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4,6 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
30.08.11, 20:36
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Einvernehmlich wird die Verwaltung beauftragt, die Gefahrenstellen mit eigenen Mitteln zu
beseitigen. Sollte sich im Verlauf der Arbeiten mehr Aufwand ergeben, als jetzt
abzuschätzen ist, muss im Zuge der Etatberatungen hierüber entschieden werden.