Daten
Kommune
Brühl
Größe
109 kB
Datum
17.03.2016
Erstellt
08.03.16, 15:32
Aktualisiert
08.03.16, 15:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
61/1
Ohlmeyer
61 38 10
26.02.2016
102/2016
(117/90)
Betreff
Anträge auf Baumfällungen
Bezug: Baumfällanträge
Beratungsfolge
Ausschuss für Bauen und Umwelt
Finanzielle Auswirkungen
Ja
Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Lamberty
Schaaf
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
1. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt die bereits durchgeführten Fällungen zu
den Punkten 1 - 7 zur Kenntnis.
2. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur
Kenntnis und stimmt den Fällungen zu den Punkten 8 - 12 zu.
Erläuterungen:
Die Bäume zu den Punkten 1 - 12 wurden vom StadtServiceBetrieb Brühl AöR
begutachtet. Es wird empfohlen, den Fällungen zu den Punkten 8 - 12 zuzustimmen.
Die Fällgenehmigungen zu den Punkten 1 - 7 wurden vom Stadt ServiceBetrieb Brühl AöR
erteilt und werden dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben. Aufgrund der besonderen
Gefahren- bzw. Sachlage wurde jeweils eine Sofortgenehmigung erteilt:
Punkt 1) Löwenburgstraße 28
Punkt 2) Neue Bohle 61
Punkt 3) Balthasar-Neumann-Platz
Punkt 4) Friedrich-Ebert-Straße 30
Punkt 5) Königsberger Straße 6
Punkt 6) Friedrich-Ebert-Straße 32
Punkt 7) Kloster Benden 7
1 Walnussbaum
2 Zedern
1 städtische Platane
1 Weide
1 Zeder
1 Zeder
1 Wallnussbaum
Zu 1) Löwenburgstraße 28
1 Wallnussbaum (zur Kenntnis)
Der Walnussbaum weist eine starke Schräglage auf. Im Wurzelansatz sind Morschungen
festgestellt worden. Es bestand Umsturzgefahr. Die Fällgenehmigung wurde erteilt.
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Drucksache 102/2016
Zu 2) Neue Bohle 61
2 Zedern (zur Kenntnis)
Aus beiden Zedern brechen bei Sturm immer wieder Starkäste ab und stürzen in den
Garten, welcher von den Kindern der Antragsteller intensiv genutzt wird. Beim letzten
Sturm an Karneval ist wieder ein Ast ausgebrochen. Die Fällgenehmigung wurde erteilt.
Zu 3) Balthasar-Neumann-Platz
1 städtische Platane (zur Kenntnis)
Die Platane befand sich unmittelbar neben der Feuerwehrzufahrt bzw. der Zufahrt für
Marktbeschicker zum BNP. Die einzige Starkwurzel des Baumes (ermittelt durch vorher
hergestellte Suchschlitze) lag nur 10 cm unter OK Pflasterbelag. Diese Wurzel musste
zwingend entfernt werden. Damit bestand akute Umsturzgefahr für die Platane. Die
Fällgenehmigung wurde erteilt.
Zu 4) Friedrich-Ebert-Straße 30
1 Weide (zur Kenntnis)
Beim Sturm über Karneval ist die Krone einer nachbarlichen Zeder in die Weide gestürzt
und hat diese schwer beschädigt. Es bestand Bruchgefahr. Die Fällgenehmigung wurde
erteilt.
Zu 5) Königsberger Straße 6
1 Zeder (zur Kenntnis)
Beim Sturm über Karneval ist die Krone der Zeder ausgebrochen. Es bestand Bruchgefahr
weiterer Kronenteile. Die Fällgenehmigung wurde erteilt.
Zu 6) Friedrich-Ebert-Straße 32
1 Zeder (zur Kenntnis)
Beim Sturm über Karneval ist die Krone der Zeder ausgebrochen und in eine nachbarliche
Weide gestürzt. Es bestand Bruchgefahr weiterer Kronenteile. Die Fällgenehmigung wurde
erteilt.
Zu 7) Kloster Benden 7
1 Wallnussbaum (zur Kenntnis)
Der stark in Schräglage stehende Baum weist Morschungen im Stamm und Totholz in der
Krone auf. Es besteht Umsturzgefahr. Die Fällgenehmigung wurde erteilt.
Die Anträge zu den Punkten 8 - 12 wurden vom StadtServiceBetrieb Brühl AöR
begutachtet und werden dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt:
Punkt 8) Mühlenbach 55
Punkt 9) Frechener Straße 82
Punkt 10) Wittelsbacher Straße 39-45
Punkt 11) Kaiserstraße 71
Punkt 12) Schildgesstraße 92
2 Tannen
1 Weide
1 Ahorn
1 Kiefer
1 Buche
Punkt 8) Mühlenbach 55
2 Tannen
Eine Tanne weist große Mengen Totholz auf, der Baum ist abgängig. Die zweite Tanne
beschattet das Haus des Antragsstellers ganz erheblich. Es wird empfohlen, der Fällung
zuzustimmen.
Punkt 9) Frechener Straße 82
1 Weide
Im Stamm und in der Krone der Weide befinden sich Morschungen und Faulstellen. Die
Wurzeln haben bereits Beschädigungen am Fundament des Hauses verursacht. Die
Krone ragt an die Fassade des Hauses. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen.
Drucksache 102/2016
Seite - 3 –
Punkt 10) Wittelsbacher Straße 39 - 45
1 Ahorn
Der Ahorn weist Totholz in der Krone auf. Im Stamm befinden sich Morschungen und
Faulstellen sowie ein Druckzwiesel. Es besteht Bruchgefahr. Es wird empfohlen, der
Fällung zuzustimmen.
Punkt 11) Kaiserstraße 71
1 Kiefer
Die Kiefer befindet sich inmitten eines großen Grünbestandes. Die Belichtung ist daher
sehr spärlich, der Baum sehr licht in der Krone. Der Baum ist abgängig. Es wird
empfohlen, der Fällung zuzustimmen.
Punkt 12) Schildgesstraße 92
1 Buche
Der Baum weist Faulstellen in der Krone auf. Haus und Garten des Antragstellers werden
stark beschattet. Aufgrund des Standorts sind Schäden an der Nachbargarage
entstanden.. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen.