Daten
Kommune
Pulheim
Größe
152 kB
Erstellt
31.03.14, 18:39
Aktualisiert
31.03.14, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
16.05.2011
Vorlage Nr.:
123/2014
Erstellt am:
13.03.2014
Aktenzeichen:
IV/61 br
Verfasser/in:
Herr Brozio
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umwelt- und Planungsausschuss
X
09.04.2014
Haupt- und Finanzausschuss
X
06.05.2014
Betreff
Eingabe nach § 24 GO NW
Bebauungsplan Nr. 98 Geyen
Änderung der textlichen Festsetzungen zu Einfriedungen
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Bürgerinnen und Bürger
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
X nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
X nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 123/2014 . Seite 2 / 3
Beschlussvorschlag
1.
Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt, dem Antrag der Anlieger des Nelleswegs nicht zu entsprechen. Die
textlichen Festsetzungen zur Zulässigkeit von Einfriedungen bleiben unverändert.
2.
Der Haupt- und Finanzausschuss bestätigt die Entscheidung des Umwelt- und Planungsausschusses und erklärt die
Angelegenheit für abgeschlossen.
Erläuterungen
Mit Schreiben vom 14.02.2014 haben 14 Anlieger des Nellesweges beantragt, dass die textlichen Festsetzungen des für
das Baugebiet seit dem 16.05.2011 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 98 Geyen wie folgt geändert werden:
Aus Sicht der Verwaltung wird vorgeschlagen, diesem Antrag nicht zu entsprechen, da eine Änderung der textlichen
Festsetzungen in obiger Form aus städtebaulichen Gründen nicht vertretbar ist. Dies lässt sich vor Ort überprüfen, da
dort den Festsetzungen entgegen stehende Veränderungen an Stabgitterzäunen vorgenommen wurden. Dies reicht von
eingezogenen Kunststoffstreifen bis zu vollflächiger Einhüllung mit Gerüstbaunetzen.
Die gewünschte Zulässigkeit von Sichtschutzstreifen in den Stabgitterzäunen und der Verzicht auf die Anpflanzung von
Hecken hätte zur Folge, dass die Grundstücke und somit das Baugebiet nicht begrünt, sondern aufgrund der Struktur
des Materials und der Blickdichtigkeit eingemauert wirken würden. Dies läuft dem planerischen Ziel strikt entgegen, ein
gestalterisch hochwertiges, durchgrüntes Einfamilienhausgebiet zu entwickeln.
Die bestehenden Regelungen des Bebauungsplans Nr. 98 Geyen zur Zulässigkeit von Einfriedungen, die sich auch auf
die Abtrennung der rückwärtigen Gartenbereiche untereinander beziehen, berücksichtigen einerseits das Bedürfnis nach
Abgrenzung, andererseits gewährleisten sie auch eine städtebaulich wichtige Offenheit und eine durch die Ortsrandlage
bedingte notwendige Durchgrünung des Gebietes. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass durch lebende Hecken mit ihrem
sich durch die Jahreszeiten wechselnden Erscheinungsbild eine städtebaulich hochwertigere Gestaltung ergibt, als
durch blickdichte und starre Elemente wie z. B. Stabgitterzäune mit Sichtschutzstreifen, Mauern oder Holzflechtzäune.
Vorlage Nr.: 123/2014 . Seite 3 / 3
Die baugestalterischen Festsetzungen zur Zulässigkeit von Einfriedungen beschränken sich auf städtebaulich wichtige
Gestaltungselemente und greifen in die Bau- und Gestaltungsfreiheit der Grundstückseigentümer nicht unzumutbar ein.
Gleichzeitig hätte die Entsprechung des vorliegenden Antrags nach § 24 GO NW eine negative Vorbildfunktion für weitere Baugebiete, in denen ein ausgeprägter Wille der Einwohner zum 'Einmauern' besteht und dementsprechend Wünsche zur Zulassung massiver, unbegrünter Einfriedungen artikuliert werden würden.
Abschließend weist die Verwaltung darauf hin, dass es sich bei der Festsetzung um eine auch in anderen Baugebieten
bewährte Regelung handelt, wie z.B. im Bebauungsplangebiet Erfurter Straße in Brauweiler mit positivem Ergebnis
realisiert. Es handelt sich um einen Kompromiss zwischen dem Wunsch vieler Bewohner nach einer „sicheren“ Einfriedung und dem Beibehalt eines durchgrünten Siedlungscharakters, wie er für Pulheim und seine Ortsteile üblich ist.