Daten
Kommune
Brühl
Größe
194 kB
Datum
29.02.2016
Erstellt
12.01.16, 18:26
Aktualisiert
12.01.16, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Müller
61 26 10 0408TBI
14.12.2015
582/2015
Betreff
Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss Beratungsfolge
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
FBL 61
Abt. 61/1
Freytag
Schiffer
Schaaf
Lamberty
RPA
Beschlussentwurf:
I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter
Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan
04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A:
A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (22.09. - 06.10.2014) und TÖB-Beteiligung (bis
06.10.2015 einschließlich)
A 1 - Stellungnahmen der Bürger
Bürger
B1.1
B1.2
B1.3
B1.4
B1.5
B1.6
B1.7
B1.8
B1.9
B2.1
B2.2
B2.3
B2.4
B2.5
IB-O Initiative Brühl-Ost
"
"
"
"
"
"
"
"
Bürger 1
"
"
"
"
Abwägung der Stellungnahme
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Seite - 2 –
Drucksache 582/2015
B2.6
B2.7
B2.8
B2.9
B2.10
B2.11
B2.12
B2.13
B2.14
B2.15
"
"
"
"
"
"
"
"
"
"
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
TÖB
T1
Bezirksregierung
Düsseldorf,
Kampfmittelbeseitigung
T2
Kreispolizeibehörde
Rhein-Erft-Kreis
T5
Landesbetrieb
Straßenbau NRW Nieder- lassung VilleEifel T6.1
Geologischer Dienst
NRW
T6.2
"
T6.3
"
T8
Stadt Wesseling
- FB Stadtplanung T9.1
Stadtwerke Brühl GmbH
T9.2
Stadtwerke Brühl GmbH
T9.3
"
T9.4
"
T9.5
"
T9.6
"
T9.7
"
T11.2
Erftverband - Bereich
Abwassertechnik T12.1
Deutscher
Kinderschutzbund
Ortsverband Brühl e.V.
T12.2
"
T12.3
"
T12.4
"
T12.5
"
T12.6
"
T12.7
"
T12.8
"
T14.2
Rhein-Erft-Kreis
Amt für Umweltschutz
und Kreisplanung
- Wasserwirtschaft T14.3.1 - Bodenschutz -
Abwägung der Stellungnahme
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Seite - 3 –
Drucksache 582/2015
T14.3.2
"
T14.4
- Immissionsschutz T14.5
- Amt für Straßenbau
und Verkehr T15.1
Deutsche Telekom
Technik GmbH
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
B - Öffentliche Auslegung (19.10. - 20.11.2015) und TÖB-Beteiligung (bis 20.11.2015
einschließlich)
B 1 - Stellungnahmen der Bürger
Bürger
B1.1
B1.2
B1.3
B1.4
B1.5
B1.6
B1.7
B1.8
Abwägung der Stellungnahme
IB-O Initiative Brühl-Ost
"
"
"
"
"
"
"
Wird nicht berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
Wird nicht berücksichtigt.
B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
TÖB
Abwägung der Stellungnahme
T1
Kriminalkommissariat
Kriminalprävention/
Opferschutz
Ist bereits berücksichtigt.
T6.1
T6.2
T6.3
T6.4
T8
Stadtwerke Brühl GmbH
"
"
"
Erftverband
- Abteilung Recht Rhein-Erft-Kreis
Amt für Umweltschutz
und Kreisplanung
- Wasserwirtschaft - Amt für Straßenbau
und Verkehr "
"
- Straßenverkehrsamt
und Verkehrssicherung -
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
T9.2
T9.5.1
T9.5.2
T9.5.3
T9.6.1
T9.6.2
"
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist bereits berücksichtigt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Wird nicht berücksichtigt.
Seite - 4 –
Drucksache 582/2015
II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch
Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), den Bebauungsplan
04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A als Satzung und beschließt
die zugehörige Begründung.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl. Das Plangebiet umfasst dabei folgende
Flurstücke: Flur 21: Flurstück 514 sowie Flur 24: Flurstücke 338, 339.
Das Plangebiet umfasst ca. 3,66 ha und ist folgendermaßen abgegrenzt:
- im Norden
durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 339 und 514,
- im Osten
durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 514, 339, 338,
- im Süden
durch eine 16,50 m Parallele südlich der nördlichen Grenze des Flurstücks
338, geschnitten im Westen mit der nordwestlichen Grenze und im Norden
mit nördlichen Grenze des Flurstücks 340, weiter entlang des Bogens bis
zum Grenzpunkt der Flurstücke 340, 338 und 3,
- im Westen
durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 338 (Sophie-Scholl-Straße)
und 339.
Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses.
Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Erläuterungen:
1. Gebietsbeschreibung
Mit dem Satzungsbeschluss wird der Aufstellungsbeschluss hinsichtlich der
Gebietsbeschreibung korrigiert. Zwar wurde im Übersichtsplan und in der Planzeichnung
die südlich Plangebietsgrenze richtig dargestellt, in der Textfestsetzung wurde jedoch der
Bereich, welcher auf dem Flurstück 340 liegt, nicht beschrieben.
Daher lautet die neue Abgrenzung wie folgt:
- im Norden durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 339 und 514,
- im Osten
durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 514, 339, 338,
- im Süden
durch eine 16,50 m Parallele südlich der nördlichen Grenze des Flurstücks
338, geschnitten im Westen mit der nordwestlichen Grenze und im Norden
mit nördlichen Grenze des Flurstücks 340, weiter entlang des Bogens bis
zum Grenzpunkt der Flurstücke 340, 338 und 3,
- im Westen durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 338 (Sophie-Scholl-Straße)
und 339.
2. Planverfahren
Im Rahmen der Beteiligungsphasen sind keine wesentlichen Anregungen erfolgt, die zu
einer Änderung des Planungskonzeptes geführt hätten.
Drucksache 582/2015
Seite - 5 –
Im Rahmen der Öffentlichen Beteiligung sowie der dazugehörigen Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange ist folgender Hinweis von den Stadtwerken genannt worden:
Die Stadtwerke Brühl GmbH weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass es sich bei der
vorhandenen Gasleitung lediglich um eine Gastransportleitung handelt. Die Stadtwerke
planen, das Gebiet mit Fernwärme aus dem BHKW "WWP" (An der alten Zuckerfabrik) zu
erschließen. Eine parallele Verrohrung des Gebietes mit Erdgasleitungen erfolgt aus
wirtschaftlichen Gründen nicht.
Die Begründung wird redaktionell geändert. In der Begründung wird unter Punkt 5.5.1 der
Aspekt der Gasversorgung herausgenommen und die Gebietsbeschreibung wird wie oben
genannt unter Punkt 2.1 geändert.
Weitere relevante Stellungnahmen sind im Rahmen der öffentlichen Beteiligung nicht
vorgetragen worden.
Aus Sicht der Verwaltung liegt damit ein tragfähiges Bebauungskonzept vor, das zur
Satzung vorgeschlagen wird.
Anlage(n):
(1) Übersichtsplan
(2) Abwägungsvorschlag
(3) Rechtsplan
(4) Rechtsplan Legende
(5) Textliche Festsetzungen
(6) Begründung