Daten
Kommune
Brühl
Größe
117 kB
Datum
29.02.2016
Erstellt
07.12.15, 18:27
Aktualisiert
09.02.16, 16:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
13/1
Uenzen
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
26.11.2015
549/2015
Betreff
Beratende Sitze im Schul- und Jugendhilfeausschuss
hier: Schreiben Stadtjugendring vom 02.11.2015
Beratungsfolge
Rat
Rat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
FB 30
FB 40
FB 51
Freytag
Burkhardt
M.Müller
Dartsch
Weiskopf
Schmitz
Beschlussentwurf:
Der Rat bestellt gem. § 71 Sozialgesetzbuch VIII i.V.m. § 5 Abs. 3 AG-KJHG und § 6
KJFöG auf Antrag des Stadtjugendrings auf der Grundlage der Änderung der Satzung für
das Jugendamt der Stadt Brühl (siehe Vorlage Nr. 493/2015)
Herrn Robin Hastreiter, Berliner Ring 40, Brühl, zum beratenden Mitglied und
Herrn Max Schemmer, Pantaleonswall 32, Köln, zu seinem Stellvertreter in den
Jugendhilfeausschuss.
Der Rat beschließt auf Grundlage der Abänderung des Beschlusses aus der
konstituierenden Sitzung des Rates am 23.06.2014 zur Zusammensetzung des
Schulausschusses folgende Besetzung im Schulausschuss:
Aufgrund des Antrags des Stadtjugendrings wird Frau Merith Batta, Geildorfer Str.
23 f, Brühl, als beratendes Mitglied in den Schulausschuss gewählt.
Herr David Miron, Römerstr. 440c, Brühl, wird zu ihrem Stellvertreter gewählt.
Erläuterungen:
Seit Mitte der 90er Jahre wurde die Jugendbeteiligung in Brühl durch den
„Jugendgemeinderat“ wahrgenommen, dem der Rat zu diesem Zweck einen beratenden
Sitz im Jugendhilfe- sowie im Schulausschuss zugesprochen hatte.
Drucksache 549/2015
Seite - 2 –
Der Jugendgemeinderat war seinerzeit von politisch engagierten jungen Menschen als ein
von der Stadtverwaltung und dem Rat unabhängiges Gremium zur Interessenvertretung
von Kindern und Jugendlichen ins Leben gerufen worden. Im Jahre 2012 bereits hätten
turnusmäßige Neuwahlen stattfinden sollen, die allerdings wegen der Untätigkeit des
Jugendgemeinderats nicht mehr durchgeführt werden konnten.
Im vergangenen Jahr ist deshalb auf Initiative des Jugendamts in enger Zusammenarbeit
mit dem Stadtjugendring ein neues Konzept zur Kinder- und Jugendbeteiligung entwickelt
worden, das in der Sitzung des JHA vom 15.10.2014 (VL 224/2014) einstimmig
verabschiedet wurde. Eine zentrale Rolle in diesem Konzept spielt ein/e Jugendreferent/in,
die/der Beteiligungsprozesse verlässlich und kontinuierlich gestalten soll. Die/der
Jugendreferent/in soll ebenso wie der frühere Jugendgemeinderat die Vertretung für die
Kinder und Jugendlichen in unserer Stadt unabhängig von der Verwaltung und politischen
Parteien wahrnehmen. Deshalb beauftragte die Stadt den Stadtjugendring mit der
Beschäftigung einer Jugendreferentin/eines Jugendreferenten und stellt die Finanzierung
der Stelle mit jährlich 9.000 € sicher.
Der Stadtjugendring hält es nunmehr für notwendig, auch die Vertretung im
Jugendhilfeausschuss sowie im Schulausschuss der Stadt Brühl entsprechend
anzupassen. In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses wurde sehr kontrovers darüber
diskutiert, ob eine beratende Mitgliedschaft der Jugendreferentin/des Jugendreferenten im
Ausschuss mit der des Stadtjugendringes gleichgesetzt werden kann. Einig waren sich
jedoch alle, dass der/die Jugendreferent/in einen Sitz im Jugendhilfe- und im
Schulausschuss erhalten soll.
Der Stadtjugendring schlägt in seinem Antrag vor, in der Satzung für das Jugendamt der
Stadt Brühl in § 4, Abschnitt 3, Buchstabe i) den Begriff „Jugendgemeinderat“ wie folgt zu
ersetzen:
Als beratende Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss an:
i) eine Vertreterin / ein Vertreter des Stadtjugendring Brühl e.V.
Diese Satzungsänderung wird mit Vorlage 493/2015 vorgeschlagen.
Darüber hinaus schlägt der Stadtjugendring vor, den Beschluss aus der konstituierenden
Sitzung des Rates am 23.06.2014 zur Zusammensetzung des Schulausschusses
dahingehend abzuändern, dass anstelle des „Jugendgemeinderates“ ein/e Vertreter/in des
Stadtjugendring Brühl e.V. zum beratenden Mitglied gewählt wird. Der vom Rat für den
„Jugendgemeinderat“ eingerichtete Sitz war bisher unbesetzt.
Die jeweiligen Vertreter/innen für beide Ausschüsse wurden vom Stadtjugendring
schriftlich benannt und müssen nun vom Rat gewählt werden.