Daten
Kommune
Brühl
Größe
100 kB
Datum
22.02.2016
Erstellt
16.02.16, 15:32
Aktualisiert
01.03.16, 08:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61
Schaaf
61 15 31
12.02.2016
68/2016
Betreff
Sonderprogramm des Landes NRW "Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration
von Flüchtlingen"
1. Programmantrag: Bau eines Integrationszentrums für Brühl-Ost,
2. Außerplanmäßige Auszahlung in 2016
Beratungsfolge
Hauptausschuss
Finanzielle Auswirkungen
X
X Ja
Nein
FB 02
FB 51
Kilian
Schmitz
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Außerplanmäßige Auszahlung bei
Kostenstelle 31500660 / 95020
Team Haushalt
BGM
Dez II / Dez. I.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
Freytag
Burkhardt
Schiffer
Lamberty
Schaaf
Radermacher Jülich
Beschlussentwurf:
1. Der Rat beschließt die Teilnahme der Stadt Brühl am Sonderprogramm des Landes
NRW "Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen" mit dem
Programmantrag: Bau eines Integrationszentrums in Brühl-Ost.
2. Der Rat beschließt, vorbehaltlich eines positiven Bewilligungsbescheides durch den
Fördergeber, folgende Mittelbereitstellung in 2016:
Planungskosten: für das laufende Haushaltsjahr 2016 werden 150.000 € außerplanmäßig
bei Kostenstelle 31500660 / 95020 bereitgestellt.
Deckungsvorschlag: Kostenstelle 12150000, Sachkonto 95020 (785100), GM-Nr. 33501 Neubau Feuerwache. Der für das Projekt vorgesehene Betrag in Höhe von 1.000.000 €
wird in 2016 nicht in voller Höhe kassenwirksam.
Baukosten: die Baukosten in Höhe von 850.000 € werden im Haushaltsjahr 2016 als
außerplanmäßige VE in Höhe von 850.000 € bereitgestellt.
Deckungsvorschlag: Kostenstelle 12150000, Sachkonto 95020 (785100), GM-Nr. 33501 Neubau Feuerwache. Die für das Projekt vorgesehene Verpflichtungsermächtigung 2016
zu Lasten 2017 wird in 2016 nicht in voller Höhe benötigt (siehe Haushaltsplan S. 484).
Erläuterungen:
Die Zuweisung von Flüchtlingen stellt alle Ebenen des Gemeinwesens vor enorme
Herausforderungen. Neben der Aufgabenstellung einer kurzfristigen Unterbringung
müssen schon heute die Weichen für eine erfolgreiche Integration der Menschen gestellt
Drucksache 68/2016
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werden. Vor diesem Hintergrund erfolgte der Projektaufruf des Landes NRW zur
Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Integration der Flüchtlinge.
Unter Berücksichtigung der aktuell schwerpunktmäßigen Unterbringung von Flüchtlingen
in Brühl-Ost wurde durch eine dezernatsübergreifende, hausinterne Arbeitsgruppe unter
Beteiligung der DSK (Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft) ein
Projektantrag entwickelt, der fristgerecht bis zum 19.2.2016 bei der Bezirksregierung Köln
eingereicht wurde. Im Rahmen des Antragsverfahrens kann der erforderliche Beschluss
des Rates der Stadt Brühl bis zum 11.3.2016 nachgereicht werden. Eine frühzeitigere
Beteiligung der städtischen Gremien war aufgrund der knappen Fristsetzung des
Fördergebers für die Antragstellung nicht möglich.
Fördermittel: Im Falle eines positiven Bewilligungsbescheides durch den Fördergeber
erfolgt eine investive Einzahlung in Höhe von 70% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten
in Höhe von ca. 700.000 €.
Da die Kassenwirksamkeit dieser Fördermittel erst im Rahmen des
Bewilligungsbescheides festgelegt wird, wurde sie für 2016 nicht anteilig als
Deckung verwendet.
Das Projekt wird in der Sitzung des Hauptausschusses am 22.2.2016 vorgestellt.