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Vorlage (Anfrage der Fraktion der Piratenpartei / Die Linke Hier: Kontrolle von Bäumen in der Stadt Brühl)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Datum
17.03.2016
Erstellt
08.03.16, 15:32
Aktualisiert
08.03.16, 15:32
Vorlage (Anfrage der Fraktion der Piratenpartei / Die Linke
Hier: Kontrolle von Bäumen in der Stadt Brühl) Vorlage (Anfrage der Fraktion der Piratenpartei / Die Linke
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in 61/3 Schulz Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 07.03.2016 120/2016 Betreff Anfrage der Fraktion der Piratenpartei / Die Linke Hier: Kontrolle von Bäumen in der Stadt Brühl Beratungsfolge Ausschuss für Bauen und Umwelt Finanzielle Auswirkungen Ja x Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Schulz Schaaf Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Das Brühler Kanalnetz wird entsprechend der Selbstüberwachungsverordnung-Abwasser (SüwVOAbw) in einem regelmäßigen Turnus mittels Kanal-TV-Untersuchung befahren. Im Zuge dieser Befahrung wird auch regelmäßig Wurzeleinwuchs im Kanalnetz festgestellt. Dieser Zustand tritt auf, wenn der Kanal an Muffen, Anschlüssen oder aufgrund von Materialverschleiß (z.B. Risse) undicht wird. Die Wurzeln von Bäumen und Sträuchern suchen immer nach Wasser und wenn eine Exfiltration stattfindet, wachsen Wurzeln im Bereich der undichten Stellen in das Kanalnetz. Weist eine Kanalhaltung keine undichte Stelle auf, so kommt es auch nicht zum Wurzeleinwuchs. Somit stellt sich die Frage der Beteiligung angrenzender Grundstückseigentümer zur Regulierung der Kosten nicht, da die Wurzeln nur in bereits defekten Bereichen der Kanalisation einwachsen können. Des Weiteren liegt oft eine Gemengelage von Bäumen vor, (privaten Bäumen als auch von städtischen Bäumen), sodass nur unter sehr hohem technischen Aufwand und anschließender juristischer Aufarbeitung die Möglichkeit besteht, festzustellen, von welchem Baum die Wurzeln tatsächlich stammen und wer, welchen Anteil der Schadensregulierung übernimmt. Grundsätzlich werden auch die Straßen inkl. ihrer Nebenanlagen in regelmäßigen Abständen kontrolliert. Wird hier ein Baumwurzelschaden im Gehwegbereich festgestellt Drucksache 120/2016 Seite - 2 – und befindet sich kein städtischer Baum im Umfeld, dann werden die Eigentümer zur Schadensregulierung herangezogen. Im Umkehrschluss werden seitens der Stadt Brühl aber auch Schäden von städtischen Bäumen und Sträuchern an Privateinrichtungen (Mauern, Zaunanlagen usw.) beglichen. Weitere Erläuterungen werden bei Bedarf in der Sitzung gegeben