Daten
Kommune
Brühl
Größe
154 kB
Datum
29.02.2016
Erstellt
23.02.16, 16:11
Aktualisiert
23.02.16, 16:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Müller
61 26 10 0408TBI
25.01.2016
44/2016
(582/2015)
Betreff
Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A
- Änderung der Begründung - Bezug PStA 21.01.2016
Beratungsfolge
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Lamberty
Schaaf
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
I. Der Rat der Stadt Brühl beschließt die Änderung der Begründung zum Bebauungsplan
04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A (Ergänzung zur Vorlage
582/2015).
Erläuterungen:
Die Begründung der Vorlage 285/2015 wird in den folgenden Punkten geändert:
1) Verfahrensschritte
Der Punkt 1.3 "Verfahrensschritte" wird um die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und
der Träger öffentlicher Belange folgendermaßen ergänzt:
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange für den
Teilbereich A des Plangebiets fand in der Zeit vom 19.10. bis 20.11.2015 statt.
2) Gebietsbeschreibung
Im Übersichtsplan und in der Planzeichnung wurde die südliche Plangebietsgrenze richtig
dargestellt, in der Textfestsetzung wurde jedoch der Bereich, welcher auf dem Flurstück
340 liegt, nicht beschrieben.
Daher wird in der Begründung die Gebietsbeschreibung unter Punkt 2.1 wie folgt
geändert:
Das Plangebiet umfasst ca. 3,66 ha und ist folgendermaßen abgegrenzt:
- im Norden durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 339 und 514,
- im Osten
durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 514, 339, 338,
- im Süden
durch eine 16,50 m Parallele südlich der nördlichen Grenze des Flurstücks
338, geschnitten im Westen mit der nordwestlichen Grenze und im Norden
mit nördlichen Grenze des Flurstücks 340, weiter entlang des Bogens bis
zum Grenzpunkt der Flurstücke 340, 338 und 3,
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Drucksache 44/2016
- im Westen
durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 338 (Sophie-Scholl-Straße)
und 339.
3) Energieversorgung
Im Rahmen der Öffentlichen Beteiligung sowie der dazugehörigen Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange ist folgender Hinweis von den Stadtwerken Brühl GmbH genannt
worden:
Die Stadtwerke Brühl GmbH weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass es sich bei der
vorhandenen Gasleitung lediglich um eine Gastransportleitung handelt. Die Stadtwerke
planen, das Gebiet mit Fernwärme aus dem BHKW "WWP" (An der alten Zuckerfabrik) zu
erschließen. Eine parallele Verrohrung des Gebietes mit Erdgasleitungen erfolgt aus
wirtschaftlichen Gründen nicht.
In der Begründung wird unter Punkt 5.5.1 "Wasser / Strom / Fernwärme" der Aspekt der
Gasversorgung herausgenommen.
Die korrigierte Begründung zum Bebauungsplan 04.08 „Westlich Bergerstraße“
Teilbereich A ist der Anlage zu entnehmen.
Anlage(n):
(1) Begründung