Daten
Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
05.04.2016
Erstellt
29.03.16, 14:06
Aktualisiert
29.03.16, 14:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
32/2
von Dewitz
327102
23.03.2016
142/2016
Betreff
Belastung der Goethestraße
Beratungsfolge
Ausschuss für Verkehr und Mobilität
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 521105/54010040 und 521105/12070000
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Team Haushalt
Freytag
Brandt
Becke
Radermacher Jülich
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt, die Verkehrsführung in der Goethestr.
entsprechend der nachfolgenden Erläuterungen zu ändern.
Erläuterungen:
Eine im Jahre 2015 gebildete Bürgerinitiative bemängelt die hohe Verkehrsbelastung in
der Goethestraße. Ein hoher PKW- sowie LKW-Anteil nimmt die Straße als Schleichweg in
Richtung Innenstadt. Ein entsprechendes Schreiben mit Unterschriften der Anwohner ist
dem Ausschuss bekannt.
Der Bürgermeister schlägt vor, folgende neue Verkehrsregelung einzurichten:
Die Goethestraße soll in Fahrtrichtung zur Clemens-August-Straße mit dem
Verkehrszeichen ‚Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus und links‘ (VZ 214-10)
geändert werden.
Diese Beschilderung ist zusätzlich bereits auf der Liblarer Straße bzw. zu Beginn der
Goethestraße beidseitig als Vorbeschilderung für den Verkehrsteilnehmer anzukündigen.
Um den Anliegern der Goethestraße eine Möglichkeit zu geben, mit ihren Fahrzeugen
auch in die Innenstadt zu fahren, ist die jetzige Einbahnstraßenregelung in eine unechte
Einbahnstraße abzuändern. Das heißt, die beiden Schilder ‚Einbahnstraße‘ (VZ 220) zu
Beginn der Goethestraße sind zu entfernen. Die beiden Verkehrsschilder ‚Verbot der
Einfahrt‘ (VZ 267) an der Clemens-August-Straße bleiben jedoch bestehen. Die
Vorfahrtsregelung am Ende der Goethestraße bleibt ebenfalls erhalten.
Drucksache 142/2016
Seite - 2 –
Um die neue Situation den Verkehrsteilnehmern auch rechtzeitig anzukündigen, muss an
der Ecke Goethestraße/ Liblarer Straße das Verkehrszeichen ‚Gegenverkehr‘ (VZ 125)
aufgestellt werden.
Die jetzige Parksituation in der Goethestraße wird sich aber durch die geänderte
Verkehrsregelung verändern. Das Parken muss durch markierte Flächen neu geordnet
werden. Hierdurch können Parkplätze verloren gehen.
Es ist mit Kosten in Höhe von rd. 2000,-- Euro für die Beschilderung und die Markierung
der Parkflächen zu rechnen.