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Beschlussvorlage (Wahl der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher für die fünf Stadtbezirke der Stadt Pulheim)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
17.06.2014
Erstellt
10.06.14, 18:37
Aktualisiert
10.06.14, 18:37
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Vorlage Nr.: 187/2014 Erstellt am: 26.05.2014 Aktenzeichen: I/001 Verfasser/in: Herr Blauhut Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung Rat nö. Sitzung X Termin 17.06.2014 Betreff Wahl der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher für die fünf Stadtbezirke der Stadt Pulheim Veranlasser/in / Antragsteller/in Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 187/2014 . Seite 2 / 2 Beschlussvorschlag 1. Der Rat wählt für die einzelnen Stadtbezirke folgende Ortsvorsteher/innen: für Brauweiler / Dansweiler / Freimersdorf für Geyen / Sinthern / Manstedten für Pulheim / Orr für Sinnersdorf für Stommeln / Stommelerbusch / Ingendorf 2. Der Rat beschließt, die Ortsvorsteher/innen für die Dauer der Wahlperiode des Rates zu Ehrenbeamten zu ernennen. Erläuterungen Gemäß § 39 (2) und (6) GO NRW in Verbindung mit § 16 der Hauptsatzung der Stadt Pulheim werden Ortsvorsteher/innen vom Rat unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Stadtbezirk erzielten Stimmenverhältnisses für die Dauer der Wahlzeit des Rates gewählt. Es sind Ortsvorsteher/innen zu wählen für die Bezirke: - Brauweiler / Dansweiler / Freimersdorf - Geyen / Sinthern / Manstedten - Pulheim / Orr - Sinnersdorf -Stommeln / Stommelerbusch / Ingendorf. Die Kandidatinnen bzw. Kandidaten müssen im Bezirk, für den sie bestellt werden, wohnen und dem Rat angehören oder angehören können. Eine Zusammenstellung des Wahlergebnisses zur Wahl der Vertretung der Stadt Pulheim vom 25.05.2014 ist beigefügt (Anl. 1). Danach hat die CDU in allen fünf Stadtbezirken den höchsten Stimmenanteil erreicht. Da die Ortsvorsteher/innen mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragt werden, sind sie gem. § 39 (7) GO NRW zu Ehrenbeamten zu ernennen.