Daten
Kommune
Brühl
Größe
199 kB
Datum
16.02.2016
Erstellt
10.02.16, 15:23
Aktualisiert
10.02.16, 15:23
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
40
Krämer
40
05.02.2016
57/2016
(31/88 t vom 14.05.2012)
Betreff
Vergabe Schülerbeförderung
hier: Vergabekriterien
Beratungsfolge
Schulausschuss
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK 529103 / KST 21010100
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Burkhardt
Weiskopf
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Schulausschuss beschließt die Vergabekriterien zur europaweiten Ausschreibung der
Schülerbeförderung für den Zeitraum 01.08.2016 – 31.07.2019 sowie die Festlegung
folgender, seitens der sich für den Auftrag zur Schülerbeförderung bewerbenden
Unternehmen zu erfüllenden Vergabekriterien:
1. Vorlage eines Nachweises über die Eintragung im Handelsregister
2. Der/die Bewerber/in darf sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einer Liquidation
befinden.
3. Die Regelungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW, insbesondere § 4 Abs. 2
sind einzuhalten.
4. Detaillierte Angaben zu den einzusetzenden Fahrzeugen:
4.1. Hersteller und Typ
4.2. Baujahr
4.3. Anzahl Sitze und Stehplätze
4.4. Anzahl Sitze mit Gurt und sonstigen Kinderrückhaltesystemen (kein Ausschluss,
falls keine Gurte/Systeme vorhanden). Eine Wertung erfolgt, wenn 50 % oder mehr
Fahrzeuge des Bieters die Voraussetzungen erfüllen.
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4.5. Bei LOS III hat das Fahrzeug ein Rückhaltesystem (Gurte) für alle zu Befördernden
anzubieten. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sind die zu Befördernden, die
kleiner als 150 cm sind, entsprechend der in § 21 Abs.1a StVO festgelegten
Anforderungen in geeigneten Kinderrückhaltesystemen zu sichern, die von
dem/der Auftragnehmer/in zu stellen sind. Dabei sind die gesetzlichen Prüfnormen
zu beachten. Der/die Auftragnehmer/in hat die ordnungsgemäße Nutzung der
Rückhaltesysteme sicherzustellen.
4.6. Sonstige Ausstattungen, z.B. Klimaanlage, Standheizung
Eine Wertung erfolgt, wenn 50 % oder mehr Fahrzeuge des Bieters die Voraussetzungen erfüllen.
4.7. Schadstoffausstoß der Busse
Die Euro-Emissionsklasse ist je Fahrzeug anzugeben. Gewertet wird die Klasse,
der 50 % oder mehr Fahrzeuge des Bieters angehören.
5. Der/die Auftragnehmer/in ist verpflichtet, Kraftomnibusse, Kleinbusse und Pkws in
einem sauberen, betriebs- und verkehrssicheren Zustand einzusetzen. Die Fahrzeuge
müssen allen gesetzlichen (wie beispielsweise der StVO, StVZO, BO-Kraft) und
aktuellen technischen Anforderungen (Stand der Technik und Normen) entsprechen.
Die Fahrzeuge sind während der kalten Jahreszeit ausreichend zu heizen.
6. Die Fahrzeuge sind rechtzeitig auf Winterbetrieb umzurüsten (Winterreifen, Schneeketten bei entsprechenden Witterungsverhältnissen).
7. Alle Fahrzeuge sind mit Mobiltelefonen auszustatten, um Notrufe und Ablaufstörungen
weitermelden zu können. Die Vorschriften für die Benutzung von Mobiltelefonen in
Fahrzeugen sind zu beachten.
8. Die Einhaltung der Punkte des "Anforderungskataloges“ für Kraftomnibusse und
Kleinbusse, die zur Schülerbeförderung besonders eingesetzt werden (Amtsblatt des
Bundesverkehrsministeriums VkBI 15/2005) ist bindend.
Personal:
9. Der/die Auftragnehmer/in darf nur zuverlässiges und für diese Schülerbeförderung
geeignetes Beförderungspersonal einsetzen. Folgende Kriterien sind zu erfüllen:
9.1. Sicheres Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift.
9.2. Zeitnahe (max. 3 Jahre) Ausbildung in "Erster Hilfe". Der/die Auftragnehmer/in
sorgt alle 3 Jahre für die Auffrischung der Kenntnisse.
9.3. Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis
9.4. Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung
10. Sicherer, geduldiger und freundlicher Umgang mit Kindern und Jugendlichen Auf
Verlangen der Auftraggeberin darf der/die Auftragnehmer/in bestimmtes
Beförderungspersonal nicht mehr einsetzen, wenn die Auftraggeberin Gründe feststellt,
die gegen die Eignung oder die Zuverlässigkeit sprechen.
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11. Das Beförderungspersonal sowie geplantes Ersatzpersonal sind namentlich zu
benennen mit Vorlage eines aktuellen Auszuges aus dem Verkehrszentralregister je
Fahrer/in sowie eines erweiterten Führungszeugnisses, aus dem hervorgeht, dass
der/die jeweilige Fahrer/in nicht vorbestraft ist.
12. Der/die Auftragnehmer/in darf nur zuverlässige und für die Schülerbeförderung
geeignete Fahrer/innen einsetzen. Die der Fahrer/innen haben den Anforderungen des
§ 48 Verordnung über die Personen zum Straßenverkehr (FeV) zu genügen. Eine
regelmäßige Unterweisung in allen Vorschriften ist durchzuführen. Die Fahrer/innen
haben alle für sie einschlägigen Vorschriften der BO-Kraft zu beachten. Mit
Zustimmung der Auftraggeberin kann der/die Auftragnehmer/in für Kleinbusse auch
Fahrer/innen einsetzen, die die Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung (§ 15c bis 15f
StVZO) nicht besitzen, wenn die Fahrer/innen folgende Voraussetzungen erfüllen:
12.1. Das Beförderungspersonal muss das 23. Lebensjahr vollendet haben
12.2. Hat ein/e Fahrer/in das 60. Lebensjahr vollendet, so muss er/sie alle 5 Jahre eine
Untersuchung,
die
auch
üblicherweise
zur
Erlangung
des
Personenbeförderungsscheines notwendig ist, durchführen lassen (körperliche
Untersuchung, Reaktionstest usw.). Eine Bescheinigung ist vorzulegen.
12.3. Fahrer/innen müssen nachweisen, dass sie innerhalb der letzten 5 Jahre zwei
Jahre lang ein Fahrzeug der Klasse D oder B (mit Personenbeförderung) geführt
haben.
12.4. Fahrer/innen müssen im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sein.
13. Das Rauchen ist in den eingesetzten Fahrzeugen – auch bei Leerfahrten - und an allen
Haltestellen verboten.
14. Der Einsatz von Fahrer/innen, die ein soziales Jahr oder ähnliches absolvieren, ist
nicht zulässig.
15. Referenzen sind vorzulegen.
16. Die Beförderung von vertraglich festgelegten Routen muss auch bei Ausfall des
Hauptfahrzeuges sichergestellt sein.
Wertungskriterien:
Entsprechend den Vorschriften für europäische Vergabeverfahren wurden die
Zuschlagskriterien festgelegt. Die bei europäischen Verfahren zwingend vorzunehmende
Gewichtung dieser Kriterien richtet sich nach dem Preis (85 %), der Ausstattung und
Sicherheit der Fahrzeuge (10 %) und der Euro-Emissionsklasse der Fahrzeuge (5 %).
Hierbei wird eine Gesamtpunktzahl von 500 zugrunde gelegt.
Die zwischenliegenden Angebote werden linear abgestuft.
Die Bewertung des Wertungskriteriums „Preis“ erfolgt durch lineare Berechnung.
Das tiefste Angebot erhält 5 Punkte (ungewichtet) und das höchste Angebot 1 Punkt.
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Dazwischen liegende Angebote erhalten linear abgestufte Punkte nach folgender
Berechnung:
5 - 4 (Y - X) : (Z - X)
Ergebnisse < 1 werden auf 1 aufgerundet
Werte für Formel:
o X = Tiefster Angebotspreis
o Y = Jeweiliger Angebotspreis der weiteren Angebote
o Z = Festgelegter Angebotspreis, ab welchem die Mindestpunktzahl erreicht
wird (=höchster Angebotspreis)
Für die Wertungskriterien „Ausstattung und Sicherheit der Fahrzeuge“ werden folgende
ungewichtete Punkte vergeben:
Beispiel:
Es gehen 3 Angebote ein und die Wertungskriterien werden entsprechend der
Angebotsangabe bewertet:
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Diese Angebote ergäben folgende Verteilung der Wertungskriterien und Rangfolge der
Bieter:
Die Bieterfirma Gamma würde als wirtschaftlichster Bieter den Zuschlag erhalten.
Erläuterungen:
Für den Transport von Schülerinnen und Schülern der städtischen Schulen (Lose I, II, IV,
und V) wird derzeit ein Busunternehmen eingesetzt. Die Busse werden für die Hin- und
Rücktransporte zwischen den festgelegten Bus- bzw. Schulbushaltestellen im Stadtgebiet
eingesetzt. Darüber hinaus decken die Busse die Fahrten zum KarlsBad als auch
Sonderfahrten, beispielsweise zu kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen, sofern es
der Fahrplan erlaubt, nach Einzelbedarf ab.
Das Los III wird derzeit von einem Taxi-Unternehmen bedient. Aufgrund der zu
erwartenden steigenden Anzahl von Schülerinnen und Schülern, die auf diesen
Schülerspezialverkehr angewiesen sind, wird der Einsatz eines Kleinbusses empfohlen.
Die derzeit gültigen Verträge (um ein Jahr verlängert mit Vorlage Nr. 7/2005) laufen zum
31.07.2016 (siehe Vorlage Nr. 31/88 t, Sitzung VgLA vom 14.05.2012) aus. Der Vertrag
soll eine Laufzeit von 3 Jahren mit einer einmaligen Verlängerungsoption um 1 Jahr
haben. Das Gesamtauftragsvolumen beläuft sich inklusive der Verlängerungsoption auf
einen über dem Schwellenwert zur Pflicht von EU-weiten Ausschreibungen liegenden
Betrag von zurzeit 209.000 EURO netto (=248.710 EURO brutto). Somit muss eine EUweite Ausschreibung erfolgen.