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Beschlusstext (Bebauungsplan HO 294/1.Änderung " Bahnhofsvorplatz ", Stadtteil Horrem, hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Bebauungsplan HO 294/1.Änderung " Bahnhofsvorplatz ", Stadtteil Horrem, 
hier: Aufstellungsbeschluss)

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 16. Sitzung des Stadtrates vom 31.10.2006 Drucksachen-Nummer: 110.06 TOP 4.4 Bebauungsplan HO 294/1.Änderung " Bahnhofsvorplatz ", Stadtteil Horrem, hier: Aufstellungsbeschluss Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Stadt Kerpen einstimmig: Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes HO 294 „ZOB Bahnhof“, im Stadtteil Horrem gem. § 2 (1) BauGB. Das Plangebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes HO 294 „ ZOB Bahnhof“ liegt im Zentrum des Stadtteiles Horrem südlich der Bahnlinie Köln-Aachen. Den Kern des Plangebietes bildet der Bahnhofsvorplatz, die Josef-Bitschnau-Straße sowie angrenzende Flächen. Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage) zu entnehmen. Ziel und Zweck der Planung ist es, auf den derzeit unbebauten Flächen westlich des Bahnhofsvorplatzes die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines neuen zentralen Omnibusbahnhofes zu schaffen, sowie unter Beibehaltung der städtebaulichen Grundkonzeption auf die Anlegung von großflächigem Einzelhandel zu verzichten.