Daten
Kommune
Brühl
Größe
95 kB
Datum
17.03.2016
Erstellt
08.03.16, 15:32
Aktualisiert
08.03.16, 15:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
61/3
Schulz
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
07.03.2016
120/2016
Betreff
Anfrage der Fraktion der Piratenpartei / Die Linke
Hier: Kontrolle von Bäumen in der Stadt Brühl
Beratungsfolge
Ausschuss für Bauen und Umwelt
Finanzielle Auswirkungen
Ja
x Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Freytag
Schiffer
Schulz
Schaaf
Kämmerer
RPA
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur
Kenntnis.
Erläuterungen:
Das Brühler Kanalnetz wird entsprechend der Selbstüberwachungsverordnung-Abwasser
(SüwVOAbw) in einem regelmäßigen Turnus mittels Kanal-TV-Untersuchung befahren. Im
Zuge dieser Befahrung wird auch regelmäßig Wurzeleinwuchs im Kanalnetz festgestellt.
Dieser Zustand tritt auf, wenn der Kanal an Muffen, Anschlüssen oder aufgrund von
Materialverschleiß (z.B. Risse) undicht wird.
Die Wurzeln von Bäumen und Sträuchern suchen immer nach Wasser und wenn eine
Exfiltration stattfindet, wachsen Wurzeln im Bereich der undichten Stellen in das
Kanalnetz. Weist eine Kanalhaltung keine undichte Stelle auf, so kommt es auch nicht
zum Wurzeleinwuchs.
Somit stellt sich die Frage der Beteiligung angrenzender Grundstückseigentümer zur
Regulierung der Kosten nicht, da die Wurzeln nur in bereits defekten Bereichen der
Kanalisation einwachsen können.
Des Weiteren liegt oft eine Gemengelage von Bäumen vor, (privaten Bäumen als auch
von städtischen Bäumen), sodass nur unter sehr hohem technischen Aufwand und
anschließender juristischer Aufarbeitung die Möglichkeit besteht, festzustellen, von
welchem Baum die Wurzeln tatsächlich stammen und wer, welchen Anteil der
Schadensregulierung übernimmt.
Grundsätzlich werden auch die Straßen inkl. ihrer Nebenanlagen in regelmäßigen
Abständen kontrolliert. Wird hier ein Baumwurzelschaden im Gehwegbereich festgestellt
Drucksache 120/2016
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und befindet sich kein städtischer Baum im Umfeld, dann werden die Eigentümer zur
Schadensregulierung herangezogen.
Im Umkehrschluss werden seitens der Stadt Brühl aber auch Schäden von städtischen
Bäumen und Sträuchern an Privateinrichtungen (Mauern, Zaunanlagen usw.) beglichen.
Weitere Erläuterungen werden bei Bedarf in der Sitzung gegeben