Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Stellenplan 2016)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
103 kB
Datum
29.02.2016
Erstellt
16.02.16, 15:32
Aktualisiert
16.02.16, 15:32
Vorlage (Stellenplan 2016) Vorlage (Stellenplan 2016)

öffnen download melden Dateigröße: 103 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 10/2 Pohl-Theisen 10 42 00 10.02.2016 64/2016 Betreff Stellenplan 2016 - Änderung Beratungsfolge Hauptausschuss Rat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Freytag Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Pohl-Theisen i.V. Freytag Beschlussentwurf: Der Rat beschließt den als Anlage beigefügten Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 mit folgenden Änderungen: 1.) 2.) 3.) 4.) 5.) 6.) 7.) 8.) 9.) 10.) 11.) 12.) 13.) 14.) Stellen-Nr. 85: Zuordnung zu Abteilung 10/1 Stellen-Nr. 68: Einsparung im „Team Haushalt“ Stellen-Nr. 68: Zuordnung zu Abteilung 20/2 und Anhebung von E 6 auf E 11 Stellen-Nr. 344: Anhebung von E 8 auf E 9 neue Stelle 419: E 6, 19,5 Wochenstunden, in Abteilung 10/2 neue Stelle 420: E 8, Vollzeit, in Abteilung 13/2 neue Stelle 421: E 9, Vollzeit, in Abteilung 50/1 neue Stelle 422: E 6, Vollzeit, in Abteilung 50/2 neue Stelle 423: E 5, Vollzeit, in Abteilung 50/2 S-Tarif Stellen-Nr. 144: Aufstockung von 26,0 Wochenstd. auf 30,0 Wochenstd. S-Tarif Stellen-Nr. 145: Aufstockung von 15,0 Wochenstd. auf 19,0 Wochenstd. S-Tarif Stellen-Nr. 155: Aufstockung von 19,5 Wochenstd. auf 25,5 Wochenstd. S-Tarif Stellen-Nr. 156: Aufstockung von 20,0 Wochenstd. auf 35,0 Wochenstd. S-Tarif neue Stelle S 169: S 11, Vollzeit, in Abteilung 50/2 Erläuterungen: Die unterjährige Änderung des Stellenplanes ist notwendig, um auf die sich bereits heute abzeichnenden Änderungen im Stellenbedarf sowie sonstige Veränderungen reagieren zu können. Die Erläuterungen erfolgen in einer gesonderten Vorlage in nicht-öffentlicher Sitzung (siehe Vorlagen-Nr. 63/2016). Drucksache 64/2016 Seite - 2 – Der Stellenplan stellt die Grundlage für die Personalwirtschaft der Gemeinde dar. Er ist gem. § 79 Gemeindeordnung NRW Anlage zum Haushaltsplan und hat sämtliche Stellen, unabhängig von ihrer Besetzung, auszuweisen. Der Stellenplan hat nach § 8 der Gemeindehaushaltsverordnung die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend beschäftigten Angestellten und Arbeiterinnen und Arbeiter auszuweisen. Durch die Ergänzung um eine Stellenübersicht wird die Zuordnung der Stellen auf die Aufgabenbereiche bzw. Produktbereiche ersichtlich und der dort bestehende Personalbedarf erkennbar. Für die Gliederung der Stellen und die Stellenübersichten werden in der Anlage die ´Muster für den Stellenplan` verwendet, die im Runderlass des Innenministers vom 24.2.2005 zur Anwendung empfohlen werden. Die Änderungen des Stellenplans sind mit dem Personalrat und der Gleichstellungsbeauftragten ausführlich erörtert worden. Die vorgeschriebene Anhörung gem. § 75 Abs. 1 Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) und § 18 Abs. 2 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) ist somit erfolgt. Die nachgetragenen Stellen sind durch die Haushaltsaufstellung gedeckt. Anlage(n): (1) Stellenübersichten und Stellenplan 2016