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Vorlage (Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A - Änderung der Begründung -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
154 kB
Datum
29.02.2016
Erstellt
23.02.16, 16:11
Aktualisiert
23.02.16, 16:11
Vorlage (Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A
- Änderung der Begründung -) Vorlage (Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Müller 61 26 10 0408TBI 25.01.2016 44/2016 (582/2015) Betreff Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A - Änderung der Begründung - Bezug PStA 21.01.2016 Beratungsfolge Rat Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Lamberty Schaaf Kämmerer RPA Beschlussentwurf: I. Der Rat der Stadt Brühl beschließt die Änderung der Begründung zum Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A (Ergänzung zur Vorlage 582/2015). Erläuterungen: Die Begründung der Vorlage 285/2015 wird in den folgenden Punkten geändert: 1) Verfahrensschritte Der Punkt 1.3 "Verfahrensschritte" wird um die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange folgendermaßen ergänzt: Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange für den Teilbereich A des Plangebiets fand in der Zeit vom 19.10. bis 20.11.2015 statt. 2) Gebietsbeschreibung Im Übersichtsplan und in der Planzeichnung wurde die südliche Plangebietsgrenze richtig dargestellt, in der Textfestsetzung wurde jedoch der Bereich, welcher auf dem Flurstück 340 liegt, nicht beschrieben. Daher wird in der Begründung die Gebietsbeschreibung unter Punkt 2.1 wie folgt geändert: Das Plangebiet umfasst ca. 3,66 ha und ist folgendermaßen abgegrenzt: - im Norden durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 339 und 514, - im Osten durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 514, 339, 338, - im Süden durch eine 16,50 m Parallele südlich der nördlichen Grenze des Flurstücks 338, geschnitten im Westen mit der nordwestlichen Grenze und im Norden mit nördlichen Grenze des Flurstücks 340, weiter entlang des Bogens bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 340, 338 und 3, Seite - 2 – Drucksache 44/2016 - im Westen durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 338 (Sophie-Scholl-Straße) und 339. 3) Energieversorgung Im Rahmen der Öffentlichen Beteiligung sowie der dazugehörigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist folgender Hinweis von den Stadtwerken Brühl GmbH genannt worden: Die Stadtwerke Brühl GmbH weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass es sich bei der vorhandenen Gasleitung lediglich um eine Gastransportleitung handelt. Die Stadtwerke planen, das Gebiet mit Fernwärme aus dem BHKW "WWP" (An der alten Zuckerfabrik) zu erschließen. Eine parallele Verrohrung des Gebietes mit Erdgasleitungen erfolgt aus wirtschaftlichen Gründen nicht. In der Begründung wird unter Punkt 5.5.1 "Wasser / Strom / Fernwärme" der Aspekt der Gasversorgung herausgenommen. Die korrigierte Begründung zum Bebauungsplan 04.08 „Westlich Bergerstraße“ Teilbereich A ist der Anlage zu entnehmen. Anlage(n): (1) Begründung