Daten
Kommune
Pulheim
Größe
123 kB
Datum
17.06.2014
Erstellt
10.06.14, 18:37
Aktualisiert
10.06.14, 18:37
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
187/2014
Erstellt am:
26.05.2014
Aktenzeichen:
I/001
Verfasser/in:
Herr Blauhut
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Rat
nö. Sitzung
X
Termin
17.06.2014
Betreff
Wahl der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher für die fünf Stadtbezirke der Stadt Pulheim
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 187/2014 . Seite 2 / 2
Beschlussvorschlag
1. Der Rat wählt für die einzelnen Stadtbezirke folgende Ortsvorsteher/innen:
für Brauweiler / Dansweiler / Freimersdorf
für Geyen / Sinthern / Manstedten
für Pulheim / Orr
für Sinnersdorf
für Stommeln / Stommelerbusch / Ingendorf
2. Der Rat beschließt, die Ortsvorsteher/innen für die Dauer der Wahlperiode des Rates zu Ehrenbeamten zu ernennen.
Erläuterungen
Gemäß § 39 (2) und (6) GO NRW in Verbindung mit § 16 der Hauptsatzung der Stadt Pulheim werden Ortsvorsteher/innen vom Rat unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates im jeweiligen Stadtbezirk erzielten Stimmenverhältnisses für die Dauer der Wahlzeit des Rates gewählt.
Es sind Ortsvorsteher/innen zu wählen für die Bezirke:
- Brauweiler / Dansweiler / Freimersdorf
- Geyen / Sinthern / Manstedten
- Pulheim / Orr
- Sinnersdorf
-Stommeln / Stommelerbusch / Ingendorf.
Die Kandidatinnen bzw. Kandidaten müssen im Bezirk, für den sie bestellt werden, wohnen und dem Rat angehören
oder angehören können.
Eine Zusammenstellung des Wahlergebnisses zur Wahl der Vertretung der Stadt Pulheim vom 25.05.2014 ist beigefügt
(Anl. 1).
Danach hat die CDU in allen fünf Stadtbezirken den höchsten Stimmenanteil erreicht.
Da die Ortsvorsteher/innen mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung beauftragt werden, sind
sie gem. § 39 (7) GO NRW zu Ehrenbeamten zu ernennen.