Daten
Kommune
Erftstadt
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Erstellt
24.09.10, 06:31
Aktualisiert
24.09.10, 06:31
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT
ERFTSTADT
Der Bürgermeister
Az..: 82 31-20/P8 Sz
öffentlich
V 8/
Amt:
lJ-1~/f
82
An den
Besch IAusf.: 82.2
Ausschuss für WIrtschaftsförderung und
Werksausschuss ImmobIlIenwirtschaft
Datum: 09.11.2004
der Stadt Erftstadt zur Beschlussfassung;
•
Betrifft:
Neuabschluss eines Gestattungsvertrastmlt
Llblar e. V.
Finanzielle
ß
dem Tennis-Club
Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt. den 09.11.2004
~~'7/~~c?V
Beschlussentwurf:
•
Die Stadt Erftstadt gestattet dem Tennis-Club Liblar e. V. die städtischen
Grundstücke Gemarkung Liblar. Flur 8. Flurstück 179 und 33 als
Tennissportgelände (Tennisplätze und Clubhaus) zu nutzen.
Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.04.2005 und endet am 31.03.2035. Es
verlängert sich um weitere 10 Jahre. wenn es nicht sechs Monte vor
Zeitablauf gekündigt wird.
Ein Nutzungsentgelt wird nicht erhoben. Jedoch übernimmt der Tennis-Club
alle die den Eigentümer treffenden Lasten und Verpflichtungen. Die Kosten
der Pflege und Unterhaltung einschließlich Nebenkosten (Wasser. Strom
Grundbesitzabgaben) sind vom Verein zu tragen.
Der Nutzungsvertrag vom 12./ 14.04.1965. die ergänzende Vereinbarung
vom 05.10.1967. der Ergänzungsvertrag vom 27.05.1975 sowie der
Ergänzungsvertrag vom 01.02.1978 hinsichtlich dieser Fläche wurde zum
31.03.2005 gekündigt. An dessen Stelle tritt der vorgenannte
Gestattungsvertrag.
Begründung:
Die Stadt Erftstadt hat den bisherigen Nutzungsverfrag vom 12./ 14.04.1965
sowie die vorgenannten Ergänzungsverträge fristgerecht zum 31.03.2005,
gekündigt mit dem Ziel,mit dem Tennis-Club Liblar einen neu gestalteten
Vertrag zu schließen.
Der seinerzeit geschlossene Vertrag mit seinen Ergänzungen entspricht nicht
mehr den derzeitigen Gegebenheiten und ist in seiner Formulierung
- besonders im Bezug auf die Unterhaltungsverpflichtung
und
Kostentragung - nicht klar.
•
Um hier für beide Vertragspartien Rechtssicherheit zu schaffen, ist der
Abschluss eines neuen, überarbeiteten Vertrages - analog der Verträge mit
dem Tennisclub Lechenich und Bliesheim - notwendig .
Entsprechende Abstimmungsgespräche
Liblar e. V. geführt worden.
sind im Vorfeld mit dem Tennis-Club
Bedenken gegen den Neuabschluss des Vertrages mit einer Laufzeit von 30
Jahren bestehen nicht. Eswird empfohlen, einen neuen Gestattungsvertrag
zu schließen.
Anlage
•
Rhein-Erft-Kreis
-Der LandratVermessungsund Katasterwesen
AUSZUG AUS DEM LIEGENSCHAFTSKATASTER
-
Liegenschaftskarte
I Flurkorte
Standardauszug
Maß stab
Datum
09.11.2004
-
Gemeinde ERFTSTADT
Gemarkung LlBLAR Flur 8
Flurstücke: 179. 33
1:2000
(Antrag-Nr.:
R 2556 823 m
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