Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ Befreiung von den Festsetzungen für das Grundstück Gemarkung Lucherberg, Flur 12, Flurstück 89 - Errichtung einer Garage)

Daten

Kommune
Inden
Größe
7,1 kB
Datum
03.05.2012
Erstellt
25.05.12, 20:30
Aktualisiert
25.05.12, 20:30
Beschlusstext (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“
Befreiung von den Festsetzungen für das Grundstück Gemarkung Lucherberg, Flur 12, Flurstück 89
- Errichtung einer Garage)

öffnen download melden Dateigröße: 7,1 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Inden Inden, 25. Mai 2012 Der Bürgermeister Beschluss über die 13. Sitzung des des Ausschusses für Gemeindeplanung und -entwicklung am 03.05.2012 im Ratssaal des Rathauses in Inden 3.2 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Waagmühle“ Befreiung von den Festsetzungen für das Grundstück Gemarkung Lucherberg, Flur 12, Flurstück 89 - Errichtung einer Garage 31/2012 Seitens der CDU-Fraktion wird erbeten, die Begebenheiten vor Ort zu überprüfen. Die UDB-Fraktion empfiehlt der Verwaltung, zukünftigen Grundstückserwerbern deutlich zu machen, dass in vergleichbaren Situationen bei Eckgrundstücken zukünftig die Errichtung von Garagen nicht sichergestellt ist, sondern jeweils im Einzelfall geprüft wird. Frau Dechering führt hierzu aus, dass diese Belange im Rahmen der Bebauungsplanänderung geprüft werden. Die Rechtssituation wegen der Vergleichbarkeit mit vorhanden Bebauungen ist zu überprüfen. Der Ausschuss beschließt daraufhin einstimmig: Das Einvernehmen zur Befreiung von den Festsetzungen für das Grundstück Gemarkung Lucherberg, Flur 12, Flurstück 89 zur Errichtung einer Garage an der Marienstraße wird erteilt.