Daten
Kommune
Kerpen
Größe
23 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin
AUSZUG
aus der 16. Sitzung des Stadtrates
vom 31.10.2006
Drucksachen-Nummer: 98.06
TOP 4.7
Bebauungsplan SI 228 C "Goethestraße ", Stadtteil Sindorf Offenlegungsbeschluss
Stadtverordnete Diekhans nimmt wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung zu diesem
Tagesordnungspunkt nicht teil.
Auf Nachfrage erklärt die Verwaltung, dass das ursprünglich größere Plangebiet - Kerpener Straße bis
Goethestraße und Gartenstraße bis Hermann-Löns-Straße einschließlich der Blockinnenbereiche - zügig
nach der voraussichtlich im Frühjahr 2007 vorgesehenen Verabschiedung des Einzelhandelskonzeptes
nachgearbeitet werde.
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Stadt Kerpen
einstimmig:
1.
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses/Umbenennung des Bebauungsplanes
Den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan SI 228 C " Kerpener Straße/Goethestraße "
vom 08.10.2002 aufzuheben und den Bebauungsplan in SI 228 C
" Goethestraße "
umzubenennen
2.
Verkleinerung des Geltungsbereiches
Den Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI 228 C (Aufstellungsbeschluss vom 08.10.2002),
der im Westen durch die Kerpener Straße, im Norden durch die Gartenstraße, im Osten durch die
Goethestraße und im Süden durch die Hermann – Löns – Straße begrenzt war (siehe Anlage 1
der Verwaltungsvorlage) gem. der Darstellung in der Anlage 2 der Verwaltungsvorlage zu
verkleinern.
3.
Neufassung des Aufstellungsbeschlusses
Den Bebauungsplan SI 228 C “ Goethestraße “ gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen.
Der Planbereich des Bebauungsplanes SI 228 C befindet sich im Ortskern des Stadtteiles Sindorf
- im Süden durch die Brechtstraße, im Norden durch die Gartenstraße und im Osten durch die
Goethestraße begrenzt. Die westliche Grenze des Plangebietes liegt in einer parallelen Tiefe von
ca. 40 m westlich der Goethestraße, und wird weiterhin durch die westliche Grenze der Parzelle
943 sowie durch das Grundstück der Kindertagesstätte begrenzt. Die Lage des Plangebietes ist
dem Übersichtsplan (Anlage 2 der Verwaltungsvorlage) der Bestandteil dieses Beschlusses ist,
die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen.
Planerisches Ziel des Bebauungsplanes SI 228 C " Goethestraße " ist es, durch modifizierte
Festsetzungen zur Gebäudehöhe und der Ausweisung von Flächen für Tiefgaragen dem
geänderten Anspruch an die bauliche Ausnutzung der Grundstücke im nördlichen Teil der
Goethestraße Rechnung zu tragen.
4.
Teilaufhebung des Bebauungsplanes SI 219 " Sindorf – Mitte "
Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan SI 228 C „Goethestraße" umfasst einen Teilbereich
des Bebauungsplanes SI 219. Der Bebauungsplan SI 219 wird in dem überlagernden Bereich
aufgehoben und durch den zukünftigen Bebauungsplan SI 228 C ersetzt. Die Teilaufhebung des
BP 219 ist zur Verwirklichung der planerischen Zielsetzungen des Bebauungsplanes SI 228 C
erforderlich. Die Lage der aufzuhebenden Teilfläche ist dem Übersichtsplan zu entnehmen.
5.
Offenlegungsbeschluss – Überleitung BauGB 2005
•
Die während der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange gem. § 3 (1) BauGB a.F. eingegangenen Anregungen bzw. Stellungnahmen
gem. den Verwaltungsvorschlägen Anlagen 4 und 5 der Verwaltungsvorlage
auszuräumen.
•
Den Bebauungsplan SI 228 C " Goethestraße ", Stadtteil Sindorf gem. § 3 (2) BauGB
öffentlich auszulegen.
Der Planbereich des Bebauungsplanes SI 228 C befindet sich im Ortskern des Stadtteiles Sindorf
- im Süden durch die Brechtstraße, im Norden durch die Gartenstraße und im Osten durch die
Goethestraße begrenzt. Die westliche Grenze des Plangebietes liegt in einer parallelen Tiefe von
ca. 40 m westlich der Goethestraße, und wird weiterhin durch die westliche Grenze der Parzelle
943 sowie durch das Grundstück der Kindertagesstätte begrenzt. Die Lage des Plangebietes ist
dem Übersichtsplan (Anlage 2 der Verwaltungsvorlage), der Bestandteil dieses Beschlusses ist,
zu entnehmen, die genaue Abgrenzung ist dem Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500 zu
entnehmen. Planerisches Ziel des Bebauungsplanes SI 228 C " Goethestraße " ist es, durch
modifizierte Festsetzungen zur Gebäudehöhe und der Ausweisung von Flächen für Tiefgaragen
dem geänderten Anspruch an die bauliche Ausnutzung der Grundstücke im nördlichen Teil der
Goethestraße Rechnung zu tragen.
Gemäß § 244 Abs. 2 BauGB wird die Offenlegung nach den Vorschriften des BauGB 2004
durchgeführt, da das Planverfahren nicht vor dem 20.07.2006 abgeschlossen wurde (Stichtag der
Überleitungsvorschrift). Für den Bebauungsplan wurde ein Umweltbericht angefertigt.
Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 31.10.2006
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