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Vorlage (Leistungsbearbeitung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG))

Daten

Kommune
Brühl
Größe
217 kB
Datum
25.01.2016
Erstellt
19.01.16, 18:29
Aktualisiert
19.01.16, 18:29
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 50/3 Jouaux 51 11 09 13.01.2016 11/2016 Betreff Leistungsbearbeitung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) Beratungsfolge Hauptausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt Zimmermann Jouaux Kämmerer RPA Kuhl Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Die Leistungsbearbeitung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) wurde im Dezember 2010 vom Jugendamt an das Sozialamt übertragen. Diese organisatorische Änderung wurde bereits in den Vorjahren vielfach diskutiert. Erste Gespräche fanden im Jahr 1997 statt. In den Jahren 2002/2003 und auch in Folgejahren wurde der Gedanke der organisatorischen Änderung immer wieder aufgegriffen. Letztlich wurde eine Umorganisation aufgrund der im Bereich UVG bestehenden Altlasten durch das Sozialamt abgelehnt, da das Sachgebiet durch häufige Personalwechsel (kaum jemand blieb länger als ein Jahr), lange Krankheits-Ausfälle und grundsätzlich zu wenig Personal charakterisiert war. Im Dezember 2010 erfolgte dann eine Übernahme mit der Voraussetzung, dass entsprechendes Personal zur Verfügung gestellt wird. Auch noch nach dem Übergang an das Sozialamt verblieb vorerst eine Unterbesetzung: Zeitweise war die jetzige Sachbereichsleitung, Frau Jouaux, allein für die Leistungsbearbeitung im UVG zuständig, das heißt für Bewilligung, Heranziehung und für die Altfälle. Erst mit der Personalaufstockung ab 2011 können systematisch Altfälle bearbeitet werden. Mittlerweile sind fünf Mitarbeiterinnen mit der Leistungsbearbeitung im UVG beschäftigt, eine seit 2011, eine weitere seit 2013 und zwei weitere seit 2014. Eine Mitarbeiterin ist für die Bewilligung zuständig, eine für die Heranziehung in laufenden Fällen, drei für die Abarbeitung der Altfälle (siehe Schaubild). Im Sozialamt erfolgt die Bearbeitung der UVG-Fälle innerhalb der Abteilung Unterhalt und Einnahmen wie folgt: Eine Mitarbeiterin ist für die Antragsaufnahme, Bewilligung, Auszahlung und Bescheidung der Leistungen zuständig. Derzeit werden rund 230 laufende Fälle bearbeitet. Zeitgleich Seite - 2 – Drucksache 11/2016 erfolgt durch eine weitere Sachbearbeiterin die Heranziehung zum Unterhalt gegen den familienfernen Elternteil. Sobald die Bewilligung endet, werden die Fälle zu sogenannten Altfällen. Diese werden durch drei Kolleginnen bearbeitet, die ausschließlich hierfür zuständig sind. Es besteht ein Bestand an Altfällen von rund 700 Akten (862 Altfälle wurden vom Jugendamt übernommen). Altakten müssen oft aus dem Archiv geholt werden, weil diese ohne Bereinigung der Datev-Konten abgeschlossen wurden. Hiervon können nun immer wieder Fälle abgeschlossen werden. Gleichzeitig kommen natürlich neue Altfälle dazu, sobald die laufende UVG-Gewährung endet. Im Jahr 2015 konnten rund 100 Akten im Wege der Niederschlagung der Forderung abgeschlossen werden. Hierbei handelt es sich in den meisten Fällen um Akten, die bereits vor Jahren abgeschlossen oder verjährt waren, aber nicht abschließend bearbeitet wurden. Sämtliche Fälle werden vor der endgültigen Niederschlagung durch das RPA geprüft. Durch den verstärkten Personaleinsatz ist insgesamt eine positive Entwicklung erkennbar. Die gute Entwicklung lässt sich anhand folgender Statistiken erkennen: Es erfolgen jährliche Meldungen statistischer Angaben an das Land NRW, Information und Technik Nordrhein-Westfalen. Hier wurden seit 2010 folgende Zahlen gemeldet: Jahr Zahl der Altfälle 2010 862 2011 776 2012 722 2013 796 2014 742 Der Bestand an Altakten nimmt also ab. Durch das RPA erfolgt eine jährliche Überprüfung der UVG-Akten. Diese Prüfung erbrachte folgende Ergebnisse: Jahr geprüfte Fälle beanstandete Fälle 2011 12 11 2012 17 3 2013 15 3 2014 6 0 2015 in Arbeit Für den Bereich UVG wird zuletzt eine jährliche Rückgriffquote ermittelt. Hier werden die jährlichen Ausgaben den Einnahmen gegenübergestellt. Für die Stadt Brühl ergeben sich seit 2010 folgende Quoten: Jahr Rückgriffquote 2010 6,85% 2011 7,85% 2012 10,7% 2013 13,3% 2014 14,94% Anhand dieser Zahlenwerke wird deutlich, dass die Einnahmen im Verhältnis zu den Ausgaben steigen, was den städtischen Haushalt entlastet. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass durch den verstärkten Personaleinsatz eine deutliche Verbesserung der Sachbearbeitung UVG erreicht wurde. Noch befinden sich 582 Altakten in der Sachbearbeitung. Seite - 3 – Drucksache 11/2016 Abteilung Unterhalt und Einnahmen FB: 50/3 Abteilungsleitung Abteilungsleitung 1 Mitarbeiterin Frau Jouaux Laufende Fälle Ca. 230 laufende Fälle UVG Bewilligung 1 Mitarbeiterin Frau Klemmer ca. 230 laufende Fälle Heranziehung zum Unterhalt gegen den familienfernen Elternteil 1 Mitarbeiterin Frau Nelles ca. 230 laufende Fälle Sobald die Bewilligung endet und der Fall eingestellt ist, wird der Fall abgegeben (wird zum Altfall) Altfälle ca. 700 Stück Insgesamt 3 Mitarbeiterinnen Bearbeitung von UVG Bewilligung Altfällen 1 Mitarbeiterin 1 Ca.Mitarbeiterin 230 laufende Fälle Frau Stuckert Aktenzeichen: 000 – 1099 Bearbeitung von Altfällen Bearbeitung von Altfällen 1 Mitarbeiterin Frau Daniels Aktenzeichen: 11001499 1 Mitarbeiterin Frau Stegh Aktenzeichen: 1500 offen