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Beschlusstext (Bebauungsplan HO 183/2. Änderung " Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem - Offenlegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
20 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Bebauungsplan HO 183/2. Änderung " Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem - Offenlegungsbeschluss)

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 16. Sitzung des Stadtrates vom 31.10.2006 Drucksachen-Nummer: 108.06 TOP 4.3 Bebauungsplan HO 183/2. Änderung " Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem Offenlegungsbeschluss Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Stadt Kerpen mit 39 Ja-Stimmen bei 5 Nein-Stimmen: • die während der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 der Verwaltungsvorlage) auszuräumen • die 2.Änderung des Bebauungsplanes " Am Wahlenpfad ", Stadtteil Horrem gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Der Änderungsbereich umfasst das komplette Plangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes HO 183 " Am Wahlenpfad ". Das Plangebiet liegt am südöstlichen Rand des Stadtteiles Horrem östlich der Hauptstraße. Das Plangebiet wird im Osten und Südosten von der Hangkante und einem Grünsaum zum ehemaligen Tagebau, im Westen von der Hauptstraße (L 163) einschließlich des Kreisverkehrsplatzes im südlichen Bereich und im Norden vom Trassenverlauf der Autobahn BAB 4 begrenzt. Die Lage ist dem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 5000 – die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1:500 zu entnehmen.: