Daten
Kommune
Brühl
Größe
217 kB
Datum
25.01.2016
Erstellt
19.01.16, 18:29
Aktualisiert
19.01.16, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
50/3
Jouaux
51 11 09
13.01.2016
11/2016
Betreff
Leistungsbearbeitung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Burkhardt
Zimmermann
Jouaux
Kämmerer
RPA
Kuhl
Beschlussentwurf:
Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis.
Erläuterungen:
Die Leistungsbearbeitung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) wurde im
Dezember 2010 vom Jugendamt an das Sozialamt übertragen. Diese organisatorische
Änderung wurde bereits in den Vorjahren vielfach diskutiert. Erste Gespräche fanden im
Jahr 1997 statt. In den Jahren 2002/2003 und auch in Folgejahren wurde der Gedanke der
organisatorischen Änderung immer wieder aufgegriffen. Letztlich wurde eine
Umorganisation aufgrund der im Bereich UVG bestehenden Altlasten durch das Sozialamt
abgelehnt, da das Sachgebiet durch häufige Personalwechsel (kaum jemand blieb länger
als ein Jahr), lange Krankheits-Ausfälle und grundsätzlich zu wenig Personal
charakterisiert war. Im Dezember 2010 erfolgte dann eine Übernahme mit der
Voraussetzung, dass entsprechendes Personal zur Verfügung gestellt wird.
Auch noch nach dem Übergang an das Sozialamt verblieb vorerst eine Unterbesetzung:
Zeitweise war die jetzige Sachbereichsleitung, Frau Jouaux, allein für die
Leistungsbearbeitung im UVG zuständig, das heißt für Bewilligung, Heranziehung und für
die Altfälle. Erst mit der Personalaufstockung ab 2011 können systematisch Altfälle
bearbeitet werden. Mittlerweile sind fünf Mitarbeiterinnen mit der Leistungsbearbeitung im
UVG beschäftigt, eine seit 2011, eine weitere seit 2013 und zwei weitere seit 2014. Eine
Mitarbeiterin ist für die Bewilligung zuständig, eine für die Heranziehung in laufenden
Fällen, drei für die Abarbeitung der Altfälle (siehe Schaubild).
Im Sozialamt erfolgt die Bearbeitung der UVG-Fälle innerhalb der Abteilung Unterhalt und
Einnahmen wie folgt:
Eine Mitarbeiterin ist für die Antragsaufnahme, Bewilligung, Auszahlung und Bescheidung
der Leistungen zuständig. Derzeit werden rund 230 laufende Fälle bearbeitet. Zeitgleich
Seite - 2 –
Drucksache 11/2016
erfolgt durch eine weitere Sachbearbeiterin die Heranziehung zum Unterhalt gegen den
familienfernen Elternteil.
Sobald die Bewilligung endet, werden die Fälle zu sogenannten Altfällen. Diese werden
durch drei Kolleginnen bearbeitet, die ausschließlich hierfür zuständig sind. Es besteht ein
Bestand an Altfällen von rund 700 Akten (862 Altfälle wurden vom Jugendamt
übernommen). Altakten müssen oft aus dem Archiv geholt werden, weil diese ohne
Bereinigung der Datev-Konten abgeschlossen wurden. Hiervon können nun immer wieder
Fälle abgeschlossen werden. Gleichzeitig kommen natürlich neue Altfälle dazu, sobald die
laufende UVG-Gewährung endet.
Im Jahr 2015 konnten rund 100 Akten im Wege der Niederschlagung der Forderung
abgeschlossen werden. Hierbei handelt es sich in den meisten Fällen um Akten, die
bereits vor Jahren abgeschlossen oder verjährt waren, aber nicht abschließend bearbeitet
wurden.
Sämtliche Fälle werden vor der endgültigen Niederschlagung durch das RPA geprüft.
Durch den verstärkten Personaleinsatz ist insgesamt eine positive Entwicklung erkennbar.
Die gute Entwicklung lässt sich anhand folgender Statistiken erkennen:
Es erfolgen jährliche Meldungen statistischer Angaben an das Land NRW, Information und
Technik Nordrhein-Westfalen. Hier wurden seit 2010 folgende Zahlen gemeldet:
Jahr
Zahl der Altfälle
2010
862
2011
776
2012
722
2013
796
2014
742
Der Bestand an Altakten nimmt also ab.
Durch das RPA erfolgt eine jährliche Überprüfung der UVG-Akten. Diese Prüfung
erbrachte folgende Ergebnisse:
Jahr
geprüfte Fälle
beanstandete Fälle
2011
12
11
2012
17
3
2013
15
3
2014
6
0
2015
in Arbeit
Für den Bereich UVG wird zuletzt eine jährliche Rückgriffquote ermittelt. Hier werden die
jährlichen Ausgaben den Einnahmen gegenübergestellt. Für die Stadt Brühl ergeben sich
seit 2010 folgende Quoten:
Jahr
Rückgriffquote
2010
6,85%
2011
7,85%
2012
10,7%
2013
13,3%
2014
14,94%
Anhand dieser Zahlenwerke wird deutlich, dass die Einnahmen im Verhältnis zu den
Ausgaben steigen, was den städtischen Haushalt entlastet.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass durch den verstärkten
Personaleinsatz eine deutliche Verbesserung der Sachbearbeitung UVG erreicht wurde.
Noch befinden sich 582 Altakten in der Sachbearbeitung.
Seite - 3 –
Drucksache 11/2016
Abteilung Unterhalt und Einnahmen FB: 50/3
Abteilungsleitung
Abteilungsleitung
1 Mitarbeiterin
Frau Jouaux
Laufende Fälle
Ca. 230 laufende Fälle
UVG Bewilligung
1 Mitarbeiterin
Frau Klemmer
ca. 230 laufende Fälle
Heranziehung zum
Unterhalt gegen den
familienfernen Elternteil
1 Mitarbeiterin
Frau Nelles
ca. 230 laufende Fälle
Sobald die
Bewilligung
endet und der
Fall eingestellt
ist, wird der Fall
abgegeben
(wird zum Altfall)
Altfälle
ca. 700 Stück
Insgesamt 3 Mitarbeiterinnen
Bearbeitung von
UVG Bewilligung
Altfällen
1 Mitarbeiterin
1
Ca.Mitarbeiterin
230 laufende Fälle
Frau Stuckert
Aktenzeichen: 000 –
1099
Bearbeitung von
Altfällen
Bearbeitung von
Altfällen
1 Mitarbeiterin
Frau Daniels
Aktenzeichen: 11001499
1 Mitarbeiterin
Frau Stegh
Aktenzeichen: 1500 offen