Daten
Kommune
Kerpen
Größe
20 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin
AUSZUG
aus der 16. Sitzung des Stadtrates
vom 31.10.2006
Drucksachen-Nummer: 101.06
TOP 4.2
Aufhebungsverfahren zum Durchführungsplan MÖ Nr.1, Stadtteil Mödrath,
hier: Satzungsbeschluss
Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Stadt Kerpen
einstimmig:
1. Die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB eingegangenen Anregungen der
Bürger sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen
(Anlagen 3 und 4 der Verwaltungsvorlage) werden ausgeräumt.
2. Die Teilaufhebung des Durchführungsplanes Nr. 1 im Stadtteil Kerpen Mödrath wird gem. § 10
(1) BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zur Teilaufhebung und der Umweltbericht
werden zur Kenntnis genommen
Das Aufhebungsgebiet liegt östlich der Sindorfer Straße (K 47) des Stadtteils Kerpen und wird begrenzt:
-
westlich durch die Sindorfer Straße
südlich durch die Friedhofstraße
östlich durch die Geschwister- Scholl- Straße und
nördlich durch den Friedensring.
Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage), der Bestandteil
dieses Beschlusses ist, die genaue Abgrenzung des Teilbereiches dem Durchführungsplan im Maßstab
1:500 zu entnehmen.