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Vorlage (Barrierefreie Umgestaltung von Bushaltestellen 2. Bauabschnitt, Los 1 (6 Stück) )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
413 kB
Datum
05.04.2016
Erstellt
29.03.16, 14:06
Aktualisiert
29.03.16, 14:06
Vorlage (Barrierefreie Umgestaltung von Bushaltestellen
2. Bauabschnitt, Los 1 (6 Stück)
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/3 Dieckmann 105/2015 22.02.2016 92/2016 Betreff Barrierefreie Umgestaltung von Bushaltestellen 2. Bauabschnitt, Los 1 (6 Stück) Beratungsfolge Ausschuss für Verkehr und Mobilität Finanzielle Auswirkungen X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 785200/ 54010600 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt Freytag Schiffer Schulz Schaaf Radermacher i.V: Biess Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt die Ausführung der barrierefreien Umgestaltung von 6 Bushaltestellen im 2. Bauabschnitt, Los 1, vorbehaltlich der Erteilung des entsprechenden Zuwendungsbescheides durch den Fördermittelgeber Zweckverband Nahverkehr Rheinland. Erläuterungen: Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) hat im Jahr 2011 die barrierefreie Umgestaltung aller 114 umbaufähigen Brühler Bushaltestellen in sein Förderprogramm aufgenommen, welches in zwei Bauabschnitten in den Jahren 2013 bis 2018 sukzessive umgesetzt werden soll. Per Zuwendungsbescheid des NVR vom 23.07.2013 erhielt die Stadt Brühl die Förderzusage für den 1. Bauabschnitt von 64 von insgesamt 114 Bushaltestellen. Der 1. Bauabschnitt (Ende 2013 bis Frühjahr 2016) wird bei 986.500 € Gesamtkosten und 941.600 € zuwendungsfähigen Bauausgaben mit 847.400 € gefördert (Förderanteil: 90 %). Der Förderantrag für die barrierefreie Umgestaltung der 6 folgenden Bushaltestellen im 2. Bauabschnitt, Los 1 ist gestellt. Nach der Erteilung des entsprechenden Zuwendungsbescheides durch den Fördermittelgeber Zweckverband Nahverkehr Rheinland ist deren barrierefreie Umgestaltung geplant. 2. Bauabschnitt, Los 1 (6 Stück): - 2 Haltestellen Gaststätte Regh/ Kierberg An der Brücke (Nr. 61 und 62) Drucksache 92/2016 - 2 Haltestellen Max-Ernst-Gymnasium (Nr. 88 und 89) - 2 Haltestellen Pingsdorfer (Nr. 98 und 99) Haltestellen Gaststätte Regh/ Kierberg An der Brücke (Nr. 61 und 62) Seite - 2 – Drucksache 92/2016 Haltestellen Max-Ernst-Gymnasium (Nr. 88 und 89) Haltestellen Pingsdorfer (Nr. 98 und 99) Seite - 3 – Drucksache 92/2016 Seite - 4 – Die Umgestaltung der Haltestellen erfolgt nach dem Leitfaden „Barrierefreiheit im Straßenraum“ des Landesbetriebes Straßenbau NRW. http://www.strassen.nrw.de/_down/pub_leitfaden-barrierefreiheit-im-strassenraum2012.pdf Barrierefreie Haltestellen sind in erster Linie durch eine hohe Bordanlage für einen ebenerdigen und komfortablen Buseinstieg und -ausstieg gekennzeichnet. Zu den weiteren Merkmalen zählen ausreichende Aufstellflächen für Fahrgäste und Rangierflächen für Rollstuhlfahrer sowie die Verlegung von kontrastreichen und fühlbaren Führungselementen (taktile Elemente) im Boden für Sehbehinderte. Die weißfarbenen Buskapsteine werden in der Regel mit einer Länge von mindestens 12,00 m, idealerweise –sofern es die räumlichen Gegebenheiten zulassen- 18,00 m und mit 0,18 m Auftrittshöhe verlegt. Im Bereich von Busbuchten wird die Auftrittshöhe auf 0,16 m reduziert. Das Aufmerksamkeitsfeld erhält eine Größe von 0,90 x 0,90 m. Die Lücke zwischen dem Aufmerksamkeitsfeld und der hinteren Gehwegbegrenzung wird mit quer zur Fahrbahnachse verlegten, weißen Rippenplatten als Auffangstreifen geschlossen. Zur Herstellung des Aufmerksamkeitsfeldes werden weiße Noppenplatten aus Beton mit rutschhemmender Trittfläche verwendet. Parallel zum Buskapstein wird unmittelbar anschließend eine Reihe Gehwegplatten, Farbe anthrazit, verlegt. Daneben folgt eine Reihe weißer Rippenplatten, parallel zum Bord verlegt als Leitstreifen und danach wiederum eine Reihe anthrazitfarbener Gehwegplatten. Die restliche Gehwegfläche wird schachbrettartig mit grauen und anthrazitfarbenen Gehwegplatten befestigt. Das Haltestellenschild wird im Regelfall am Gehwegrand im Bereich des Aufmerksamkeitsfeldes angeordnet. Folgende Maßnahmen sind im 1. Bauabschnitt bereits fertig gestellt: Drucksache 92/2016 Seite - 5 – Los 0 (3 Stück): Für den Umbau der Haltestellen Nr. 31 „Bonnstraße/stadteinwärts“ (2011) und Nr.129 und 130 „Thüringer Platz“ (2013) wurde im Vorfeld ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beim NVR beantragt und genehmigt, um die dortigen Haltestellen im Rahmen von Maßnahmen der Gestaltung des Giesler-Umfeldes und der Sozialen Stadt Brühl-Vochem einbeziehen zu können. Die Maßnahmen wurden erfolgreich abgeschlossen. Los 1 (14 Stück): - 2 Haltestellen „Jugendkulturhaus“ CULTRA (Nr. 123 und 124) - 2 Haltestellen „Zur Gabjei“ (Nr. 136 und 137) - 2 Haltestellen „Max Ernst Museum“ (Nr. 1 und 2) - 2 Haltestellen „Südfriedhof“ (Nr. 121 und 122) - 2 Haltestellen „Kölnstraße/Comesstraße“ (Nr. 80 und 81) - 2 Haltestellen „Rodderweg Grundschule“ (Astrid-Lindgren Nr. 67 und 68) - 2 Haltestellen „Bergerstraße“ (Nr. 23 und 24) Los 2 (14 Stück): - 2 Haltestellen „Badorf-Schulzentrum“ (Nr. 17 und 18) - 2 Haltestellen „Jordanstraße“ (Nr. 75 und 76) - 2 Haltestellen „Barbarastaße“ (Nr. 21 und 22) - 2 Haltestellen „Poststraße“ (Nr. 104 und 105) - 2 Haltestellen „Talstraße“ (Nr. 125 und 126) - 2 Haltestellen „Polizeischule“ (Nr. 102 und 103) - 2 Haltestellen „Brühl-Süd Stadtbahn“ (Nr. 41 und 42; Fertigstellung bis 04/2015) Los 3 (16 Stück): - 2 Haltestellen „Am Stern“ (Nr. 9 und 10) - 2 Haltestellen „Auf den Steinen“ (Nr. 13 und 14) - 1 Haltestelle „Berzdorfer Straße“ (Nr. 28) - 2 Haltestellen „Daberger Weg (Nr. 43 und 44) - 1 Haltestelle „Eckdorf“ (Nr. 47) - 1 Haltestelle „Eckdorfer Kreuz“ (Nr. 48) - 1 Haltestelle „Frechener Straße (Nr. 56) - 2 Haltestellen „Lohmühle“ (Nr. 84 und 85) - 2 Haltestellen „In der Maar“ (Nr. 73 und 74) - 2 Haltestellen „Theismühle“ (Nr. 127 und 128) Los 4 (17 Stück), Fertigstellung bis Ende Frühjahr 2016: - 2 Haltestellen „Am krausen Baum“ (Nr. 5 und 6) - 2 Haltestellen „Badorfer Straße“ (Nr. 19 und 20) - 1 Haltestelle „Berzdorfer Straße“ (Nr. 28) - 4 Haltestellen „Brühl-Nord (Nr. 37, 38,39,40) - 2 Haltestellen „Telekom“ (Nr. 86 und 87) - 2 Haltestellen „Römerstraße“ (Nr. 111 und 112) - 2 Haltestellen „Steingasse“ (Nr. 119 und 120) - 2 Haltestellen „Vorgebirgsstraße“ (Nr. 131 und 132) Weitere Erläuterungen können anhand von Plänen in der Sitzung gegeben werden.