Daten
Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
23.02.2016
Erstellt
19.01.16, 18:29
Aktualisiert
19.01.16, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
50
Zimmermann
50 Zi
08.01.2016
5/2016
Betreff
Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge
Bezug: Vorlage 383/2015 und Vorlage 500/2015
Beratungsfolge
Sozialausschuss
Integrationsrat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Burkhardt
A.Zimmermann
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Sozialausschuss und der Integrationsrat nehmen den Bericht des Bürgermeisterns zu
Kenntnis. Die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises haben sich gegen eine Einführung der
Gesundheitskarte für leistungsberechtigte Personen nach § 1 und 1a AsylbLG
entschieden.
Erläuterungen:
Bereits im Sozialausschuss am 17.11.2015 erfolgten ausführliche Informationen zur
Einführung der Gesundheitskarte. Zwischenzeitlich wurde in der Sitzung der
Sozialdezernentenkonferenz vom 25.11.2015 das Thema erneut aufgegriffen und
beschlossen, das bisherige Verfahren fortzuführen und die Gesundheitskarte nicht
einzuführen. Auch hatte der Städte- und Gemeindebund keine Empfehlung zum Beitritt
ausgesprochen.
Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Verwaltungskosten durch Einführung
der Gesundheitskarte erheblich gestiegen wären. Die Krankenkassen fordern 8% der
entstandenen Leistungsaufwendungen, mindestens jedoch 10,00 € pro angefangenen
Betreuungsaufwand je Leistungsberechtigtem. Der Rhein-Erft-Kreis erhebt lediglich 6%
Verwaltungskosten für die Bearbeitung der Krankenhilfeabrechnung. Eine ausführliche
Berechnung der Stadt Wesseling hat ergeben, dass bei einer Einführung der
Gesundheitskarte ab Januar 2014 bis Juli 2015 insgesamt Mehrausgaben in Höhe von
84.086,34 € entstanden wären.
Zu befürchten ist ferner, dass die Krankenkassen die eingeschränkten
Krankenhilfeansprüche mit zunehmender Routine an die Leistungen der „regulär“
Versicherten angleichen. Auch dies würde zu erhöhten Kosten führen.
Vor allem aber haben die kreisangehörigen Kommunen entschieden, dass die bisherige
Solidargemeinschaft, in der die Krankenhilfekosten laut Vereinbarung zwischen den REK-
Drucksache 5/2016
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Kommunen entsprechend der Zahl der Leistungsempfänger auf die kreisangehörigen
Kommunen verteilt wird, in jedem Fall beibehalten werden soll. Andernfalls wäre das
Haushaltsrisiko durch teure Krankenhilfefälle bei den Kommunen erheblich höher.
Demnach wäre allenfalls der Beitritt zur Gesundheitskarte und Beibehaltung der
Solidargemeinschaft denkbar. Dies hätte jedoch zur Folge, dass die kreisangehörigen
Kommunen 6 % Verwaltungskosten an den Rhein-Erft-Kreis und 8 % der entstandenen
Leistungsaufwendungen an die Krankenkasse erbringen müssten.
Abschließend bleibt festzuhalten, dass die finanzielle Belastung der Kommunen durch
Einführung der Gesundheitskarte gegenüber der zu erwartenden Arbeitserleichterung in
den Sozialämtern überwiegt und die Einführung der Gesundheitskarte daher von den
REK-Kommunen einstimmig abgelehnt wurde. Die Flüchtlinge müssen daher weiterhin
Krankenscheine für den Arztbesuch in der Abteilung Sozialhilfe und Wohngeld abholen.
Das Verfahren wird jedoch seit Jahren so praktiziert und verläuft ohne Schwierigkeiten.
Die Sachbearbeiterinnen stellen die Krankenscheine umgehend aus, so dass hierdurch
keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu befürchten sind.