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Vorlage (Anträge auf Baumfällungen Bezug: Baumfällanträge )

Daten

Kommune
Brühl
Größe
112 kB
Datum
28.01.2016
Erstellt
19.01.16, 18:29
Aktualisiert
19.01.16, 18:29
Vorlage (Anträge auf Baumfällungen
Bezug: Baumfällanträge 
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Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 61/1 Ohlmeyer 61 38 10 06.01.2016 3/2016 Betreff Anträge auf Baumfällungen Bezug: Baumfällanträge Beratungsfolge Ausschuss für Bauen und Umwelt Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Schiffer Lamberty Kämmerer RPA Beschlussentwurf: 1. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt die bereits durchgeführten Fällungen zu den Punkten 1 - 4 zur Kenntnis. 2. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis und stimmt den Fällungen zu den Punkten 5 - 15 zu. Erläuterungen: Die Bäume zu den Punkten 1 - 15 wurden vom Stadt ServiceBetrieb Brühl AöR begutachtet. Es wird empfohlen, den Fällungen zu den Punkten 5 - 15 zuzustimmen. Die vorab durchgeführten Fällungen zu Punkten 1 - 4 werden dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben. Die Fällgenehmigungen zu den Punkten 1 - 4 wurden vom Stadt ServiceBetrieb Brühl AöR erteilt und werden dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben. Aufgrund der besonderen Gefahren- bzw. Sachlage wurde jeweils eine Sofortgenehmigung erteilt: Punkt 1) Vochemer Straße 69a Punkt 2) Am Inselweiher bis Parkstraße Punkt 3) Petersbergstraße 20 Punkt 4) Kölnstraße 74-84 2 Robinien 6 Eichen, 5 Ahorne, 3 Kiefern, 1 Tanne, 5 Mammutbäume, 1 Eibe, 2 Eschen, 1 Zierkische, 3 Buchen 1 Korkenzieherweide 1 Buche Seite - 2 – Drucksache 3/2016 Zu 1) Vochemer Straße 69a 2 Robinien (zur Kenntnis) Die Robinien wiesen Risse, Morschungen und Faulstellen in der Krone auf. Es bestand Bruchgefahr. Die Fällgenehmigung wurde erteilt. Zu 2) Am Inselweiher bis Parkstraße, Bäume auf der Gasleitung 6 Eichen, 5 Ahorne, 3 Kiefern, 1 Tanne, 5 Mammutbäume, 1 Eibe, 2 Eschen, 1 Zierkische, 3 Buchen (zur Kenntnis) Es wurden folgende Bäume beantragt, welche sich direkt bzw. unmittelbar auf oder an der Gasleitung der Fa. Thyssengas im Bereich Am Inselweiher, Parkstraße und Otto-PaesStraße befanden: sechs Eichen, fünf Ahorne, drei Kiefern, eine Tanne, fünf Mammutbäume, eine Eibe, zwei Eschen, eine Zierkirsche und drei Buchen. Die Fällgenehmigung wurde nach §6 Abs. 1 Buchstabe c der Baumschutzsatzung der Stadt Brühl seitens der Stadt Brühl erteilt. Zu 3) Petersbergstraße 20 1 Korkenzieherweide (zur Kenntnis) Die Korkenzieherweide wies Totholz, Morschungen und Faulstellen in Stamm und Krone auf. Es bestand Bruchgefahr. Die Fällgenehmigung wurde erteilt. Zu 4) Kölnstraße 74-84 1 Buche (zur Kenntnis) Die Buche war abgestorben. Die Fällgenehmigung wurde erteilt. Die Anträge zu den Punkten 5 - 15 wurden vom Stadt ServiceBetrieb Brühl AöR begutachtet und werden dem Ausschuss zur Entscheidung vorgelegt: Punkt 5) Kölnstraße 74-84 Punkt 6) Brauweiler Weg 2 Punkt 7) Fußweg Konrad-Adenauer-Straße Punkt 8) Junkersdorfer Weg 8 Punkt 9) Petersbergstraße 18 Punkt 10) Alte Bonnstraße 2c Punkt 11) Hermann-Faßbender-Straße 2a Punkt 12) Klosterstraße 14 Punkt 13) Lupinenweg/ Ginsterhang Punkt 14) Alte Bonnstraße 29 Punkt 15) Richard-Bertram-Straße 14 3 Ahorne 1 Kiefer 1 städtischer Ahorn 1 Douglasie 1 Zypresse 1 Nussbaum 1 Kiefer 1 Ahorn 2 städtische Robin 5 Thuja 2 Eiben Punkt 5) Kölnstraße 74-84 3 Ahorne Die Ahorne weisen Totholz und Morschungen auf. Es wird empfohlen, den Fällungen zuzustimmen. Punkt 6) Brauweiler Weg 2 1 Kiefer Die Kiefer befindet sich an der Garage und hat mit ihrem Wurzelwerk bereits die Gehwegplatten angehoben. Eine Regulierung des Plattenbelags wäre nur mit vorherigen Wurzelkappungen möglich, diese würden jedoch die Standsicherheit gefährden. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Punkt 7) Fußweg Konrad-Adenauer-Straße 1 städtischer Ahorn Der Ahorn weist starken Mistelbefall in der Krone auf. Der Baum ist abgängig. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Drucksache 3/2016 Seite - 3 – Punkt 8) Junkersdorfer Weg 8 1 Douglasie Die Douglasie ist abgängig. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Punkt 9) Petersbergstraße 18 1 Zypresse Die Zypresse befindet sich nah am Gebäude. Die Antragsteller befürchten, dass der Baum / die Krone bei Sturm an das Haus schlagen kann. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Punkt 10) Alte Bonnstraße 2c 1 Nussbaum Der Nussbaum weist Risse, Morschungen und Faulstellen in der Krone auf. Im Stamm befinden sich ebenfalls Morschungen und Faulstellen. Es besteht Bruchgefahr. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Punkt 11) Hermann-Faßbender-Straße 2a 1 Kiefer Die Kiefer befindet sich mitten im Sandkasten des Kindergartens. Der Baum weist größere Mengen Totholz auf. Im Kronenansatz befindet sich ein Druckzwiesel. Eine Kronensicherung würde hier den Riss bzw. den Bruch nicht verhindern können. Es besteht Bruchgefahr. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Punkt 12) Klosterstraße 14 1 Ahorn Der Baum weist Morschungen und Faulstellen in der Krone sowie eine große, fast 100 cm hohe und 30 cm breite Morschung auf. Die Standsicherheit ist beeinträchtigt. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen. Punkt 13) Lupinenweg/ Ginsterhang 2 städtische Robinien Die Robinien befinden sich im Hang oberhalb der Straße. Die Bäume weisen Totholz und Morschungen in der Krone auf, mehrfach sind Äste ausgebrochen. Faulstellen sind im Stamm sichtbar. Es wird empfohlen, den Fällungen zuzustimmen. Punkt 14) Alte Bonnstraße 29 5 Thuja Die Thujas sind als Hecke zusammen gewachsen und mittlerweile so hoch, dass es zu Beschattungen des Hauses und Gartens des Antragstellers sowie des Nachbarn kommt. Ein Rückschnitt würde zu einer starken Kappung führen. Es wird empfohlen, den Fällungen zuzustimmen. Punkt 15) Richard-Bertram-Straße 14 2 Eiben Die Eiben sind hoch gewachsen, so dass es zu Beschattungen des Hauses und Gartens des Antragstellers sowie des Nachbarn kommt. Ein Rückschnitt würde zu einer starken Kappung führen. Es wird empfohlen, der Fällung zuzustimmen.