fortschreibung der Finanzdaten zu Variante 3 vorgenommen und gleichzeitig zu den
in der Einwohnerversammlung aufgeworfenen Fragen Stellung bezogen.
Im Ergebnis hat sich die Variante 3 - Erhalt und Grundsanierung Altbau, Abriss Anbau und
Ersatz durch einen größeren Baukörper – als bestmöglichste Lösung herausgestellt.
Zusammengefasst stellen sich die Vorteile der Variante 3 wie folgt dar:
sehr gutes Verhältnis von Nutzfläche zu Verkehrsfläche durch optimierte
Erschließungsstruktur und die Neubaukubatur
räumliche Wiederherstellung der historischen Baufluchten und des gassenförmigen
Durchganges zum Janshof und damit städtebauliche Raumfassung zur
Platzgestaltung und gestalterischen und funktionalen Aufwertung des „Janshof“
durch den Baukörper
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sehr große Nutzungsflexibilität: Bürger-Servicebereich kann großzügig angelegt
werden durch die Einbeziehung/Überbauung des Innenhofs und parallel dazu sind
weitere Nutzungen möglich, wie z.B. die Stadtbücherei
Investitions- und Unterhaltungskosten stehen in einem optimalen Verhältnis zum
qualitativen und quantitativen Nutzen
Brandschutzanforderungen können erfüllt werden
mit Ausnahme von geringen Teilbereichen im Altbau wird eine fast vollständige
Barrierefreiheit erreicht
2. Bürger können gem. § 26 Gemeindeordnung NW beantragen (Bürgerbegehren),
dass sie an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst
entscheiden (Bürgerentscheid). Der Antrag muss durch 7% der Wahlberechtigten
(7% von ca. 36.000 = ca. 2.500) unterschrieben sein und spätestens drei Monate
nach der Ratsentscheidung (=Mitte März) eingehen. Er muss schriftlich eingereicht
werden und die zur Entscheidung zu bringende Frage sowie eine Begründung
enthalten. Es muss eine ganz klare Aussage oder eine Frage formuliert werden, die
nur mit Ja oder Nein bewertet bzw. beantwortet werden kann; eine Abstimmung
über verschiedene Alternativen ist nicht möglich.
Bürger, die beabsichtigen, ein Bürgerbegehren durchzuführen, müssen dies der
Verwaltung schriftlich mitteilen. Die Verwaltung ist in den Grenzen ihrer
Verwaltungskraft ihren Bürgern bei der Einleitung eines Bürgerbegehrens behilflich.
Sie teilt den Vertretungsberechtigten schriftlich eine Einschätzung der mit der
Durchführung der verlangen Maßnahme verbundenen Kosten mit. Die
Kostenschätzung der Verwaltung ist bei der Sammlung der Unterschriften
anzugeben.
Kommt es zur Durchführung eines Bürgerentscheids, ist eine Entscheidung nur
dann erfolgreich, wenn sie eine Mehrheit hat, die durch mindestens 20 % der
Bürger (20% von ca. 36.000 = ca. 7.200) getragen wird.