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Beschlusstext (Bebauungsplan SI 228 C "Goethestraße ", Stadtteil Sindorf - Offenlegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
23 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 16. Sitzung des Stadtrates vom 31.10.2006 Drucksachen-Nummer: 98.06 TOP 4.7 Bebauungsplan SI 228 C "Goethestraße ", Stadtteil Sindorf Offenlegungsbeschluss Stadtverordnete Diekhans nimmt wegen Befangenheit an der Beratung und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teil. Auf Nachfrage erklärt die Verwaltung, dass das ursprünglich größere Plangebiet - Kerpener Straße bis Goethestraße und Gartenstraße bis Hermann-Löns-Straße einschließlich der Blockinnenbereiche - zügig nach der voraussichtlich im Frühjahr 2007 vorgesehenen Verabschiedung des Einzelhandelskonzeptes nachgearbeitet werde. Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Stadt Kerpen einstimmig: 1. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses/Umbenennung des Bebauungsplanes Den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan SI 228 C " Kerpener Straße/Goethestraße " vom 08.10.2002 aufzuheben und den Bebauungsplan in SI 228 C " Goethestraße " umzubenennen 2. Verkleinerung des Geltungsbereiches Den Geltungsbereich des Bebauungsplanes SI 228 C (Aufstellungsbeschluss vom 08.10.2002), der im Westen durch die Kerpener Straße, im Norden durch die Gartenstraße, im Osten durch die Goethestraße und im Süden durch die Hermann – Löns – Straße begrenzt war (siehe Anlage 1 der Verwaltungsvorlage) gem. der Darstellung in der Anlage 2 der Verwaltungsvorlage zu verkleinern. 3. Neufassung des Aufstellungsbeschlusses Den Bebauungsplan SI 228 C “ Goethestraße “ gem. § 2 (1) BauGB aufzustellen. Der Planbereich des Bebauungsplanes SI 228 C befindet sich im Ortskern des Stadtteiles Sindorf - im Süden durch die Brechtstraße, im Norden durch die Gartenstraße und im Osten durch die Goethestraße begrenzt. Die westliche Grenze des Plangebietes liegt in einer parallelen Tiefe von ca. 40 m westlich der Goethestraße, und wird weiterhin durch die westliche Grenze der Parzelle 943 sowie durch das Grundstück der Kindertagesstätte begrenzt. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan (Anlage 2 der Verwaltungsvorlage) der Bestandteil dieses Beschlusses ist, die genaue Abgrenzung dem Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen. Planerisches Ziel des Bebauungsplanes SI 228 C " Goethestraße " ist es, durch modifizierte Festsetzungen zur Gebäudehöhe und der Ausweisung von Flächen für Tiefgaragen dem geänderten Anspruch an die bauliche Ausnutzung der Grundstücke im nördlichen Teil der Goethestraße Rechnung zu tragen. 4. Teilaufhebung des Bebauungsplanes SI 219 " Sindorf – Mitte " Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan SI 228 C „Goethestraße" umfasst einen Teilbereich des Bebauungsplanes SI 219. Der Bebauungsplan SI 219 wird in dem überlagernden Bereich aufgehoben und durch den zukünftigen Bebauungsplan SI 228 C ersetzt. Die Teilaufhebung des BP 219 ist zur Verwirklichung der planerischen Zielsetzungen des Bebauungsplanes SI 228 C erforderlich. Die Lage der aufzuhebenden Teilfläche ist dem Übersichtsplan zu entnehmen. 5. Offenlegungsbeschluss – Überleitung BauGB 2005 • Die während der vorgezogenen Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 (1) BauGB a.F. eingegangenen Anregungen bzw. Stellungnahmen gem. den Verwaltungsvorschlägen Anlagen 4 und 5 der Verwaltungsvorlage auszuräumen. • Den Bebauungsplan SI 228 C " Goethestraße ", Stadtteil Sindorf gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen. Der Planbereich des Bebauungsplanes SI 228 C befindet sich im Ortskern des Stadtteiles Sindorf - im Süden durch die Brechtstraße, im Norden durch die Gartenstraße und im Osten durch die Goethestraße begrenzt. Die westliche Grenze des Plangebietes liegt in einer parallelen Tiefe von ca. 40 m westlich der Goethestraße, und wird weiterhin durch die westliche Grenze der Parzelle 943 sowie durch das Grundstück der Kindertagesstätte begrenzt. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan (Anlage 2 der Verwaltungsvorlage), der Bestandteil dieses Beschlusses ist, zu entnehmen, die genaue Abgrenzung ist dem Bebauungsplan im Maßstab 1 : 500 zu entnehmen. Planerisches Ziel des Bebauungsplanes SI 228 C " Goethestraße " ist es, durch modifizierte Festsetzungen zur Gebäudehöhe und der Ausweisung von Flächen für Tiefgaragen dem geänderten Anspruch an die bauliche Ausnutzung der Grundstücke im nördlichen Teil der Goethestraße Rechnung zu tragen. Gemäß § 244 Abs. 2 BauGB wird die Offenlegung nach den Vorschriften des BauGB 2004 durchgeführt, da das Planverfahren nicht vor dem 20.07.2006 abgeschlossen wurde (Stichtag der Überleitungsvorschrift). Für den Bebauungsplan wurde ein Umweltbericht angefertigt. Beschluss der Sitzung des Stadtrates vom 31.10.2006 Seite 2