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Beschlusstext (Aufhebungsverfahren zum Durchführungsplan MÖ Nr.1, Stadtteil Mödrath, hier: Satzungsbeschluss )

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
20 kB
Datum
31.10.2006
Erstellt
06.08.08, 01:15
Aktualisiert
06.08.08, 01:15
Beschlusstext (Aufhebungsverfahren zum Durchführungsplan MÖ Nr.1, Stadtteil Mödrath, 
hier: Satzungsbeschluss )

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Stadt Kerpen Die Bürgermeisterin AUSZUG aus der 16. Sitzung des Stadtrates vom 31.10.2006 Drucksachen-Nummer: 101.06 TOP 4.2 Aufhebungsverfahren zum Durchführungsplan MÖ Nr.1, Stadtteil Mödrath, hier: Satzungsbeschluss Auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr beschließt der Rat der Stadt Kerpen einstimmig: 1. Die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB eingegangenen Anregungen der Bürger sowie Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gem. den Verwaltungsvorschlägen (Anlagen 3 und 4 der Verwaltungsvorlage) werden ausgeräumt. 2. Die Teilaufhebung des Durchführungsplanes Nr. 1 im Stadtteil Kerpen Mödrath wird gem. § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung zur Teilaufhebung und der Umweltbericht werden zur Kenntnis genommen Das Aufhebungsgebiet liegt östlich der Sindorfer Straße (K 47) des Stadtteils Kerpen und wird begrenzt: - westlich durch die Sindorfer Straße südlich durch die Friedhofstraße östlich durch die Geschwister- Scholl- Straße und nördlich durch den Friedensring. Die Lage des Plangebietes ist dem Übersichtsplan (Anlage 1 der Verwaltungsvorlage), der Bestandteil dieses Beschlusses ist, die genaue Abgrenzung des Teilbereiches dem Durchführungsplan im Maßstab 1:500 zu entnehmen.