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Vorlage (Vergabe Schülerbeförderung hier: Vergabekriterien)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
199 kB
Datum
16.02.2016
Erstellt
10.02.16, 15:23
Aktualisiert
10.02.16, 15:23
Vorlage (Vergabe Schülerbeförderung
hier: Vergabekriterien) Vorlage (Vergabe Schülerbeförderung
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40 Krämer 40 05.02.2016 57/2016 (31/88 t vom 14.05.2012) Betreff Vergabe Schülerbeförderung hier: Vergabekriterien Beratungsfolge Schulausschuss Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK 529103 / KST 21010100 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt Weiskopf Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Schulausschuss beschließt die Vergabekriterien zur europaweiten Ausschreibung der Schülerbeförderung für den Zeitraum 01.08.2016 – 31.07.2019 sowie die Festlegung folgender, seitens der sich für den Auftrag zur Schülerbeförderung bewerbenden Unternehmen zu erfüllenden Vergabekriterien: 1. Vorlage eines Nachweises über die Eintragung im Handelsregister 2. Der/die Bewerber/in darf sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einer Liquidation befinden. 3. Die Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW, insbesondere § 4 Abs. 2 sind einzuhalten. 4. Detaillierte Angaben zu den einzusetzenden Fahrzeugen: 4.1. Hersteller und Typ 4.2. Baujahr 4.3. Anzahl Sitze und Stehplätze 4.4. Anzahl Sitze mit Gurt und sonstigen Kinderrückhaltesystemen (kein Ausschluss, falls keine Gurte/Systeme vorhanden). Eine Wertung erfolgt, wenn 50 % oder mehr Fahrzeuge des Bieters die Voraussetzungen erfüllen. Drucksache 57/2016 Seite - 2 – 4.5. Bei LOS III hat das Fahrzeug ein Rückhaltesystem (Gurte) für alle zu Befördernden anzubieten. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind die zu Befördernden, die kleiner als 150 cm sind, entsprechend der in § 21 Abs.1a StVO festgelegten Anforderungen in geeigneten Kinderrückhaltesystemen zu sichern, die von dem/der Auftragnehmer/in zu stellen sind. Dabei sind die gesetzlichen Prüfnormen zu beachten. Der/die Auftragnehmer/in hat die ordnungsgemäße Nutzung der Rückhaltesysteme sicherzustellen. 4.6. Sonstige Ausstattungen, z.B. Klimaanlage, Standheizung Eine Wertung erfolgt, wenn 50 % oder mehr Fahrzeuge des Bieters die Voraussetzungen erfüllen. 4.7. Schadstoffausstoß der Busse Die Euro-Emissionsklasse ist je Fahrzeug anzugeben. Gewertet wird die Klasse, der 50 % oder mehr Fahrzeuge des Bieters angehören. 5. Der/die Auftragnehmer/in ist verpflichtet, Kraftomnibusse, Kleinbusse und Pkws in einem sauberen, betriebs- und verkehrssicheren Zustand einzusetzen. Die Fahrzeuge müssen allen gesetzlichen (wie beispielsweise der StVO, StVZO, BO-Kraft) und aktuellen technischen Anforderungen (Stand der Technik und Normen) entsprechen. Die Fahrzeuge sind während der kalten Jahreszeit ausreichend zu heizen. 6. Die Fahrzeuge sind rechtzeitig auf Winterbetrieb umzurüsten (Winterreifen, Schneeketten bei entsprechenden Witterungsverhältnissen). 7. Alle Fahrzeuge sind mit Mobiltelefonen auszustatten, um Notrufe und Ablaufstörungen weitermelden zu können. Die Vorschriften für die Benutzung von Mobiltelefonen in Fahrzeugen sind zu beachten. 8. Die Einhaltung der Punkte des "Anforderungskataloges“ für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Schülerbeförderung besonders eingesetzt werden (Amtsblatt des Bundesverkehrsministeriums VkBI 15/2005) ist bindend. Personal: 9. Der/die Auftragnehmer/in darf nur zuverlässiges und für diese Schülerbeförderung geeignetes Beförderungspersonal einsetzen. Folgende Kriterien sind zu erfüllen: 9.1. Sicheres Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift. 9.2. Zeitnahe (max. 3 Jahre) Ausbildung in "Erster Hilfe". Der/die Auftragnehmer/in sorgt alle 3 Jahre für die Auffrischung der Kenntnisse. 9.3. Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis 9.4. Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung 10. Sicherer, geduldiger und freundlicher Umgang mit Kindern und Jugendlichen Auf Verlangen der Auftraggeberin darf der/die Auftragnehmer/in bestimmtes Beförderungspersonal nicht mehr einsetzen, wenn die Auftraggeberin Gründe feststellt, die gegen die Eignung oder die Zuverlässigkeit sprechen. Drucksache 57/2016 Seite - 3 – 11. Das Beförderungspersonal sowie geplantes Ersatzpersonal sind namentlich zu benennen mit Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Verkehrszentralregister je Fahrer/in sowie eines erweiterten Führungszeugnisses, aus dem hervorgeht, dass der/die jeweilige Fahrer/in nicht vorbestraft ist. 12. Der/die Auftragnehmer/in darf nur zuverlässige und für die Schülerbeförderung geeignete Fahrer/innen einsetzen. Die der Fahrer/innen haben den Anforderungen des § 48 Verordnung über die Personen zum Straßenverkehr (FeV) zu genügen. Eine regelmäßige Unterweisung in allen Vorschriften ist durchzuführen. Die Fahrer/innen haben alle für sie einschlägigen Vorschriften der BO-Kraft zu beachten. Mit Zustimmung der Auftraggeberin kann der/die Auftragnehmer/in für Kleinbusse auch Fahrer/innen einsetzen, die die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 15c bis 15f StVZO) nicht besitzen, wenn die Fahrer/innen folgende Voraussetzungen erfüllen: 12.1. Das Beförderungspersonal muss das 23. Lebensjahr vollendet haben 12.2. Hat ein/e Fahrer/in das 60. Lebensjahr vollendet, so muss er/sie alle 5 Jahre eine Untersuchung, die auch üblicherweise zur Erlangung des Personenbeförderungsscheines notwendig ist, durchführen lassen (körperliche Untersuchung, Reaktionstest usw.). Eine Bescheinigung ist vorzulegen. 12.3. Fahrer/innen müssen nachweisen, dass sie innerhalb der letzten 5 Jahre zwei Jahre lang ein Fahrzeug der Klasse D oder B (mit Personenbeförderung) geführt haben. 12.4. Fahrer/innen müssen im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sein. 13. Das Rauchen ist in den eingesetzten Fahrzeugen – auch bei Leerfahrten - und an allen Haltestellen verboten. 14. Der Einsatz von Fahrer/innen, die ein soziales Jahr oder ähnliches absolvieren, ist nicht zulässig. 15. Referenzen sind vorzulegen. 16. Die Beförderung von vertraglich festgelegten Routen muss auch bei Ausfall des Hauptfahrzeuges sichergestellt sein. Wertungskriterien: Entsprechend den Vorschriften für europäische Vergabeverfahren wurden die Zuschlagskriterien festgelegt. Die bei europäischen Verfahren zwingend vorzunehmende Gewichtung dieser Kriterien richtet sich nach dem Preis (85 %), der Ausstattung und Sicherheit der Fahrzeuge (10 %) und der Euro-Emissionsklasse der Fahrzeuge (5 %). Hierbei wird eine Gesamtpunktzahl von 500 zugrunde gelegt. Die zwischenliegenden Angebote werden linear abgestuft. Die Bewertung des Wertungskriteriums „Preis“ erfolgt durch lineare Berechnung. Das tiefste Angebot erhält 5 Punkte (ungewichtet) und das höchste Angebot 1 Punkt. Drucksache 57/2016 Seite - 4 – Dazwischen liegende Angebote erhalten linear abgestufte Punkte nach folgender Berechnung:    5 - 4 (Y - X) : (Z - X) Ergebnisse < 1 werden auf 1 aufgerundet Werte für Formel: o X = Tiefster Angebotspreis o Y = Jeweiliger Angebotspreis der weiteren Angebote o Z = Festgelegter Angebotspreis, ab welchem die Mindestpunktzahl erreicht wird (=höchster Angebotspreis) Für die Wertungskriterien „Ausstattung und Sicherheit der Fahrzeuge“ werden folgende ungewichtete Punkte vergeben: Beispiel: Es gehen 3 Angebote ein und die Wertungskriterien werden entsprechend der Angebotsangabe bewertet: Drucksache 57/2016 Seite - 5 – Diese Angebote ergäben folgende Verteilung der Wertungskriterien und Rangfolge der Bieter: Die Bieterfirma Gamma würde als wirtschaftlichster Bieter den Zuschlag erhalten. Erläuterungen: Für den Transport von Schülerinnen und Schülern der städtischen Schulen (Lose I, II, IV, und V) wird derzeit ein Busunternehmen eingesetzt. Die Busse werden für die Hin- und Rücktransporte zwischen den festgelegten Bus- bzw. Schulbushaltestellen im Stadtgebiet eingesetzt. Darüber hinaus decken die Busse die Fahrten zum KarlsBad als auch Sonderfahrten, beispielsweise zu kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen, sofern es der Fahrplan erlaubt, nach Einzelbedarf ab. Das Los III wird derzeit von einem Taxi-Unternehmen bedient. Aufgrund der zu erwartenden steigenden Anzahl von Schülerinnen und Schülern, die auf diesen Schülerspezialverkehr angewiesen sind, wird der Einsatz eines Kleinbusses empfohlen. Die derzeit gültigen Verträge (um ein Jahr verlängert mit Vorlage Nr. 7/2005) laufen zum 31.07.2016 (siehe Vorlage Nr. 31/88 t, Sitzung VgLA vom 14.05.2012) aus. Der Vertrag soll eine Laufzeit von 3 Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption um 1 Jahr haben. Das Gesamtauftragsvolumen beläuft sich inklusive der Verlängerungsoption auf einen über dem Schwellenwert zur Pflicht von EU-weiten Ausschreibungen liegenden Betrag von zurzeit 209.000 EURO netto (=248.710 EURO brutto). Somit muss eine EUweite Ausschreibung erfolgen.