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Vorlage (Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen Programmantrag: Bau eines Integrationszentrums für Brühl – Ost,)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
102 kB
Datum
29.02.2016
Erstellt
23.02.16, 16:11
Aktualisiert
23.02.16, 16:11
Vorlage (Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen
Programmantrag: Bau eines Integrationszentrums für Brühl – Ost,) Vorlage (Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen
Programmantrag: Bau eines Integrationszentrums für Brühl – Ost,)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61 Kaiser 61 15 31 23.02.2016 68/2016/1 Betreff Sonderprogramm des Landes NRW "Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen" 1. Programmantrag: Bau eines Integrationszentrums für Brühl-Ost, 2. Außerplanmäßige Auszahlung in 2016 Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Außerplanmäßige Auszahlung bei Kostenstelle 31500660 / 95020 BGM Zust. Dez. Dez. II Kämmerer Freytag Schiffer Burkhardt Radermacher RPA Beschlussentwurf: 1. Der Rat beschließt die Teilnahme der Stadt Brühl am Sonderprogramm des Landes NRW "Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen" mit dem Programmantrag: Bau eines Integrationszentrums in Brühl-Ost mit einem Kostenrahmen von 1.122.194€. 2. Der Rat beschließt, vorbehaltlich eines positiven Bewilligungsbescheides durch den Fördergeber, folgende Mittelbereitstellung in 2016: 2.1 Planungskosten: für das laufende Haushaltsjahr 2016 werden 150.000 € außerplanmäßig bei Kostenstelle 31500660 / 95020 bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Kostenstelle 12150000, Sachkonto 95020 (785100), GM-Nr. 33501 Neubau Feuerwache. Der für das Projekt vorgesehene Betrag in Höhe von 1.000.000 € wird in 2016 nicht in voller Höhe kassenwirksam. 2.2 Bau- und Einrichtungskosten: die Bau- und Einrichtungskosten in Höhe von 735.000 € werden im Haushaltsjahr 2016 als außerplanmäßige VE in Höhe von 735.000 € bereitgestellt. Deckungsvorschlag: Kostenstelle 12150000, Sachkonto 95020 (785100), GM-Nr. 33501 Neubau Feuerwache. Die für das Projekt vorgesehene Verpflichtungsermächtigung 2016 zu Lasten 2017 wird in 2016 nicht in voller Höhe benötigt (siehe Haushaltsplan S. 484). 2.3 Betreuungs- und Quartiersmanagement (Personalkosten): Die Kosten für das Betreuungs- und Quartiersmanagement werden in Höhe von 40.000€ in 2016 bereit gestellt. Drucksache 68/2016/1 Seite - 2 – Deckungsvorschlag: Kostenstellen-Kontenkombination (KKK) 6101000 / 559903 "Sonstige Aufwendungen für besondere Finanzauszahlungen". 2.4 Fördergelder 2016 Durch eingehende Fördergelder in 2016 reduzieren sich die Deckungsangaben unter 2.1 bis 2.3 entsprechend. Erläuterungen: Die Zuweisung von Flüchtlingen stellt alle Ebenen des Gemeinwesens vor enorme Herausforderungen. Neben der Aufgabenstellung einer kurzfristigen Unterbringung müssen schon heute die Weichen für eine erfolgreiche Integration der Menschen gestellt werden. Vor diesem Hintergrund erfolgte der Projektaufruf des Landes NRW zur Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Integration der Flüchtlinge. Unter Berücksichtigung der aktuell schwerpunktmäßigen Unterbringung von Flüchtlingen in Brühl-Ost wurde durch eine dezernatsübergreifende, hausinterne Arbeitsgruppe unter Beteiligung der DSK (Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft) ein Projektantrag entwickelt, der fristgerecht bis zum 19.2.2016 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht wurde. Im Rahmen des Antragsverfahrens kann der erforderliche Beschluss des Rates der Stadt Brühl bis zum 11.3.2016 nachgereicht werden. Eine frühzeitigere Beteiligung der städtischen Gremien war aufgrund der knappen Fristsetzung des Fördergebers für die Antragstellung nicht möglich. Fördermittel: Im Falle eines positiven Bewilligungsbescheides durch den Fördergeber erfolgt eine investive Einzahlung in Höhe von 70% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von ca. 785.536 €. Da die Kassenwirksamkeit dieser Fördermittel erst im Rahmen des Bewilligungsbescheides festgelegt wird, wurde sie für 2016 nicht anteilig als Deckung verwendet. Für investitionsbegleitende, konsumtive Maßnahmen werden insgesamt 237.194€ beantragt (Besetzung einer Sozialarbeiterstelle für 2,5 Jahre). Hiervon werden voraussichtlich 40.000€ im Jahr 2016 kassenwirksam. Es ist vorgesehen, mit dem ASB einen Betreibervertrag für die neue Einrichtung abzuschließen. Ggf. besteht die Möglichkeit eine längerfristige Förderung der Personalkosten zu beantragen. Das Projekt wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 22.2.2016 vorgestellt.