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Beschlusstext (Mitverbrennung von Papierschlamm im Kraftwerk Weisweiler - Stellungnahme der Gemeinde Inden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz)

Daten

Kommune
Inden
Größe
4,9 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
29.08.11, 20:37
Beschlusstext (Mitverbrennung von Papierschlamm im Kraftwerk Weisweiler
- Stellungnahme der Gemeinde Inden  im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz)

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Inhalt der Datei

Seitens der Gemeinde Inden werden im vorliegenden Genehmigungsverfahren für die Mitverbrennung von Papierschlamm im Kraftwerk Weisweiler nur dann keine Einwendungen geltend gemacht, wenn im laufenden Genehmigungsverfahren nach dem BundesImmissionsschutzgesetz sichergestellt wird, dass es zu keinen unzulässigen Belastungen für die Gemeinde Inden kommt. Insbesondere für den Anlieferungsverkehr wird gefordert, dass die Anlieferung über die „Schiene“ erfolgt. Sollte daneben eine Anlieferung über die „Straße“ erfolgen, ist eine Benutzung des Straßennetzes in der Gemeinde Inden wirksam auszuschließen. Die Einhaltung der zulässigen Grenzwerte ist durch eine kontinuierliche Betriebsüberwachung ist sicherzustellen.