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Vorlage (Kreisweiter Schulentwicklungsplan zur Förderschullandschaft Hier: Kernergebnisse der Schulentwicklungsplanung)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
234 kB
Datum
16.02.2016
Erstellt
10.02.16, 15:23
Aktualisiert
10.02.16, 15:23
Vorlage (Kreisweiter Schulentwicklungsplan zur Förderschullandschaft
Hier: Kernergebnisse der Schulentwicklungsplanung) Vorlage (Kreisweiter Schulentwicklungsplan zur Förderschullandschaft
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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 40 Weiskopf 40 05.02.2016 55/2016 Betreff Kreisweiter Schulentwicklungsplan zur Förderschullandschaft Hier: Kernergebnisse der Schulentwicklungsplanung Beratungsfolge Schulausschuss Finanzielle Auswirkungen Ja Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Freytag Burkhardt Weiskopf Kämmerer RPA Beschlussentwurf: Der Schulausschuss nimmt den Bericht des Bürgermeisters zur Kenntnis. Erläuterungen: Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahre 2009 wurde in Deutschland die Grundlage für die Verpflichtung zum gemeinsamen Unterricht von Schülerinnen und Schülern (SuS) mit und ohne Handicap gelegt. Damit waren die Voraussetzungen für den Start in die schulische Inklusion geschaffen. Im 9. Schulrechtsänderungsgesetz fand diese Verpflichtung ihre schulrechtliche Basis. Hier heißt es unter § 20 Abs. 2: „Sonderpädagogische Förderung findet in der Regel in der allgemeinen Schule statt. Die Eltern können abweichend hiervon die Förderschule wählen.“ Durch die in der Folgezeit zunehmende Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an den allgemeinen Schulen gerieten viele Förderschulen in die Situation, ihre gesetzlich vorgegebenen Mindestgrößen nicht mehr halten bzw. erreichen zu können. Der Rhein-Erft-Kreis hatte sich mit dieser Thematik frühzeitig befasst, so dass im Juli 2013 der Kreistag den Beschluss zu einer kreisweiten Schulentwicklungsplanung für Förderschulen fasste. Somit wurde im Februar 2014 die Projektgruppe „Bildung und Region“, die auch die aktuelle Schulentwicklungsplanung für die Stadt Brühl durchführte, mit der Fertigung eines kreisweiten Schulentwicklungsplanes für den Bereich der Förderschulen beauftragt. Gemäß § 19 Abs. 2 SchG NRW umfasst die sonderpädagogische Förderung folgende Förderschwerpunkte: Lernen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung. Gemäß § 1 Abs. 1 Drucksache 55/2016 Seite - 2 – der Verordnung über die Mindestgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke (Mindestgrößenverordnung) sind für „die Errichtung und Fortführung öffentlicher Förderschulen im Bereich der Primarstufe und Sekundarstufe I“ folgende Schülerzahlen erforderlich: 1) Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“: 144 SuS 112 SuS an Schulen mit allein der Sekundarstufe I 2) Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Sprache“: 55 SuS an Schulen der Primarstufe, 66 SuS an Schulen der Sekundarstufe I 3) Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“: 88 SuS an Schulen mit Primarstufe und Sekundarstufe I 33 SuS an Schulen der Primarstufe 55 SuS an Schulen der Sekundarstufe I 4) Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Hören und Kommunikation“ sowie mit dem Förderschwerpunkt „Sehen“: jeweils 110 SuS 5) Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Körperliche und motorische Entwicklung“: 110 SuS 6) Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“: 50 SuS 7) Förderschulen im Verbund: 144 SuS 112 SuS an Schulen mit allein der Sekundarstufe I Eine Unterschreitung dieser Mindestgrößen in Verbundschulen ist möglich, wenn für jeden ihrer Förderschwerpunkte die Schülerzahlen nach den Punkten 2 bis 6 erreicht werden. Im Februar 2014 gab es im Rhein-Erft-Kreis 9 Förderschulen in städtischer Trägerschaft, 7 Förderschulen in Trägerschaft des Rhein-Erft-Kreises, eine Förderschule in privater Trägerschaft sowie eine Förderschule in Trägerschaft des Landschaftsverbandes Rheinland. Dabei sind die Schulen in Kreis-, LVR- und privater Trägerschaft nicht gefährdet. Hingegen gab es bis heute bei 5 Förderschulen in städtischer Trägerschaft Schließungsbeschlüsse mit endgültiger Schließung oder auslaufendem Schließungsmodell, in Wesseling und Hürth mit Auswirkungen auf die Pestalozzischule in Brühl. Im Zuge einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Brühl und der Stadt Hürth wurde im Januar 2015 geregelt, dass die Stadt Brühl die Aufgabe des Schulträgers für die Schülerinnen und Schüler der Stadt Hürth übernimmt, soweit diese einer sonderpädagogischen Unterstützung bedürfen und aufgrund dieser Vereinbarung die in der Stadt Brühl bestehende Förderschule Pestalozzi besuchen. Die Dr. Kürten-Schule der Stadt Hürth wird seit April 2013 sukzessive aufgelöst und es gibt einen SchließungsBeschluss zu Ende des Schuljahres 2015/2016. Aus Hürth besuchen bereits 15 SuS die Förderschule Pestalozzi. Zum neuen Schuljahr 2016/17 ist mit einer Zahl von weiteren ca. Drucksache 55/2016 Seite - 3 – 30 SuS zu rechnen, die dann aus Hürth zur Förderschule Pestalozzi gehen. SuS aus Wesseling besuchen bereits seit der Schließung der dortigen Fröbel-Schule im Jahr 2013 die Förderschule Pestalozzi. Der Gutachter sieht in seiner ersten Konzeption eine Aufteilung des Rhein-Erft-Kreises in 3 Regionen vor. Auch erfolgte eine Zusammenfassung der Förderschwerpunkte „Lernen“, „Sprache“ und „ Emotionale und soziale Entwicklung“ (LES), um dieses Förderschwerpunktangebot in den Regionen gewährleisten zu können. Laut Empfehlung des Gutachters soll jede Region über einen Haupt- und Teilstandort verfügen, an denen die 3 Förderschwerpunkte für die Klassen 1 bis 10 angeboten werden. Folgende Regionen sollen etabliert werden: Region Nord: Bergheim-Niederaußem mit 2 gegenüberliegenden Schulen Helen-Keller-Schule (städtische Förderschule) Paulusschule (Hauptschule) Region Mitte: Kerpen mit der Martinusschule (städtische Förderschule) Frechen mit der Heinrich-Böll-Schule (Förderschule des Rhein-Erft-Kreises) Region Süd-Ost Brühl mit der Pestalozzischule (städtische Förderschule) Hürth mit der Dr. Kürten-Schule (städtische Förderschule) Der Gutachter empfiehlt, dass „die Trägerschaft für letztlich alle Förderschulen insgesamt am Besten in den Händen des Kreises zusammen laufen würde“. Zur Beurteilung der Schulgebäude fanden an diesen Schulen Begehungen statt, deren Ergebnisse es nunmehr seitens der zuständigen Fachämter der Kreisverwaltung auszuwerten gilt. Ein Ergebnis hierzu wird nicht vor Mitte des Jahres 2016 erwartet. Der Rhein-Erft-Kreis hat die Kommunen bereits darüber in Kenntnis gesetzt, dass Aussagen zu einer etwaigen Übernahme der Schulträgerschaft erst dann getroffen werden, wenn alle hierzu erforderlichen Eckdaten vorliegen. Die Förderschule Pestalozzi verfügt aktuell über 118 SuS, davon 45 SuS mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“, 12 SuS mit dem Förderschwerpunkt „Sprache“ und 61 SuS mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“.