Daten
Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin
AUSZUG
aus der 16. Sitzung des Stadtrates
vom 31.10.2006
Drucksachen-Nummer: 117.06
TOP 4.5
Erweiterung des gem. § 142 (4) BauGB förmlich festgesetzten
Sanierungsgebietes (vereinfachtes Verfahren) Horrem-Mitte
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Stadt Kerpen
einstimmig die Erweiterung des gem. § 142 (4) BauGB förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes
(vereinfachtes Verfahren) Horrem-Mitte.
Der Geltungsbereichsplan sowie die Geltungsbereichserweiterung sind der Verwaltungsvorlage als
Anlage beigefügt.
Die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB wird auch für die Erweiterung ausgeschlossen.
Um zukünftig Verwechslungen zu vermeiden, wird der Arbeitstitel der Gesamtsanierungs- maßnahme
von „Horrem-Mitte“ in „Horrem 2010“ umbenannt.
Der Erweiterungsbereich des Sanierungsgebietes liegt im Stadtteil Horrem, nördlich der Bahn,
im Bereich Gleisdreieck und Teile des Parkplatz Wingertsberg -siehe Geltungsbereichsplan in der
Verwaltungsvorlage-.