Daten
Kommune
Inden
Größe
4,7 kB
Erstellt
16.03.09, 14:40
Aktualisiert
30.08.11, 20:36
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Rat der Gemeinde Inden beschließt die Einziehung der in der als Anlage beigefügten
Einziehungsverfügung genannten Gemeindestraßen und Nebenanlagen klassifizierter
Straßen, soweit sie in der Straßenbaulastträgerschaft der Gemeinde Inden stehen.
Vor der Veröffentlichung dieser Einziehungsverfügung ist die Absicht der Einziehung
mindestens 3 Monate vorher im Mitteilungsblatt der Gemeinde Inden öffentlich bekannt zu
machen.