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Erstellt
16.03.09, 15:08
Aktualisiert
29.08.11, 20:37
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Der Bau- und Vergabeausschuss empfiehlt dem Rat:
1. den Fehlbetrag der Endkostenstelle „Abwasserbeseitigung“ in Höhe von
192.239 DM mittels Auflösung der Rückstellung „Abwasserbeseitigung“
(Sonderrücklage) in gleicher Höhe auszugleichen,
2. den Fehlbetrag der Endkostenstelle „Grundstückentwässerungsanlagen“
in Höhe von 347 DM und
3. den Fehlbetrag der Endkostenstelle "Kleineinleiter" in Höhe von 370 DM
als Verlustvortrag für die Vorkalkulation 2002 zu berücksichtigen.