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Beschlusstext (Bebauungsplan Tü 246/ 2. Änd. -Gewerbe-/ Industriegebiet III- im Stadtteil Kerpen-Türnich hier: Satzungsbeschluss )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
20 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Bebauungsplan Tü 246/ 2. Änd. -Gewerbe-/ Industriegebiet III- im Stadtteil Kerpen-Türnich 
hier: Satzungsbeschluss )

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 16. Sitzung des Stadtrates vom 31.10.2006 Drucksachen-Nummer: 87.06 TOP 4.6 Bebauungsplan Tü 246/ 2. Änd. -Gewerbe-/ Industriegebiet III- im Stadtteil Kerpen-Türnich hier: Satzungsbeschluss Stadtverordneter Fell bezieht sich auf die nachgereichte Stellungnahme von Bürgern, die sich unter anderem mit der Sicherheit der Anlieger hinsichtlich der Fluchtwege und der Erreichbarkeit von Feuerwehr- und Notarztfahrzeugen beschäftige. Im Abwägungsvorschlag der Verwaltung sei hierzu ausgeführt, dass der Sicherheitsaspekt zur Erreichbarkeit bzw. zur Entfluchtung der Gewerbe- und Industriegebiete durch die Rettungsdienste im Rahmen des Beteiligungsverfahrens berücksichtigt worden sei. Er bittet darum, dies näher zu erläutern. Die Verwaltung sagt zu, die zugrunde liegenden inhaltlichen Fakten dem Protokoll beizufügen. Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Stadt Kerpen mit 37 Ja-Stimmen bei 7 Nein-Stimmen: - - die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß den Verwaltungsvorschlägen (Anlage 3 der Verwaltungsvorlage), bzw. die nach öffentlicher Auslegung eingegangene Stellungnahme ( Anlage 3 der Verwaltungsvorlage, Seiten 8 u. 9 ) auszuräumen, den Bebauungsplan TÜ 246/ 2. Änderung „Gewerbe- /Industriegebiet Ville“ (GIB III) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung mit dem Umweltbericht wird zur Kenntnis genommen. Das Plangebiet liegt im Stadtteil Kerpen-Türnich an der B 264 nördlich des bereits erschlossenen Industrie- und Gewerbegebietes Türnich 2 beidseits der Heisenbergstraße. Nördlich schließen sich die bereits rekultivierten Flächen des ehemaligen Tagebaues Frechen an (Marienfeld). Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage) zu entnehmen.