Daten
Kommune
Brühl
Größe
118 kB
Datum
10.03.2016
Erstellt
01.03.16, 12:45
Aktualisiert
01.03.16, 12:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
51
Frädrich
51-3
22.02.2016
91/2016
Betreff
Spielraumplanung
hier: Grundlagen für Entscheidungen im Rahmen der Maßnahmenplanung
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Burkhardt
Schmitz
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in den Erläuterungen dargestellten
Entscheidungskriterien für Maßnahmen der Spielraumplanung.
Erläuterungen:
0 Vorbemerkungen
Maßnahmen der Spielraumplanung sollen zukünftig auf der Basis eines in Kooperation
mit den Stadtservicebetrieben fachlich weiterentwickelten und von der AG 78
„Spielraumplanung“ in der Sitzung vom 25.02.2016 befürworteten Kriterienkataloges
entschieden werden.
Die Basis für eine Maßnahmenplanung stellt die Spielflächenbedarfsfeststellung dar.
Hierin wird festgestellt, ob eine ausreichende Versorgung mit Spielflächen gegeben ist. Als
Beurteilungsgrundlage existieren eine Fülle von Kriterien und unterschiedlichen
Richtwerten, die den Flächenbedarf an Spielflächen für Kinder und Jugendliche definieren.
Zu nennen sind hier die DIN 18 034 aus dem Jahre 2012, die ARGE BAU oder der
Runderlass des Innenministers NRW „Hinweise für die Planung von Spielflächen“. Diese
haben jedoch alle nur Empfehlungscharakter und sind nicht verbindlich. Insofern sind die
Zielgrößen in Kommunen sehr unterschiedlich. In der nachfolgenden Tabelle sind einige
Zielgrößen anderer Kommunen dargestellt:
Stadt
Berlin
Bremen
Düsseldorf
Hannover
Stuttgart
Zielgröße (m² pro Einwohner/in)
1,00 m²/EW
3,00 m²/EW
4,00 m²/EW
2,55 m²/EW
1,50 bis 3,50 m²/EW je nach Bebauung
Drucksache 91/2016
Nürnberg
Fürth
Schwerte
Soest
Werne
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3,40 m²/EW
2,50 m²/EW
1,30 m²/EW
8,50 m²/EW bis 18 Jahre (durch ext. Planungsbüro ermittelt)
6,50 m²/EW bis 18 Jahre
In unserer Stadt ergibt die Addition der Flächen aller Spiel- und Bolzplätze sowie der zum
freien Spiel freigegebenen Schulhöfe eine Größe von insgesamt 83.542 m². Das ergibt
einen Wert von 1,8 m² je Einwohner/in und 11,1 m² je Einwohner/in von 0-18 Jahren.
Vergleichbare Klein- und Mittelstädte wie Soest oder Werne, die eine analoge
Berechnungsgrundlage verwenden, kommen auf einen Wert von 8,5 und 6,5 m² pro
Einwohner/in von 0-18 Jahren. Hier muss allerdings berücksichtigt werden, dass die
Einwohnerdichte der beiden Städte bei ca. 560 bzw. 399 EW je km² liegt, während Brühl
eine Einwohnerdichte von ca. 1.255 EW je km² aufweist. Insofern wird der im Vergleich
höhere Wert in Brühl durch die deutlich höhere Einwohnerdichte als gerechtfertigt
angesehen.
Weiterhin ist festzustellen, dass alle städtischen Wohngebiete im Radius mindestens eines
max. 400 m entfernten Kinderspielplatzes und eines max. 1.000 m entfernten Bolzplatzes
liegen. Das wird als ausreichende Versorgung mit Spielflächen angesehen insbesondere
auch deshalb, da die zahlreichen Grünflächen unserer Stadt wie der Schlosspark, die
Freizeitwiesen Süd und Ost, die Maiglerwiese und der Villewald in der Bilanzierung nicht
berücksichtigt wurden. Für den Fall, dass durch Zuzug im Rahmen von Neubaugebieten
der Bedarf an Spielflächen steigt, werden gegebenenfalls bedarfsorientiert neue
Spielflächen vorgesehen, deren Größe sich an den Empfehlungen der DIN 18034
orientiert. In dieser wird für Spielflächen für Kinder im Alter von bis zu 6 Jahren eine
Mindestgröße von 500 m² empfohlen.
1. Kriterien für die Maßnahmenplanung
Als Merkmale für Entscheidungen zu Maßnahmen in der Spielraumplanung werden
folgende Kriterien in der Reihenfolge ihrer Gewichtung vorgeschlagen:
-
Versorgung der Kinder und Jugendlichen im definierten Wohnumfeld
Zustand der Spiel- und des Bolzplätze
Frequentierung der Spiel- und Bolzplätze
1.1 Versorgung der Kinder und Jugendlichen im definierten Wohnumfeld
Das Ergebnis einer Auswertung der Anzahl der im Umfeld wohnenden
Kinder/Jugendlichen wird als wichtigstes Kriterium für die Notwendigkeit einer etwaigen
Sanierungsmaßnahme erachtet. Bei bestehendem Sanierungsbedarf steigt demnach die
Rangfolge mit der Anzahl der im Umfeld wohnenden Kinder und Jugendlichen. Für die
Spielplätze gilt als Kriterium für eine gute Versorgung ein Einzugsradius von 400 m
Luftlinie und für Bolzplätze ein Radius von 1000 m.
1.2 Zustand der Spiel- und Bolzplätze
Alle Spielflächen werden regelmäßig durch den Stadtservicebetrieb kontrolliert. Die
Mitarbeiter/innen sind bezgl. eines möglichen Sanierungsbedarfes immer auf dem
aktuellen Stand und können auch Prognosen über einen perspektivischen
Erneuerungsbedarf
abgeben.
Der
Stadtservicebetrieb
stellt
anhand
eines
Erhebungsbogens, welcher der Vorlage als Anlage beigefügt ist, eine Rangfolge des
Drucksache 91/2016
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Sanierungs- und ggfs. Erweiterungsbedarfs auf. Diese Informationen sind grundlegend für
die Entscheidung über die Maßnahmen der Spielraumplanung.
1.3 Frequentierung der Spiel- und Bolzplätze
Die Ermittlung von validen Frequentierungszahlen gestaltet sich problematisch, da keine
kontinuierliche Beobachtung der Nutzungsintensität möglich ist. Informationen werden hier
über die Befragung von Spielplatzpaten/patinnen, über die Spielplatzkontrollen des
Stadtservicebetriebes und die Mitarbeiter/innen der REHA-Betriebe Erftland gGmbH
(Reinigung der Spielflächen) und über Tagespflegepersonen eingeholt. Der
Kinderschutzbund Brühl hat sich ebenfalls bereiterklärt, einmal jährlich ein Feedback
bezüglich der Nutzung von Spielflächen bei seinen Spielmobilbetreuer/innen einzuholen.
Der Erhebungsbogen für die Spielplatzkontrollen des Stadtservicebetriebes und die
REHA-Betriebe Erftland ist ebenfalls als Anlage beigefügt. Da, wie schon oben dargestellt,
diese Aussagen nur auf der Basis punktueller Einblicke erfolgen können, werden die
Ergebnisse in Relation zu den anderen beiden Kriterien weniger stark gewichtet.
Anlage(n):
(1) Vordruck Beurteilung Zustand Spiel-und Bolzplätze
(2) Vordruck Beurteilung Nutzung Spiel-und Bolzplätze