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Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim Teiländerung Nr. 17.3 Pulheim, Am Schwefelberg - Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a Abs. 3, und 214 Abs. 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen - Beschluss der Teiländerung siehe UPA vom 25.02.2014, TOP 2)

Daten

Kommune
Pulheim
Größe
217 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
05.05.14, 18:50
Aktualisiert
05.05.14, 18:50
Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teiländerung Nr. 17.3 Pulheim, Am Schwefelberg
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2,  4 Abs. 2,  4a Abs.  3, und 
  214 Abs. 4  BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Beschluss der Teiländerung
siehe UPA vom 25.02.2014, TOP 2) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teiländerung Nr. 17.3 Pulheim, Am Schwefelberg
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2,  4 Abs. 2,  4a Abs.  3, und 
  214 Abs. 4  BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Beschluss der Teiländerung
siehe UPA vom 25.02.2014, TOP 2) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teiländerung Nr. 17.3 Pulheim, Am Schwefelberg
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2,  4 Abs. 2,  4a Abs.  3, und 
  214 Abs. 4  BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Beschluss der Teiländerung
siehe UPA vom 25.02.2014, TOP 2) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teiländerung Nr. 17.3 Pulheim, Am Schwefelberg
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2,  4 Abs. 2,  4a Abs.  3, und 
  214 Abs. 4  BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Beschluss der Teiländerung
siehe UPA vom 25.02.2014, TOP 2) Beschlussvorlage (Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim
Teiländerung Nr. 17.3 Pulheim, Am Schwefelberg
- Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2,  4 Abs. 2,  4a Abs.  3, und 
  214 Abs. 4  BauGB eingegangenen Stellungnahmen
- Beschluss der Teiländerung
siehe UPA vom 25.02.2014, TOP 2)

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Inhalt der Datei

Vorlage Nr.: 152/2014 Erstellt am: 09.04.2014 Aktenzeichen: IV/61-ro/wo Verfasser/in: Herr Rosenkranz Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung Gremium TOP ö. Sitzung nö. Sitzung Termin Umwelt- und Planungsausschuss 2 X 13.05.2014 Rat 19 X 13.05.2014 Betreff Flächennutzungsplan der Stadt Pulheim Teiländerung Nr. 17.3 Pulheim, Am Schwefelberg - Beschlussfassung über die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a Abs. 3, und 214 Abs. 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen - Beschluss der Teiländerung siehe UPA vom 25.02.2014, TOP 2 Veranlasser/in / Antragsteller/in Investor / Verwaltung Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen: ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ja x nein ― bei Einzahlungen bzw. Erträgen ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen ja x nein ― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen: ja x nein Finanzierungsbedarf gesamt: (ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten) € — im Haushalt des laufenden Jahres € — in den Haushalten der folgenden Jahre € € € Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung: Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen): ja nein Vorlage Nr.: 152/2014 . Seite 2 / 5 Beschlussvorschlag Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Pulheim, folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die während der Beteiligung gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Abs. 2, 4a Abs. 3 und 214 Abs. 4 BauGB eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß den vorgelegten Abwägungsvorschlägen berücksichtigt / nicht berücksichtigt. 2. Der Rat der Stadt Pulheim beschließt nach Durchführung des ergänzenden Verfahrens gem. § 214 Abs. 4 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)die Änderung Nr. 17.3 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim rückwirkend. Zugleich wird festgestellt, dass der Flächennutzungsplan mit der vorgenannten Änderung aufgrund dieses Ratsbeschlusses mit der Genehmigung und deren Bekanntmachung Bestandteil der geltenden kommunalen Bauleitplanung ist. Der Änderung ist gemäß § 5 (5) BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548) eine Begründung mit den Angaben nach § 2a beigefügt. Die Änderungen ergeben sich aus der Planzeichnung. Vorlage Nr.: 152/2014 . Seite 3 / 5 Erläuterungen 1. Auslegung / Abwägung In seiner Sitzung am 25.02.2014 beauftragte der Umwelt- und Planungsausschuss die Verwaltung, den Entwurf der Änderung Nr. 17.3 des Flächennutzungsplanes der Stadt Pulheim mit dem Entwurf der Begründung sowie zugehörigen Gutachten und Untersuchungen öffentlich auszulegen. Die Auslegung erfolgte in der Zeit vom 06.03.2014 bis zum 07.04.2014. Von Bürgern bzw. Privaten wurden zur FNP-Änderung keine Stellungnahmen abgegeben. Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange nahmen innerhalb der Auslegungsfrist 11 Mal Stellung. Eine Stellungnahme ging (verspätet) am 11.04.2014 ein. In 10 Fällen wurden Bedenken oder Anregungen vorgetragen. Die Städte Monheim und Wesseling informierten, keine Bedenken gegen die Planung zu haben. Im Folgenden nimmt die Verwaltung Stellung zu den planungsrelevanten Eingaben und formuliert entsprechende Abwägungsvorschläge. Zwecks besserer Übersichtlichkeit geschieht dies in tabellarischer Form. Die Tabelle ist wie folgt aufgebaut: In einer Überschriftszeile ist der jeweilige Eingabesteller mittels eines Buchstabens (T für Behörde/Träger öffentlicher Belange und B für Bürger/Private) und einer Ziffer gekennzeichnet und namentlich genannt. In einer linken Spalte sind dann – thematisch gegliedert – die Inhalte der Eingaben kurz zusammengefasst, in der rechten Spalte wird dazu von der Verwaltung Stellung genommen. Pro Eingabesteller ist dann ein Beschlussvorschlag zur Abwägung der Bedenken oder Anregungen formuliert. Er ist in Fettdruck in der rechten Spalte zu finden. 2. Anpassung an die Ziele der Raumordnung Mit Schreiben vom 11.03.2014 wurde bei der Bezirksplanungsbehörde gemäß § 34 LPLG die Anfrage gestellt, ob die Flächennutzungsplanänderung 17.3 den Zielen der Raumordnung angepasst ist. Die erwartete Bestätigung, dass die Planung den Zielen der Raumordnung nicht widerspricht, lag bis zur Drucklegung noch nicht vor. Bei einem Gesprächstermin am 24.04.2014 wurden die Flächennutzungsplanänderung und speziell die Verträglichkeitsanalyse bei der Bezirksregierung erörtert. Die Bezirksplanungsbehörde erbat eine Ergänzung der Begründung zur Ableitung der Planung im parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanverfahren. Hierzu wurden erläuternde Ergänzungen in die Kapitel 3.4 und 3.7 der Begründung zum Flächennutzungsplan aufgenommen. Sie sind als Ergänzung nach der Offenlage kenntlich gemacht. Da mit ihnen keine neuen Planungsinhalte bzw. –ziele Gegenstand der Bauleitplanung werden, ist eine erneute Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nicht erforderlich. Weiterhin sah die Bezirksplanungsbehörde Bedarf, bezüglich der Berücksichtigung bzw. Nicht-Berücksichtigung des Grundsatzes 4 des LEP NRW – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel sowie zum Stichwort „worst-caseAnsatz“ die Verträglichkeitsanalyse mit zusätzlichen Darlegungen zu vervollständigen. Dies erfolgte in Form folgender der Vorlage beigefügter Unterlagen (siehe auch unten): Vorlage Nr.: 152/2014 . Seite 4 / 5 o Ergänzende Stellungnahme zur Wirtschaftlichen, städtebaulichen und landesplanerischen Verträglichkeitsanalyse für die Ansiedlung eines Möbelmarktes in Pulheim, Stadt + Handel Februar 2014: Verdeutlichung des gewählten worst case Ansatzes o Ergänzende Ausführungen zur Wirtschaftlichen, städtebaulichen und landesplanerischen Verträglichkeitsanalyse für die Ansiedlung eines Möbelmarktes in Pulheim, Stadt + Handel Februar 2014: LEP NRW – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel 4 Grundsatz Der Stadt wurde grundsätzlich in Aussicht gestellt, bis zum Beschluss der Flächennutzungsplan-Teiländerung 17.3 in der Ratssitzung am 13.05.2014 die Anpassungsbestätigung gemäß § 34 LPlG zu erhalten. 3. Beschluss der Teiländerung Folgt der UPA den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung, kann er dem Rat empfehlen, die Teiländerung 17.3 zu beschließen. Die Aufstellungsunterlagen sind zwecks Genehmigung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der Bezirksregierung zur Prüfung zuzuleiten. Zur Begründung der Flächennutzungsplanänderung wird ergänzend auf die Ausführungen in der Vorlage Nr. 78/2014 verwiesen. 4. Vorlagenbestandteile    Tabelle der eingegangenen Anregungen und Bedenken mit Stellungnahmen der Verwaltung (T 1 Aus – T 10 Aus) Eingegangene Stellungnahmen FNP - Änderungsentwurf mit derzeitiger und neuer Darstellung Vorlage Nr.: 152/2014 . Seite 5 / 5  Begründung  Ergänzende Stellungnahme zur Wirtschaftlichen, städtebaulichen und landesplanerischen Verträglichkeitsanalyse für die Ansiedlung eines Möbelmarktes in Pulheim, Stadt + Handel Februar 2014: Verdeutlichung des gewählten worst case Ansatzes  Ergänzende Ausführungen zur Wirtschaftlichen, städtebaulichen und landesplanerischen Verträglichkeitsanalyse für die Ansiedlung eines Möbelmarktes in Pulheim, Stadt + Handel Februar 2014: LEP NRW – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel 4 Grundsatz Folgende Bestandteile sind nicht noch einmal gedruckt worden:  Umweltbericht (als gesonderter Teil der Begründung; bei dem Umweltbericht handelt es sich um die für den verbindlichen Bauleitplan BP Nr. 109 Pulheim erarbeitete Fassung!)  Verträglichkeitsanalyse mit zwei ergänzenden Stellungnahmen Sie waren der Vorlage Nr. 76/2014 für die Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses am 25.02.2014 beigefügt, die den Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim zum Inhalt hatte, und liegen somit allen Ratsmitgliedern und Mitgliedern des UPA vor. Zusätzlich können sie während der Sitzungen von UPA und Rat eingesehen werden. Da beide Unterlagen keine Veränderung nach der Offenlage erfahren haben, werden sie hier nicht noch einmal vorgelegt. Selbstverständlich sind sie im Ratsinformationssystem als Anlage zu dieser Vorlage einsehbar.