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Vorlage (Stellungnahme zum Entwurf des SPNV-Nahverkehrsplan 2016 des NVR)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
69 kB
Datum
02.02.2016
Erstellt
26.01.16, 18:26
Aktualisiert
26.01.16, 18:26
Vorlage (Stellungnahme zum Entwurf des SPNV-Nahverkehrsplan 2016 des NVR) Vorlage (Stellungnahme zum Entwurf des SPNV-Nahverkehrsplan 2016 des NVR) Vorlage (Stellungnahme zum Entwurf des SPNV-Nahverkehrsplan 2016 des NVR) Vorlage (Stellungnahme zum Entwurf des SPNV-Nahverkehrsplan 2016 des NVR)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl Der Bürgermeister Der Bürgermeister · Rathaus · 50319 Brühl Fachbereich Nahverkehr Rheinland GmbH z.H. Herrn Jörg Fellecke Glockengasse 37-39 50667 Köln ÖPNV, MOBILITÄT UND VERKEHR Abteilung Dienstgebäude/Zi. Sachbearbeiter/in (02232) 79Internet E-mail Aktenzeichen Brühl, Rathaus Steinweg 1, B 118 Herr Kalle Telefax 4000 5300 www.bruehl.de ukalle@bruehl.de UK 21.12.2015 Entwurf SPNV-Nahverkehrsplan 2016 des ZV Nahverkehr Rheinland hier: Stellungnahme der Stadt Brühl Sehr geehrter Herr Fellecke, nachfolgend erhalten Sie die Stellungnahme der Stadt Brühl zum Entwurf des SPNVNahverkehrsplan des NVR. Die Anmerkungen sind nach Kapiteln sortiert. 3.2 Barrierefreiheit Hier wird das „Zwei-Sinne-Prinzip“ erläutert und als „generell zu beachten“ bezeichnet. Obwohl im Bahnhof Brühl sowohl eine Laufbandanzeige als auch eine Lautsprecheranlage vorhanden sind, wird das Zwei-Sinne-Prinzip nicht erfüllt: Es werden nur Zugdurchfahrten und teilweise Verspätungen angesagt. Zugeinfahrten werden grundsätzlich nicht angesagt und auch nicht angezeigt. Dies ist nicht nur für Sehbehinderte schwierig und gefährlich, auch Sehende sind auf die Durchsagen angewiesen, da die Laufbandanzeigen nur in kleinen Teilbereichen der Bahnsteige ablesbar sind. Im Bericht wird nicht erläutert, warum das wichtige Zwei-Sinne-Prinzip trotz vorhandener technischer Ausrüstung nicht erfüllt wird. Dies sollte ergänzt werden, ebenso wie konkrete Aussagen zum Zeitpunkt der Umsetzung. Zur Barrierefreiheit gehört auch die verständliche Information von Menschen mit kognitiven Einschränkungen (Stichwort „leichte Sprache“). Dieser Aspekt findet sich weder im Kapitel Barrierefreiheit noch im Abschnitt 10 (Kommunikation, Tarif, Vertrieb) und sollte angesichts der komplexen Tarifbestimmungen in jedem Falle ergänzt werden. Öffentliche Verkehrsanbindungen zum Rathaus Stadtbahnlinie 18: Haltestelle Brühl-Mitte Buslinien 701/702/704/706/707/985/990: Haltestelle Brühl-Mitte DB Bahnhof Brühl (aus Richtung Köln/Bonn) DB Bahnhof Kierberg (aus Richtung EU) und Linie 702 Besuchszeiten: Brühl-Info Bürgerberatung Mo – Fr 9.00-19.00 Uhr Sa 9.00-13.00 Uhr Vom 1.5. – 31.10 Sa 9.00-16.00 Uhr So 13.00-17.00 Uhr Mo Di Mi Do Fr Sa 7.30-16.00 Uhr 7.30-16.00 Uhr 7.30-14.00 Uhr 7.30-18.00 Uhr 7.30-12.30 Uhr 10.00-12.30 Uhr sonstige Dienststellen nach Vereinbarung und Mo 8.00-12.00 Uhr Di 8.00-12.00 Uhr Mi Nach Vereinbarung Do 14.00-16.00 Uhr Fr 8.00-12.00 Uhr FB Soziales (Sozialamt) telefon. Terminabsprache 2 3.3 Fahrzeuge Auf Seite 3-5 heißt es: „Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist es nicht immer möglich, jedem Fahrgast in den Hauptverkehrszeiten einen Sitzplatz anzubieten. Dieses Angebot ist lediglich in den Normal- und Schwachverkehrszeiten umsetzbar.“ Die Stadt Brühl hat gleichermaßen hohe Aus- wie Einpendlerzahlen. U. a. aus diesem Grund wird in Brühl mit erheblichem Aufwand modernes Mobilitätsmanagement betrieben, um möglichst viele Pendelwege vom Auto auf den Öffentlichen Verkehr zu verlagern. Angesichts der Hauptpendelbeziehungen nach Köln und Bonn hat die Eisenbahnverbindung eine zentrale Bedeutung für Brühl. Daher investiert die Stadt Brühl u. a. in erheblichem Umfang in eine Gesamtmaßnahme zur Verbesserung und Attraktivierung der Erschließung des Bahnhofs Brühl (Anlage Buswendeschleife, starke Vergrößerung der Radstation mit Ausbau zur Mobilstation, gestalterische Aufwertung des Bahnhofsumfeldes durch eine städtebauliche Gesamtmaßnahme). Diese Bemühungen werden jedoch entwertet, wenn die Beförderungsqualität im SPNV nicht stimmt und in der für Pendler meist nicht umgehbaren Hauptverkehrszeit im Gegensatz zum Sitzplatz im Auto der Stehplatz die Regel ist. Daher ist ein Ansatz, der den Stehplatz für Pendler als Regelfall hinnimmt nicht akzeptabel. Erwartet wird vielmehr ein Konzept, bei dem perspektivisch (mittel- bis langfristig) der Stehplatz auch in Stoßzeiten zur Ausnahme wird. 3.5 Personal Hier heißt es: „Fremdsprachenkenntnisse sind für Servicepersonal an besonderen Verknüpfungspunkten wünschenswert, insbesondere im Grenzraum zu Belgien und den Niederlanden.“ Dies wird als unzureichend erachtet. Servicepersonal mit Kundenkontakt sollte grundsätzlich in der Lage sein, entsprechende Auskünfte (insbes. zum Tarif) in der Weltsprache Englisch zu erteilen. „Besondere Verknüpfungspunkte“ können nur Anlass für darüberhinausgehende Fremdsprachenkenntnisse sein. In Brühl ist aufgrund seiner internationalen Attraktionen wir UNESCO-Welterbe Schloss Augustusburg und das Phantasialand mit zahlreichen ausländischen Besuchern zu rechnen, die bei ihrer Anreise mit dem SPNV einen akzeptablen Service in der Weltsprache Englisch erhalten sollten. 3.7 Verkehrsstationen, Abschnitt „Ausstattung“ Bei den Mindeststandards für die Ausrüstung fehlt das Blindenleitsystem. Dies ist – spätestens ab 2022 – zwingend. 5.3 Verbindungsqualität Bei den maßgebenden Kriterien werden nur Bedienungshäufigkeit, Umsteigehäufigkeit und Reisezeit genannt. Es fehlt die Kriterien Pünktlichkeit und Anschlusssicherheit. Wenn Pendler von und nach Brühl wegen starker Verspätungen und nicht erreichter Anschlüsse regelmäßig zu spät zur Arbeit kommen, steigen diese im Zweifel auf das Auto um. Ohne Berücksichtigung dieser Faktoren sind die Angaben zur Verbindungsqualität nur theoretische Werte. 3 5.4 Auslastung der Züge in der Hauptverkehrszeit In der differenzierten Darstellung der Auslastung der einzelnen Brühl bedienenden Linien wird deutlich dargestellt, wie überlastet diese sind. Dennoch wird hier nur festgestellt: „Trotz der Bereitstellung zusätzlicher Fahrten, Fahrzeuge und Traktionen in diesen Zeiten auf dem Großteil der SPNV-Linien im Gebiet des NVR können Fahrgastspitzen nur mit eingeschränktem Komfort bedient werden.“ Dieser Zustand ist nicht hinnehmbar; siehe im Übrigen Anmerkungen unter 3.3 „Fahrzeuge“. 6.3 Stationsqualität Hier ist herauszustellen, dass die Stationsqualität am Bahnhof Brühl aufgrund des fehlenden Aufzugs völlig unzureichend ist. Bislang gibt es nur einen störungsanfälligen Treppenlift, dessen Nutzung von der Besetzung der benachbarten Radstation anhängig ist. Die Bedienung erfolgt nur nach Voranmeldung über die Radstation zu deren Öffnungszeiten. Deshalb wird der Bahnhof Brühl bei der Mobilitätszentrale der DB auch als „nicht mobilitätsgerecht“ geführt. Schon diverse Male wurden in den vergangenen Jahren vergeblich Förderanträge zur Ertüchtigung des Bahnhofs Brühl mit drei Senkrechtaufzügen gestellt. Bislang blieben alle Anfragen an die Deutsche Bahn und das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr mit der Bitte um Unterstützung des Projekts „Barrierefreiheit Bahnhof Brühl“ bei der Mittelverteilung für die NRW-Bahnhöfe unberücksichtigt. Eine Umsetzung wird erst mit Einrichtung des „Außenasts“ im Rahmen des Rhein-Ruhr-ExpressProjekts (RRX) für 2019 in Aussicht gestellt, was für die Bedeutung des Bahnhofs Brühl völlig unzureichend. Im Kapitel 6.3 wird festgestellt, dass zum Erhebungszeitpunkt ca. 10 % der Aufzüge defekt waren. Es fehlen konkrete Angaben zu geplanten Gegenmaßnahmen. Für eine Hin- und Rückfahrt (ohne Umsteigen) eines Behinderten werden bei den üblichen Zugangs- und Bahnsteiganordnungen i. d. R. vier bis sechs verschiedene Aufzüge benötigt. Eine Ausfallwahrscheinlichkeit von rund einem Zehntel bedeutet, dass ein auf Aufzüge angewiesener, erwerbstätiger Behinderter an zwei bis drei Arbeitstagen je Woche nicht zu seinem Arbeitsplatz bzw. nicht nach Hause gelangt, so dass eine normale Erwerbstätigkeit unter Nutzung des SPNV nicht möglich ist. Auch für andere Fahrten Mobilitätseingeschränkter bedeutet eine derart hohe Ausfallquote, dass eine Reise mit dem SPNV unkalkulierbar wird. Daher ist es unverzichtbar, dass der NVP konkrete Maßnahmen für eine drastische Verringerung dieser Ausfallquote sowie benennt. Andernfalls kann die gesetzlich geforderte Barrierefreiheit nicht Zeitpunkt gewährleistet werden. Netzveränderungen 2030(+); erforderliche Infrastrukturmaßnahmen; e) Strecke Hürth-Kalscheuren – Bonn-Mehlem Hier ist die Rede von der Schaffung separater Gleise. Im Sinne einer vorausschauenden Stadtplanung werden genauere Angaben zu den hierfür in Brühl benötigten Flächen gewünscht. 4 Liniensteckbriefe Grundsätzlich Bei den Sitzplatzangaben sind die Klappsitze nicht getrennt ausgewiesen. Gleichzeitig wird die Zahl der Fahrradstellplätze angegeben sowie die Zahl der Stehplätze. Bei Nutzung der Klappsitze können die dort befindlichen Fahrradstellplätze nicht genutzt werden und umgekehrt. Außerdem können dann auch nicht alle angegebenen Stehplätze genutzt werden; umgekehrt können bei Belegung der Stehplätze auch Klappsitze an anderen Orten (MRB: Türbereiche) meist nicht genutzt werden. Die tatsächliche Gesamtkapazität ist also geringer als die Summe der angegebenen Zahlen. Es sollte daher eine realistische Angabe der Gesamtkapazität erfolgen, mindestens aber eine getrennte Ausweisung der Klappsitze. Darüber hinaus sollte transparent gemacht werden, wie die überwiegend sehr hoch erscheinenden Stehplatzzahlen berechnet wurden (welche Flächen, Menschen je qm, etc.). RB 48 – Rhein-Wupper-Bahn Es fehlen die Zahlen zu den Stehplätzen und zu den Fahrradstellplätzen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass nach den überaus negativen Erfahrungen mit der Einführung von Talent 2-Fahrzeugen beim RE 9 nunmehr auch bei der RB 48 eine Bedienung mit diesem Fahrzeugtyp den Zuschlag erhalten hat. Ob die postulierte erhöhte Fahrgastnachfrage tatsächlich eintritt bleibt fraglich, da die als Grund angegebenen Verstärkerfahrten in der Hauptverkehrszeit angesichts teilweise extrem langer Aufenthalte an Unterwegsbahnhöfen (z. B. acht Minuten in Köln-Süd) wenig attraktive Reisezeiten bieten. Mit freundlichen Grüßen Dieter Freytag