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Vorlage (Belastung der Goethestraße)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
97 kB
Datum
05.04.2016
Erstellt
29.03.16, 14:06
Aktualisiert
29.03.16, 14:06
Vorlage (Belastung der Goethestraße) Vorlage (Belastung der Goethestraße)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 32/2 von Dewitz 327102 23.03.2016 142/2016 Betreff Belastung der Goethestraße Beratungsfolge Ausschuss für Verkehr und Mobilität Finanzielle Auswirkungen X X Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST 521105/54010040 und 521105/12070000 Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer Team Haushalt Freytag Brandt Becke Radermacher Jülich Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Verkehr und Mobilität beschließt, die Verkehrsführung in der Goethestr. entsprechend der nachfolgenden Erläuterungen zu ändern. Erläuterungen: Eine im Jahre 2015 gebildete Bürgerinitiative bemängelt die hohe Verkehrsbelastung in der Goethestraße. Ein hoher PKW- sowie LKW-Anteil nimmt die Straße als Schleichweg in Richtung Innenstadt. Ein entsprechendes Schreiben mit Unterschriften der Anwohner ist dem Ausschuss bekannt. Der Bürgermeister schlägt vor, folgende neue Verkehrsregelung einzurichten: Die Goethestraße soll in Fahrtrichtung zur Clemens-August-Straße mit dem Verkehrszeichen ‚Vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus und links‘ (VZ 214-10) geändert werden. Diese Beschilderung ist zusätzlich bereits auf der Liblarer Straße bzw. zu Beginn der Goethestraße beidseitig als Vorbeschilderung für den Verkehrsteilnehmer anzukündigen. Um den Anliegern der Goethestraße eine Möglichkeit zu geben, mit ihren Fahrzeugen auch in die Innenstadt zu fahren, ist die jetzige Einbahnstraßenregelung in eine unechte Einbahnstraße abzuändern. Das heißt, die beiden Schilder ‚Einbahnstraße‘ (VZ 220) zu Beginn der Goethestraße sind zu entfernen. Die beiden Verkehrsschilder ‚Verbot der Einfahrt‘ (VZ 267) an der Clemens-August-Straße bleiben jedoch bestehen. Die Vorfahrtsregelung am Ende der Goethestraße bleibt ebenfalls erhalten. Drucksache 142/2016 Seite - 2 – Um die neue Situation den Verkehrsteilnehmern auch rechtzeitig anzukündigen, muss an der Ecke Goethestraße/ Liblarer Straße das Verkehrszeichen ‚Gegenverkehr‘ (VZ 125) aufgestellt werden. Die jetzige Parksituation in der Goethestraße wird sich aber durch die geänderte Verkehrsregelung verändern. Das Parken muss durch markierte Flächen neu geordnet werden. Hierdurch können Parkplätze verloren gehen. Es ist mit Kosten in Höhe von rd. 2000,-- Euro für die Beschilderung und die Markierung der Parkflächen zu rechnen.