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Beschlusstext (Erweiterung des gem. § 142 (4) BauGB förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes (vereinfachtes Verfahren) Horrem-Mitte)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Erweiterung des gem. § 142 (4) BauGB förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes (vereinfachtes Verfahren) Horrem-Mitte)

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 16. Sitzung des Stadtrates vom 31.10.2006 Drucksachen-Nummer: 117.06 TOP 4.5 Erweiterung des gem. § 142 (4) BauGB förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes (vereinfachtes Verfahren) Horrem-Mitte Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Stadt Kerpen einstimmig die Erweiterung des gem. § 142 (4) BauGB förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes (vereinfachtes Verfahren) Horrem-Mitte. Der Geltungsbereichsplan sowie die Geltungsbereichserweiterung sind der Verwaltungsvorlage als Anlage beigefügt. Die Genehmigungspflicht nach § 144 BauGB wird auch für die Erweiterung ausgeschlossen. Um zukünftig Verwechslungen zu vermeiden, wird der Arbeitstitel der Gesamtsanierungs- maßnahme von „Horrem-Mitte“ in „Horrem 2010“ umbenannt. Der Erweiterungsbereich des Sanierungsgebietes liegt im Stadtteil Horrem, nördlich der Bahn, im Bereich Gleisdreieck und Teile des Parkplatz Wingertsberg -siehe Geltungsbereichsplan in der Verwaltungsvorlage-.