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Vorlage (Abwägungsvorschlag)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
186 kB
Datum
29.02.2016
Erstellt
12.01.16, 18:26
Aktualisiert
12.01.16, 18:26

Inhalt der Datei

BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A 17.12.2015 - Seite 1 (32) - Abwägungsvorschlag zu den Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan 04.08 Teilbereich A A - Frühzeitige Bürgerbeteiligung (22.09. - 06.10.2014) und TÖB-Beteiligung (bis 06.10.2015 einschließlich) A 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. B1.1 Eingangsdatum / Datum Anschr. Bürger Stellungnahme Bürger Berücksichtigung ja / nein 02.10.2014 01.10.2014 IB-O Initiative Brühl-Ost Der bestehende Kreisverkehr Bergerstraße/An der alten Zuckerfabrik sollte durch die Bebauung deutlich besser städtebaulich durch Raumkanten gefasst werden. Ja Abwägung der Stellungnahme Wird berücksichtigt. Im Bebauungsplanentwurf sind entlang der Bergerstraße Baulinien festgesetzt. Ziel ist eine Orientierung der Bebauung entlang der Bergerstraße und somit die Schaffung einer städtebaulichen Raumkante. Auf Höhe des Kreisverkehrs wurde bewusst eine Baugrenze festgesetzt, um eine freie architektonische Gestaltung des Gebäudes an diesem Standort, welcher als Eingangsbereich zum Gewerbegebiet dient, zu ermöglichen. Da die Stadt im Eigentum der Fläche ist, kann sie im Zuge der Grundstücksverkaufsverhandlungen Einfluss auf die architektonische Gestaltung des Gebäudes nehmen. B1.2 In der Bebauung zur Bergerstraße sollten kleine Einzelhandelseinheiten (Kiosk, Bäcker, …) zugelassen werden. Ja Wird berücksichtigt. Das Gewerbegebiet dient vorrangig gewerblichen Betrieben. Nach den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans können jedoch Einzelhandelsbetriebe zugelassen werden, die aufgrund ihres Warensortiments und ihrer begrenzten Verkaufsfläche von max. 150 m² überwiegend der Versorgung der im Gewerbegebiet Tätigen dienen. FNPrelevant BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A B1.3 In der Bebauung zur Bergerstraße sollte Gastronomie zugelassen werden. 17.12.2015 - Seite 2 (32) Nein Wird nicht berücksichtigt. Mit der Festsetzung "Gewerbegebiet" im Sinne der Baunutzungsverordnung wird das Ziel angestrebt, attraktive Flächen für gewerbliche Nutzungen vorzuhalten. Zur Attraktivität zählt u.a., dass im Verhältnis zu anderen Baugebieten, erschwingliche Bodenpreise zu zahlen sind und dass in solchen Gebieten Betriebe etabliert werden, von denen eine gewisse Störwirkung ausgeht, weswegen sie in Wohngebieten nicht untergebracht werden können. Gastronomische Einrichtungen hingegen sind in allen Gebietstypen außer eben in Gewerbe- und Industriegebieten regelzulässig. Sie fallen im Regelfall unter den planungsrechtlichen Begriff der Schank- und Speisewirtschaften. Solche Einrichtungen sollen gerade auch im Wohnumfeld zulässig sein. Unabhängig von dieser grundsätzlichen Regelung können gastronomische Einrichtungen im Einzelfall ausnahmsweise zulässig sein, wenn sie z.B. als untergeordnete Nutzung eines im Gewerbegebiet regelzulässigen Betriebes errichtet werden sollen oder wenn sie aufgrund ihres Störgrades eben nicht verträglich in anderen Gebieten zugelassen werden können. BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A B1.4 Als Straßenbäume für die anzulegende Allee sollten hypoallergene Baumarten gewählt werden. 17.12.2015 - Seite 3 (32) Ja Ist bereits berücksichtigt. Auf den privaten Grundstücken ist auf den Stellplätzen je angefangene acht Stellplätze ein hypoallergener Baum der Art Ginko, Kugelahorn oder Spitzahorn zu pflanzen. Im Bebauungsplan ist die Anpflanzung von Straßenbäumen lediglich nachrichtlich dargestellt. Die genauen Standorte und Arten der Bäumen werden im Zuge der Ausbauplanung festgelegt. Hierbei ist es beabsichtigt, hypoallergene Baumarten zu pflanzen. B1.5 In dem Gewerbegebiet sollte eine Vernetzung der Grünflächen ermöglicht werden. Ja Wird berücksichtigt. Am westlichen Rand des Plangebietes ist eine Fußund Radwegeverbindung von der Straße An der alten Zuckerfabrik bis hin zur Langenackerstraße vorgesehen. Im nördlichen Teil der Plangebiets eine öffentliche Grünfläche mit Fußwegen angelegt. Und durch das Gebiet führt in Ost-West-Richtung auch ein Fußund Radweg zur besseren Vernetzung. B1.6 Im südl. Abschlussbereich der B-Planfläche sollte ein Gehölzstreifen zum bestehenden Gehweg angelegt wird (Sichtschutz Ricarda-Huch-Weg). Alternativ sollten die Freiflächen um die geplanten Gebäude abwechslungsreich begrünt werden. Nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Im Laufe des Bebauungsplanverfahrens wurde der Bereich südlich der Straße An der alten Zuckerfabrik herausgenommen und lediglich für den übrigen Bereich weitergeführt. BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A 1.7 B1.8 Aufgrund des heute schon schwierigen Verkehrsverhaltens auf der SophieScholl-Straße (Parken und überhöhte Geschwindigkeit) und mit Blick auf die Erschließung des Baugebiets Rosenhof sollte die Querschnittsgestaltung der Straße mind. verbessert werden. Die bestehenden Pflanzkübel sollten entfernt und ggf. durch Baumpflanzungen ersetzt werden. Um weiter steigenden Parkdruck im angrenzenden Wohngebiet zu verhindern, ist es unerlässlich, vollständig ausreichende Kfz-Stellplätze für alle zu erwartenden Nutzungen bereitzustellen bzw. ein Parkraumkonzept für die gewerblichen Nutzungen in Brühl-Ost zu entwickeln. 17.12.2015 - Seite 4 (32) Ja Wird berücksichtigt. In der Sophie-Scholl-Straße ist die Anpflanzung von Straßenbäumen zur besseren Straßenführung und gestaltung vorgesehen. Die Darstellung der Baumstandorte ist lediglich nachrichtlich. Die genauen Standorte für die Anpflanzung der Straßenbäume werden innerhalb der Straßenplanung festgelegt. Ja Wird berücksichtigt. Im Bebauungsplan sind ausreichend Flächen für private Stellplätze und öffentliche Parkplätze ausgewiesen. Innerhalb des Bauantragsverfahrens sind die Grundstückseigentümer bzw. Gewerbetreibenden verpflichtet ausreichend private Stellplätze für ihre jeweilige Nutzung auf den eigenen Grundstücken zu nachzuweisen. Zudem sind sowohl in der Straße "An der alten Zuckerfabrik" als auch in der Planstraße A öffentliche Parkplätze vorgesehen. Die Darstellung der Parkplätze erfolgt im Bebauungsplan nachrichtlich. Die genauen Standort werden innerhalb der Straßenplanung festgelegt. BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A B1.9 In die Planungen für die zukünftigen Nutzungen sollten Standorte für quantitativ ausreichend und funktional sowie qualitativ hochwertige Fahrradabstellanlagen integriert werden. 17.12.2015 - Seite 5 (32) Nein Wird nicht berücksichtigt. Ein besonderer Bedarf an öffentlichen Fahrradstellplätzen wird in diesem Bebauungsplangebiet nicht gesehen. Auf privaten Grundstücken sind in Abhängigkeit der jeweiligen Nutzung hinreichend Fahrradstellplätze im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisen. B2.1 B2.2 20.10.2014 17.10.2014 Bürger 1 Ausweitung des Bebauungsplanes einschließlich der Versickerungsmulde und dem vorhandenen Rad-/Fußweg, da dieser nach dem Entwurf zurückgebaut werden soll, aber derzeit nicht Bestandteil des Plangebiets ist. Weiterhin kann dann der Bereich nördlich der Versickerungsgrube in Richtung Langenackerstraße mit einbezogen werden und kultiviert werden (Rückbau alte Mauer). Nein Das gesamte zu erschließende Gebiet ab Kreisverkehr Bergerstraße sollte zur Verkehrsberuhigung als 30er-Zone eingerichtet werden. Nein Wird nicht berücksichtigt. Der vorhanden Fußweg und die Flächen der Versickerungsmulde sind im Eigentum der Stadt Brühl. Daher ist ein Zugriff auf die Fläche zur zukünftigen Verwendung bzw. Veränderung möglich. Es ist nicht geplant, die Versickerungsanlage und die umliegenden Flächen in den Bebauungsplan mit aufzunehmen. Die Flächen befinden sich planungsrechtlich im rechtswirksamen Vorhaben- und Entwicklungsplan 04.06 "Wohnwertpark". Dort sind Maßnahmen zur Pflege und Kultivierung festgesetzt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die Festlegung der höchstzulässigen Geschwindigkeit im Plangebiet wird nicht in dem Bebauungsplan geregelt, sondern erfolgt ordnungsrechtlich zu einem späteren Zeitpunkt. BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A B2.3 B2.4 B2.5 17.12.2015 - Seite 6 (32) - Einrichtung eines Fußgängerüberwegs bei Einfahrt in die neue Erschließungsstraße, da dies sowohl Schulweg, Anwohnerweg zur Bushaltestelle Telekom, zum Baumarkt und Nahversorger Rewe und stark begangener Arbeitsweg der Telekom-Mitarbeiter ist. Nein Gehwege in der geplanten Erschließungsstraße sollten beidseitig ausgelegt werden, da ansonsten die Firmen im westlichen Bereich fußläufig schlecht erreichbar sind. Ja Bäume im Kreuzungsbereich der Erschließungsstraße sollten wegen der Übersichtlichkeit entfallen. Nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Der Bebauungsplan sieht hinreichend Flächen vor, um einen solchen Überweg zu ermöglichen. Die detaillierte Planung erfolgt mit der Straßenausbauplanung. Wird berücksichtigt. Die nach der frühzeitigen Beteiligung geänderte Straßenplanung sieht zu beiden Seiten der Straße An der alten Zuckerfabrik hinreichend Flächen für Gehwege vor. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die Darstellung der Baumstandorte im Bebauungsplan ist lediglich nachrichtlich. Die Standorte für die Anpflanzung der Straßenbäume werden innerhalb der Straßenplanung festgelegt. Eine Beurteilung der Einsehbarkeit des Kreuzungsbereichs der Erschließungsstraße erfolgt in der nachgeordneten Fachplanung zum STraßenausbau unter Berücksichtigung ordnungsbehördlicher Kriterien. BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A B2.6 B2.7 Die Zufahrt zum großen Grundstück angrenzend an Flur 514.556 (gemeint sind Flurstück 514 und 556) soll gemäß der Planung nicht über die Erschließungsstraße erfolgen. In den Plänen sind Grünflächen im Bereich vorgesehen. Erfolgt die Zufahrt über die Bergerstraße? Wenn ja, dann liegt die Zufahrt zu diesem Grundstück zu nahe am Kreisverkehr Bergerstraße/Schildgesstraße. Hier kommt es zu gefährlichen Situationen bei ein- und ausfahrendem Verkehr auf der Bergerstraße. Vorschlag: Zufahrt zu diesem Grundstück über die Erschließungsstraße, keine Ausfahrt auf die Bergerstraße. Erhalt des Strauchbestands entlang des neuen Fuß-Radweges/der Sickergrube oder Anlegen eines schmalen, hohen Grünstreifens (ähnlich Spielplatz SophieScholl-Str./Baumallee) als Sicht- und Emissionsschutz zu errichten. 17.12.2015 - Seite 7 (32) Ja Wird berücksichtigt. Der Bebauungsplan sieht eine innere Erschließung der Grundstücke über die Planstraße A vor. Von der Bergerstraße sollen keine Grundstücke erschlossen werden. Im Bebauungsplan werden daher Ein- und Ausfahrten an der Bergerstraße und auch an der Straße An der alten Zuckerfabrik ausgeschlossen. Ja Wird berücksichtigt. Der Bebauungsplan setzt auf den Grundstücksgrenzen die Anpflanzung einer Hecke fest. Dadurch wird ein Sicht- und Lärmschutz zu den umliegenden Nutzungen, insbesondere der Wohnbebauung westlich des Plangebiets, geschaffen. Bezüglich der möglichen Lärmentwicklung durch das Gewerbegebiet wurde ein Lärmgutachten beauftragt. Zum Schutz der umliegenden Nutzungen wurden Lärmkontingente tags und nachts für die jeweiligen Teilbereiche festgesetzt. Der vorhandene Strauchbestand westlich des von Nord nach Süd verlaufenden Fußweges ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. B2.8 Zufahrt zum alten Radweg aus dem Wohngebiet erhalten und dann nach rechts Richtung "An der alten Zuckerfabrik" weiter führen. Nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Der Radweg liegt nicht innerhalb des Plangebiets. BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A B2.9 Rückbau der kompletten alten Außenmauer der ehemaligen Zuckerfabrik. 17.12.2015 - Seite 8 (32) Nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ob ein Rückbau der alten Außenmauer der ehemaligen Zuckerfabrik erfolgt, wird innerhalb der nachfolgenden Grünplanung für die öffentliche Grünfläche bestimmt. B2.10 B2.11 B2.12 Vorschlag zum sanierungsbedürftigen Fuß- und Radweg Langenackerstraße: Evtl. nur einen Rad-/Fußweg anlegen und nicht zwei parallel verlaufende Wege führen. Fuß-/Radweg in Höhe der alten Mauer verlegen und Anbindung an Verlängerung der Langenackerstraße leicht einschwenkend ausführen. Nein Das Gelände wird derzeit als Abenteuerspielfläche durch Kinder des Wohngebiets genutzt. Es wird eine Alternative gefordert. Evtl. könnte das Gelände westlich vom Cultra in Zusammenarbeit mit den Kindern umgestaltet werden. Nein Die Brachfläche östlich der Wohnbebauung/nördlich der Sickergrupe Richtung Langenackerstraße sollte in die Planung mit einbezogen werden und die Grünpflege geregelt werden (grünbauliche Überarbeitung und zukünftige Pflege). Nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Im Bebauungsplan wird die nördliche Fläche als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Die genaue Wegführung und Zweckbestimmung, d.h. ob ein Fußweg oder ein Fuß- und Radweg errichtet wird, wird durch eine vom Bebauungsplanverfahren unabhängige Grünplanung erfolgen. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die Brachfläche ist nicht als öffentlicher Spielplatz ausgewiesen. Der derzeit geltende Bebauungsplan Bauzonen Ordnungsziffer 24 setzt Industriegebiet fest. Der Entwicklung eines Gewerbegebietes wird hier Vorrang eingeräumt. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Es ist nicht geplant, die Versickerungsanlage und die umliegenden Flächen in den Bebauungsplan mit aufzunehmen. Die Flächen befinden sich planungsrechtlich im rechtswirksamen Vorhaben- und Entwicklungsplan 04.06 "Wohnwertpark". Dort sind Maßnahmen zur Pflege festgesetzt. BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A B2.13 B2.14 B2.15 17.12.2015 - Seite 9 (32) - Bäume im Kreuzungsbereich der Ein- und Ausfahrten zur südlichen Fläche sollten wegen der besseren Übersichtlichkeit entfallen. Nein Zusammenlegen der beiden Ausfahrten auf das Grundstück südl. der Straße An der alten Zuckerfabrik, um doppeltes Verkehrsaufkommen und unübersichtl. Verkehrssituationen zu vermeiden. Desweiteren liegt die östliche Ausfahrt zu nahe an der Verkehrsinsel des Kreisverkehrs. Nein Schlägt einen Fußgängerüberweg oder eine besondere Kennzeichnung bei den Ausfahrten an der Straße An der alten Zuckerfabrik vor. Nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Im Anschluss an die frühzeitige Beteiligung hat sich die Planung geändert und die Flächen südlich der Straße An der alten Zuckerfabrik wurden aus dem Plangebiet herausgenommen. Sie sind nicht mehr Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Im Anschluss an die frühzeitige Beteiligung hat sich die Planung geändert und die Flächen südlich der Straße An der alten Zuckerfabrik wurden aus dem Plangebiet herausgenommen. Sie sind nicht mehr Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Im Anschluss an die frühzeitige Beteiligung hat sich die Planung geändert und die Flächen südlich der Straße An der alten Zuckerfabrik wurden aus dem Plangebiet herausgenommen. Sie sind nicht mehr Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A 17.12.2015 - Seite 10 (32) - A 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. T1 T2 T3 T4 T5 Eingangsdatum / Datum Anschr. TÖB Stellungnahme TÖB 30.09.2014 BezirksregieKeine Hinweise auf das Vorhandensein 30.09.2014 rung Düssel- von Kampfmitteln. dorf, Kampfmittelbeseitigung Hinweis, dass keine Garantie gegeben werden kann und dass, sofern Kampfmittel gefunden werden, die Bauarbeiten sofort einzustellen sind und die zuständige Ordnungsbehörde oder Polizeidienststelle zu verständigen ist. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. 30.09.2014 Kreispolizeibe- Weiterhin weisen wir auf unser Bera30.09.2014 hörde tungsangebot zu kriminalpräventiv wirRhein-Erft-Kreis kenden Ausstattungen von Bauobjekten mit Einbruch hemmenden Sicherungseinrichtungen hin. Eine Terminabsprache ist erforderlich. 24.09.2014 Unitymedia Gegen die Planung bestehen keine Einwände. 24.09.2014 NRW GmbH 26.09.2014 Westnetz GmbH Im Planbereich verlaufen keine 110-kV18.09.2014 Hochspannungsleistungen der Westnetz GmbH. Planungen liegen für diesen Bereich aus heutiger Sicht nicht vor. 01.10.2014 Landesbetrieb Endgültige Stellungnahme ohne konkrete 26.09.2014 Straßenbau Angabe zu den verkehrlichen AuswirkunNRW gen, insbesondere auf den Knoten L 194/ Niederlassung K7, nicht möglich. Ich bitte um die VorlaVille-Eifel ge eines Verkehrsgutachtens. Berücksichtigung ja / nein Ja Abwägung der Stellungnahme Wird berücksichtigt. Aus Gründen der Vorsorge wird im Bebauungsplan im Anschluss an die textlichen Festsetzungen unter den Hinweisen auf den Umgang und die Meldepflicht bei Auffinden von Kampfmitteln aufmerksam gemacht. Ja Wird berücksichtigt. Die Ausführungen zum Beratungsangebot werden im Bebauungsplan im Anschluss an die textlichen Festsetzungen unter den Hinweisen aufgenommen. - - - - Ja Wird berücksichtigt. Das Verkehrsgutachten lag zum Zeitpunkt der frühzeitigen Beteiligung noch nicht vor. Eine erneute Beteiligung mit Zusendung des Verkehrsgutachtens erfolgte FNPrelevant BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A Lfd. Nr. Eingangsdatum / Datum Anschr. TÖB Stellungnahme TÖB 17.12.2015 - Seite 11 (32) Berücksichtigung ja / nein Abwägung der Stellungnahme zwischenzeitlich im Rahmen in der Offenlage. T6.1 T6.2 T6.3 01.10.2014 Geologischer 29.09.2014 Dienst NRW Nach der Bodenkarte BK50 sind vom Änderungsverfahren schutzwürdige Böden in großem Umfang betroffen. Im Umweltbericht müssen die Böden unter dem Aspekt ihrer Schutzwürdigkeit beschrieben werden. Für den Verlust an schutzwürdigen Böden durch Versiegelung sind ausreichende, bodenfunktionsbezogen wirksame Kompensationen rechtzeitig zu planen. Hinweise zur Kompensation unvermeidbarer Beeinträchtigungen schutzwürdiger Böden ist folgender Veröffentlichung zu entnehmen: Bodenschutz in der Umweltprüfung nach BauGB - Leitfaden für die Praxis der Bodenschutzbehörden in der Bauleitplanung. Für eine sachgerechte Ermittlung und Bewertung der vorliegenden bodenkundlichen Verhältnisse ist es zudem erforderlich, eventuell auftretende Bereiche mit Auffüllungen/Aufschüttungen mit belastetem Material zu ermitteln. Plangebiet befindet sich in der Erdbebenzone/ geologischen Untergrundklasse 2 / T. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bedeutungskategorien für Bauwerke gemäß DIN 4149:2005 und die entspre- Ja Wird berücksichtigt. Es wurde zwischenzeitlich ein Bodengutachten (ehem. Altstandort Zuckerfabrik) erstellt, welches detaillierte Informationen und eine Bewertung zu den bodenkundlichen Verhältnissen und deren Auswirkungen auf den Bebauungsplan beinhaltet. Im Umweltbericht werden diese Ergebnisse ausführlich dargestellt. Ja Wird berücksichtigt. In dem Bodengutachten wurde der Boden auf evtl. auftretende Bereiche mit Auffüllungen mit belastetem Material untersucht. Es wurden Bodenverbesserungsmaßnahmen vorgeschlagen. Diese werden im Anschluss an die textlichen Festsetzungen unter "Hinweise" aufgenommen. Ja Wird berücksichtigt. Die im Plangebiet geltende Erdbebenzone / geologische Untergrundklasse 2 / T und der Hinweis auf die Einhaltung der bautechnischen Anforderungen nach FNPrelevant BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A Lfd. Nr. Eingangsdatum / Datum Anschr. TÖB Stellungnahme TÖB 17.12.2015 - Seite 12 (32) Berücksichtigung ja / nein chenden Bedeutungsbeiwerte berücksichtigt werden sollen. T7 T8 07.10.2014 Bezirksreg. Köln 07.10.2014 Dezernat 54 - Wasserwirt. 08.10.2014 Stadt Wesseling 01.10.2014 Fachbereich Stadtplanung Keine Betroffenheit. Die Nutzung des Plangebietes als Gewerbegebiet wird von der Stadt Wesseling grundsätzlich als sinnvoll erachtet. DIN 4149:2005 wird im Anschluss an die textlichen Festsetzungen unter den Hinweisen aufgenommen. - Ja T9.2 08.10.2014 Stadtwerke 07.10.2014 Brühl GmbH - Wird berücksichtigt. In den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan werden Einzelhandelsbetriebe zentrenrelevanten Sortimenten ausgeschlossen. Abweichend dazu sind Verkaufsstellen von produzierenden und weiterverarbeitenden Betrieben sowie Handwerksbetrieben, deren Verkaufsfläche dem Hauptbetrieb räumlich zulässig und in betrieblichem Zusammenhang stehen, mit einer Verkaufsfläche von max. 150 m² zugelassen. Weiterhin sind Einzelhandelsbetriebe, die aufgrund ihres Warensortiments und ihrer begrenzten Verkaufsfläche von max. 150 m² überwiegend der Versorgung der im Gewerbegebiet Tätigen dienen, zulässig. Der Ausschluss von Einzelhandelsbetrieben wird begrüßt, auch die Beschränkung des Annex-Handels auf nicht-zentrenrelevante Sortimente. Dieser sollte allerdings durch eine Verkaufsflächenobergrenze ergänzt werden, um Missbrauch auszuschließen. T9.1 Abwägung der Stellungnahme Es wird für die Versorgung des Plangebietes eine Detailplanung mit genauen Leistungsangaben gewünscht, um die Dimensionierungen der verschiedenen Gewerke festlegen zu können. Nein Es wird seitens des Bauordnungsamtes die Vorgabe des Grundschutzes bezogen auf den Löschwasserbedarf benötigt. Nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Eine genaue Detailplanung mit Leistungsangaben ist nicht möglich, da es sich bei dem Bebauungsplan um einen Angebotsplan handelt und die Nutzungen bzw. Betriebe nicht bekannt sind. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. FNPrelevant BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A Lfd. Nr. T9.3 T9.4 T9.5 T9.6 Eingangsdatum / Datum Anschr. TÖB 17.12.2015 - Seite 13 (32) - Stellungnahme TÖB Berücksichtigung ja / nein Abwägung der Stellungnahme Die Anbindung an die Fernwärmeversorgung ist vorgesehen, die technischen Möglichkeiten dafür sind gegeben, allerdings kann eine Planung der Fernwärmeversorgung erst stattfinden, wenn genaue Angaben zur geplanten Bebauung vorliegen. Nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Es wird angemerkt, dass je nach Bebauung/ Leistungsabnahme das Aufstellen einer Ortsnetz-Trafostation erforderlich ist. In diesem Fall ist die Gestellung eines Grundstücks für die Station mit in die Planung einzubeziehen und die Trafostation mit einer Steuerkabelanbindung zu versehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Beauftragung über die Herstellung der Straßenbeleuchtung inkl. lichttechnischer Berechnung seitens der Stadt Brühl zu klären ist. Ja Die Grünplanung (Straßenbäume und Grünflächen) ist mit dem Stadtservicebetrieb abzustimmen. Eine genaue Detailplanung mit Leistungsangaben ist nicht möglich, da es sich bei dem Bebauungsplan um einen Angebotsplan handelt und die Nutzungen bzw. Betriebe nicht bekannt sind. Ist bereits berücksichtigt. Das Aufstellen einer Ortsnetz-Trafostation ist generell im Gewerbegebiet zulässig. Der Standort der TrafoStation ist nicht Gegenstand eines Bebauungsplanverfahrens und ist mit der Liegenschaftsabteilung abzustimmen. Nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die Beauftragung zur Herstellung der Straßenbeleuchtung wird in der weiteren Ausbauplanung in Abstimmung zwischen der Tiefbauabteilung und den Stadtwerken geregelt werden. Ja Ist bereits berücksichtigt. Der Stadtservicebetrieb wurde frühzeitig in die Grünplanungen mit einbezogen und um Stellungnahme in der frühzeitigen und in der öffentlichen Auslegung gebeten. FNPrelevant BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A Lfd. Nr. Eingangsdatum / Datum Anschr. TÖB T9.7 T10 T11.1 T11.2 10.10.2014 Bezirksregie10.10.2014 rung Köln, Dezernat 52 -Abfallwirtschaft und Bodenschutz- 17.12.2015 - Seite 14 (32) - Stellungnahme TÖB Berücksichtigung ja / nein Für die Abfallentsorgung ist ein den jeweiligen Vorschriften entsprechend ausreichend dimensionierter Wendehammer in der Stichstraße anzulegen. Ja Zuständigkeit für Belange des Bodenschutzes und der Abfallwirtschaft im Bereich des Bebauungsplans liegt bei der Unteren Umweltschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises. Es wird daher keine Stellungnahme abgegeben, eine erneute Beteiligung ist im weiteren Verfahrensgang nicht notwendig. 16.10.2014 Erftverband - Auf dem Gelände haben sich die Grund14.10.2014 Bereich Abwas- wassermessstellen Nr. 652161 und 650390 befunden. Nach unseren Daten sertechnikwurden die Messungen im August 1996 beendet. Es wird zur Entlastung der Kanalisation durch den starken Oberflächenabfluss und zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung empfohlen im Plangebiet Maßnahmen zur Niederschlagswassersammlung und -nutzung festzusetzen. Gerade in Gewerbegebieten bieten sich hier eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten, wie z.B. Produktions- und Emissionsschutzwasser, zur Freianlagenbzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen etc. an. Abwägung der Stellungnahme Ist bereits berücksichtigt. Es wurde das Ingenieurbüro Leiendecker mit der Straßenplanung für das Plangebiet beauftragt. In der Straßenplanung wurde eine ausreichende Dimensionierung des Wendehammers für Müllfahrzeuge und auch größere Fahrzeige berücksichtigt, da im Gewerbegebiet auch mit LKW-Verkehr gerechnet wird. - - - - Ja Wird berücksichtigt. Die Entwässerung der Dachflächen und der privaten befestigten Flächen soll über einen Regenwasserkanal in die westlich an das Plangebiet angrenzende Versickerungsmulde geleitet werden. Zur Entlastung des bestehenden Regenwasserkanals wird von der Planstraße A ein zusätzlicher Regenwasserkanal auf Höhe des Fuß- und Radwegs direkt in die westliche Versickerungsmulde verlegt. Die Versickerungsmulde ist ausreichend dimensioniert, um das anfallende Niederschlagswasser im FNPrelevant BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A Lfd. Nr. Eingangsdatum / Datum Anschr. TÖB Stellungnahme TÖB 17.12.2015 - Seite 15 (32) Berücksichtigung ja / nein Plangebiet aufzunehmen. Auf eine Versickerung des Niederschlagwassers auf den privaten Grundstücken wird deshalb verzichtet. Lediglich das Niederschlagswasser der Straßen wird über die Planstraße A und die Straße An der Alten Zuckerfabrik im Trennsystem entsorgt. Es wird darauf hingewiesen, dass ebenso die Versickerung vor Ort und die Reduzierung von versiegelten Flächen eine ökolog. sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers ist. Auch die offenfugige Pflasterung der Wegeund Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen. Bei attraktiver Gestaltung können sie zu einer Aufwertung der Gebäude und Grundstücke führen und ermöglichen eine ökologische sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers. T12.1 T12.2 Es wird angeregt, erforderliche Kompensationsmaßnahmen, wenn möglich, an die Gewässer zu lenken. 20.10.2014 Deutscher Kin- Es wird empfohlen, im gesamten Plange20.10.2014 derschutzbund biet ab Kreisverkehr Bergerstraße zur Ortsverband Verkehrsberuhigung eine 30 km-Zone Brühl e.V. vorzuschreiben. Es wird angeregt, ein Fußgängerüberweg bei der Einfahrt zum Telekom-Gelände zu errichten, da Schulkinder, Telekommitarbeiter, Anwohner und Buspassanten die Bergerstraße queren. Abwägung der Stellungnahme Kompensionsmaßnahmen im Sinne des BauGB gibt es in diesem Bebauungsplanverfahren nicht, da das Plangebiet bereits vorhandenem Planungsrecht unterliegt. Nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die Festlegung der höchstzulässigen Geschwindigkeit im Plangebiet ist ordnungsrechtlicher Natur und wird daher nicht im Bebauungsplan geregelt. Nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Fußgängerüberwege können nicht im Bebauungsplan festgesetzt werden, sondern sind ordnungsrechtlicher Natur. FNPrelevant BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A Lfd. Nr. Eingangsdatum / Datum Anschr. TÖB Stellungnahme TÖB 17.12.2015 - Seite 16 (32) Berücksichtigung ja / nein Abwägung der Stellungnahme Die Bergerstraße liegt nicht im Plangebiet des Bebauungsplans 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" Teilbereich A. Zudem handelt es sich um eine Kreisstraße, welche im Zuständigkeitsbereich des Kreises liegt. T12.3 T12.4 T12.5 Es wird gefragt, wie die beiden nördlichen Gebäude angefahren werden können, über die Stichstraße oder nordwestlich von der Bergerstraße? Ja Es wird erfragt, ob der alte Fuß- und Radweg zur Langenackerstraße in voller Länge zurück gebaut werden soll? Es wird als sinnvoll erachtet, dass südliche Stück bestehen zu lassen und in das neue Wegenetz einzuführen. Nein Der alte, sanierungsbedürftige Fuß- und Radweg Langenackerstraße könnte parallel zum neuen wegfallen. Nein Ist bereits berücksichtigt. Die Erschließung der Grundstücke des Gewerbegebiets erfolgt ausschließlich über die Planstraße A. Entlang der Bergerstraße und der Straße "An der alten Zuckerfabrik" werden Zufahrten ausgeschlossen. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Es ist geplant, den vorhandenen Fuß- und Radweg zwischen der Wohnbebauung und der Versickerungsmulde westlich des Plangebiets in das Plangebiet zu verlegen. In welchem Ausmaß der bestehende Fuß- und Radweg zurückgebaut wird, ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die Langenackerstraße liegt nicht innerhalb des Plangebiets und ist demnach nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Im Bebauungsplan wird die nördliche Fläche als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Welche die Langenackerstraße mit dem Plangebiet verbindet. Die genaue Wegführung und Zweckbestimmung, d.h. ob ein FNPrelevant BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A Lfd. Nr. Eingangsdatum / Datum Anschr. TÖB Stellungnahme TÖB 17.12.2015 - Seite 17 (32) Berücksichtigung ja / nein Abwägung der Stellungnahme Fußweg oder ein Fuß- und Radweg errichtet wird, wird durch eine, vom Bebauungsplanverfahren unabhängige, Grünplanung erfolgen. T12.6 Weiterhin wird vorgeschlagen, westlich entlang des neuen Fuß- und Radweges einen schmalen höheren Grünstreifen ähnlich Spielplatz Sophie-SchollStraße/Baumallee als Sicht- und Emissionsschutz anzulegen. Nein Wird nicht berücksichtigt. Innerhalb des Plangebiets sind Festsetzungen zur Bepflanzung getroffen worden, welche eine Heckenanpflanzung an den Grundstücksgrenzen vorsehen. Diese Festsetzung wurde auch an den westlich gelegenen Grundstücken des Plangebiets festgesetzt, so dass ein Sicht- und Lärmschutz hergestellt wird. Die Lärmauswirkungen des Gewerbegebiets auf die umliegenden Nutzungen wurde innerhalb eines Lärmgutachtens untersucht und es wurden daraufhin für die einzelnen Teilgebiet Lärmkontingente festgesetzt. Eine weitere Begrünung entlang des Fuß- und Radweges wird als nicht erforderlich angesehen. T12.7 T12.8 Die Flächen im südlichen Teil des Plangebiets sollten nur eine Ausfahrt (gemeint ist hier Grundstücksausfahrt) zur Straße "An der alten Zuckerfabrik" haben, die östliche Ausfahrt ist zu nahe am Kreisverkehr geplant, die Ausfahrten sind zu kurz hintereinander. Nein Es wird angeregt, das Gebiet westlich des Jugendkulturhauses CULTRA als Abenteuerspielplatzfläche umzugestalten, da die Kinder derzeit das brach liegende Nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Im Anschluss an die frühzeitige Beteiligung hat sich die Planung geändert und die Flächen südlich der Straße An der alten Zuckerfabrik wurden aus dem Plangebiet herausgenommen. Sie sind nicht mehr Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die Flächen westlich des Jugendkulturhauses Cultra FNPrelevant BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A Lfd. Nr. Eingangsdatum / Datum Anschr. TÖB Stellungnahme TÖB 17.12.2015 - Seite 18 (32) Berücksichtigung ja / nein Gebiet zum Spielen nutzen. T13.1 T13.2 T14.1 T14.2 20.10.2014 Industrie- und Es wird begrüßt, dass die Anregungen 16.10.2014 Handelskammer aus der Stellungnahme vom 17. Mai 2013 zu Köln aufgenommen wurden und das Plangebiet ausschließlich gewerblich genutzt werden soll und auch langfristig die Entwicklung eines Wohngebiets ausgeschlossen wird. Den Unterlagen zur Frühzeitigen Beteiligung lagen keine textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan bei. Das Fehlen dieser textlichen Festsetzungen mach eine abschließende Beurteilung aus unserer Sicht unmöglich. Nach Prüfung der Informationen aus der Planzeichnung und Begründung bestehen von Seiten der IHK derzeit keine Bedenken. 27.10.2014 Rhein-Erft-Kreis Seitens der Unteren Landschaftsbehörde 21.10.2014 Amt für Umwelt- bestehen keine Bedenken. schutz und Kreisplanung - Naturschutz u. Landschaftpfl. Wasserwirt- Aus wasserwirtschaftlicher Sicht besteschaft hen keine Bedenken, wenn vor einer geplanten Versickerung ein entsprechender Antrag bei der Unteren Wasserbehörde gestellt wird. Abwägung der Stellungnahme liegen außerhalb des Plangebiets. - - - - - - Nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Regelungen zum Umgang mit dem Niederschlagswasser sind bereits getroffen. Die Entwässerung der Dachflächen und der privaten befestigten Flächen soll über einen Regenwasserkanal in die westlich an das Plangebiet angrenzende Versickerungsmulde geleitet werden. Zur Entlastung des bestehenden Regenwasserkanals wird von der Planstraße A ein zusätzlicher FNPrelevant BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A Lfd. Nr. Eingangsdatum / Datum Anschr. TÖB Stellungnahme TÖB 17.12.2015 - Seite 19 (32) Berücksichtigung ja / nein Abwägung der Stellungnahme Regenwasserkanal auf Höhe des Fuß- und Radwegs direkt in die westliche Versickerungsmulde verlegt. Die Versickerungsmulde ist ausreichend dimensioniert, um das anfallende Niederschlagswasser im Plangebiet aufzunehmen. Auf eine Versickerung des Niederschlagwassers auf den privaten Grundstücken wird deshalb verzichtet. Lediglich das Niederschlagswasser der Straßen wird über die Planstraße A und die Straße An der Alten Zuckerfabrik im Trennsystem entsorgt. T14.3.1 T14.3.2 - Bodenschutz - Die Planfläche gehörte zur Betriebsfläche der Zuckerfabrik Brühl, welche Anfang der 1990er Jahre einschließlich Gefährdungsabschätzung und gutachterlicher Begleitung zurückgebaut wurde. Es ist durch eine gutachterliche Auswertung vorab sicherzustellen, dass die im Bodenschutzrecht vorgegebenen Wirkungspfade von Bodenschadstoffen unbedenklich sind. Besonderes Augenmerk ist hierbei auf den Wirkungspfand BodenMensch zu legen. Die Vorgehensweise ist mit der Unteren Bodenschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises abzustimmen. Die Erdbauarbeiten sind gutachterlich zu begleiten. Nach Abschluss der Arbeiten ist der Unteren Bodenschutzbehörde über die gutachterliche Begleitung ein Bericht einschließlich Fotodokumentation vorzulegen. Der mit der Begleitung der Erdbauarbeiten beauftragte Gutachter ist der Unteren Bodenschutzbehörde mind. eine Woche Ja Wird berücksichtigt. Es wurde von der Firma Dr. Spoerer & Dr. Hausmann GmbH ein Bodengutachten erstellt, welches die im Bodenschutzrecht vorgegebenen Wirkungspfade von Bodenschadstoffen untersucht. Die durchgeführten Untersuchungen haben gezeigt, dass auf den einzelnen Teilflächen gesunde Wohnund Arbeitsbedingungen gewährleistet werden können. Ja Wird berücksichtigt. Es wird der Hinweis im Bebauungsplan unter "Hinweise" aufgenommen, dass Erdaushubmaßnahmen im Bereich der geplanten Bauvorhaben immer unter gutachterlicher Aufsicht zu erfolgen haben (inkl. Bericht mit Fotodokumentation) und mit der Unteren Bodenschutzbehörde des Rhein-Erft-Kreises abzustimmen sind. FNPrelevant BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A Lfd. Nr. Eingangsdatum / Datum Anschr. TÖB Stellungnahme TÖB 17.12.2015 - Seite 20 (32) Berücksichtigung ja / nein Abwägung der Stellungnahme vorab schriftlich mitzuteilen. T14.4 T14.5 T15.1 Immissions- Gemäß den Ausführungen unter Ziffer 5.4 der Begründung zum Bebauungsplan soll schutz ein Schallgutachten des Büros Accon Köln GmbH erstellt werden. Diese ist der Unteren Immissionsschutzbehörde zur Prüfung vorzulegen. Ja - Amt für Stra- Es bestehen grundsätzlich keine Bedenund ken. Es ist darauf zu achten, dass die ßenbau Verkehr Verkehrsströme über die Wesselinger Straße/Rheinstraße und Bergerstraße/Rheinstraße entsprechend abgewickelt werden können. Ja 22.10.2014 Deutsche Tele- Folgende Hinweise werden gegeben: 16.10.2014 kom Technik - Im Planbereich befinden sich TelekomGmbH munikationslinien der Telekom. Die Belange der Telekom, z.B. das Eigentum, die ungestörte Nutzung ihres Netzes sowie ihre Vermögensinteressen sind betroffen. - Der Bestand und Betrieb der vorhandenen TK-Linien muss weiterhin gewährleistet sein. Wird berücksichtigt. Das Gutachten war nicht Gegenstand der frühzeitigen Beteiligung. Das Gutachten wird der Unteren Immissionsschutzbehörde im Zuge der förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zur Prüfung zugestellt. Nein Wird berücksichtigt. Es wurde ein Verkehrsgutachten von der Firma Runge+Küchler erstellt, welches die Verkehrsströme zu den unterschiedlichen Tageszeiten untersucht. Die Untersuchung hat gezeigt, dass der Kreisverkehr am Knotenpunkt Bergerstraße / An der alten Zuckerfabrik trotz des Mehrverkehrs durch das Planvorhaben im Rahmen des Bebauungsplans 04.08 weiterhin leistungsfähig bleiben wird. Es wird sowohl in der morgendlichen als auch in der nachmittäglichen Spitzenstunde eine sehr gute Verkehrsqualität der Qualitätsstufe A erreicht. Maßnahmen zur Ertüchtigung des Kreisverkehrs sind nicht notwendig. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die vorhandenen Leitungen Telekom werden in den nachfolgenden Ausführungsplanungen berücksichtigt. FNPrelevant BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A Lfd. Nr. Eingangsdatum / Datum Anschr. TÖB Stellungnahme TÖB - Über ggf. notwendige Maßnahmen zur Sicherung, Veränderung oder Verlegung der Anlagen können erst Angaben gemacht werden, wenn die endgültigen Ausbaupläne mit Erläuterung vorliegen. Hinsichtlich geplanter Baupflanzungen ist das Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen, Ausgabe 1989, insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Durch die Baumpflanzungen darf der Bau, die Unterhaltung und die Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht behindert werden. - Zur Versorgung des Planbereichs mit TK-Anschlüssen ist die Verlegung zusätzlicher Telekommunikationsanlagen erforderlich. Falls notwendig, müssen hierfür bereits ausgebaute Straßen wieder aufgebrochen werden. - Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutsche Telekom Technik GmbH, TI NL, West, PTI 22, sind so früh wie möglich, mind. 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich anzuzeigen. - Aus wirtschaftlichen Gründen ist eine Versorgung des Neubaugebiets mit Telekommunikationsinfrastruktur in unterirdischer Bauweise nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung sowie einer ausreichenden Planungssicherheit möglich. 17.12.2015 - Seite 21 (32) Berücksichtigung ja / nein Abwägung der Stellungnahme FNPrelevant BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A 17.12.2015 - Seite 22 (32) - B - Öffentliche Auslegung (19.10. - 20.11.2015) und TÖB-Beteiligung (bis 20.11.2015 einschließlich) B 1 - Stellungnahmen der Bürger Lfd. Nr. B1.1 B1.2 Eingangsdatum / Datum Anschr. Bürger Stellungnahme Bürger Berücksichtigung ja / nein 23.11.2015 IB-O Initiative Der geplante Geh-/Radweg westl. des 19.11.2015 Brühl-Ost Plangebiets wird vermutlich trotz notwendiger und kostenintensiver Beleuchtung nicht die notwendige soziale Kontrolle aufweisen, die notwendig ist. Gleichzeitig ist mit der Entwicklung einer schwer zu verhindernden „Hunderunde“ um die Rigole zu rechnen, wobei nördlich der Rigole ein Trampelpfad parallel zur Mauer zum weiter westlich gelegenen (nur noch den Anwohnern der Anna-Schmitz-Straße zugesprochenen) Weg entstehen wird. Daher schlagen wir vor, diesen Weg sowie den darauf treffenden Querweg zu verlegen, bzw. eine Nord-Süd-Verbindung als Verlängerung der Planstraße zum CULTRA einzuplanen. Diese Variante bietet dem Fuß- und Radverkehr die gleiche Verbindungsqualität ohne die zu erwartenden Nachteile. Die Entwässerungsleitungen zur Rigole sollten in ihrem Verlauf ggf. auf die südl. angrenzende Straße verlegt werden. Nein Auf bereits getätigte Grundstücksverkäufe (reine Flächengröße ohne Standortzusage) sowie sonstige Grundstückswünsche sollte erst nach Abschluss der Planung Nein Abwägung der Stellungnahme Wird nicht berücksichtigt. Der westlich am Plangebiet verlaufende Geh- und Radweg soll den heute verlaufenden Weg westlich der Versickerungsmulde ersetzen, um auch die Privatsphäre der anliegenden privaten Gärten zu verbessern. Der derzeit vorhandene Fußweg soll zurück gebaut werden. Ziel ist es dabei u.a. für die angrenzende Wohnbebauung und die im Gewerbebetrieb tätigen Personen eine zusätzlich Grünwegeverbindung zu schaffen, welche nicht durch Straßenverkehr beeinflusst wird. Im nördlichen Teil des Plangebiets wird zusätzlich eine öffentliche Grünfläche gestaltet. Der nördlich von der Planstraße A auf den Fuß- und Radweg verlaufende Weg hat insgesamt zwei Funktionen. Zum einen die Schaffung einer Querverbindung zwischen dem westlich verlaufenden Geh- und Radweg in das Plangebiet. Zum anderen verläuft unterhalb des Weges der Regenwasserkanal, welcher in die Versickerungsmulde mündet. Aufgrund der zu geringen Kapazitäten des vorhandenen Regenwasserkanals in der Straße An der Alten Zuckerfabrik ist ein weiterer Kanal notwendig. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die Bestimmung der Vorgehensweise beim Verkauf von Grundstücken ist laufendes Geschäft der Verwaltung in FNPrelevant BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A Lfd. Nr. B1.3 B1.4 B1.5 Eingangsdatum / Datum Anschr. Bürger Stellungnahme Bürger eingegangen werden. Sie sollten keine eingrenzenden Auswirkungen auf die Planung haben. Es sollte für das gesamte B-Plangebiet eine Mindestgröße für die Grundstücke festgelegt werden, um eine zu kleinteilige Bebauung zu verhindern. 17.12.2015 - Seite 23 (32) Berücksichtigung ja / nein Abwägung der Stellungnahme Abstimmung mit den politischen Gremien. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Nein Wird nicht berücksichtigt. Der Verkauf der Grundstücke und damit auch die Festlegung der Größe der Grundstücke erfolgt durch die Liegenschaftsabteilung der Stadt Brühl. Dadurch, dass die Stadt im Eigentum der Grundstücke ist, kann sie bei Verkauf Einfluss auf die Größe der Grundstücke nehmen. Eine Festsetzung im Bebauungsplan erfolgt daher nicht. Leuchtreklame, unabhängig von der Ausführung und Ausrichtung sollte grundsätzlich nur in Richtung Bergerstraße zugelassen werden, um jedwede negative Auswirkung zum Wohngebiet zu vermeiden. Ja Im B-Plan sollte die Anlage ausreichender und funktionaler Fahrradabstellanlagen festgesetzt werden, um das freie Abstellen der Räder im Straßenraum zu verhindern. Auf eine Verpflichtung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens sollte in diesem Zusammenhang nicht vertraut werden. (Alternativ regen wir die Entwick- Nein Ist bereits berücksichtigt In Gewerbegebieten ist die Errichtung von Werbeanlagen üblich. Um eine störende Wirkung auf das angrenzende Wohngebiet zu verhindern, werden in den gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes "Festsetzungen zur Gestaltung äußerer Werbeanlagen" formuliert. Nicht zulässig sind demnach in den an die Wohnbebauung angrenzenden Teilgebieten GEe1 und GEe3 Werbeanlagen, die sich zur westlichen Seite des Plangebiets und demnach zur Wohnbebauung hin orientieren. Wird nicht berücksichtigt. Ein besonderer Bedarf an öffentlichen Fahrradstellplätzen wird in diesem Bebauungsplangebiet nicht gesehen. Sollte sich die Situation ändern, so ist dies im öffentlichen Verkehrsraum auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. FNPrelevant BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A Lfd. Nr. Eingangsdatum / Datum Anschr. Bürger Stellungnahme Bürger 17.12.2015 - Seite 24 (32) Berücksichtigung ja / nein Auf privaten Grundstücken sind in Abhängigkeit der jeweiligen Nutzung hinreichend Fahrradstellplätze im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisen. Erst diese individuelle Betrachtung ermöglicht einen angemessenen Umgang mit dieser Frage. lung einer Fahrradstellplatzsatzung für Brühl an). B1.6 B1.7 Die Sophie-Scholl-Straße sollte mit Entwicklung des B-Plans südliche Brache ggf. neu betrachtet werden, wenn z.B. angrenzende Nutzungen ggf. einen Gehweg (der heute nicht vorhanden und nicht beabsichtigt ist) notwendig machen. Durch den Zaun und die Böschung zum Spielplatz westl. der Straße kann durch gegenüberliegende direkt an den Straßenraum angrenzende Bebauung der Eindruck einer „hohlen Gasse“ entstehen. Den Belangen des Fußverkehrs sollte hier die notwendige Bedeutung beigemessen werden. Aufgrund der geringen Breite ist eine sinnvolle und situationsgerechte Ausgestaltung des Querschnitts sowie des Straßenraums der SophieScholl-Straße erst im Zusammenhang mit den Planungen zur südlichen Brache entwickelbar. Für das gesamte Plangebiet sollten Aussagen über zu verwendende Baumaterialien, bzw. der Ausschluss von Leichtbauweisen und „Blechkisten“ festgesetzt werden. Aufgrund der Zufahrt zum Wohngebiet ist eine ansprechende Architektur und eine hochwertige Bauweise wünschenswert. Brühl könnte an dieser Abwägung der Stellungnahme Nein Wird nicht berücksichtigt. Die Straße An der alten Zuckerfabrik wird aufgrund des erhöhten Bedarfs an Stellplätzen umgestaltet und nach Süden hin deutlich verbreitert. Um einen baulichen Anschluss an die vorhandenen Straßen zu ermöglichen, wurde die Sophie-Scholl-Straße in die Planungen mit aufgenommen. Weiterhin ist es das Ziel durch die Anpflanzung von Bäumen eine Begründung und auch Verkehrsberuhigung der Sophie-Scholl Straße zu erreichen. Erschließungstechnische Änderungen sind auch im Nachgang und unabhängig von diesem Bebauungsplan möglich soweit und falls sich der Bedarf ergibt. Nein Wird nicht berücksichtigt. Es wurde bewusst auf die Festsetzung zur Gestaltung von Fassaden verzichtet, um Gewerbebetriebe eine Vielfalt von Fassadengestaltungen zu ermöglichen. Da die Stadt im Eigentum der Flächen ist und für die Vermarktung der Flächen zuständig ist, kann sie auf die FNPrelevant BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A Lfd. Nr. Eingangsdatum / Datum Anschr. Bürger Stellungnahme Bürger 17.12.2015 - Seite 25 (32) Berücksichtigung ja / nein Stelle Beispiel für hochwertige und ansprechende Gewerbearchitektur werden. B1.8 Für die Ausgestaltung der Bebauung am Kreisverkehr sollten engere Vorgaben, auch für spätere Grundstücksweiterverkäufe, getroffen werden, wonach eine attraktive straßenraumfassende Eingangssituation gar nicht mehr zu verhindern ist. Abwägung der Stellungnahme Gestaltung und Bauweise der Gewerbebetriebe Einfluss nehmen. Nein Wird nicht berücksichtigt. Auf Höhe des Kreisverkehrs wurde bewusst eine Baugrenze festgesetzt, um eine freie architektonische Gestaltung des Gebäudes/der Gebäude an diesem Standort, welcher als Eingangsbereich zum Gewerbegebiet dient, zu ermöglichen. Durch das Festsetzen einer Baulinien entlang der Bergerstraße wird zudem ein Mindestmaß räumlicher Fassung gewährleistet. FNPrelevant BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A 17.12.2015 - Seite 26 (32) - B 2 - Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TÖB) Lfd. Nr. T1 Eingangsdatum / Datum Anschr. TÖB Stellungnahme TÖB 19.10.2015 KriminalkomEs wird begrüßt, dass die Stellungnahme 19.10.2015 missariat Krimi- vom 30.09.2014 Niederschlag in den textnalprävention/ lichen Festsetzungen gefunden hat. Opferschutz Weiterhin wird vorgeschlagen, für das Gewerbegebiet ausreichend Parkraum für dort Arbeitende, Kunden, Besucher und Lkw zur Verfügung zu stellen, um eine Beeinträchtigung und Belästigung der Bewohner der angrenzenden Wohngebiete zu verhindern, sowie die Verkehrsräume z.B. durch Sackgassenregelungen oder Poller oder Verengungen, die nur Pkw passieren können, zu trennen. T2 20.10.2015 Unitymedia 20.10.2015 NRW GmbH T3 20.10.2015 Palmersdorfer 14.10.2015 Bachverband Gegen die o.a. Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten oder Mitverlegungen sind nicht geplant. Keine Bedenken. Berücksichtigung ja / nein Ja Abwägung der Stellungnahme Ist bereits berücksichtigt. Im Bebauungsplan sind auf den Grundstücken Flächen für offene und überdeckte Stellplätze festgesetzt. Gewerbetreibende sind dazu verpflichtet, die für ihren Betrieb notwendigen Stellplätze, sowohl PKW- als auch LKW-Stellplätze, auf ihrem eigenen Grundstück nachzuweisen. Im öffentlichen Straßenraum werden zudem entlang der Straße An der alten Zuckerfabrik und an der Planstraße A öffentlichen PKW-Stellplätze geschaffen, um ausreichend Stellplätze für Besucher zu schaffen und ein Ausweichen auf die angrenzenden Wohngebiete zu verhindern. LKW Stellplätze sind im öffentlichen Verkehrsraum nicht geplant. Es besteht die Gefahr, dass diese als längerfristige Abstellplätze genutzt werden und besonders an der Straße An der alten Zuckerfabrik, welche als Erschließungsstraße der angrenzenden Wohngebiete dient, zu eine Störung und Beeinträchtigung der Bewohner führt. In Bebauungsplan ist festgesetzt, dass die Zufahrt zu den Grundstücke ausschließlich über die Planstraße A erfolgen muss. Es soll dadurch verhindert, dass der LKW-Verkehr in das angrenzende Wohngebiet geführt wird. - - - - FNPrelevant BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A Lfd. Nr. T4 T5 T6.1 T6.2 T6.3 Eingangsdatum / Datum Anschr. TÖB 17.12.2015 - Seite 27 (32) - Stellungnahme TÖB Berücksichtigung ja / nein Abwägung der Stellungnahme 02.11.2015 Stadt Wesseling 30.10.2015 09.11.2015 Deutsche Tele05.11.2015 kom Technik GmbH Die Stadt Wesseling ist durch die Planung nicht berührt. Die Stellungnahme vom 16.10.2014 gilt für den Teilbereich A unverändert weiter. - - - - 23.11.2015 Stadtwerke 20.11.215 Brühl GmbH Für die Netzplanung sind genaue Leistungsangaben (elektrisch und thermisch) erforderlich. Nein Für eine Ortsnetz-Trafostation ist eine Fläche von ca. 3 m x 6 m vorzusehen, die direkt an öffentlich gewidmete Flächen grenzt. Die Fläche kann den Stadtwerken Brühl in Form einer Grunddienstbarkeit zur Verfügung gestellt werden. Nein Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass auf der östlichen Seite nur eine Gastransportleitung liegt, keine Gasleitung für Hausanschlüsse. Die Stadtwerke Brühl planen, das Gebiet mit Fernwärme aus dem BHKW "WWP" (An der alten Zuckerfabrik) zu erschließen. Eine parallele Verrohrung des Gebietes mit Erdgasleitungen erfolgt aus wirtschaftlichen Gründen nicht. Ja s. Abwägung der Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung unter T16.1. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Eine genaue Detailplanung mit Leistungsangaben ist nicht möglich, da es sich bei dem Bebauungsplan um einen Angebotsplan handelt und die Nutzungen bzw. Betriebe nicht bekannt sind. Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Nach § 14 BauNVO können "die der Versorgung der Baugebiete mit Elektrizität … dienende Nebenanlagen in Baugebieten als Ausnahme zugelassen werden, auch soweit für sie im Bebauungsplan keine besonderen Flächen festgesetzt sind". Die Bereitstellung einer geeigneten Fläche unterliegt der Liegenschaftsabteilung. Wird berücksichtigt. In der Begründung wird der Aspekt zur Versorgung des Plangebiets mit Gas gelöscht. Der Punkt 5.5.1 Wasser / Strom / Fernwärme in der Begründung wird wie folgt geändert: "Die Ver- und Entsorgung des Neubaubereichs mit Elektrizität und Trinkwasser sowie die Abwasserbeseitigung kann grundsätzlich in ausreichendem Maß gesichert werden." FNPrelevant BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A Lfd. Nr. T6.4 T7 T8 Eingangsdatum / Datum Anschr. TÖB 17.12.2015 - Seite 28 (32) - Stellungnahme TÖB Berücksichtigung ja / nein Abwägung der Stellungnahme Die SSB ist im Zuge der Neupflanzung über die weitere Planung zu informieren und zu beteiligen. Nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. 23.11.2015 Industrie- und Keine Bedenken oder Anregungen. 18.11.2015 Handelskammer Zweigstelle Rhein-Erft 16.11.2015 Erftverband - Es wird zur Entlastung der Kanalisation 11.11.2015 Abteilung Recht durch den starken Oberflächenabfluss und zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung empfohlen im Plangebiet Maßnahmen zur Niederschlagswassersammlung und -nutzung festzusetzen. Gerade in Gewerbegebieten bieten sich hier eine Vielzahl von Einzelmöglichkeiten, wie z.B. Produktions- und Emissionsschutzwasser, zur Freianlagenbzw. Gartenbewässerung, zur Reinigung der Hofflächen etc. an. Es wird darauf hingewiesen, dass ebenso die Versickerung vor Ort und die Reduzierung von versiegelten Flächen eine ökolog. sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers ist. Auch die offenfugige Pflasterung der Wegeund Hofflächen, die Anlage von Einstaudächern, Gründächern, Teichen, Mulden oder Biotope haben nicht nur einen ökologischen Nutzen. Bei attraktiver Gestaltung können sie zu einer Aufwertung der Gebäude und Grundstücke führen und Die Beteiligung erfolgt im Zuge der Straßenausbauplanungen und im Zuge der einzelnen Baugenehmigungsverfahren. - Ja - Ist bereits berücksichtigt. Die Entwässerung der Dachflächen und der privaten befestigten Flächen soll über einen Regenwasserkanal in die westlich an das Plangebiet angrenzende Versickerungsmulde geleitet werden. Zur Entlastung des bestehenden Regenwasserkanals wird von der Planstraße A ein zusätzlicher Regenwasserkanal auf Höhe des Fuß- und Radwegs direkt in die westliche Versickerungsmulde verlegt. Die Versickerungsmulde ist ausreichend dimensioniert, um das anfallende Niederschlagswasser im Plangebiet aufzunehmen. Auf eine Versickerung des Niederschlagwassers auf den privaten Grundstücken wird deshalb verzichtet. Lediglich das Niederschlagswasser der Straßen wird über die Planstraße A und die Straße An der Alten Zuckerfabrik im Trennsystem entsorgt. Kompensationsmaßnahmen im Sinne des BauGB gibt es in diesem Bebauungsplanverfahren nicht, da das Plangebiet bereits vorhandenem Planungsrecht unterliegt. FNPrelevant BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A Lfd. Nr. T9.1 Eingangsdatum / Datum Anschr. TÖB Stellungnahme TÖB ermöglichen eine ökologische sinnvolle und machbare Bewirtschaftung des Regenwassers. Es wird angeregt, erforderliche Kompensationsmaßnahmen, wenn möglich, an die Gewässer zu lenken. 25.11.2015 Rhein-Erft-Kreis Aus Sicht der unteren Landschaftsbehör18.11.2015 Amt für Umwelt- de bestehen keine Bedenken schutz und Kreisplanung 17.12.2015 - Seite 29 (32) Berücksichtigung ja / nein - Abwägung der Stellungnahme - - Naturschutz u. Landschaftpf. T9.2 - Wasserwirtschaft - Da die für die Versickerung vorgesehene Mulde westlich des Plangebiets bereits im Jahre 1996 genehmigt wurde, ist diese für die künftige Nutzung nach aktuellen Vorgaben zu überplanen bzw. neu zu berechnen. Entsprechende Anträge für die geplante Versickerung sind bei der unteren Wasserbehörde zu stellen. Nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Im Rahmen der Erstellung des Vorhaben- und Erschließungsplans 04.06 "Wohnwertpark" wurde von dem Erdbaulaboratorium Nendza und Partner ein Versickerungsgutachten (Stand 7.2.1996) und von den Ingenieurbüros SIGG und Munkler eine Erschließungsplanung (Stand 03.1996) erstellt. Dabei wurde bei der Bemessung der Versickerung von Regenwasser in die Versickerungsmulde bereits das Regenwasser des hier betrachteten Plangebiets mit einberechnet. Die Versickerungsmulde ist daher ausreichend groß dimensioniert, um das anfallende Regenwasser des Plangebiets aufzunehmen. Während der Baumaßnahme werden zudem weitere Untersuchungen zur Überprüfung der Versickerungsfähigkeit durchgeführt. FNPrelevant BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A Lfd. Nr. T9.3 Eingangsdatum / Datum Anschr. TÖB Stellungnahme TÖB - Bodenschutz - Auf der Fläche befinden sich durch die Nutzung der ehem. Zuckerfabrik ein Altstandort sowie eine Altablagerung. Wie in Ihrem Entwurf zum B-Plan vom 4.8.2015 bereits festgehalten, wurden nach Untersuchungen des Untergrundes und der Gefährdungsabschätzung umfangreiche Räumungsarbeiten durchgeführt, die von der unteren Bodenschutzbehörde begleitet wurden. 17.12.2015 - Seite 30 (32) Berücksichtigung ja / nein Abwägung der Stellungnahme - - - - Die im Entwurf der textl. Festsetzung unter C Hinweise Punkt 2 Altlasten beschriebenen Absprachen mit der unteren Wasser- , Bodenschutz- und Abfallwirtschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises, sind weiterhin zu treffen. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes keine Bedenken. T9.4 Immissionsschutz T9.5.1 Amt für ßenbau Verkehr Aus Sicht des Immissionsschutzes werden keine weiteren Anregungen vorgebracht. Stra- Es ist darauf zu achten, dass die Verund kehrsströme über die Wesselinger Straße/ Rheinstraße und Bergerstraße/ Rheinstraße entsprechend abgewickelt werden. Ja Ist bereits berücksichtigt. Es wurde ein Verkehrsgutachten von der Firma Runge+Küchler erstellt, welches die Verkehrsströme zu den unterschiedlichen Tageszeiten untersucht. Die Untersuchung hat gezeigt, dass der Kreisverkehr am Knotenpunkt Bergerstraße / An der alten Zuckerfabrik trotz des Mehrverkehrs durch das Planvorhaben im FNPrelevant BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A Lfd. Nr. Eingangsdatum / Datum Anschr. TÖB Stellungnahme TÖB 17.12.2015 - Seite 31 (32) Berücksichtigung ja / nein Abwägung der Stellungnahme Rahmen des Bebauungsplans 04.08 weiterhin leistungsfähig bleiben wird. Es wird sowohl in der morgendlichen als auch in der nachmittäglichen Spitzenstunde eine sehr gute Verkehrsqualität der Qualitätsstufe A erreicht. Maßnahmen zur Ertüchtigung des Kreisverkehrs sind nicht notwendig. T9.5.2 T9.5.3 Es wird darauf hingewiesen, dass keinen zusätzlichen Zufahrten auf die Kreisstraße zugestimmt wird. Ja Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen ggü. dem Kreis keine rechtlichen Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz durch Verkehrslärm der K7, auch künftig nicht. Ja Im Bebauungsplan sind Ein- und Ausfahrten an der Bergerstraße ausgeschlossen worden. Straßenverkehrsamt und Verkehrssicherung Um Beachtung folgender Hinweise wird gebeten: Sichtdreiecke: Im Einmündungsbereich der Straßen an der Alten Zuckerfabrik und der Planstraße A sind trotz des vorgesehenen Allee- Ist bereits berücksichtigt. Von der Firma Accon GmbH wurde ein Lärmgutachten erstellt, welches die Lärmimmissionen durch die Bergerstraße untersucht hat. Aufgrund der Ergebnisse wurden im Bebauungsplan Lärmpegelbereiche festgesetzt. In den einzelnen Lärmpegelbereichen müssen die Fassaden jeweiligen Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen gem. DlN 4109 "Schallschutz im Hochbau", Ausgabe November 1989 einhalten. Für Büroräume muss z.B. im Lärmpegelbereich III muss das erforderliche resultierende Schalldämmmaß R´w,res für die Außenbauteile von baulichen Anlagen mindestens 30 dB und für Aufenthaltsräume von Wohnungen mindestens 35 dB betragen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Schutzmaßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Brühl/der Vorhabenträger und nicht zu Lasten des Kreises. T9.6.1 Ist bereits berücksichtigt. Nein Ist nicht Gegenstand dieses Bebauungsplanverfahrens. Die Darstellung der Baumstandorte ist lediglich nachrichtlich. Die Standorte für die Anpflanzung der Straßenbäume werden innerhalb der Straßenplanung festgelegt. Die Einsehbarkeit des Kreuzungsbereichs FNPrelevant BP 04.08 "Gewerbegebiet Westlich Bergerstraße" - Teilbereich A Lfd. Nr. Eingangsdatum / Datum Anschr. TÖB Stellungnahme TÖB 17.12.2015 - Seite 32 (32) Berücksichtigung ja / nein (Sichtdreiecke) wird im Zuge der Ausbauplanung berücksichtigt und gewährleistet werden. charakters die Sichtdreiecke nach RASt 06 freizuhalten. T9.6.2 LKW-Stellplätze: Neben der unter Punkt 5.4.2 aufgeführten Pkw-Stellplätze sind in der Planstraße A auch ausreichend öffentliche Stellplätze für Lkw vorzusehen. Abwägung der Stellungnahme Nein Wird nicht berücksichtigt. Im öffentlichen Raum sind im Bebauungsplan keine LKW-Stellplätze vorgesehen. Es würde dadurch die Gefahr bestehen, dass LKWs dort über einen längeren Zeitraum abgestellt werden. Da es sich um ein eingeschränktes Gewerbegebiet handelt und direkt an das Plangebiet eine Wohnbebauung anschließt, soll eine Beeinträchtigung der Bevölkerung und der anderen Gewerbebetriebe möglichst gering gehalten werden. FNPrelevant