Daten
Kommune
Pulheim
Größe
217 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
05.05.14, 18:50
Aktualisiert
05.05.14, 18:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
152/2014
Erstellt am:
09.04.2014
Aktenzeichen:
IV/61-ro/wo
Verfasser/in:
Herr Rosenkranz
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
nö. Sitzung
Termin
Umwelt- und Planungsausschuss
2
X
13.05.2014
Rat
19
X
13.05.2014
Betreff
Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teiländerung Nr. 17.3 Pulheim, Am Schwefelberg
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a Abs. 3, und
214 Abs. 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Beschluss der Teiländerung
siehe UPA vom 25.02.2014, TOP 2
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Investor / Verwaltung
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
ja
x nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
x nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
ja
x nein
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
€
— in den Haushalten der folgenden Jahre
€
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
ja
nein
Vorlage Nr.: 152/2014 . Seite 2 / 5
Beschlussvorschlag
Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a Abs. 3 und 214 Abs. 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen berücksichtigt / nicht berücksichtigt.
2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt nach Durchführung des ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB
vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)die
Änderung Nr. 17.3 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim rückwirkend. Zugleich wird festgestellt, dass der
Flächennutzungsplan mit der vorgenannten Änderung aufgrund dieses Ratsbeschlusses mit der Genehmigung und
deren Bekanntmachung Bestandteil der geltenden kommunalen Bauleitplanung ist.
Der Änderung ist gemäß § 5 (5) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) eine Begründung mit den Angaben nach § 2a beigefügt.
Die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung.
Vorlage Nr.: 152/2014 . Seite 3 / 5
Erläuterungen
1. Auslegung / Abwägung
In seiner Sitzung am 25.02.2014 beauftragte der Umwelt- und Planungsausschuss die Verwaltung, den Entwurf der
Änderung Nr. 17.3 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim mit dem Entwurf der Begründung sowie zugehörigen Gutachten und Untersuchungen öffentlich auszulegen.
Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 06.03.2014 bis zum 07.04.2014.
Von Bürgern bzw. Privaten wurden zur FNP-Änderung keine Stellungnahmen abgegeben. Behörden und sonstige
Träger öffentlicher Belange nahmen innerhalb der Auslegungsfrist 11 Mal Stellung. Eine Stellungnahme ging (verspätet) am 11.04.2014 ein. In 10 Fällen wurden Bedenken oder Anregungen vorgetragen. Die Städte Monheim und
Wesseling informierten, keine Bedenken gegen die Planung zu haben.
Im Folgenden nimmt die Verwaltung Stellung zu den planungsrelevanten Eingaben und formuliert entsprechende
Abwägungsvorschläge. Zwecks besserer Übersichtlichkeit geschieht dies in tabellarischer Form.
Die Tabelle ist wie folgt aufgebaut:
In einer Überschriftszeile ist der jeweilige Eingabesteller mittels eines Buchstabens (T für Behörde/Träger öffentlicher Belange und B für Bürger/Private) und einer Ziffer gekennzeichnet und namentlich genannt. In einer linken
Spalte sind dann – thematisch gegliedert – die Inhalte der Eingaben kurz zusammengefasst, in der rechten Spalte
wird dazu von der Verwaltung Stellung genommen. Pro Eingabesteller ist dann ein Beschlussvorschlag zur Abwägung der Bedenken oder Anregungen formuliert. Er ist in Fettdruck in der rechten Spalte zu finden.
2. Anpassung an die Ziele der Raumordnung
Mit Schreiben vom 11.03.2014 wurde bei der Bezirksplanungsbehörde gemäß § 34 LPLG die Anfrage gestellt, ob
die Flächennutzungsplanänderung 17.3 den Zielen der Raumordnung angepasst ist. Die erwartete Bestätigung,
dass die Planung den Zielen der Raumordnung nicht widerspricht, lag bis zur Drucklegung noch nicht vor. Bei einem Gesprächstermin am 24.04.2014 wurden die Flächennutzungsplanänderung und speziell die Verträglichkeitsanalyse bei der Bezirksregierung erörtert.
Die Bezirksplanungsbehörde erbat eine Ergänzung der Begründung zur Ableitung der Planung im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanverfahren. Hierzu wurden erläuternde Ergänzungen in die Kapitel 3.4 und 3.7 der
Begründung zum Flächennutzungsplan aufgenommen. Sie sind als Ergänzung nach der Offenlage kenntlich gemacht. Da mit ihnen keine neuen Planungsinhalte bzw. –ziele Gegenstand der Bauleitplanung werden, ist eine erneute Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nicht erforderlich.
Weiterhin sah die Bezirksplanungsbehörde Bedarf, bezüglich der Berücksichtigung bzw. Nicht-Berücksichtigung des
Grundsatzes 4 des LEP NRW – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel sowie zum Stichwort „worst-caseAnsatz“ die Verträglichkeitsanalyse mit zusätzlichen Darlegungen zu vervollständigen. Dies erfolgte in Form folgender der Vorlage beigefügter Unterlagen (siehe auch unten):
Vorlage Nr.: 152/2014 . Seite 4 / 5
o
Ergänzende Stellungnahme zur Wirtschaftlichen, städtebaulichen und landesplanerischen Verträglichkeitsanalyse für die Ansiedlung eines Möbelmarktes in Pulheim, Stadt + Handel Februar 2014: Verdeutlichung des gewählten worst case Ansatzes
o
Ergänzende Ausführungen zur Wirtschaftlichen, städtebaulichen und landesplanerischen Verträglichkeitsanalyse für die Ansiedlung eines Möbelmarktes in Pulheim, Stadt + Handel Februar 2014: LEP NRW – Sachlicher
Teilplan Großflächiger Einzelhandel 4 Grundsatz
Der Stadt wurde grundsätzlich in Aussicht gestellt, bis zum Beschluss der Flächennutzungsplan-Teiländerung 17.3
in der Ratssitzung am 13.05.2014 die Anpassungsbestätigung gemäß § 34 LPlG zu erhalten.
3. Beschluss der Teiländerung
Folgt der UPA den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung, kann er dem Rat empfehlen, die Teiländerung 17.3 zu
beschließen.
Die Aufstellungsunterlagen sind zwecks Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der Bezirksregierung zur Prüfung
zuzuleiten.
Zur Begründung der Flächennutzungsplanänderung wird ergänzend auf die Ausführungen in der Vorlage Nr.
78/2014 verwiesen.
4. Vorlagenbestandteile
Tabelle der eingegangenen Anregungen und Bedenken mit Stellungnahmen der Verwaltung
(T 1 Aus – T 10 Aus)
Eingegangene Stellungnahmen
FNP - Änderungsentwurf mit derzeitiger und neuer Darstellung
Vorlage Nr.: 152/2014 . Seite 5 / 5
Begründung
Ergänzende Stellungnahme zur Wirtschaftlichen, städtebaulichen und landesplanerischen Verträglichkeitsanalyse für die Ansiedlung eines Möbelmarktes in Pulheim, Stadt + Handel Februar 2014: Verdeutlichung des gewählten worst case Ansatzes
Ergänzende Ausführungen zur Wirtschaftlichen, städtebaulichen und landesplanerischen Verträglichkeitsanalyse für die Ansiedlung eines Möbelmarktes in Pulheim, Stadt + Handel Februar 2014: LEP NRW – Sachlicher
Teilplan Großflächiger Einzelhandel 4 Grundsatz
Folgende Bestandteile sind nicht noch einmal gedruckt worden:
Umweltbericht (als gesonderter Teil der Begründung; bei dem Umweltbericht handelt es sich um die für den
verbindlichen Bauleitplan BP Nr. 109 Pulheim erarbeitete Fassung!)
Verträglichkeitsanalyse mit zwei ergänzenden Stellungnahmen
Sie waren der Vorlage Nr. 76/2014 für die Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 25.02.2014 beigefügt, die den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim zum Inhalt hatte, und liegen somit allen
Ratsmitgliedern und Mitgliedern des UPA vor. Zusätzlich können sie während der Sitzungen von UPA und Rat eingesehen werden. Da beide Unterlagen keine Veränderung nach der Offenlage erfahren haben, werden sie hier nicht
noch einmal vorgelegt. Selbstverständlich sind sie im Ratsinformationssystem als Anlage zu dieser Vorlage einsehbar.