Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Mögliche Befangenheit der Stadtverordneten Horsthemke)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
18 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Mögliche Befangenheit der Stadtverordneten Horsthemke)

öffnen download melden Dateigröße: 18 kB

Inhalt der Datei

Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 16. Sitzung des Stadtrates vom 31.10.2006 TOP 12.2 Mögliche Befangenheit der Stadtverordneten Horsthemke Stadtverordnete Horsthemke stellt die Frage nach ihrer möglichen Befangenheit bei der Behandlung von Themen in den städtischen Gremien, die die Erftland betreffen. Bürgermeisterin Sieburg erläutert, dass Frau Horsthemke als für Kerpen zuständige Mitarbeiterin der Erftland gem. § 31 Abs. 2 Nr 1 GO NRW von der Beratung und Beschlussfassung die Erftland betreffender Angelegenheiten ausgeschlossen sei.