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Beschlussvorlage (1. Änderung des Stellenplanes der Gemeinde Aldenhoven)

Daten

Kommune
Aldenhoven
Größe
9,7 kB
Erstellt
31.07.10, 13:37
Aktualisiert
31.07.10, 13:37
Beschlussvorlage (1. Änderung des Stellenplanes der Gemeinde Aldenhoven)

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Inhalt der Datei

SITZUNGSVORLAGE Nr. 62/2005 20.06.2005 BESCHLUSS-VORLAGE Federführendes Sachgebiet: 10 öffentliche Sitzung Dezernat: X Kenntnis genommen: nichtöffentliche Sitzung Bürgermeister Kosten in € H.H.Stelle Mittel stehen zur Verfügung Mittel stehen nicht zur Verfügung Beratungsfolge Termin Gemeinderat 30.06.2005 TOP Ein Haushaltsrechtlich keine Bedenken Bedenken Ja Kämmerer Nein Enth. Bemerkungen Betreff: 1. Änderung des Stellenplanes der Gemeinde Aldenhoven Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt, den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2005 im Beamtenbereich wie folgt zu ändern: Anhebung einer Stelle der Besoldungsgruppe A 12 g. D. in Abschnitt 6000 – Bau- und Wohnungswesen – nach Besoldungsgruppe A 13 g.D.. Sachdarstellung: Die Verordnung zur Festsetzung besonderer Stellenobergrenzen im kommunalen Bereich (Stellenobergrenzenverordnung – StOV–Gem -) wurde mit Verordnung vom 10. Mai 2005 geändert. Damit wurde den Realitäten bei Kommunen und den daraus resultierenden langjährigen Forderungen des Städte- und Gemeindebundes, der KGSt und der Beamtenvertretungen weitestgehend Rechnung getragen. Was die Stellen im gehobenen Dienst angeht, können bei kreisangehörigen Gemeinden in der Größenklasse der Gemeinde Aldenhoven nach den jetzt neu geltenden Regelungen bis zu 6 Stellen der Besoldungsgruppe A 13 und bis zu 7 Stellen der Besoldungsgruppe A 12 ausgewiesen werden. Die Genehmigung der Aussichtsbehörde vorausgesetzt, soll durch die beabsichtigte Änderung des Stellenplanes eine einheitliche Besoldung im Bereich der Dezernentinnen-/Dezernentenstellen im Rathaus verwirklicht werden, die bisher an der alten StOV gescheitert ist, da danach nur drei A 13 g.D.- Stellen eingerichtet werden durften. Es ist weiter beabsichtigt, im Stellenplan für das Jahr 2006 eine Vereinheitlichung im Bereich der Stellen für die StellvertreterInnen der DezernatsleiterInnen vorzusehen. 1/1