Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage (Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A - Abwägungs- und Satzungsbeschluss -)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
194 kB
Datum
29.02.2016
Erstellt
12.01.16, 18:26
Aktualisiert
12.01.16, 18:26
Vorlage (Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A 
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A 
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A 
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A 
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -) Vorlage (Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A 
- Abwägungs- und Satzungsbeschluss -)

öffnen download melden Dateigröße: 194 kB

Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Müller 61 26 10 0408TBI 14.12.2015 582/2015 Betreff Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A - Abwägungs- und Satzungsbeschluss Beratungsfolge Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Rat Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. FBL 61 Abt. 61/1 Freytag Schiffer Schaaf Lamberty RPA Beschlussentwurf: I. Der Rat beschließt unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange und unter Bezug auf die nachstehenden Erläuterungen über folgende Anregungen aus der frühzeitigen Bürgerbeteiligung sowie aus der Öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A: A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (22.09. - 06.10.2014) und TÖB-Beteiligung (bis 06.10.2015 einschließlich) A 1 - Stellungnahmen der Bürger Bürger B1.1 B1.2 B1.3 B1.4 B1.5 B1.6 B1.7 B1.8 B1.9 B2.1 B2.2 B2.3 B2.4 B2.5 IB-O Initiative Brühl-Ost " " " " " " " " Bürger 1 " " " " Abwägung der Stellungnahme Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Seite - 2 – Drucksache 582/2015 B2.6 B2.7 B2.8 B2.9 B2.10 B2.11 B2.12 B2.13 B2.14 B2.15 " " " " " " " " " " Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) TÖB T1 Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigung T2 Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis T5 Landesbetrieb Straßenbau NRW Nieder- lassung VilleEifel T6.1 Geologischer Dienst NRW T6.2 " T6.3 " T8 Stadt Wesseling - FB Stadtplanung T9.1 Stadtwerke Brühl GmbH T9.2 Stadtwerke Brühl GmbH T9.3 " T9.4 " T9.5 " T9.6 " T9.7 " T11.2 Erftverband - Bereich Abwassertechnik T12.1 Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Brühl e.V. T12.2 " T12.3 " T12.4 " T12.5 " T12.6 " T12.7 " T12.8 " T14.2 Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung - Wasserwirtschaft T14.3.1 - Bodenschutz - Abwägung der Stellungnahme Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Seite - 3 – Drucksache 582/2015 T14.3.2 " T14.4 - Immissionsschutz T14.5 - Amt für Straßenbau und Verkehr T15.1 Deutsche Telekom Technik GmbH Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B - Öffentliche Auslegung (19.10. - 20.11.2015) und TÖB-Beteiligung (bis 20.11.2015 einschließlich) B 1 - Stellungnahmen der Bürger Bürger B1.1 B1.2 B1.3 B1.4 B1.5 B1.6 B1.7 B1.8 Abwägung der Stellungnahme IB-O Initiative Brühl-Ost " " " " " " " Wird nicht berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. Wird nicht berücksichtigt. B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) TÖB Abwägung der Stellungnahme T1 Kriminalkommissariat Kriminalprävention/ Opferschutz Ist bereits berücksichtigt. T6.1 T6.2 T6.3 T6.4 T8 Stadtwerke Brühl GmbH " " " Erftverband - Abteilung Recht Rhein-Erft-Kreis Amt für Umweltschutz und Kreisplanung - Wasserwirtschaft - Amt für Straßenbau und Verkehr " " - Straßenverkehrsamt und Verkehrssicherung - Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. T9.2 T9.5.1 T9.5.2 T9.5.3 T9.6.1 T9.6.2 " Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist bereits berücksichtigt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Wird nicht berücksichtigt. Seite - 4 – Drucksache 582/2015 II. Der Rat der Stadt Brühl beschließt gemäß § 10 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 118 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474), den Bebauungsplan 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A als Satzung und beschließt die zugehörige Begründung. Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Brühl. Das Plangebiet umfasst dabei folgende Flurstücke: Flur 21: Flurstück 514 sowie Flur 24: Flurstücke 338, 339. Das Plangebiet umfasst ca. 3,66 ha und ist folgendermaßen abgegrenzt: - im Norden durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 339 und 514, - im Osten durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 514, 339, 338, - im Süden durch eine 16,50 m Parallele südlich der nördlichen Grenze des Flurstücks 338, geschnitten im Westen mit der nordwestlichen Grenze und im Norden mit nördlichen Grenze des Flurstücks 340, weiter entlang des Bogens bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 340, 338 und 3, - im Westen durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 338 (Sophie-Scholl-Straße) und 339. Der tabellarische Abwägungsvorschlag ist Gegenstand dieses Beschlusses. Der Übersichtsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Erläuterungen: 1. Gebietsbeschreibung Mit dem Satzungsbeschluss wird der Aufstellungsbeschluss hinsichtlich der Gebietsbeschreibung korrigiert. Zwar wurde im Übersichtsplan und in der Planzeichnung die südlich Plangebietsgrenze richtig dargestellt, in der Textfestsetzung wurde jedoch der Bereich, welcher auf dem Flurstück 340 liegt, nicht beschrieben. Daher lautet die neue Abgrenzung wie folgt: - im Norden durch die nördlichen Grenzen der Flurstücke 339 und 514, - im Osten durch die östlichen Grenzen der Flurstücke 514, 339, 338, - im Süden durch eine 16,50 m Parallele südlich der nördlichen Grenze des Flurstücks 338, geschnitten im Westen mit der nordwestlichen Grenze und im Norden mit nördlichen Grenze des Flurstücks 340, weiter entlang des Bogens bis zum Grenzpunkt der Flurstücke 340, 338 und 3, - im Westen durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 338 (Sophie-Scholl-Straße) und 339. 2. Planverfahren Im Rahmen der Beteiligungsphasen sind keine wesentlichen Anregungen erfolgt, die zu einer Änderung des Planungskonzeptes geführt hätten. Drucksache 582/2015 Seite - 5 – Im Rahmen der Öffentlichen Beteiligung sowie der dazugehörigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist folgender Hinweis von den Stadtwerken genannt worden: Die Stadtwerke Brühl GmbH weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass es sich bei der vorhandenen Gasleitung lediglich um eine Gastransportleitung handelt. Die Stadtwerke planen, das Gebiet mit Fernwärme aus dem BHKW "WWP" (An der alten Zuckerfabrik) zu erschließen. Eine parallele Verrohrung des Gebietes mit Erdgasleitungen erfolgt aus wirtschaftlichen Gründen nicht. Die Begründung wird redaktionell geändert. In der Begründung wird unter Punkt 5.5.1 der Aspekt der Gasversorgung herausgenommen und die Gebietsbeschreibung wird wie oben genannt unter Punkt 2.1 geändert. Weitere relevante Stellungnahmen sind im Rahmen der öffentlichen Beteiligung nicht vorgetragen worden. Aus Sicht der Verwaltung liegt damit ein tragfähiges Bebauungskonzept vor, das zur Satzung vorgeschlagen wird. Anlage(n): (1) Übersichtsplan (2) Abwägungsvorschlag (3) Rechtsplan (4) Rechtsplan Legende (5) Textliche Festsetzungen (6) Begründung