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Erstellt
16.03.09, 11:33
Aktualisiert
25.08.11, 20:38
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Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen wird gem. den in
Anlage dargelegten Beschlussvorschlägen beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 28 „Gut Müllenark“ wird, wie im beiliegenden
Übersichtsplan dargelegt, geändert. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28
„Gut Müllenark“ und der geänderte Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden
Form gebilligt. Die geänderten Entwürfe des Planes (bestehend aus zeichnerischen und
textlichen Festsetzungen) und der Begründung werden gem. § 3 Abs. 3 BauGB erneut
öffentlich ausgelegt.
Es wird bestimmt, dass Anregungen nur zum geänderten Geltungsbereich vorgebracht
werden können.
Die Träger öffentlicher Belange sind über die erneute öffentliche Auslegung zu informieren.