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Vorlage (Spielraumplanung hier: Grundlagen für Entscheidungen im Rahmen der Maßnahmenplanung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
118 kB
Datum
10.03.2016
Erstellt
01.03.16, 12:45
Aktualisiert
01.03.16, 12:45
Vorlage (Spielraumplanung
hier: Grundlagen für Entscheidungen im Rahmen der Maßnahmenplanung) Vorlage (Spielraumplanung
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 51 Frädrich 51-3 22.02.2016 91/2016 Betreff Spielraumplanung hier: Grundlagen für Entscheidungen im Rahmen der Maßnahmenplanung Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt Schmitz Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Jugendhilfeausschuss beschließt die in den Erläuterungen dargestellten Entscheidungskriterien für Maßnahmen der Spielraumplanung. Erläuterungen: 0 Vorbemerkungen Maßnahmen der Spielraumplanung sollen zukünftig auf der Basis eines in Kooperation mit den Stadtservicebetrieben fachlich weiterentwickelten und von der AG 78 „Spielraumplanung“ in der Sitzung vom 25.02.2016 befürworteten Kriterienkataloges entschieden werden. Die Basis für eine Maßnahmenplanung stellt die Spielflächenbedarfsfeststellung dar. Hierin wird festgestellt, ob eine ausreichende Versorgung mit Spielflächen gegeben ist. Als Beurteilungsgrundlage existieren eine Fülle von Kriterien und unterschiedlichen Richtwerten, die den Flächenbedarf an Spielflächen für Kinder und Jugendliche definieren. Zu nennen sind hier die DIN 18 034 aus dem Jahre 2012, die ARGE BAU oder der Runderlass des Innenministers NRW „Hinweise für die Planung von Spielflächen“. Diese haben jedoch alle nur Empfehlungscharakter und sind nicht verbindlich. Insofern sind die Zielgrößen in Kommunen sehr unterschiedlich. In der nachfolgenden Tabelle sind einige Zielgrößen anderer Kommunen dargestellt: Stadt Berlin Bremen Düsseldorf Hannover Stuttgart Zielgröße (m² pro Einwohner/in) 1,00 m²/EW 3,00 m²/EW 4,00 m²/EW 2,55 m²/EW 1,50 bis 3,50 m²/EW je nach Bebauung Drucksache 91/2016 Nürnberg Fürth Schwerte Soest Werne Seite - 2 – 3,40 m²/EW 2,50 m²/EW 1,30 m²/EW 8,50 m²/EW bis 18 Jahre (durch ext. Planungsbüro ermittelt) 6,50 m²/EW bis 18 Jahre In unserer Stadt ergibt die Addition der Flächen aller Spiel- und Bolzplätze sowie der zum freien Spiel freigegebenen Schulhöfe eine Größe von insgesamt 83.542 m². Das ergibt einen Wert von 1,8 m² je Einwohner/in und 11,1 m² je Einwohner/in von 0-18 Jahren. Vergleichbare Klein- und Mittelstädte wie Soest oder Werne, die eine analoge Berechnungsgrundlage verwenden, kommen auf einen Wert von 8,5 und 6,5 m² pro Einwohner/in von 0-18 Jahren. Hier muss allerdings berücksichtigt werden, dass die Einwohnerdichte der beiden Städte bei ca. 560 bzw. 399 EW je km² liegt, während Brühl eine Einwohnerdichte von ca. 1.255 EW je km² aufweist. Insofern wird der im Vergleich höhere Wert in Brühl durch die deutlich höhere Einwohnerdichte als gerechtfertigt angesehen. Weiterhin ist festzustellen, dass alle städtischen Wohngebiete im Radius mindestens eines max. 400 m entfernten Kinderspielplatzes und eines max. 1.000 m entfernten Bolzplatzes liegen. Das wird als ausreichende Versorgung mit Spielflächen angesehen insbesondere auch deshalb, da die zahlreichen Grünflächen unserer Stadt wie der Schlosspark, die Freizeitwiesen Süd und Ost, die Maiglerwiese und der Villewald in der Bilanzierung nicht berücksichtigt wurden. Für den Fall, dass durch Zuzug im Rahmen von Neubaugebieten der Bedarf an Spielflächen steigt, werden gegebenenfalls bedarfsorientiert neue Spielflächen vorgesehen, deren Größe sich an den Empfehlungen der DIN 18034 orientiert. In dieser wird für Spielflächen für Kinder im Alter von bis zu 6 Jahren eine Mindestgröße von 500 m² empfohlen. 1. Kriterien für die Maßnahmenplanung Als Merkmale für Entscheidungen zu Maßnahmen in der Spielraumplanung werden folgende Kriterien in der Reihenfolge ihrer Gewichtung vorgeschlagen: - Versorgung der Kinder und Jugendlichen im definierten Wohnumfeld Zustand der Spiel- und des Bolzplätze Frequentierung der Spiel- und Bolzplätze 1.1 Versorgung der Kinder und Jugendlichen im definierten Wohnumfeld Das Ergebnis einer Auswertung der Anzahl der im Umfeld wohnenden Kinder/Jugendlichen wird als wichtigstes Kriterium für die Notwendigkeit einer etwaigen Sanierungsmaßnahme erachtet. Bei bestehendem Sanierungsbedarf steigt demnach die Rangfolge mit der Anzahl der im Umfeld wohnenden Kinder und Jugendlichen. Für die Spielplätze gilt als Kriterium für eine gute Versorgung ein Einzugsradius von 400 m Luftlinie und für Bolzplätze ein Radius von 1000 m. 1.2 Zustand der Spiel- und Bolzplätze Alle Spielflächen werden regelmäßig durch den Stadtservicebetrieb kontrolliert. Die Mitarbeiter/innen sind bezgl. eines möglichen Sanierungsbedarfes immer auf dem aktuellen Stand und können auch Prognosen über einen perspektivischen Erneuerungsbedarf abgeben. Der Stadtservicebetrieb stellt anhand eines Erhebungsbogens, welcher der Vorlage als Anlage beigefügt ist, eine Rangfolge des Drucksache 91/2016 Seite - 3 – Sanierungs- und ggfs. Erweiterungsbedarfs auf. Diese Informationen sind grundlegend für die Entscheidung über die Maßnahmen der Spielraumplanung. 1.3 Frequentierung der Spiel- und Bolzplätze Die Ermittlung von validen Frequentierungszahlen gestaltet sich problematisch, da keine kontinuierliche Beobachtung der Nutzungsintensität möglich ist. Informationen werden hier über die Befragung von Spielplatzpaten/patinnen, über die Spielplatzkontrollen des Stadtservicebetriebes und die Mitarbeiter/innen der REHA-Betriebe Erftland gGmbH (Reinigung der Spielflächen) und über Tagespflegepersonen eingeholt. Der Kinderschutzbund Brühl hat sich ebenfalls bereiterklärt, einmal jährlich ein Feedback bezüglich der Nutzung von Spielflächen bei seinen Spielmobilbetreuer/innen einzuholen. Der Erhebungsbogen für die Spielplatzkontrollen des Stadtservicebetriebes und die REHA-Betriebe Erftland ist ebenfalls als Anlage beigefügt. Da, wie schon oben dargestellt, diese Aussagen nur auf der Basis punktueller Einblicke erfolgen können, werden die Ergebnisse in Relation zu den anderen beiden Kriterien weniger stark gewichtet. Anlage(n): (1) Vordruck Beurteilung Zustand Spiel-und Bolzplätze (2) Vordruck Beurteilung Nutzung Spiel-und Bolzplätze