Daten
Kommune
Kerpen
Größe
19 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin
AUSZUG
aus der 16. Sitzung des Stadtrates
vom 31.10.2006
Drucksachen-Nummer: 110.06
TOP 4.4
Bebauungsplan HO 294/1.Änderung " Bahnhofsvorplatz ", Stadtteil Horrem,
hier: Aufstellungsbeschluss
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Stadt Kerpen
einstimmig:
Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes HO 294 „ZOB Bahnhof“, im Stadtteil Horrem
gem. § 2 (1) BauGB.
Das Plangebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes HO 294 „ ZOB Bahnhof“ liegt im Zentrum des
Stadtteiles Horrem südlich der Bahnlinie Köln-Aachen. Den Kern des Plangebietes bildet der
Bahnhofsvorplatz, die Josef-Bitschnau-Straße sowie angrenzende Flächen.
Die Abgrenzung ist dem Übersichtsplan (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage) zu entnehmen.
Ziel und Zweck der Planung ist es, auf den derzeit unbebauten Flächen westlich des Bahnhofsvorplatzes
die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines neuen zentralen Omnibusbahnhofes
zu schaffen, sowie unter Beibehaltung der städtebaulichen Grundkonzeption auf die Anlegung von
großflächigem Einzelhandel zu verzichten.