Daten
Kommune
Brühl
Größe
186 kB
Datum
29.02.2016
Erstellt
12.01.16, 18:26
Aktualisiert
12.01.16, 18:26
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Inhalt der Datei
BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A
17.12.2015
- Seite 1 (32) -
Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum
Bebauungsplan 04.08 Teilbereich A
A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (22.09. - 06.10.2014) und TÖB-Beteiligung (bis 06.10.2015 einschließlich)
A 1 - Stellungnahmen der Bürger
Lfd. Nr.
B1.1
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
Bürger
Stellungnahme Bürger
Berücksichtigung
ja / nein
02.10.2014
01.10.2014
IB-O Initiative
Brühl-Ost
Der bestehende Kreisverkehr Bergerstraße/An der alten Zuckerfabrik sollte durch
die Bebauung deutlich besser städtebaulich durch Raumkanten gefasst werden.
Ja
Abwägung der Stellungnahme
Wird berücksichtigt.
Im Bebauungsplanentwurf sind entlang der Bergerstraße Baulinien festgesetzt. Ziel ist eine Orientierung
der Bebauung entlang der Bergerstraße und somit die
Schaffung einer städtebaulichen Raumkante.
Auf Höhe des Kreisverkehrs wurde bewusst eine
Baugrenze festgesetzt, um eine freie architektonische
Gestaltung des Gebäudes an diesem Standort, welcher als Eingangsbereich zum Gewerbegebiet dient,
zu ermöglichen. Da die Stadt im Eigentum der Fläche
ist, kann sie im Zuge der Grundstücksverkaufsverhandlungen Einfluss auf die architektonische Gestaltung des Gebäudes nehmen.
B1.2
In der Bebauung zur Bergerstraße sollten
kleine Einzelhandelseinheiten (Kiosk, Bäcker, …) zugelassen werden.
Ja
Wird berücksichtigt.
Das Gewerbegebiet dient vorrangig gewerblichen Betrieben.
Nach den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans können jedoch Einzelhandelsbetriebe zugelassen werden, die aufgrund ihres Warensortiments und
ihrer begrenzten Verkaufsfläche von max. 150 m²
überwiegend der Versorgung der im Gewerbegebiet
Tätigen dienen.
FNPrelevant
BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A
B1.3
In der Bebauung zur Bergerstraße sollte
Gastronomie zugelassen werden.
17.12.2015
- Seite 2 (32) Nein
Wird nicht berücksichtigt.
Mit der Festsetzung "Gewerbegebiet" im Sinne der
Baunutzungsverordnung wird das Ziel angestrebt, attraktive Flächen für gewerbliche Nutzungen vorzuhalten. Zur Attraktivität zählt u.a., dass im Verhältnis zu
anderen Baugebieten, erschwingliche Bodenpreise zu
zahlen sind und dass in solchen Gebieten Betriebe
etabliert werden, von denen eine gewisse Störwirkung
ausgeht, weswegen sie in Wohngebieten nicht untergebracht werden können. Gastronomische Einrichtungen hingegen sind in allen Gebietstypen außer
eben in Gewerbe- und Industriegebieten regelzulässig. Sie fallen im Regelfall unter den planungsrechtlichen Begriff der Schank- und Speisewirtschaften.
Solche Einrichtungen sollen gerade auch im Wohnumfeld zulässig sein.
Unabhängig von dieser grundsätzlichen Regelung
können gastronomische Einrichtungen im Einzelfall
ausnahmsweise zulässig sein, wenn sie z.B. als untergeordnete Nutzung eines im Gewerbegebiet regelzulässigen Betriebes errichtet werden sollen oder
wenn sie aufgrund ihres Störgrades eben nicht verträglich in anderen Gebieten zugelassen werden können.
BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A
B1.4
Als Straßenbäume für die anzulegende
Allee sollten hypoallergene Baumarten
gewählt werden.
17.12.2015
- Seite 3 (32) Ja
Ist bereits berücksichtigt.
Auf den privaten Grundstücken ist auf den Stellplätzen
je
angefangene
acht
Stellplätze
ein
hypoallergener Baum der Art Ginko, Kugelahorn oder
Spitzahorn zu pflanzen.
Im Bebauungsplan ist die Anpflanzung von Straßenbäumen lediglich nachrichtlich dargestellt. Die genauen Standorte und Arten der Bäumen werden im Zuge
der Ausbauplanung festgelegt. Hierbei ist es beabsichtigt, hypoallergene Baumarten zu pflanzen.
B1.5
In dem Gewerbegebiet sollte eine Vernetzung der Grünflächen ermöglicht werden.
Ja
Wird berücksichtigt.
Am westlichen Rand des Plangebietes ist eine Fußund Radwegeverbindung von der Straße An der alten
Zuckerfabrik bis hin zur Langenackerstraße vorgesehen. Im nördlichen Teil der Plangebiets eine öffentliche Grünfläche mit Fußwegen angelegt. Und durch
das Gebiet führt in Ost-West-Richtung auch ein Fußund Radweg zur besseren Vernetzung.
B1.6
Im südl. Abschlussbereich der B-Planfläche sollte ein Gehölzstreifen zum bestehenden Gehweg angelegt wird (Sichtschutz Ricarda-Huch-Weg). Alternativ
sollten die Freiflächen um die geplanten
Gebäude abwechslungsreich begrünt
werden.
Nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Im Laufe des Bebauungsplanverfahrens wurde der
Bereich südlich der Straße An der alten Zuckerfabrik
herausgenommen und lediglich für den übrigen Bereich weitergeführt.
BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A
1.7
B1.8
Aufgrund des heute schon schwierigen
Verkehrsverhaltens auf der SophieScholl-Straße (Parken und überhöhte
Geschwindigkeit) und mit Blick auf die Erschließung des Baugebiets Rosenhof
sollte die Querschnittsgestaltung der
Straße mind. verbessert werden. Die bestehenden Pflanzkübel sollten entfernt
und ggf. durch Baumpflanzungen ersetzt
werden.
Um weiter steigenden Parkdruck im angrenzenden Wohngebiet zu verhindern,
ist es unerlässlich, vollständig ausreichende Kfz-Stellplätze für alle zu erwartenden Nutzungen bereitzustellen bzw.
ein Parkraumkonzept für die gewerblichen Nutzungen in Brühl-Ost zu entwickeln.
17.12.2015
- Seite 4 (32) Ja
Wird berücksichtigt.
In der Sophie-Scholl-Straße ist die Anpflanzung von
Straßenbäumen zur besseren Straßenführung und gestaltung vorgesehen. Die Darstellung der Baumstandorte ist lediglich nachrichtlich. Die genauen
Standorte für die Anpflanzung der Straßenbäume
werden innerhalb der Straßenplanung festgelegt.
Ja
Wird berücksichtigt.
Im Bebauungsplan sind ausreichend Flächen für private Stellplätze und öffentliche Parkplätze ausgewiesen. Innerhalb des Bauantragsverfahrens sind die
Grundstückseigentümer bzw. Gewerbetreibenden
verpflichtet ausreichend private Stellplätze für ihre jeweilige Nutzung auf den eigenen Grundstücken zu
nachzuweisen.
Zudem sind sowohl in der Straße "An der alten Zuckerfabrik" als auch in der Planstraße A öffentliche
Parkplätze vorgesehen. Die Darstellung der Parkplätze erfolgt im Bebauungsplan nachrichtlich. Die genauen Standort werden innerhalb der Straßenplanung
festgelegt.
BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A
B1.9
In die Planungen für die zukünftigen Nutzungen sollten Standorte für quantitativ
ausreichend und funktional sowie qualitativ hochwertige Fahrradabstellanlagen integriert werden.
17.12.2015
- Seite 5 (32) Nein
Wird nicht berücksichtigt.
Ein besonderer Bedarf an öffentlichen Fahrradstellplätzen wird in diesem Bebauungsplangebiet nicht
gesehen.
Auf privaten Grundstücken sind in Abhängigkeit der
jeweiligen Nutzung hinreichend Fahrradstellplätze im
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisen.
B2.1
B2.2
20.10.2014
17.10.2014
Bürger 1
Ausweitung des Bebauungsplanes einschließlich der Versickerungsmulde und
dem vorhandenen Rad-/Fußweg, da dieser nach dem Entwurf zurückgebaut werden soll, aber derzeit nicht Bestandteil
des Plangebiets ist. Weiterhin kann dann
der Bereich nördlich der Versickerungsgrube in Richtung Langenackerstraße mit
einbezogen werden und kultiviert werden
(Rückbau alte Mauer).
Nein
Das gesamte zu erschließende Gebiet ab
Kreisverkehr Bergerstraße sollte zur Verkehrsberuhigung als 30er-Zone eingerichtet werden.
Nein
Wird nicht berücksichtigt.
Der vorhanden Fußweg und die Flächen der Versickerungsmulde sind im Eigentum der Stadt Brühl.
Daher ist ein Zugriff auf die Fläche zur zukünftigen
Verwendung bzw. Veränderung möglich.
Es ist nicht geplant, die Versickerungsanlage und die
umliegenden Flächen in den Bebauungsplan mit aufzunehmen. Die Flächen befinden sich planungsrechtlich im rechtswirksamen Vorhaben- und Entwicklungsplan 04.06 "Wohnwertpark". Dort sind Maßnahmen zur Pflege und Kultivierung festgesetzt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Die Festlegung der höchstzulässigen Geschwindigkeit
im Plangebiet wird nicht in dem Bebauungsplan geregelt, sondern erfolgt ordnungsrechtlich zu einem späteren Zeitpunkt.
BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A
B2.3
B2.4
B2.5
17.12.2015
- Seite 6 (32) -
Einrichtung eines Fußgängerüberwegs
bei Einfahrt in die neue Erschließungsstraße, da dies sowohl Schulweg, Anwohnerweg zur Bushaltestelle Telekom,
zum Baumarkt und Nahversorger Rewe
und stark begangener Arbeitsweg der Telekom-Mitarbeiter ist.
Nein
Gehwege in der geplanten Erschließungsstraße sollten beidseitig ausgelegt
werden, da ansonsten die Firmen im
westlichen Bereich fußläufig schlecht erreichbar sind.
Ja
Bäume im Kreuzungsbereich der Erschließungsstraße sollten wegen der
Übersichtlichkeit entfallen.
Nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Der Bebauungsplan sieht hinreichend Flächen vor,
um einen solchen Überweg zu ermöglichen. Die detaillierte Planung erfolgt mit der Straßenausbauplanung.
Wird berücksichtigt.
Die nach der frühzeitigen Beteiligung geänderte Straßenplanung sieht zu beiden Seiten der Straße An der
alten Zuckerfabrik hinreichend Flächen für Gehwege
vor.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Die Darstellung der Baumstandorte im Bebauungsplan ist lediglich nachrichtlich. Die Standorte für die
Anpflanzung der Straßenbäume werden innerhalb der
Straßenplanung festgelegt. Eine Beurteilung der
Einsehbarkeit des Kreuzungsbereichs der Erschließungsstraße erfolgt in der nachgeordneten Fachplanung zum STraßenausbau unter Berücksichtigung
ordnungsbehördlicher Kriterien.
BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A
B2.6
B2.7
Die Zufahrt zum großen Grundstück angrenzend an Flur 514.556 (gemeint sind
Flurstück 514 und 556) soll gemäß der
Planung nicht über die Erschließungsstraße erfolgen. In den Plänen sind Grünflächen im Bereich vorgesehen. Erfolgt
die Zufahrt über die Bergerstraße? Wenn
ja, dann liegt die Zufahrt zu diesem
Grundstück zu nahe am Kreisverkehr
Bergerstraße/Schildgesstraße.
Hier
kommt es zu gefährlichen Situationen bei
ein- und ausfahrendem Verkehr auf der
Bergerstraße. Vorschlag: Zufahrt zu diesem Grundstück über die Erschließungsstraße, keine Ausfahrt auf die Bergerstraße.
Erhalt des Strauchbestands entlang des
neuen Fuß-Radweges/der Sickergrube
oder Anlegen eines schmalen, hohen
Grünstreifens (ähnlich Spielplatz SophieScholl-Str./Baumallee) als Sicht- und
Emissionsschutz zu errichten.
17.12.2015
- Seite 7 (32) Ja
Wird berücksichtigt.
Der Bebauungsplan sieht eine innere Erschließung
der Grundstücke über die Planstraße A vor. Von der
Bergerstraße sollen keine Grundstücke erschlossen
werden. Im Bebauungsplan werden daher Ein- und
Ausfahrten an der Bergerstraße und auch an der
Straße An der alten Zuckerfabrik ausgeschlossen.
Ja
Wird berücksichtigt.
Der Bebauungsplan setzt auf den Grundstücksgrenzen die Anpflanzung einer Hecke fest. Dadurch wird
ein Sicht- und Lärmschutz zu den umliegenden Nutzungen, insbesondere der Wohnbebauung westlich
des Plangebiets, geschaffen. Bezüglich der möglichen
Lärmentwicklung durch das Gewerbegebiet wurde ein
Lärmgutachten beauftragt. Zum Schutz der umliegenden Nutzungen wurden Lärmkontingente tags und
nachts für die jeweiligen Teilbereiche festgesetzt.
Der vorhandene Strauchbestand westlich des von
Nord nach Süd verlaufenden Fußweges ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
B2.8
Zufahrt zum alten Radweg aus dem
Wohngebiet erhalten und dann nach
rechts Richtung "An der alten Zuckerfabrik" weiter führen.
Nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Der Radweg liegt nicht innerhalb des Plangebiets.
BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A
B2.9
Rückbau der kompletten alten Außenmauer der ehemaligen Zuckerfabrik.
17.12.2015
- Seite 8 (32) Nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ob ein Rückbau der alten Außenmauer der ehemaligen Zuckerfabrik erfolgt, wird innerhalb der nachfolgenden Grünplanung für die öffentliche Grünfläche
bestimmt.
B2.10
B2.11
B2.12
Vorschlag zum sanierungsbedürftigen
Fuß- und Radweg Langenackerstraße:
Evtl. nur einen Rad-/Fußweg anlegen und
nicht zwei parallel verlaufende Wege führen.
Fuß-/Radweg in Höhe der alten Mauer
verlegen und Anbindung an Verlängerung
der Langenackerstraße leicht einschwenkend ausführen.
Nein
Das Gelände wird derzeit als Abenteuerspielfläche durch Kinder des Wohngebiets genutzt. Es wird eine Alternative gefordert. Evtl. könnte das Gelände westlich
vom Cultra in Zusammenarbeit mit den
Kindern umgestaltet werden.
Nein
Die Brachfläche östlich der Wohnbebauung/nördlich der Sickergrupe Richtung
Langenackerstraße sollte in die Planung
mit einbezogen werden und die Grünpflege geregelt werden (grünbauliche Überarbeitung und zukünftige Pflege).
Nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Im Bebauungsplan wird die nördliche Fläche als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Die genaue Wegführung und Zweckbestimmung, d.h. ob ein Fußweg oder
ein Fuß- und Radweg errichtet wird, wird durch eine
vom Bebauungsplanverfahren unabhängige Grünplanung erfolgen.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Die Brachfläche ist nicht als öffentlicher Spielplatz
ausgewiesen. Der derzeit geltende Bebauungsplan
Bauzonen Ordnungsziffer 24 setzt Industriegebiet
fest. Der Entwicklung eines Gewerbegebietes wird
hier Vorrang eingeräumt.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Es ist nicht geplant, die Versickerungsanlage und die
umliegenden Flächen in den Bebauungsplan mit aufzunehmen. Die Flächen befinden sich planungsrechtlich im rechtswirksamen Vorhaben- und Entwicklungsplan 04.06 "Wohnwertpark". Dort sind Maßnahmen zur Pflege festgesetzt.
BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A
B2.13
B2.14
B2.15
17.12.2015
- Seite 9 (32) -
Bäume im Kreuzungsbereich der Ein- und
Ausfahrten zur südlichen Fläche sollten
wegen der besseren Übersichtlichkeit entfallen.
Nein
Zusammenlegen der beiden Ausfahrten
auf das Grundstück südl. der Straße An
der alten Zuckerfabrik, um doppeltes Verkehrsaufkommen und unübersichtl. Verkehrssituationen zu vermeiden. Desweiteren liegt die östliche Ausfahrt zu nahe an
der Verkehrsinsel des Kreisverkehrs.
Nein
Schlägt einen Fußgängerüberweg oder
eine besondere Kennzeichnung bei den
Ausfahrten an der Straße An der alten
Zuckerfabrik vor.
Nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Im Anschluss an die frühzeitige Beteiligung hat sich
die Planung geändert und die Flächen südlich der
Straße An der alten Zuckerfabrik wurden aus dem
Plangebiet herausgenommen. Sie sind nicht mehr
Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Im Anschluss an die frühzeitige Beteiligung hat sich
die Planung geändert und die Flächen südlich der
Straße An der alten Zuckerfabrik wurden aus dem
Plangebiet herausgenommen. Sie sind nicht mehr
Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Im Anschluss an die frühzeitige Beteiligung hat sich
die Planung geändert und die Flächen südlich der
Straße An der alten Zuckerfabrik wurden aus dem
Plangebiet herausgenommen. Sie sind nicht mehr
Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A
17.12.2015
- Seite 10 (32) -
A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr.
T1
T2
T3
T4
T5
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
TÖB
Stellungnahme TÖB
30.09.2014 BezirksregieKeine Hinweise auf das Vorhandensein
30.09.2014 rung
Düssel- von Kampfmitteln.
dorf, Kampfmittelbeseitigung
Hinweis, dass keine Garantie gegeben
werden kann und dass, sofern Kampfmittel gefunden werden, die Bauarbeiten sofort einzustellen sind und die zuständige
Ordnungsbehörde oder Polizeidienststelle
zu verständigen ist.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten
etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion.
30.09.2014 Kreispolizeibe- Weiterhin weisen wir auf unser Bera30.09.2014 hörde
tungsangebot zu kriminalpräventiv wirRhein-Erft-Kreis kenden Ausstattungen von Bauobjekten
mit Einbruch hemmenden Sicherungseinrichtungen hin. Eine Terminabsprache ist
erforderlich.
24.09.2014 Unitymedia
Gegen die Planung bestehen keine Einwände.
24.09.2014 NRW GmbH
26.09.2014 Westnetz GmbH Im Planbereich verlaufen keine 110-kV18.09.2014
Hochspannungsleistungen der Westnetz
GmbH. Planungen liegen für diesen Bereich aus heutiger Sicht nicht vor.
01.10.2014 Landesbetrieb Endgültige Stellungnahme ohne konkrete
26.09.2014 Straßenbau
Angabe zu den verkehrlichen AuswirkunNRW
gen, insbesondere auf den Knoten L 194/
Niederlassung K7, nicht möglich. Ich bitte um die VorlaVille-Eifel
ge eines Verkehrsgutachtens.
Berücksichtigung
ja / nein
Ja
Abwägung der Stellungnahme
Wird berücksichtigt.
Aus Gründen der Vorsorge wird im Bebauungsplan im
Anschluss an die textlichen Festsetzungen unter den
Hinweisen auf den Umgang und die Meldepflicht bei
Auffinden von Kampfmitteln aufmerksam gemacht.
Ja
Wird berücksichtigt.
Die Ausführungen zum Beratungsangebot werden im
Bebauungsplan im Anschluss an die textlichen Festsetzungen unter den Hinweisen aufgenommen.
-
-
-
-
Ja
Wird berücksichtigt.
Das Verkehrsgutachten lag zum Zeitpunkt der frühzeitigen Beteiligung noch nicht vor. Eine erneute Beteiligung mit Zusendung des Verkehrsgutachtens erfolgte
FNPrelevant
BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A
Lfd. Nr.
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
TÖB
Stellungnahme TÖB
17.12.2015
- Seite 11 (32) Berücksichtigung
ja / nein
Abwägung der Stellungnahme
zwischenzeitlich im Rahmen in der Offenlage.
T6.1
T6.2
T6.3
01.10.2014 Geologischer
29.09.2014 Dienst NRW
Nach der Bodenkarte BK50 sind vom Änderungsverfahren schutzwürdige Böden
in großem Umfang betroffen. Im Umweltbericht müssen die Böden unter dem Aspekt ihrer Schutzwürdigkeit beschrieben
werden.
Für den Verlust an schutzwürdigen Böden
durch Versiegelung sind ausreichende,
bodenfunktionsbezogen wirksame Kompensationen rechtzeitig zu planen. Hinweise zur Kompensation unvermeidbarer
Beeinträchtigungen schutzwürdiger Böden ist folgender Veröffentlichung zu entnehmen: Bodenschutz in der Umweltprüfung nach BauGB - Leitfaden für die Praxis der Bodenschutzbehörden in der Bauleitplanung.
Für eine sachgerechte Ermittlung und
Bewertung der vorliegenden bodenkundlichen Verhältnisse ist es zudem erforderlich, eventuell auftretende Bereiche mit
Auffüllungen/Aufschüttungen mit belastetem Material zu ermitteln.
Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone/ geologischen Untergrundklasse 2 /
T. Es wird darauf hingewiesen, dass die
Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 und die entspre-
Ja
Wird berücksichtigt.
Es wurde zwischenzeitlich ein Bodengutachten
(ehem. Altstandort Zuckerfabrik) erstellt, welches detaillierte Informationen und eine Bewertung zu den
bodenkundlichen Verhältnissen und deren Auswirkungen auf den Bebauungsplan beinhaltet. Im Umweltbericht werden diese Ergebnisse ausführlich dargestellt.
Ja
Wird berücksichtigt.
In dem Bodengutachten wurde der Boden auf evtl.
auftretende Bereiche mit Auffüllungen mit belastetem
Material untersucht. Es wurden Bodenverbesserungsmaßnahmen vorgeschlagen. Diese werden im
Anschluss an die textlichen Festsetzungen unter
"Hinweise" aufgenommen.
Ja
Wird berücksichtigt.
Die im Plangebiet geltende Erdbebenzone / geologische Untergrundklasse 2 / T und der Hinweis auf die
Einhaltung der bautechnischen Anforderungen nach
FNPrelevant
BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A
Lfd. Nr.
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
TÖB
Stellungnahme TÖB
17.12.2015
- Seite 12 (32) Berücksichtigung
ja / nein
chenden Bedeutungsbeiwerte berücksichtigt werden sollen.
T7
T8
07.10.2014 Bezirksreg. Köln
07.10.2014 Dezernat
54
- Wasserwirt. 08.10.2014 Stadt Wesseling
01.10.2014 Fachbereich
Stadtplanung
Keine Betroffenheit.
Die Nutzung des Plangebietes als Gewerbegebiet wird von der Stadt Wesseling grundsätzlich als sinnvoll erachtet.
DIN 4149:2005 wird im Anschluss an die textlichen
Festsetzungen unter den Hinweisen aufgenommen.
-
Ja
T9.2
08.10.2014 Stadtwerke
07.10.2014 Brühl GmbH
-
Wird berücksichtigt.
In den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan
werden Einzelhandelsbetriebe zentrenrelevanten Sortimenten ausgeschlossen. Abweichend dazu sind
Verkaufsstellen von produzierenden und weiterverarbeitenden Betrieben sowie Handwerksbetrieben, deren Verkaufsfläche dem Hauptbetrieb räumlich zulässig und in betrieblichem Zusammenhang stehen, mit
einer Verkaufsfläche von max. 150 m² zugelassen.
Weiterhin sind Einzelhandelsbetriebe, die aufgrund ihres Warensortiments und ihrer begrenzten Verkaufsfläche von max. 150 m² überwiegend der Versorgung
der im Gewerbegebiet Tätigen dienen, zulässig.
Der Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben wird begrüßt, auch die Beschränkung
des Annex-Handels auf nicht-zentrenrelevante Sortimente. Dieser sollte allerdings durch eine Verkaufsflächenobergrenze ergänzt werden, um Missbrauch
auszuschließen.
T9.1
Abwägung der Stellungnahme
Es wird für die Versorgung des Plangebietes eine Detailplanung mit genauen
Leistungsangaben gewünscht, um die
Dimensionierungen der verschiedenen
Gewerke festlegen zu können.
Nein
Es wird seitens des Bauordnungsamtes
die Vorgabe des Grundschutzes bezogen
auf den Löschwasserbedarf benötigt.
Nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Eine genaue Detailplanung mit Leistungsangaben ist
nicht möglich, da es sich bei dem Bebauungsplan um
einen Angebotsplan handelt und die Nutzungen bzw.
Betriebe nicht bekannt sind.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
FNPrelevant
BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A
Lfd. Nr.
T9.3
T9.4
T9.5
T9.6
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
TÖB
17.12.2015
- Seite 13 (32) -
Stellungnahme TÖB
Berücksichtigung
ja / nein
Abwägung der Stellungnahme
Die Anbindung an die Fernwärmeversorgung ist vorgesehen, die technischen
Möglichkeiten dafür sind gegeben, allerdings kann eine Planung der Fernwärmeversorgung erst stattfinden, wenn genaue
Angaben zur geplanten Bebauung vorliegen.
Nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Es wird angemerkt, dass je nach Bebauung/ Leistungsabnahme das Aufstellen
einer Ortsnetz-Trafostation erforderlich
ist. In diesem Fall ist die Gestellung eines
Grundstücks für die Station mit in die Planung einzubeziehen und die Trafostation
mit einer Steuerkabelanbindung zu versehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Beauftragung über die Herstellung der Straßenbeleuchtung inkl. lichttechnischer Berechnung seitens der Stadt Brühl zu klären ist.
Ja
Die Grünplanung (Straßenbäume und
Grünflächen) ist mit dem Stadtservicebetrieb abzustimmen.
Eine genaue Detailplanung mit Leistungsangaben ist
nicht möglich, da es sich bei dem Bebauungsplan um
einen Angebotsplan handelt und die Nutzungen bzw.
Betriebe nicht bekannt sind.
Ist bereits berücksichtigt.
Das Aufstellen einer Ortsnetz-Trafostation ist generell
im Gewerbegebiet zulässig. Der Standort der TrafoStation ist nicht Gegenstand eines Bebauungsplanverfahrens und ist mit der Liegenschaftsabteilung abzustimmen.
Nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Die Beauftragung zur Herstellung der Straßenbeleuchtung wird in der weiteren Ausbauplanung in Abstimmung zwischen der Tiefbauabteilung und den
Stadtwerken geregelt werden.
Ja
Ist bereits berücksichtigt.
Der Stadtservicebetrieb wurde frühzeitig in die Grünplanungen mit einbezogen und um Stellungnahme in
der frühzeitigen und in der öffentlichen Auslegung gebeten.
FNPrelevant
BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A
Lfd. Nr.
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
TÖB
T9.7
T10
T11.1
T11.2
10.10.2014 Bezirksregie10.10.2014 rung Köln, Dezernat 52
-Abfallwirtschaft
und
Bodenschutz-
17.12.2015
- Seite 14 (32) -
Stellungnahme TÖB
Berücksichtigung
ja / nein
Für die Abfallentsorgung ist ein den jeweiligen Vorschriften entsprechend ausreichend dimensionierter Wendehammer in
der Stichstraße anzulegen.
Ja
Zuständigkeit für Belange des Bodenschutzes und der Abfallwirtschaft im Bereich des Bebauungsplans liegt bei der
Unteren
Umweltschutzbehörde
des
Rhein-Erft-Kreises. Es wird daher keine
Stellungnahme abgegeben, eine erneute
Beteiligung ist im weiteren Verfahrensgang nicht notwendig.
16.10.2014 Erftverband
- Auf dem Gelände haben sich die Grund14.10.2014 Bereich Abwas- wassermessstellen Nr. 652161 und
650390 befunden. Nach unseren Daten
sertechnikwurden die Messungen im August 1996
beendet.
Es wird zur Entlastung der Kanalisation
durch den starken Oberflächenabfluss
und zur Verringerung der nachfolgenden
Gewässerbelastung empfohlen im Plangebiet Maßnahmen zur Niederschlagswassersammlung und -nutzung festzusetzen. Gerade in Gewerbegebieten bieten sich hier eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten, wie z.B. Produktions- und
Emissionsschutzwasser, zur Freianlagenbzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung
der Hofflächen etc. an.
Abwägung der Stellungnahme
Ist bereits berücksichtigt.
Es wurde das Ingenieurbüro Leiendecker mit der
Straßenplanung für das Plangebiet beauftragt. In der
Straßenplanung wurde eine ausreichende Dimensionierung des Wendehammers für Müllfahrzeuge und
auch größere Fahrzeige berücksichtigt, da im Gewerbegebiet auch mit LKW-Verkehr gerechnet wird.
-
-
-
-
Ja
Wird berücksichtigt.
Die Entwässerung der Dachflächen und der privaten
befestigten Flächen soll über einen Regenwasserkanal in die westlich an das Plangebiet angrenzende
Versickerungsmulde geleitet werden. Zur Entlastung
des bestehenden Regenwasserkanals wird von der
Planstraße A ein zusätzlicher Regenwasserkanal auf
Höhe des Fuß- und Radwegs direkt in die westliche
Versickerungsmulde verlegt.
Die Versickerungsmulde ist ausreichend dimensioniert, um das anfallende Niederschlagswasser im
FNPrelevant
BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A
Lfd. Nr.
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
TÖB
Stellungnahme TÖB
17.12.2015
- Seite 15 (32) Berücksichtigung
ja / nein
Plangebiet aufzunehmen. Auf eine Versickerung des
Niederschlagwassers auf den privaten Grundstücken
wird deshalb verzichtet.
Lediglich das Niederschlagswasser der Straßen wird
über die Planstraße A und die Straße An der Alten
Zuckerfabrik im Trennsystem entsorgt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ebenso
die Versickerung vor Ort und die Reduzierung von versiegelten Flächen eine
ökolog. sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers ist. Auch
die offenfugige Pflasterung der Wegeund Hofflächen, die Anlage von
Einstaudächern, Gründächern, Teichen,
Mulden oder Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen. Bei attraktiver
Gestaltung können sie zu einer Aufwertung der Gebäude und Grundstücke führen und ermöglichen eine ökologische
sinnvolle und machbare Bewirtschaftung
des Regenwassers.
T12.1
T12.2
Es wird angeregt, erforderliche Kompensationsmaßnahmen, wenn möglich, an
die Gewässer zu lenken.
20.10.2014 Deutscher Kin- Es wird empfohlen, im gesamten Plange20.10.2014 derschutzbund biet ab Kreisverkehr Bergerstraße zur
Ortsverband
Verkehrsberuhigung eine 30 km-Zone
Brühl e.V.
vorzuschreiben.
Es wird angeregt, ein Fußgängerüberweg
bei der Einfahrt zum Telekom-Gelände zu
errichten, da Schulkinder, Telekommitarbeiter, Anwohner und Buspassanten
die Bergerstraße queren.
Abwägung der Stellungnahme
Kompensionsmaßnahmen im Sinne des BauGB gibt
es in diesem Bebauungsplanverfahren nicht, da das
Plangebiet bereits vorhandenem Planungsrecht unterliegt.
Nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Die Festlegung der höchstzulässigen Geschwindigkeit
im Plangebiet ist ordnungsrechtlicher Natur und wird
daher nicht im Bebauungsplan geregelt.
Nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Fußgängerüberwege können nicht im Bebauungsplan
festgesetzt werden, sondern sind ordnungsrechtlicher
Natur.
FNPrelevant
BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A
Lfd. Nr.
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
TÖB
Stellungnahme TÖB
17.12.2015
- Seite 16 (32) Berücksichtigung
ja / nein
Abwägung der Stellungnahme
Die Bergerstraße liegt nicht im Plangebiet des Bebauungsplans 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A. Zudem handelt es sich um
eine Kreisstraße, welche im Zuständigkeitsbereich
des Kreises liegt.
T12.3
T12.4
T12.5
Es wird gefragt, wie die beiden nördlichen
Gebäude angefahren werden können,
über die Stichstraße oder nordwestlich
von der Bergerstraße?
Ja
Es wird erfragt, ob der alte Fuß- und
Radweg zur Langenackerstraße in voller
Länge zurück gebaut werden soll? Es
wird als sinnvoll erachtet, dass südliche
Stück bestehen zu lassen und in das
neue Wegenetz einzuführen.
Nein
Der alte, sanierungsbedürftige Fuß- und
Radweg Langenackerstraße könnte parallel zum neuen wegfallen.
Nein
Ist bereits berücksichtigt.
Die Erschließung der Grundstücke des Gewerbegebiets erfolgt ausschließlich über die Planstraße A.
Entlang der Bergerstraße und der Straße "An der alten Zuckerfabrik" werden Zufahrten ausgeschlossen.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Es ist geplant, den vorhandenen Fuß- und Radweg
zwischen der Wohnbebauung und der Versickerungsmulde westlich des Plangebiets in das Plangebiet zu verlegen. In welchem Ausmaß der bestehende
Fuß- und Radweg zurückgebaut wird, ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Die Langenackerstraße liegt nicht innerhalb des Plangebiets und ist demnach nicht Gegenstand dieses
Bebauungsplanverfahrens.
Im Bebauungsplan wird die nördliche Fläche als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Welche die Langenackerstraße mit dem Plangebiet verbindet. Die genaue Wegführung und Zweckbestimmung, d.h. ob ein
FNPrelevant
BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A
Lfd. Nr.
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
TÖB
Stellungnahme TÖB
17.12.2015
- Seite 17 (32) Berücksichtigung
ja / nein
Abwägung der Stellungnahme
Fußweg oder ein Fuß- und Radweg errichtet wird,
wird durch eine, vom Bebauungsplanverfahren unabhängige, Grünplanung erfolgen.
T12.6
Weiterhin wird vorgeschlagen, westlich
entlang des neuen Fuß- und Radweges
einen schmalen höheren Grünstreifen
ähnlich
Spielplatz
Sophie-SchollStraße/Baumallee als Sicht- und Emissionsschutz anzulegen.
Nein
Wird nicht berücksichtigt.
Innerhalb des Plangebiets sind Festsetzungen zur
Bepflanzung getroffen worden, welche eine Heckenanpflanzung an den Grundstücksgrenzen vorsehen.
Diese Festsetzung wurde auch an den westlich gelegenen Grundstücken des Plangebiets festgesetzt, so
dass ein Sicht- und Lärmschutz hergestellt wird. Die
Lärmauswirkungen des Gewerbegebiets auf die umliegenden Nutzungen wurde innerhalb eines Lärmgutachtens untersucht und es wurden daraufhin für die
einzelnen Teilgebiet Lärmkontingente festgesetzt.
Eine weitere Begrünung entlang des Fuß- und Radweges wird als nicht erforderlich angesehen.
T12.7
T12.8
Die Flächen im südlichen Teil des Plangebiets sollten nur eine Ausfahrt (gemeint
ist hier Grundstücksausfahrt) zur Straße
"An der alten Zuckerfabrik" haben, die
östliche Ausfahrt ist zu nahe am Kreisverkehr geplant, die Ausfahrten sind zu kurz
hintereinander.
Nein
Es wird angeregt, das Gebiet westlich des
Jugendkulturhauses CULTRA als Abenteuerspielplatzfläche umzugestalten, da
die Kinder derzeit das brach liegende
Nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Im Anschluss an die frühzeitige Beteiligung hat sich
die Planung geändert und die Flächen südlich der
Straße An der alten Zuckerfabrik wurden aus dem
Plangebiet herausgenommen. Sie sind nicht mehr
Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Die Flächen westlich des Jugendkulturhauses Cultra
FNPrelevant
BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A
Lfd. Nr.
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
TÖB
Stellungnahme TÖB
17.12.2015
- Seite 18 (32) Berücksichtigung
ja / nein
Gebiet zum Spielen nutzen.
T13.1
T13.2
T14.1
T14.2
20.10.2014 Industrie- und Es wird begrüßt, dass die Anregungen
16.10.2014 Handelskammer aus der Stellungnahme vom 17. Mai 2013
zu Köln
aufgenommen wurden und das Plangebiet ausschließlich gewerblich genutzt
werden soll und auch langfristig die Entwicklung eines Wohngebiets ausgeschlossen wird.
Den Unterlagen zur Frühzeitigen Beteiligung lagen keine textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan bei. Das Fehlen
dieser textlichen Festsetzungen mach eine abschließende Beurteilung aus unserer Sicht unmöglich. Nach Prüfung der Informationen aus der Planzeichnung und
Begründung bestehen von Seiten der IHK
derzeit keine Bedenken.
27.10.2014 Rhein-Erft-Kreis Seitens der Unteren Landschaftsbehörde
21.10.2014 Amt für Umwelt- bestehen keine Bedenken.
schutz
und
Kreisplanung
- Naturschutz u.
Landschaftpfl. Wasserwirt- Aus wasserwirtschaftlicher Sicht besteschaft hen keine Bedenken, wenn vor einer geplanten Versickerung ein entsprechender
Antrag bei der Unteren Wasserbehörde
gestellt wird.
Abwägung der Stellungnahme
liegen außerhalb des Plangebiets.
-
-
-
-
-
-
Nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Regelungen zum Umgang mit dem Niederschlagswasser sind bereits getroffen. Die Entwässerung der
Dachflächen und der privaten befestigten Flächen soll
über einen Regenwasserkanal in die westlich an das
Plangebiet angrenzende Versickerungsmulde geleitet
werden. Zur Entlastung des bestehenden Regenwasserkanals wird von der Planstraße A ein zusätzlicher
FNPrelevant
BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A
Lfd. Nr.
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
TÖB
Stellungnahme TÖB
17.12.2015
- Seite 19 (32) Berücksichtigung
ja / nein
Abwägung der Stellungnahme
Regenwasserkanal auf Höhe des Fuß- und Radwegs
direkt in die westliche Versickerungsmulde verlegt.
Die Versickerungsmulde ist ausreichend dimensioniert, um das anfallende Niederschlagswasser im
Plangebiet aufzunehmen. Auf eine Versickerung des
Niederschlagwassers auf den privaten Grundstücken
wird deshalb verzichtet.
Lediglich das Niederschlagswasser der Straßen wird
über die Planstraße A und die Straße An der Alten
Zuckerfabrik im Trennsystem entsorgt.
T14.3.1
T14.3.2
- Bodenschutz - Die Planfläche gehörte zur Betriebsfläche
der Zuckerfabrik Brühl, welche Anfang
der 1990er Jahre einschließlich Gefährdungsabschätzung und gutachterlicher
Begleitung zurückgebaut wurde.
Es ist durch eine gutachterliche Auswertung vorab sicherzustellen, dass die im
Bodenschutzrecht vorgegebenen Wirkungspfade von Bodenschadstoffen unbedenklich sind. Besonderes Augenmerk
ist hierbei auf den Wirkungspfand BodenMensch zu legen. Die Vorgehensweise ist
mit der Unteren Bodenschutzbehörde des
Rhein-Erft-Kreises abzustimmen.
Die Erdbauarbeiten sind gutachterlich zu
begleiten. Nach Abschluss der Arbeiten
ist der Unteren Bodenschutzbehörde über
die gutachterliche Begleitung ein Bericht
einschließlich Fotodokumentation vorzulegen.
Der mit der Begleitung der Erdbauarbeiten beauftragte Gutachter ist der Unteren
Bodenschutzbehörde mind. eine Woche
Ja
Wird berücksichtigt.
Es wurde von der Firma Dr. Spoerer & Dr. Hausmann
GmbH ein Bodengutachten erstellt, welches die im
Bodenschutzrecht vorgegebenen Wirkungspfade von
Bodenschadstoffen untersucht.
Die durchgeführten Untersuchungen haben gezeigt,
dass auf den einzelnen Teilflächen gesunde Wohnund Arbeitsbedingungen gewährleistet werden können.
Ja
Wird berücksichtigt.
Es wird der Hinweis im Bebauungsplan unter "Hinweise" aufgenommen, dass Erdaushubmaßnahmen
im Bereich der geplanten Bauvorhaben immer unter
gutachterlicher Aufsicht zu erfolgen haben (inkl. Bericht mit Fotodokumentation) und mit der Unteren Bodenschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises abzustimmen sind.
FNPrelevant
BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A
Lfd. Nr.
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
TÖB
Stellungnahme TÖB
17.12.2015
- Seite 20 (32) Berücksichtigung
ja / nein
Abwägung der Stellungnahme
vorab schriftlich mitzuteilen.
T14.4
T14.5
T15.1
Immissions- Gemäß den Ausführungen unter Ziffer 5.4
der Begründung zum Bebauungsplan soll
schutz ein Schallgutachten des Büros Accon
Köln GmbH erstellt werden. Diese ist der
Unteren Immissionsschutzbehörde zur
Prüfung vorzulegen.
Ja
- Amt für Stra- Es bestehen grundsätzlich keine Bedenund ken. Es ist darauf zu achten, dass die
ßenbau
Verkehr Verkehrsströme über die Wesselinger
Straße/Rheinstraße
und
Bergerstraße/Rheinstraße entsprechend abgewickelt werden können.
Ja
22.10.2014 Deutsche Tele- Folgende Hinweise werden gegeben:
16.10.2014 kom
Technik - Im Planbereich befinden sich TelekomGmbH
munikationslinien der Telekom. Die Belange der Telekom, z.B. das Eigentum,
die ungestörte Nutzung ihres Netzes sowie ihre Vermögensinteressen sind betroffen.
- Der Bestand und Betrieb der vorhandenen TK-Linien muss weiterhin gewährleistet sein.
Wird berücksichtigt.
Das Gutachten war nicht Gegenstand der frühzeitigen
Beteiligung. Das Gutachten wird der Unteren Immissionsschutzbehörde im Zuge der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Prüfung zugestellt.
Nein
Wird berücksichtigt.
Es wurde ein Verkehrsgutachten von der Firma Runge+Küchler erstellt, welches die Verkehrsströme zu
den unterschiedlichen Tageszeiten untersucht.
Die Untersuchung hat gezeigt, dass der Kreisverkehr
am Knotenpunkt Bergerstraße / An der alten Zuckerfabrik trotz des Mehrverkehrs durch das Planvorhaben im Rahmen des Bebauungsplans 04.08 weiterhin
leistungsfähig bleiben wird. Es wird sowohl in der
morgendlichen als auch in der nachmittäglichen Spitzenstunde eine sehr gute Verkehrsqualität der Qualitätsstufe A erreicht. Maßnahmen zur Ertüchtigung des
Kreisverkehrs sind nicht notwendig.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Die vorhandenen Leitungen Telekom werden in den
nachfolgenden Ausführungsplanungen berücksichtigt.
FNPrelevant
BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A
Lfd. Nr.
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
TÖB
Stellungnahme TÖB
- Über ggf. notwendige Maßnahmen zur
Sicherung, Veränderung oder Verlegung
der Anlagen können erst Angaben gemacht werden, wenn die endgültigen
Ausbaupläne mit Erläuterung vorliegen. Hinsichtlich geplanter Baupflanzungen ist
das Merkblatt über Baumstandorte und
unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für
Straßen und Verkehrswesen, Ausgabe
1989, insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Durch die Baumpflanzungen darf
der Bau, die Unterhaltung und die Erweiterung der Telekommunikationslinien der
Telekom nicht behindert werden.
- Zur Versorgung des Planbereichs mit
TK-Anschlüssen ist die Verlegung zusätzlicher Telekommunikationsanlagen erforderlich. Falls notwendig, müssen hierfür
bereits ausgebaute Straßen wieder aufgebrochen werden.
- Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der
Deutsche Telekom Technik GmbH, TI NL,
West, PTI 22, sind so früh wie möglich,
mind. 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich
anzuzeigen.
- Aus wirtschaftlichen Gründen ist eine
Versorgung des Neubaugebiets mit Telekommunikationsinfrastruktur in unterirdischer Bauweise nur bei Ausnutzung aller
Vorteile einer koordinierten Erschließung
sowie einer ausreichenden Planungssicherheit möglich.
17.12.2015
- Seite 21 (32) Berücksichtigung
ja / nein
Abwägung der Stellungnahme
FNPrelevant
BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A
17.12.2015
- Seite 22 (32) -
B - Öffentliche Auslegung (19.10. - 20.11.2015) und TÖB-Beteiligung (bis 20.11.2015 einschließlich)
B 1 - Stellungnahmen der Bürger
Lfd. Nr.
B1.1
B1.2
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
Bürger
Stellungnahme Bürger
Berücksichtigung
ja / nein
23.11.2015 IB-O
Initiative Der geplante Geh-/Radweg westl. des
19.11.2015 Brühl-Ost
Plangebiets wird vermutlich trotz notwendiger und kostenintensiver Beleuchtung
nicht die notwendige soziale Kontrolle
aufweisen, die notwendig ist. Gleichzeitig
ist mit der Entwicklung einer schwer zu
verhindernden „Hunderunde“ um die Rigole zu rechnen, wobei nördlich der Rigole ein Trampelpfad parallel zur Mauer
zum weiter westlich gelegenen (nur noch
den Anwohnern der Anna-Schmitz-Straße
zugesprochenen) Weg entstehen wird.
Daher schlagen wir vor, diesen Weg sowie den darauf treffenden Querweg zu
verlegen, bzw. eine Nord-Süd-Verbindung
als Verlängerung der Planstraße zum
CULTRA einzuplanen. Diese Variante
bietet dem Fuß- und Radverkehr die gleiche Verbindungsqualität ohne die zu erwartenden Nachteile. Die Entwässerungsleitungen zur Rigole sollten in ihrem Verlauf ggf. auf die südl. angrenzende Straße
verlegt werden.
Nein
Auf bereits getätigte Grundstücksverkäufe
(reine Flächengröße ohne Standortzusage) sowie sonstige Grundstückswünsche
sollte erst nach Abschluss der Planung
Nein
Abwägung der Stellungnahme
Wird nicht berücksichtigt.
Der westlich am Plangebiet verlaufende Geh- und
Radweg soll den heute verlaufenden Weg westlich der
Versickerungsmulde ersetzen, um auch die Privatsphäre der anliegenden privaten Gärten zu verbessern. Der
derzeit vorhandene Fußweg soll zurück gebaut werden. Ziel ist es dabei u.a. für die angrenzende Wohnbebauung und die im Gewerbebetrieb tätigen Personen
eine zusätzlich Grünwegeverbindung zu schaffen, welche nicht durch Straßenverkehr beeinflusst wird. Im
nördlichen Teil des Plangebiets wird zusätzlich eine öffentliche Grünfläche gestaltet.
Der nördlich von der Planstraße A auf den Fuß- und
Radweg verlaufende Weg hat insgesamt zwei Funktionen. Zum einen die Schaffung einer Querverbindung
zwischen dem westlich verlaufenden Geh- und Radweg
in das Plangebiet. Zum anderen verläuft unterhalb des
Weges der Regenwasserkanal, welcher in die Versickerungsmulde mündet. Aufgrund der zu geringen Kapazitäten des vorhandenen Regenwasserkanals in der
Straße An der Alten Zuckerfabrik ist ein weiterer Kanal
notwendig.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Die Bestimmung der Vorgehensweise beim Verkauf von
Grundstücken ist laufendes Geschäft der Verwaltung in
FNPrelevant
BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A
Lfd. Nr.
B1.3
B1.4
B1.5
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
Bürger
Stellungnahme Bürger
eingegangen werden. Sie sollten keine
eingrenzenden Auswirkungen auf die
Planung haben.
Es sollte für das gesamte B-Plangebiet
eine Mindestgröße für die Grundstücke
festgelegt werden, um eine zu kleinteilige
Bebauung zu verhindern.
17.12.2015
- Seite 23 (32) Berücksichtigung
ja / nein
Abwägung der Stellungnahme
Abstimmung mit den politischen Gremien. Der Hinweis
wird zur Kenntnis genommen.
Nein
Wird nicht berücksichtigt.
Der Verkauf der Grundstücke und damit auch die Festlegung der Größe der Grundstücke erfolgt durch die
Liegenschaftsabteilung der Stadt Brühl. Dadurch, dass
die Stadt im Eigentum der Grundstücke ist, kann sie bei
Verkauf Einfluss auf die Größe der Grundstücke nehmen. Eine Festsetzung im Bebauungsplan erfolgt daher
nicht.
Leuchtreklame, unabhängig von der Ausführung und Ausrichtung sollte grundsätzlich nur in Richtung Bergerstraße zugelassen werden, um jedwede negative
Auswirkung zum Wohngebiet zu vermeiden.
Ja
Im B-Plan sollte die Anlage ausreichender
und funktionaler Fahrradabstellanlagen
festgesetzt werden, um das freie Abstellen der Räder im Straßenraum zu verhindern. Auf eine Verpflichtung im Rahmen
des Baugenehmigungsverfahrens sollte in
diesem Zusammenhang nicht vertraut
werden. (Alternativ regen wir die Entwick-
Nein
Ist bereits berücksichtigt
In Gewerbegebieten ist die Errichtung von Werbeanlagen üblich. Um eine störende Wirkung auf das angrenzende Wohngebiet zu verhindern, werden in den gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes "Festsetzungen zur Gestaltung äußerer Werbeanlagen" formuliert. Nicht zulässig sind demnach in den an die
Wohnbebauung angrenzenden Teilgebieten GEe1 und
GEe3 Werbeanlagen, die sich zur westlichen Seite des
Plangebiets und demnach zur Wohnbebauung hin orientieren.
Wird nicht berücksichtigt.
Ein besonderer Bedarf an öffentlichen Fahrradstellplätzen wird in diesem Bebauungsplangebiet nicht gesehen. Sollte sich die Situation ändern, so ist dies im öffentlichen Verkehrsraum auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
FNPrelevant
BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A
Lfd. Nr.
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
Bürger
Stellungnahme Bürger
17.12.2015
- Seite 24 (32) Berücksichtigung
ja / nein
Auf privaten Grundstücken sind in Abhängigkeit der jeweiligen Nutzung hinreichend Fahrradstellplätze im
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisen. Erst diese individuelle Betrachtung ermöglicht einen angemessenen Umgang mit dieser Frage.
lung einer Fahrradstellplatzsatzung für
Brühl an).
B1.6
B1.7
Die Sophie-Scholl-Straße sollte mit Entwicklung des B-Plans südliche Brache
ggf. neu betrachtet werden, wenn z.B.
angrenzende Nutzungen ggf. einen Gehweg (der heute nicht vorhanden und nicht
beabsichtigt ist) notwendig machen.
Durch den Zaun und die Böschung zum
Spielplatz westl. der Straße kann durch
gegenüberliegende direkt an den Straßenraum angrenzende Bebauung der
Eindruck einer „hohlen Gasse“ entstehen.
Den Belangen des Fußverkehrs sollte
hier die notwendige Bedeutung beigemessen werden. Aufgrund der geringen
Breite ist eine sinnvolle und situationsgerechte Ausgestaltung des Querschnitts
sowie des Straßenraums der SophieScholl-Straße erst im Zusammenhang mit
den Planungen zur südlichen Brache
entwickelbar.
Für das gesamte Plangebiet sollten Aussagen über zu verwendende Baumaterialien, bzw. der Ausschluss von Leichtbauweisen und „Blechkisten“ festgesetzt
werden. Aufgrund der Zufahrt zum
Wohngebiet ist eine ansprechende Architektur und eine hochwertige Bauweise
wünschenswert. Brühl könnte an dieser
Abwägung der Stellungnahme
Nein
Wird nicht berücksichtigt.
Die Straße An der alten Zuckerfabrik wird aufgrund des
erhöhten Bedarfs an Stellplätzen umgestaltet und nach
Süden hin deutlich verbreitert. Um einen baulichen Anschluss an die vorhandenen Straßen zu ermöglichen,
wurde die Sophie-Scholl-Straße in die Planungen mit
aufgenommen.
Weiterhin ist es das Ziel durch die Anpflanzung von
Bäumen eine Begründung und auch Verkehrsberuhigung der Sophie-Scholl Straße zu erreichen.
Erschließungstechnische Änderungen sind auch im
Nachgang und unabhängig von diesem Bebauungsplan
möglich soweit und falls sich der Bedarf ergibt.
Nein
Wird nicht berücksichtigt.
Es wurde bewusst auf die Festsetzung zur Gestaltung
von Fassaden verzichtet, um Gewerbebetriebe eine
Vielfalt von Fassadengestaltungen zu ermöglichen.
Da die Stadt im Eigentum der Flächen ist und für die
Vermarktung der Flächen zuständig ist, kann sie auf die
FNPrelevant
BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A
Lfd. Nr.
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
Bürger
Stellungnahme Bürger
17.12.2015
- Seite 25 (32) Berücksichtigung
ja / nein
Stelle Beispiel für hochwertige und ansprechende Gewerbearchitektur werden.
B1.8
Für die Ausgestaltung der Bebauung am
Kreisverkehr sollten engere Vorgaben,
auch für spätere Grundstücksweiterverkäufe, getroffen werden, wonach eine attraktive straßenraumfassende Eingangssituation gar nicht mehr zu verhindern ist.
Abwägung der Stellungnahme
Gestaltung und Bauweise der Gewerbebetriebe Einfluss nehmen.
Nein
Wird nicht berücksichtigt.
Auf Höhe des Kreisverkehrs wurde bewusst eine Baugrenze festgesetzt, um eine freie architektonische Gestaltung des Gebäudes/der Gebäude an diesem Standort, welcher als Eingangsbereich zum Gewerbegebiet
dient, zu ermöglichen.
Durch das Festsetzen einer Baulinien entlang der Bergerstraße wird zudem ein Mindestmaß räumlicher Fassung gewährleistet.
FNPrelevant
BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A
17.12.2015
- Seite 26 (32) -
B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB)
Lfd. Nr.
T1
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
TÖB
Stellungnahme TÖB
19.10.2015 KriminalkomEs wird begrüßt, dass die Stellungnahme
19.10.2015 missariat Krimi- vom 30.09.2014 Niederschlag in den textnalprävention/
lichen Festsetzungen gefunden hat.
Opferschutz
Weiterhin wird vorgeschlagen, für das
Gewerbegebiet ausreichend Parkraum für
dort Arbeitende, Kunden, Besucher und
Lkw zur Verfügung zu stellen, um eine
Beeinträchtigung und Belästigung der
Bewohner der angrenzenden Wohngebiete zu verhindern, sowie die Verkehrsräume z.B. durch Sackgassenregelungen
oder Poller oder Verengungen, die nur
Pkw passieren können, zu trennen.
T2
20.10.2015 Unitymedia
20.10.2015 NRW GmbH
T3
20.10.2015 Palmersdorfer
14.10.2015 Bachverband
Gegen die o.a. Planung haben wir keine
Einwände.
Eigene
Arbeiten
oder
Mitverlegungen sind nicht geplant.
Keine Bedenken.
Berücksichtigung
ja / nein
Ja
Abwägung der Stellungnahme
Ist bereits berücksichtigt.
Im Bebauungsplan sind auf den Grundstücken Flächen
für offene und überdeckte Stellplätze festgesetzt. Gewerbetreibende sind dazu verpflichtet, die für ihren Betrieb notwendigen Stellplätze, sowohl PKW- als auch
LKW-Stellplätze, auf ihrem eigenen Grundstück nachzuweisen.
Im öffentlichen Straßenraum werden zudem entlang der
Straße An der alten Zuckerfabrik und an der Planstraße
A öffentlichen PKW-Stellplätze geschaffen, um ausreichend Stellplätze für Besucher zu schaffen und ein
Ausweichen auf die angrenzenden Wohngebiete zu
verhindern.
LKW Stellplätze sind im öffentlichen Verkehrsraum nicht
geplant. Es besteht die Gefahr, dass diese als längerfristige Abstellplätze genutzt werden und besonders an
der Straße An der alten Zuckerfabrik, welche als Erschließungsstraße der angrenzenden Wohngebiete
dient, zu eine Störung und Beeinträchtigung der Bewohner führt.
In Bebauungsplan ist festgesetzt, dass die Zufahrt zu
den Grundstücke ausschließlich über die Planstraße A
erfolgen muss. Es soll dadurch verhindert, dass der
LKW-Verkehr in das angrenzende Wohngebiet geführt
wird.
-
-
-
-
FNPrelevant
BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A
Lfd. Nr.
T4
T5
T6.1
T6.2
T6.3
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
TÖB
17.12.2015
- Seite 27 (32) -
Stellungnahme TÖB
Berücksichtigung
ja / nein
Abwägung der Stellungnahme
02.11.2015 Stadt Wesseling
30.10.2015
09.11.2015 Deutsche Tele05.11.2015 kom
Technik
GmbH
Die Stadt Wesseling ist durch die Planung
nicht berührt.
Die Stellungnahme vom 16.10.2014 gilt
für den Teilbereich A unverändert weiter.
-
-
-
-
23.11.2015 Stadtwerke
20.11.215 Brühl GmbH
Für die Netzplanung sind genaue Leistungsangaben (elektrisch und thermisch)
erforderlich.
Nein
Für eine Ortsnetz-Trafostation ist eine
Fläche von ca. 3 m x 6 m vorzusehen, die
direkt an öffentlich gewidmete Flächen
grenzt. Die Fläche kann den Stadtwerken
Brühl in Form einer Grunddienstbarkeit
zur Verfügung gestellt werden.
Nein
Es wird darauf aufmerksam gemacht,
dass auf der östlichen Seite nur eine Gastransportleitung liegt, keine Gasleitung für
Hausanschlüsse. Die Stadtwerke Brühl
planen, das Gebiet mit Fernwärme aus
dem BHKW "WWP" (An der alten Zuckerfabrik) zu erschließen. Eine parallele Verrohrung des Gebietes mit Erdgasleitungen erfolgt aus wirtschaftlichen Gründen
nicht.
Ja
s. Abwägung der Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung unter T16.1.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Eine genaue Detailplanung mit Leistungsangaben ist
nicht möglich, da es sich bei dem Bebauungsplan um
einen Angebotsplan handelt und die Nutzungen bzw.
Betriebe nicht bekannt sind.
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Nach § 14 BauNVO können "die der Versorgung der
Baugebiete mit Elektrizität … dienende Nebenanlagen
in Baugebieten als Ausnahme zugelassen werden,
auch soweit für sie im Bebauungsplan keine besonderen Flächen festgesetzt sind". Die Bereitstellung einer
geeigneten Fläche unterliegt der Liegenschaftsabteilung.
Wird berücksichtigt.
In der Begründung wird der Aspekt zur Versorgung des
Plangebiets mit Gas gelöscht.
Der Punkt 5.5.1 Wasser / Strom / Fernwärme in der Begründung wird wie folgt geändert: "Die Ver- und Entsorgung des Neubaubereichs mit Elektrizität und Trinkwasser sowie die Abwasserbeseitigung kann grundsätzlich in ausreichendem Maß gesichert werden."
FNPrelevant
BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A
Lfd. Nr.
T6.4
T7
T8
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
TÖB
17.12.2015
- Seite 28 (32) -
Stellungnahme TÖB
Berücksichtigung
ja / nein
Abwägung der Stellungnahme
Die SSB ist im Zuge der Neupflanzung
über die weitere Planung zu informieren
und zu beteiligen.
Nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
23.11.2015 Industrie- und Keine Bedenken oder Anregungen.
18.11.2015 Handelskammer
Zweigstelle
Rhein-Erft
16.11.2015 Erftverband
- Es wird zur Entlastung der Kanalisation
11.11.2015 Abteilung Recht durch den starken Oberflächenabfluss
und zur Verringerung der nachfolgenden
Gewässerbelastung empfohlen im Plangebiet Maßnahmen zur Niederschlagswassersammlung und -nutzung festzusetzen. Gerade in Gewerbegebieten bieten sich hier eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten, wie z.B. Produktions- und
Emissionsschutzwasser, zur Freianlagenbzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung
der Hofflächen etc. an.
Es wird darauf hingewiesen, dass ebenso
die Versickerung vor Ort und die Reduzierung von versiegelten Flächen eine
ökolog. sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers ist. Auch
die offenfugige Pflasterung der Wegeund Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden
oder Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen. Bei attraktiver Gestaltung können sie zu einer Aufwertung der
Gebäude und Grundstücke führen und
Die Beteiligung erfolgt im Zuge der Straßenausbauplanungen und im Zuge der einzelnen Baugenehmigungsverfahren.
-
Ja
-
Ist bereits berücksichtigt.
Die Entwässerung der Dachflächen und der privaten
befestigten Flächen soll über einen Regenwasserkanal
in die westlich an das Plangebiet angrenzende Versickerungsmulde geleitet werden. Zur Entlastung des bestehenden Regenwasserkanals wird von der Planstraße
A ein zusätzlicher Regenwasserkanal auf Höhe des
Fuß- und Radwegs direkt in die westliche Versickerungsmulde verlegt.
Die Versickerungsmulde ist ausreichend dimensioniert,
um das anfallende Niederschlagswasser im Plangebiet
aufzunehmen. Auf eine Versickerung des Niederschlagwassers auf den privaten Grundstücken wird
deshalb verzichtet.
Lediglich das Niederschlagswasser der Straßen wird
über die Planstraße A und die Straße An der Alten Zuckerfabrik im Trennsystem entsorgt.
Kompensationsmaßnahmen im Sinne des BauGB gibt
es in diesem Bebauungsplanverfahren nicht, da das
Plangebiet bereits vorhandenem Planungsrecht unterliegt.
FNPrelevant
BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A
Lfd. Nr.
T9.1
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
TÖB
Stellungnahme TÖB
ermöglichen eine ökologische sinnvolle
und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers.
Es wird angeregt, erforderliche Kompensationsmaßnahmen, wenn möglich, an
die Gewässer zu lenken.
25.11.2015 Rhein-Erft-Kreis Aus Sicht der unteren Landschaftsbehör18.11.2015 Amt für Umwelt- de bestehen keine Bedenken
schutz und
Kreisplanung
17.12.2015
- Seite 29 (32) Berücksichtigung
ja / nein
-
Abwägung der Stellungnahme
-
- Naturschutz u.
Landschaftpf. T9.2
- Wasserwirtschaft -
Da die für die Versickerung vorgesehene
Mulde westlich des Plangebiets bereits im
Jahre 1996 genehmigt wurde, ist diese für
die künftige Nutzung nach aktuellen Vorgaben zu überplanen bzw. neu zu berechnen.
Entsprechende Anträge für die geplante
Versickerung sind bei der unteren Wasserbehörde zu stellen.
Nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Im Rahmen der Erstellung des Vorhaben- und Erschließungsplans 04.06 "Wohnwertpark" wurde von
dem Erdbaulaboratorium Nendza und Partner ein Versickerungsgutachten (Stand 7.2.1996) und von den Ingenieurbüros SIGG und Munkler eine Erschließungsplanung (Stand 03.1996) erstellt. Dabei wurde bei der
Bemessung der Versickerung von Regenwasser in die
Versickerungsmulde bereits das Regenwasser des hier
betrachteten Plangebiets mit einberechnet. Die Versickerungsmulde ist daher ausreichend groß dimensioniert, um das anfallende Regenwasser des Plangebiets
aufzunehmen.
Während der Baumaßnahme werden zudem weitere
Untersuchungen zur Überprüfung der Versickerungsfähigkeit durchgeführt.
FNPrelevant
BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A
Lfd. Nr.
T9.3
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
TÖB
Stellungnahme TÖB
- Bodenschutz - Auf der Fläche befinden sich durch die
Nutzung der ehem. Zuckerfabrik ein Altstandort sowie eine Altablagerung. Wie in
Ihrem Entwurf zum B-Plan vom 4.8.2015
bereits festgehalten, wurden nach Untersuchungen des Untergrundes und der
Gefährdungsabschätzung umfangreiche
Räumungsarbeiten durchgeführt, die von
der unteren Bodenschutzbehörde begleitet wurden.
17.12.2015
- Seite 30 (32) Berücksichtigung
ja / nein
Abwägung der Stellungnahme
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Die im Entwurf der textl. Festsetzung unter C Hinweise Punkt 2 Altlasten beschriebenen Absprachen mit der unteren
Wasser- , Bodenschutz- und Abfallwirtschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises,
sind weiterhin zu treffen.
Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes keine Bedenken.
T9.4
Immissionsschutz
T9.5.1
Amt für
ßenbau
Verkehr
Aus Sicht des Immissionsschutzes werden keine weiteren Anregungen vorgebracht.
Stra- Es ist darauf zu achten, dass die Verund kehrsströme über die Wesselinger Straße/ Rheinstraße und Bergerstraße/
Rheinstraße entsprechend abgewickelt
werden.
Ja
Ist bereits berücksichtigt.
Es wurde ein Verkehrsgutachten von der Firma Runge+Küchler erstellt, welches die Verkehrsströme zu den
unterschiedlichen Tageszeiten untersucht.
Die Untersuchung hat gezeigt, dass der Kreisverkehr
am Knotenpunkt Bergerstraße / An der alten Zuckerfabrik trotz des Mehrverkehrs durch das Planvorhaben im
FNPrelevant
BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A
Lfd. Nr.
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
TÖB
Stellungnahme TÖB
17.12.2015
- Seite 31 (32) Berücksichtigung
ja / nein
Abwägung der Stellungnahme
Rahmen des Bebauungsplans 04.08 weiterhin leistungsfähig bleiben wird. Es wird sowohl in der morgendlichen als auch in der nachmittäglichen Spitzenstunde eine sehr gute Verkehrsqualität der Qualitätsstufe A erreicht. Maßnahmen zur Ertüchtigung des Kreisverkehrs sind nicht notwendig.
T9.5.2
T9.5.3
Es wird darauf hingewiesen, dass keinen
zusätzlichen Zufahrten auf die Kreisstraße zugestimmt wird.
Ja
Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen ggü. dem Kreis keine rechtlichen Ansprüche auf aktiven und/oder passiven
Lärmschutz durch Verkehrslärm der K7,
auch künftig nicht.
Ja
Im Bebauungsplan sind Ein- und Ausfahrten an der
Bergerstraße ausgeschlossen worden.
Straßenverkehrsamt
und
Verkehrssicherung
Um Beachtung folgender Hinweise wird
gebeten:
Sichtdreiecke:
Im Einmündungsbereich der Straßen an
der Alten Zuckerfabrik und der Planstraße A sind trotz des vorgesehenen Allee-
Ist bereits berücksichtigt.
Von der Firma Accon GmbH wurde ein Lärmgutachten
erstellt, welches die Lärmimmissionen durch die Bergerstraße untersucht hat. Aufgrund der Ergebnisse
wurden im Bebauungsplan Lärmpegelbereiche festgesetzt. In den einzelnen Lärmpegelbereichen müssen die
Fassaden jeweiligen Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen gem. DlN 4109 "Schallschutz im Hochbau", Ausgabe November 1989 einhalten. Für Büroräume muss z.B. im Lärmpegelbereich III
muss das erforderliche resultierende Schalldämmmaß
R´w,res für die Außenbauteile von baulichen Anlagen
mindestens 30 dB und für Aufenthaltsräume von Wohnungen mindestens 35 dB betragen.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei
Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Schutzmaßnahmen gehen zu Lasten der Stadt
Brühl/der Vorhabenträger und nicht zu
Lasten des Kreises.
T9.6.1
Ist bereits berücksichtigt.
Nein
Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens.
Die Darstellung der Baumstandorte ist lediglich nachrichtlich. Die Standorte für die Anpflanzung der Straßenbäume werden innerhalb der Straßenplanung festgelegt. Die Einsehbarkeit des Kreuzungsbereichs
FNPrelevant
BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A
Lfd. Nr.
Eingangsdatum / Datum
Anschr.
TÖB
Stellungnahme TÖB
17.12.2015
- Seite 32 (32) Berücksichtigung
ja / nein
(Sichtdreiecke) wird im Zuge der Ausbauplanung berücksichtigt und gewährleistet werden.
charakters die Sichtdreiecke nach RASt
06 freizuhalten.
T9.6.2
LKW-Stellplätze:
Neben der unter Punkt 5.4.2 aufgeführten
Pkw-Stellplätze sind in der Planstraße A
auch ausreichend öffentliche Stellplätze
für Lkw vorzusehen.
Abwägung der Stellungnahme
Nein
Wird nicht berücksichtigt.
Im öffentlichen Raum sind im Bebauungsplan keine
LKW-Stellplätze vorgesehen. Es würde dadurch die Gefahr bestehen, dass LKWs dort über einen längeren
Zeitraum abgestellt werden. Da es sich um ein eingeschränktes Gewerbegebiet handelt und direkt an das
Plangebiet eine Wohnbebauung anschließt, soll eine
Beeinträchtigung der Bevölkerung und der anderen
Gewerbebetriebe möglichst gering gehalten werden.
FNPrelevant