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Vorlage (Einrichtung eines Containerdorfes - Anfrage der FDP-Fraktion)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
107 kB
Datum
22.02.2016
Erstellt
22.02.16, 17:20
Aktualisiert
22.02.16, 17:20
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 25 Hilger 25/ 22.02.2016 89/2016 (85/2016) Betreff Einrichtung eines Containerdorfes - Anfrage der FDP-Fraktion Beratungsfolge Hauptausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Dez. II Freytag Schiffer Hilger Radermacher Burkhardt Beschlussentwurf: Der Hauptausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Zur Vorlage 76/2016 hat die FDP-Fraktion mit Schreiben vom 18.02.2016 Fragen gestellt (siehe Vorlage 85/2015). Die nachfolgenden Antworten sind, soweit dies in der Kürze der Zeit ermittelbar war, auf der Basis der aktuellen Kostenschätzungen zusammengestellt. Zu 1.: Bei den vorgesehenen Containeranlagen werden 200 einzelne Container benötigt (144 Standardraumcontainer, 16 Sanitärcontainer und 40 Flurcontainer). Dies bedeutet, dass bei ca. 2,8 Mio. € Investitionen für den Hochbau (ohne Abrisskosten), ein Container im Schnitt ca. 14.000 € kostet. Preise für 2014 liegen aktuell keine vor. Eine entsprechende Recherche war in der Kürze der Zeit nicht möglich. Zu 2.: Es erfolgt eine Aktivierung der Kosten für Tiefbau und Hochbau. Die Container werden auf Grund der Erfahrungen mit der bisher an der Willy-Brandt-Str. vorhandenen Containeranlage über 30 Jahre (Tiefbau teilweise über 50 Jahre) abgeschrieben. Insgesamt wird mit jährlichen Abschreibungskosten in Höhe von ca. 106.000 € kalkuliert. Die Einschätzung der Preise von gebrauchten Containern im Wiederverkauf ist abhängig von der Marktlage und dem Zustand der Container. Eine diesbezügliche Einschätzung für einen zukünftigen Zeitpunkt kann nicht seriös erfolgen. Drucksache 89/2016 Seite - 2 – Zu 3.: Eine Containeranlage hat eine BGF von ca. 715 m². Somit betragen die Baukosten je m² ca. 950 €. Bei einfacher massiver Bauweise ist die absolute Untergrenze bei 1.200 € je m² anzusetzen. Die Angaben beziehen sich alle auf die Hochbaukosten. Die Vergleichsangaben aus dem Baukostenindex werden nachgereicht. Zu 4.: Beim Containerdorf in der Bergerstraße wurde im Vorfeld auch eine Alternative in Holzbauweise ausgeschrieben. Die Preise lagen über den Kosten für die Containeranlagen (1.135 € zu 750 € bei eingeschossiger Bauweise). Die zeitliche Verzögerung hätte bei dieser Bauweise bei ca. 3- 4 Monaten gelegen. Auf der Basis dieses Ergebnisses wurde bei der Maßnahme an der Willy-Brandt-Straße die Errichtung von Containeranlagen kalkuliert. Zu 5.: Alternative Standorte in dieser Größenordnung stehen aktuell nicht zur Verfügung. Unter Berücksichtigung des Alters der vorhandenen Containeranlage und des ansonsten auch dort nicht möglich gewesenen Platzangebots, wurden der Abriss und eine umfangreiche Neuaufstellung geplant. (Die Kosten je Platz -Hoch und Tiefbau- liegen ca. 1.500 € unter den von der FDP-Fraktion errechneten Kosten.) Zu 6.: Die kostendeckende Kaltmiete dürfte je nach Ausschreibungsergebnis bei ca. 4,50 – 4,60 €/m² liegen. Darin sind neben der Abschreibung noch die Bauunterhaltungskosten eingerechnet. Finanzierungskosten sind darin nicht enthalten, da eine Nullprozentfinanzierung über Förderung angestrebt wird. Sofern in der Containeranlage anerkannte Flüchtlinge untergebracht sind, die SGB II- oder SGB XII-Leistungen beziehen, werden die Mietkosten in der Tat über Kosten der Unterkunft, die der Kreis trägt, abgewickelt. Zu 7.: In den ersten 15 Jahren sollten faktisch in etwa die Hälfte der dargestellten Kosten anfallen. Zusätzlich fallen in dieser Zeit noch die Kosten für die Bauunterhaltung an. Für Bauunterhaltung werden lt. KGSt. 1,2% der Herstellungskosten pro Jahr (ca. 34.200 €) angesetzt. Dies ist ein Mittelwert, der für die gesamte Lebensdauer angesetzt wird. Erfahrungsgemäß sollten diese Kosten in den ersten Jahren aber geringer sein. Ob nach 15 Jahren dann Sonderabschreibungen anfallen, hängt von der weiteren Nutzung und dem ggf. zu erzielenden Restwert ab. Zu 8.: Bei paralleler Vorgehensweise (Bebauungsplan und Gebäudeplanung) ist von 20 – 24 Monaten auszugehen. Zu 9: Würden die als Deckung vorgesehenen Investitionen nicht verschoben, hätte dies lediglich Auswirkungen auf die Abschreibungen, die dann bereits früher haushaltswirksam würden. Hinzu kommt, dass eine parallele Ausführung der Containeranlage an der Willy-Brandt-Str. und der verschobenen Investitionen Auswirkungen auf die personellen Kapazitäten hätte. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass dies dazu führen würde, dass die Stadt in ein HSK geraten würde. Drucksache 89/2016 Seite - 3 – Es ist zu beachten, dass für die außerplanmäßige Ausgabe haushaltsrechtlich zwingend eine Deckung vorzusehen ist.