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Vorlage (Beratende Sitze im Schul- und Jugendhilfeausschuss hier: Schreiben Stadtjugendring vom 02.11.2015)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
117 kB
Datum
29.02.2016
Erstellt
07.12.15, 18:27
Aktualisiert
09.02.16, 16:10
Vorlage (Beratende Sitze im Schul- und Jugendhilfeausschuss
hier: Schreiben Stadtjugendring vom 02.11.2015) Vorlage (Beratende Sitze im Schul- und Jugendhilfeausschuss
hier: Schreiben Stadtjugendring vom 02.11.2015)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 13/1 Uenzen Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 26.11.2015 549/2015 Betreff Beratende Sitze im Schul- und Jugendhilfeausschuss hier: Schreiben Stadtjugendring vom 02.11.2015 Beratungsfolge Rat Rat Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle FB 30 FB 40 FB 51 Freytag Burkhardt M.Müller Dartsch Weiskopf Schmitz Beschlussentwurf: Der Rat bestellt gem. § 71 Sozialgesetzbuch VIII i.V.m. § 5 Abs. 3 AG-KJHG und § 6 KJFöG auf Antrag des Stadtjugendrings auf der Grundlage der Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Brühl (siehe Vorlage Nr. 493/2015)  Herrn Robin Hastreiter, Berliner Ring 40, Brühl, zum beratenden Mitglied und  Herrn Max Schemmer, Pantaleonswall 32, Köln, zu seinem Stellvertreter in den Jugendhilfeausschuss. Der Rat beschließt auf Grundlage der Abänderung des Beschlusses aus der konstituierenden Sitzung des Rates am 23.06.2014 zur Zusammensetzung des Schulausschusses folgende Besetzung im Schulausschuss:  Aufgrund des Antrags des Stadtjugendrings wird Frau Merith Batta, Geildorfer Str. 23 f, Brühl, als beratendes Mitglied in den Schulausschuss gewählt.  Herr David Miron, Römerstr. 440c, Brühl, wird zu ihrem Stellvertreter gewählt. Erläuterungen: Seit Mitte der 90er Jahre wurde die Jugendbeteiligung in Brühl durch den „Jugendgemeinderat“ wahrgenommen, dem der Rat zu diesem Zweck einen beratenden Sitz im Jugendhilfe- sowie im Schulausschuss zugesprochen hatte. Drucksache 549/2015 Seite - 2 – Der Jugendgemeinderat war seinerzeit von politisch engagierten jungen Menschen als ein von der Stadtverwaltung und dem Rat unabhängiges Gremium zur Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen ins Leben gerufen worden. Im Jahre 2012 bereits hätten turnusmäßige Neuwahlen stattfinden sollen, die allerdings wegen der Untätigkeit des Jugendgemeinderats nicht mehr durchgeführt werden konnten. Im vergangenen Jahr ist deshalb auf Initiative des Jugendamts in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtjugendring ein neues Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung entwickelt worden, das in der Sitzung des JHA vom 15.10.2014 (VL 224/2014) einstimmig verabschiedet wurde. Eine zentrale Rolle in diesem Konzept spielt ein/e Jugendreferent/in, die/der Beteiligungsprozesse verlässlich und kontinuierlich gestalten soll. Die/der Jugendreferent/in soll ebenso wie der frühere Jugendgemeinderat die Vertretung für die Kinder und Jugendlichen in unserer Stadt unabhängig von der Verwaltung und politischen Parteien wahrnehmen. Deshalb beauftragte die Stadt den Stadtjugendring mit der Beschäftigung einer Jugendreferentin/eines Jugendreferenten und stellt die Finanzierung der Stelle mit jährlich 9.000 € sicher. Der Stadtjugendring hält es nunmehr für notwendig, auch die Vertretung im Jugendhilfeausschuss sowie im Schulausschuss der Stadt Brühl entsprechend anzupassen. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses wurde sehr kontrovers darüber diskutiert, ob eine beratende Mitgliedschaft der Jugendreferentin/des Jugendreferenten im Ausschuss mit der des Stadtjugendringes gleichgesetzt werden kann. Einig waren sich jedoch alle, dass der/die Jugendreferent/in einen Sitz im Jugendhilfe- und im Schulausschuss erhalten soll. Der Stadtjugendring schlägt in seinem Antrag vor, in der Satzung für das Jugendamt der Stadt Brühl in § 4, Abschnitt 3, Buchstabe i) den Begriff „Jugendgemeinderat“ wie folgt zu ersetzen: Als beratende Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss an: i) eine Vertreterin / ein Vertreter des Stadtjugendring Brühl e.V. Diese Satzungsänderung wird mit Vorlage 493/2015 vorgeschlagen. Darüber hinaus schlägt der Stadtjugendring vor, den Beschluss aus der konstituierenden Sitzung des Rates am 23.06.2014 zur Zusammensetzung des Schulausschusses dahingehend abzuändern, dass anstelle des „Jugendgemeinderates“ ein/e Vertreter/in des Stadtjugendring Brühl e.V. zum beratenden Mitglied gewählt wird. Der vom Rat für den „Jugendgemeinderat“ eingerichtete Sitz war bisher unbesetzt. Die jeweiligen Vertreter/innen für beide Ausschüsse wurden vom Stadtjugendring schriftlich benannt und müssen nun vom Rat gewählt werden.