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Vorlage (Dringlichkeitsentscheidung zur Bereitstellung überplanmäßiger Mittel hier: Rückzahlung von Erbpachtzinsen Bezug: VgLA 25.1.2016, Vorlagen-Nr. 14/2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
29.02.2016
Erstellt
19.01.16, 18:29
Aktualisiert
19.01.16, 18:29
Vorlage (Dringlichkeitsentscheidung zur Bereitstellung überplanmäßiger Mittel
hier: Rückzahlung von Erbpachtzinsen
Bezug: VgLA 25.1.2016, Vorlagen-Nr. 14/2016) Vorlage (Dringlichkeitsentscheidung zur Bereitstellung überplanmäßiger Mittel
hier: Rückzahlung von Erbpachtzinsen
Bezug: VgLA 25.1.2016, Vorlagen-Nr. 14/2016)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 13 Müller Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 14.01.2016 20/2016 (14/2016) Betreff Dringlichkeitsentscheidung zur Bereitstellung überplanmäßiger Mittel hier: Rückzahlung von Erbpachtzinsen Bezug: VgLA 25.1.2016, Vorlagen-Nr. 14/2016 Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto 523800/ Kostenstelle 11130000 BGM Zust. Dez. Freytag Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt Müller Jouaux Radermacher Jülich Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss beschließt im Wege der Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 83.500 € bei Kostenstelle 11 13 00 00 (Grundstücksmanagement), Sachkonto 523800 (Erstattungen an übrige Bereiche) Deckung: Mehreinnahme bei Sachkonto 441103 Erbbauzinsen, Kostenstelle 11130000 Erläuterungen: Mit dem derzeitigen Eigentümer wurde 1986 ein Erbbaurechtsvertrag über das Objekt Kaiserstraße 38 zur Nutzung des Grundstücks mit aufstehendem Gebäude geschlossen. Seit Ende September 2015 wird das Gebäude nicht mehr genutzt. Aufgrund der aktuellen Situation und des dringenden Bedarfs an Unterkunftsmöglichkeiten für Flüchtlinge wurde auch dieses Haus im Rahmen der städtischen Recherchen in Betracht gezogen. Auf Nachfrage der Stadt Brühl hat sich der Eigentümer bereit erklärt, einer vorzeitigen Beendigung des Erbbaurechtsvertrages zuzustimmen. Weitere Vertragsbedingungen sind der Vorlage 14/2016 für die Sitzung des Vergabe- und Liegenschaftsausschusses am 25.1.2016 zu entnehmen. Ein Wertgutachten und die Besichtigung des Gebäudes bestätigen den guten Zustand und attestieren eine schnelle Nutzung, da umfangreiche Renovierungen nicht notwendig sind. Das Haus soll der Unterbringung von minderjährigen Flüchtlingen dienen; hier besteht ein aktueller und dringender Bedarf, so dass eine kurzfristige Mittelbereitstellung im Wege der Dringlichkeit erforderlich ist und eine übergangsweise Anmietung entbehrlich wird. Drucksache 20/2016 Seite - 2 – Da erst Anfang des Jahres das Einverständnis zur Auflösung des Erbbaurechtsvertrages erteilt wurde, konnte ein Erstattungsbetrag nicht mehr im Haushalt veranschlagt werden. Es stehen daher lediglich Mittel für den Ankauf von Immobilien zur Verfügung. Im vorliegenden Fall handelt es sich allerdings um einen überplanmäßigen Aufwand auf einem Aufwandskonto, der nicht durch investive Auszahlungsmitteleinsparungen gedeckt werden kann. Aus haushaltstechnischen Gründen ist daher für die hier erforderliche Rückzahlung von Erbpachtzinsen die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich. Künftig ist verstärkt der Abschluss von Erbbaurechtsverträgen beabsichtigt; daher wird hier mit Mehrerträgen gerechnet, die zur Deckung des überplanmäßigen Aufwandes heran gezogen werden können.