Daten
Kommune
Brühl
Größe
413 kB
Datum
05.04.2016
Erstellt
29.03.16, 14:06
Aktualisiert
29.03.16, 14:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/3
Dieckmann
105/2015
22.02.2016
92/2016
Betreff
Barrierefreie Umgestaltung von Bushaltestellen
2. Bauabschnitt, Los 1 (6 Stück)
Beratungsfolge
Ausschuss für Verkehr und Mobilität
Finanzielle Auswirkungen
X
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 785200/ 54010600
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Team Haushalt
Freytag
Schiffer
Schulz
Schaaf
Radermacher i.V: Biess
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt die Ausführung der barrierefreien
Umgestaltung von 6 Bushaltestellen im 2. Bauabschnitt, Los 1, vorbehaltlich der Erteilung
des entsprechenden Zuwendungsbescheides durch den Fördermittelgeber Zweckverband
Nahverkehr Rheinland.
Erläuterungen:
Der Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) hat im Jahr 2011 die barrierefreie
Umgestaltung aller 114 umbaufähigen Brühler Bushaltestellen in sein Förderprogramm
aufgenommen, welches in zwei Bauabschnitten in den Jahren 2013 bis 2018 sukzessive
umgesetzt werden soll.
Per Zuwendungsbescheid des NVR vom 23.07.2013 erhielt die Stadt Brühl die
Förderzusage für den 1. Bauabschnitt von 64 von insgesamt 114 Bushaltestellen. Der 1.
Bauabschnitt (Ende 2013 bis Frühjahr 2016) wird bei 986.500 € Gesamtkosten und
941.600 € zuwendungsfähigen Bauausgaben mit 847.400 € gefördert (Förderanteil: 90 %).
Der Förderantrag für die barrierefreie Umgestaltung der 6 folgenden Bushaltestellen im 2.
Bauabschnitt, Los 1 ist gestellt. Nach der Erteilung des entsprechenden
Zuwendungsbescheides durch den Fördermittelgeber Zweckverband Nahverkehr
Rheinland ist deren barrierefreie Umgestaltung geplant.
2. Bauabschnitt, Los 1 (6 Stück):
- 2 Haltestellen Gaststätte Regh/ Kierberg An der Brücke (Nr. 61 und 62)
Drucksache 92/2016
- 2 Haltestellen Max-Ernst-Gymnasium (Nr. 88 und 89)
- 2 Haltestellen Pingsdorfer (Nr. 98 und 99)
Haltestellen Gaststätte Regh/ Kierberg An der Brücke (Nr. 61 und 62)
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Drucksache 92/2016
Haltestellen Max-Ernst-Gymnasium (Nr. 88 und 89)
Haltestellen Pingsdorfer (Nr. 98 und 99)
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Drucksache 92/2016
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Die Umgestaltung der Haltestellen erfolgt nach dem Leitfaden „Barrierefreiheit im
Straßenraum“ des Landesbetriebes Straßenbau NRW.
http://www.strassen.nrw.de/_down/pub_leitfaden-barrierefreiheit-im-strassenraum2012.pdf
Barrierefreie Haltestellen sind in erster Linie durch eine hohe Bordanlage für einen
ebenerdigen und komfortablen Buseinstieg und -ausstieg gekennzeichnet. Zu den
weiteren Merkmalen zählen ausreichende Aufstellflächen für Fahrgäste und
Rangierflächen für Rollstuhlfahrer sowie die Verlegung von kontrastreichen und fühlbaren
Führungselementen (taktile Elemente) im Boden für Sehbehinderte. Die weißfarbenen
Buskapsteine werden in der Regel mit einer Länge von mindestens 12,00 m, idealerweise
–sofern es die räumlichen Gegebenheiten zulassen- 18,00 m und mit 0,18 m Auftrittshöhe
verlegt. Im Bereich von Busbuchten wird die Auftrittshöhe auf 0,16 m reduziert. Das
Aufmerksamkeitsfeld erhält eine Größe von 0,90 x 0,90 m. Die Lücke zwischen dem
Aufmerksamkeitsfeld und der hinteren Gehwegbegrenzung wird mit quer zur
Fahrbahnachse verlegten, weißen Rippenplatten als Auffangstreifen geschlossen. Zur
Herstellung des Aufmerksamkeitsfeldes werden weiße Noppenplatten aus Beton mit
rutschhemmender Trittfläche verwendet. Parallel zum Buskapstein wird unmittelbar
anschließend eine Reihe Gehwegplatten, Farbe anthrazit, verlegt. Daneben folgt eine
Reihe weißer Rippenplatten, parallel zum Bord verlegt als Leitstreifen und danach
wiederum eine Reihe anthrazitfarbener Gehwegplatten. Die restliche Gehwegfläche wird
schachbrettartig mit grauen und anthrazitfarbenen Gehwegplatten befestigt. Das
Haltestellenschild
wird
im
Regelfall
am
Gehwegrand
im
Bereich
des
Aufmerksamkeitsfeldes angeordnet.
Folgende Maßnahmen sind im 1. Bauabschnitt bereits fertig gestellt:
Drucksache 92/2016
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Los 0 (3 Stück):
Für den Umbau der Haltestellen Nr. 31 „Bonnstraße/stadteinwärts“ (2011) und Nr.129 und
130 „Thüringer Platz“ (2013) wurde im Vorfeld ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beim
NVR beantragt und genehmigt, um die dortigen Haltestellen im Rahmen von Maßnahmen
der Gestaltung des Giesler-Umfeldes und der Sozialen Stadt Brühl-Vochem einbeziehen
zu können. Die Maßnahmen wurden erfolgreich abgeschlossen.
Los 1 (14 Stück):
- 2 Haltestellen „Jugendkulturhaus“ CULTRA (Nr. 123 und 124)
- 2 Haltestellen „Zur Gabjei“ (Nr. 136 und 137)
- 2 Haltestellen „Max Ernst Museum“ (Nr. 1 und 2)
- 2 Haltestellen „Südfriedhof“ (Nr. 121 und 122)
- 2 Haltestellen „Kölnstraße/Comesstraße“ (Nr. 80 und 81)
- 2 Haltestellen „Rodderweg Grundschule“ (Astrid-Lindgren Nr. 67 und 68)
- 2 Haltestellen „Bergerstraße“ (Nr. 23 und 24)
Los 2 (14 Stück):
- 2 Haltestellen „Badorf-Schulzentrum“ (Nr. 17 und 18)
- 2 Haltestellen „Jordanstraße“ (Nr. 75 und 76)
- 2 Haltestellen „Barbarastaße“ (Nr. 21 und 22)
- 2 Haltestellen „Poststraße“ (Nr. 104 und 105)
- 2 Haltestellen „Talstraße“ (Nr. 125 und 126)
- 2 Haltestellen „Polizeischule“ (Nr. 102 und 103)
- 2 Haltestellen „Brühl-Süd Stadtbahn“ (Nr. 41 und 42; Fertigstellung bis 04/2015)
Los 3 (16 Stück):
- 2 Haltestellen „Am Stern“ (Nr. 9 und 10)
- 2 Haltestellen „Auf den Steinen“ (Nr. 13 und 14)
- 1 Haltestelle „Berzdorfer Straße“ (Nr. 28)
- 2 Haltestellen „Daberger Weg (Nr. 43 und 44)
- 1 Haltestelle „Eckdorf“ (Nr. 47)
- 1 Haltestelle „Eckdorfer Kreuz“ (Nr. 48)
- 1 Haltestelle „Frechener Straße (Nr. 56)
- 2 Haltestellen „Lohmühle“ (Nr. 84 und 85)
- 2 Haltestellen „In der Maar“ (Nr. 73 und 74)
- 2 Haltestellen „Theismühle“ (Nr. 127 und 128)
Los 4 (17 Stück), Fertigstellung bis Ende Frühjahr 2016:
- 2 Haltestellen „Am krausen Baum“ (Nr. 5 und 6)
- 2 Haltestellen „Badorfer Straße“ (Nr. 19 und 20)
- 1 Haltestelle „Berzdorfer Straße“ (Nr. 28)
- 4 Haltestellen „Brühl-Nord (Nr. 37, 38,39,40)
- 2 Haltestellen „Telekom“ (Nr. 86 und 87)
- 2 Haltestellen „Römerstraße“ (Nr. 111 und 112)
- 2 Haltestellen „Steingasse“ (Nr. 119 und 120)
- 2 Haltestellen
„Vorgebirgsstraße“ (Nr. 131 und 132)
Weitere Erläuterungen können anhand von Plänen in der Sitzung gegeben werden.