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Beschlussvorlage (Neufassung der Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden der Stadt Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
120 kB
Datum
01.04.2014
Erstellt
18.03.14, 09:36
Aktualisiert
18.03.14, 09:36
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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 108/2014 Erstellt am: 06.03.2014 Aktenzeichen: I/10 26 00 Verfasser/in: Herr Krüger Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Haupt- und Finanzausschuss X 25.03.2014 Rat X 01.04.2014 Betreff Neufassung der Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden der Stadt Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja X nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja X nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja X nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: ja nein Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): Beschlussvorschlag Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, der Rat beschließt, die der Vorlage als Anlage beigefügte Neufassung der Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden der Stadt Pulheim. Vorlage Nr.: 108/2014 . Seite 2 / 2 Erläuterungen Die derzeitig gültige Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden der Stadt Pulheim v. 22.07.2011 wurde redaktionell überarbeitet. Insbesondere erfolgt mit der vorgelegten Änderung die Anpassung an die mit dem Gesetz zur Stärkung der Bürgerbeteiligung v. 13.12.2011 durchgeführte Novellierung von § 26 GO NRW. Zu den inhaltlichen Änderungen wird auf die als Anlage 1 beigefügte Synopse verwiesen, in der auch die Erläuterungen für diese Änderungen aufgeführt sind. Alle Änderungen sind in Anlage 2 aufgeführt. Die Neufassung ist als Anlage 3 beigefügt. Den Änderungen wurde die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW zugrundegelegt.