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Vorlage (Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge Bezug: Vorlage 383/2015 und Vorlage 500/2015)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
99 kB
Datum
23.02.2016
Erstellt
19.01.16, 18:29
Aktualisiert
19.01.16, 18:29
Vorlage (Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge
Bezug: Vorlage 383/2015 und Vorlage 500/2015) Vorlage (Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge
Bezug: Vorlage 383/2015 und Vorlage 500/2015)

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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 50 Zimmermann 50 Zi 08.01.2016 5/2016 Betreff Einführung einer Gesundheitskarte für Flüchtlinge Bezug: Vorlage 383/2015 und Vorlage 500/2015 Beratungsfolge Sozialausschuss Integrationsrat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt A.Zimmermann Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Sozialausschuss und der Integrationsrat nehmen den Bericht des Bürgermeisterns zu Kenntnis. Die Kommunen des Rhein-Erft-Kreises haben sich gegen eine Einführung der Gesundheitskarte für leistungsberechtigte Personen nach § 1 und 1a AsylbLG entschieden. Erläuterungen: Bereits im Sozialausschuss am 17.11.2015 erfolgten ausführliche Informationen zur Einführung der Gesundheitskarte. Zwischenzeitlich wurde in der Sitzung der Sozialdezernentenkonferenz vom 25.11.2015 das Thema erneut aufgegriffen und beschlossen, das bisherige Verfahren fortzuführen und die Gesundheitskarte nicht einzuführen. Auch hatte der Städte- und Gemeindebund keine Empfehlung zum Beitritt ausgesprochen. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die Verwaltungskosten durch Einführung der Gesundheitskarte erheblich gestiegen wären. Die Krankenkassen fordern 8% der entstandenen Leistungsaufwendungen, mindestens jedoch 10,00 € pro angefangenen Betreuungsaufwand je Leistungsberechtigtem. Der Rhein-Erft-Kreis erhebt lediglich 6% Verwaltungskosten für die Bearbeitung der Krankenhilfeabrechnung. Eine ausführliche Berechnung der Stadt Wesseling hat ergeben, dass bei einer Einführung der Gesundheitskarte ab Januar 2014 bis Juli 2015 insgesamt Mehrausgaben in Höhe von 84.086,34 € entstanden wären. Zu befürchten ist ferner, dass die Krankenkassen die eingeschränkten Krankenhilfeansprüche mit zunehmender Routine an die Leistungen der „regulär“ Versicherten angleichen. Auch dies würde zu erhöhten Kosten führen. Vor allem aber haben die kreisangehörigen Kommunen entschieden, dass die bisherige Solidargemeinschaft, in der die Krankenhilfekosten laut Vereinbarung zwischen den REK- Drucksache 5/2016 Seite - 2 – Kommunen entsprechend der Zahl der Leistungsempfänger auf die kreisangehörigen Kommunen verteilt wird, in jedem Fall beibehalten werden soll. Andernfalls wäre das Haushaltsrisiko durch teure Krankenhilfefälle bei den Kommunen erheblich höher. Demnach wäre allenfalls der Beitritt zur Gesundheitskarte und Beibehaltung der Solidargemeinschaft denkbar. Dies hätte jedoch zur Folge, dass die kreisangehörigen Kommunen 6 % Verwaltungskosten an den Rhein-Erft-Kreis und 8 % der entstandenen Leistungsaufwendungen an die Krankenkasse erbringen müssten. Abschließend bleibt festzuhalten, dass die finanzielle Belastung der Kommunen durch Einführung der Gesundheitskarte gegenüber der zu erwartenden Arbeitserleichterung in den Sozialämtern überwiegt und die Einführung der Gesundheitskarte daher von den REK-Kommunen einstimmig abgelehnt wurde. Die Flüchtlinge müssen daher weiterhin Krankenscheine für den Arztbesuch in der Abteilung Sozialhilfe und Wohngeld abholen. Das Verfahren wird jedoch seit Jahren so praktiziert und verläuft ohne Schwierigkeiten. Die Sachbearbeiterinnen stellen die Krankenscheine umgehend aus, so dass hierdurch keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu befürchten sind.