Daten
Kommune
Pulheim
Größe
7,0 MB
Datum
13.05.2014
Erstellt
05.05.14, 18:50
Aktualisiert
05.05.14, 18:50
Stichworte
Inhalt der Datei
kaarst*
sxADfm
26,t4tt,201t
Stadt Kaarst . Der Bairgermeister
Ralhau§ Brl,ttgen Rathausptatz 23 4't:,64 fGarsl
OtfnurEsz€iten: Mo - Fr 8:30 ' 12:00 Uhr. Do t4:00 und nac_tl Vercinbarung
t St"dlentri"klrng,
Stadtvenyahung Postfach tO 12 65. 41544 Kaa6t
Planung und Bauordnung
Auskunfi engit: H€r, Bseck. Zimmo.: 2Ol
Tolefon: 02131 987 839. Tet€lax: O2l3t 987 Z8lig
E-Mail: jens.b€€ck@kaarst.de
Stadt Pulheim
Planungsamt
Postfach 1345
lntemet w\xw.kaarst.de
Ar .hn
50241 Pulheim
ff,.
Az.:61.r3.rO
1B:OO Uhr
.r toä
lhr Zeichen lhr Schreibon vom
04.03.2013
lv/61
S-Bahn Sa: Haltepunkt 'Büflgen' .
Buslinie 860 oder 860, bis zur Haltesteüe .Büttgen
Aulobahn A 57, Austahn'Nouss / 8üngen',
I
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Teiländerung_des FlächennuEungsplanes Nr. 17.3 -ortsteil pulheim und Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim
§tellungnahme der stadt Kaarst im Rahmen der Beteiligung gemäß 4 Abs. 2 BauGB§
Sehr geehrte Damen und Herren,
len-o-..9. Bauleitplanverfahren, die für die Errichtung eines Möbelmarkes mit 43.000 m,
verkauf§läche
durchgeführt werden, nehme ich ergänzend zu meinen schreioen vom
.z.u
22.05.2012 und 04.10.2012, wie fotgt Steilung:
1'.D31 Ppjektvorhaben ist mit Blick auf die Versorgungsfunhion der Stadt putheim grundsätzlich überdimensioniert. Eine Reduzierung des ientrenrelevanten Randsortiments im Vergleich zu der ursprünglichen Bauleitplanung von 4.500 mz auf 2.soo
m2 wird positiv gesehen
und berücksichtigt damit den Grundsatz des Landesentwicktungsplanes (LEä), sachticher
Teilplan Einzelhandel.
Des Weiteren wurde die Verkaulsfläche von ursprünglich 4S.OOO m2 auf 43.OOO
m2 reduziert.
Diese bereits reduzierte Fläche erscheint jedocti, aröh vo, dem Hintergrund
einer besseren
Vermarktbarkeit der Fläche, weiterhin übeidimensioniert.
!n Bezug auf das nicht zenlrenrelevante Kernsortiment liegt eine nicht maßstäbliche Verkaufsflächendimensionierung vor. Nach dem Grundsatz däs LEp soll
der Umsatz des nicht
zentrenrelevanten Kemsortimentes nicht das entsprechende Nachfragevolumen
überschreiten. Der prognostizierte umsatz des projektvorhabens liegt hier bei 9i,s Mio €,
das in pulheim zu Verfügung stehende.Nachfragevorumen riegt beiäg,8 Mio
e. oär progÄöstizierte
umsatz überschreitet damit deuflich dle entprechenäe Kaufkraft von purhäim.Der Grundsatz zum LEp wird somit nicht berücksichtigt.
GläubEer-lD: DE2l
KAAOOOOOT l
Sf67
Spaftasso Nouss . BLZ 305 soo oo . Konlo 2Oo 097
BIC-Codo: WELA OE ON . |BAN: OEl4 3OsS OOoo Oooo
2OOO
97
Raitloisenbank lGa,st . BLZ 37O 694 OS . Konto 6 OOO 291 Ot l
BIC'Cod€: GENOOEOT KAA |BAN: DEOA A706 94OS 6000 29tO
rl
Seile 2
kaarstt
2. Für das nicht zentrenrelevante Kernsortiment wird die ermittelte Auswirkungsanalyse in
Frage gestellt. Der Umsatzverlagerungseffekt aus dem Ferneinzugsbereicn Oürfte höher
liegen, dagegen jener aus dem übenegionalen Bereich niedriger lie{en.
Das geplante vorhaben stellt sich weiterhin als überdimensioniert und unverträglich
für die
stadt Kaarst dar. Es wird gefordert, das projek regional verträglich anrrpasse,i. '
Mit freundlichen Gnißen
hldillk
Technlscher Bäigeordneter
PULFM
STAD
GR
l
§Irlr,e
DIE BURGERMEISTERI
STADT GREVENBROICH
.
41513 CREVENBROICH
'i{än
An die
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
z. H. Frau Hatting
Postfach 1345
50241 Pulheim
Fachbereich
Auskunft
201r,
egangen
2**
Telefon
r'DI-",I"j"
Datum
erteilt
Stadtplanung/Bauordnung
Dorothea Rendel
Neues Rathaus, Ostwall 6,
Zimmet 237
o 2181 608 444
0 2181 608 479 I 8/,44
dorothea.rendel@grevenbroich.de
24. März2O14
www.grevenbroich.de
Beteiligung von Nachbarkommunen, Behörden und sonstigen Trägern öffenflicher
Belange zur öffentlichen Austegung gem. § 4 (2) BauGB
Hier: Flächennutzungsplan -Teiländerung 17.3 und Bebauungsplan Nr. 109 pulheim
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die o.g. Planung bestehen von seiten der stadt Grevenbroich erhebliche Bedenken.
Diese betreffen das Gutachten zur ,wirtschaftlichen, städtebaulichen und landesplanerischen
Verträglichkeitsanalyse für die Ansiedlung eines Möbelmarktes in pulheim" mit dän
Ergänzungen des Gutachtens und damit sowohl die o.g. Anderung des
Flächennutzungsplanes als auch den o.g. Bebauungsplan.
Es wird begrüßt, dass das zentrenrelevante Randsortiment von maximal 4500 m2 auf 2s00
m'?reduziert wird. schlüssig erscheint jedoch nicht, dass nicht auch die maximalen Anteile
der einzelnen zentrenrelevanten Randsortimente entsprechend reduziert werden und sich
der Plangeber damit'bffenhält z.B. im Bereich GpK, Haushaltsgegenstände wie auch in der
Variante mil 4500 m2 maximal 1450 m2 und für Kunst, wohnungleinrichtungsbedarf,
Geschenkartikel maximal g00 m2 zuzulassen.
zudem wird kritisiert, dass das sortiment Geschenkartikel, welches üblicherweise Glas,
Keramik, Porzellan, Haushaltswaren zugeordnet ist, mit dem Sortiment Kunst,
Einrichtungsgegenstände zusammengefasst wird. Dies erschwert eine vergleichende
Bewertung.
Die für Grevenbroich angenommenen Verkaufsflächen und UmsatzeMartungen
gegenüber der Erfassung im Einzelhandetskonzept 2010 bzgl. des sortiments
Möbel/Einrichtungsbedarf (Gutachten pulheim: 96s0 m, stadt drevenbroic-h gesamt, umsatz
11,5 Mio. € - Gutachten clMA der stadt Grevenbroich: 1os3o m2, umsatz 1314 uio. ä1. oas
sortiment Glas, Porzellan, Keramik, Haushaltsgegenstände, Geschenkartikel wurde in
Grevenbroich nicht vollständig erfasst. Hier lag 2o1o die Verkaufsfläche bei 3120 m2 und der
Umsatz bei 7,2 Mio. Das sortiment Geschenkärtikel hat sich aber z.B. in der Grevenbroicher
!iff.9r911le1en
Spa*ass. Neuss
Raiffeasenbank eG Grevenbroich
BLZ 305 50O @ | Kto. 101 063
ISAN: DE3o 3055 @0O O0oo lOlO 63
BIZ 3lO 693 06 I Kto. 6
BIC:
WELADEDN$O(
Gläubigcr
lD
DE 21
Z22@@152560
.{OO 804 01
I
IBAN: DE35 3706 9306 6400 8040 18
8lC: GENODEDIcRB
Volksbank Düsseldorf Ncuss cG
BV
3O1 602
t3 | Kto. 5 ooi
IBAN: DE80 3O16
02l3
BlCr GENODEDlDNE
311 O10
5OO1 311O 10
Seite 2 meines Schreibens vom 24.03.2014
lnnenstadt noch durch die Ansiedlung eines ,,Depot-Marktes" gegenüber der slädtischen
Erfassung von 2010 erhöht. Das Gutachten der Stadt und Handel GbR nennt hier für Glas,
Keramik, Pozellan, Haushaltsgegenstände nur 1450 m2 und einen Umsatz von 2,9 Mio. €.,
für Kunst, Wohnungseinrichtung und Geschenkartikel nur 200 m2 und 0,4 Mio. € Umsatz und
damit in der Summe 1650 m2 Verkaufsfläche und 3,3 Mio. € Umsatz.
Die dokumentierten Flächenproduktivitäten sind sowohl für das Möbelkernsortiment, als auch
für das Randsortiment Glas, Keramik, Porzellan, Haushaltsgegenstände zu gering.
Die Stadt Grevenbroich regt daher in Abstimmung mit unserem Einzelhandelsgutachter an,
die Flächenproduktivität für Glas, Keramik, Porzellan, Haushaltsgegenstände von 2800 €lm2
auf 3000 9m2 zu erhöhen. Die Flächenproduktivität bei Möbeln erscheint trotz der
Darlegungen nicht nachvollziehbar, sicherlich kann aufgrund der Konkurrenzsituation ein
Abschlag vom 10- 15 % errechnet werden, es wird jedoch bezweifelt ob die Reduktion von
3300 bzw. 3400 €/m'?(übliche Werte Segmüller, S. 31 des Gutachtens) auf nur 2500 9m, (S.
39 des Gutachtens) den Worst-Case darstellt.
Aufgrund der o.g. nicht exakten Erfassung der Bestandsstrukturen in Grevenbroich und des
zu niedrigen Ansatzes bei der Flächenproduktivität für die genannten Sortimente wird die
ermittelte Marktabschöpfungsquote für Grevenbroich von 7 a/o für das Sortiment Glas,
Keramik, Pozellan, Haushaltsgegenstände, Geschenkartikel als zu gering angesehen. Auch
wird bezweifelt, dass die Umsatzumverteilung für das Sortiment Möbel nicht nachweisbar ist
(S. 8, Nachtrag zum Gutachten). Damit halte ich die in dem Gutachten angenommenen
Umsatzverluste für Grevenbroich für unrealistisch niedrig.
Aufgrund der o.g. Unzulänglichkeiten ist die Aussagegehalt des Gutachtens deuflich
eingeschränkt. von seiten der stadt Grevenbroich wird daher bezweifelt, ob das Gutachten
in der jeEigen Form als Abwägungsgrundlage dienen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Techn. Beigeordneter
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[ondesbetrieb Stro
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R.d6rlri.d..t$u.t vtlFEifd
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t1874 EB&irch.n
Kontakt Fmu Hess
Telefon: 02251-7 -210
Stadt Pulheim
Planungsamt
Postfach 13 45
50241 Pulheim
Fax:
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AUJ a-rr,,
021I -81565-1172210
mülis.hess@trassen.nr$/.de
Zßic,tre,I: 21flXy,10400.020/1.13.03.ßt07(107/LOt/14
(B€i
Daturn:
Artwortn birc atgcben.)
2a.03.2O14
Flächennutzungsplan-Teil2inderung 17.3 und Bebauungsplan Nr. 109 pulheim ,,Möbelhaus,.; Beteiligung gem. § 4 (2) BauGB
Hier: Ihr Schreiben vom 04.03.20141, Az: lY16l
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach wie vor bestehen seitens des Straßenbaulastträgers der L 183 Bedenken bzgl. des vorhandenen
Knotens L 183/ K 6.
Die weiteren Veränderungen an vorhandenen Knotenpunkten der Bundes- und Landesstraßen werden
beftirwortet, gehen jedoch zu Lasten der Stadt Pulheim.
Die Normwirkung eines Bebauungsplanes (Verwaltungsakt nach Verwaltungsverfahrensgesetz) 69dingt bei seiner Aufstellung die Berücksichtigung der im Laufe der Zeit möglicherweise eintretenden Gefrihrdungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs.
Bei umfassender Abwägung, von der im Rahmen der Aufstellung eines Bebauungsplanes ausgegangen
werden darf, sind auch die Verkehrsbelange gem. § I (5) und s I (6),2Nr. I unä i BauGB zu be-rücksichtigen.
Das Verkehrsgutachten, das die Prognosen 2ol4l 2Ol5 berücksichtigt der Prognosehorizont ist
der Zeit mit 2025 anzulegen -, genügt nicht den Anforderungen des Landesbetriöbes
Hinbli"k
auf die Bauleitplanungen der stadt Pulheim (s. Anhang) und den im Abstimmungsgespäch vom
23.04.2013 erhobenen Sicherheitsanfordenrngen.
-
i-
Sollte die Stadt nach wie vor der Ansicht sein, dass eine Anpassung im Straßenraum und in der Signalisierung L 183/ K 6 nicht erforderlich ist, behalte ich mir evtl. Ersätzansprüche im Schadensfall vor.
ln Bezug auf die Enichtung von werbeanlagen ist
§ 28 strwc i. v. m. § 25 strwG zu beachten.
Die Werbeanlagen sind nur an der Stätte der Leistung und nur bis zurjeweiligen Gebäudeoberkante
zul2issig. Anlagen der Außerwerbung dürfen bis zu einer Entfernung von 20 m, gemessen vom äußeren Rand der ftir den Kfz-verkehr bestimmten Fahrbahn, nicht errichtet werde-n.
Straßen NRw-Betriebssitz . Posrf.ch lO 16 53 - 45816 celscnkirchen
Telefon: 0209/380E{
Intemet: *rÄ,w.strassen.nrw.de E-Mail: kontak@süassen.nrw.de
Landesbank Hessen-Th0ringen
IBAN: DE203005000000040058
Steuemummer: 3 l9159?2/070 I
BtZ 30050000. Konto-Nr
t 5 BIC: WELADEDD
4O05gl
j
R€iomlniederlrssung Vill.-Eifct
Jolicher Ring l0l - 103 . 53t79 Euskirchen
Postfach l20161 53874 Euskirchen
Telefon:02251196-0
kontakt.ml.ve@srassen.nrw.de
I
Werbeanlagen mit retroreflektierender bzw. fluoriszierender Wirkung dürfen nicht verwendet werden.
Evtl. Beleuchtung ist zur Landesstraße hin so abzuschirmen, dass die Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden.
Hinweisbeschilderungen sind nur mit Zustimmung des Straßenbaulastträgers entlang der Bundes- oder
Landesstraßen möglich.
2
REGION KÖLN / BONN: Städtische Gewerbegrundstücke in PULHEIM
Gewerbegebiet Pulheim-Süd -,lndustriebahn'
Abb. 1: Lunaufnahmo Am Schwefetberg' und ,lndustriebahn' aus nordösüich€. Richlung
FÜr die ca. 210.000 qm große Gewerbegebietserweiterung ,lndustriebahn' hat das Bauleitplanverfahren
begonnen. Die Planungen von lnvesloren können im Zuge der Bauleitplanung noch berücksichtigt werden.
Lageplan: Gewerbegebiet,lndustriebahn'
-..
SIADT,*"
PULHEIM
Steckbrief Gewerbegebiet,lndustriebahn'
Allgemeine Angaben
Flächenbezeichnung
Gewerbegebiqt Pulheim-Süd,lndustriebahn'
Ort
Pulheim
Größe
ca.21 ha
Lage
im Südosten von Pulheim, direkt an der Bundesstraße B 59 n (südlich);
Gebiet im Norden durch die L 183 (Bonnstraße) begrenä, im Westen
durch die Gleise einer lndustriebahn
Aktuelle Nutzuno
bewirtschaftetes Ackerland
Bq!auung
keine
Erweiterbarkeit
durch angrenzende Burlqesstraße und lndustriebahn-Gleise nicht möqlich
Eigentumsverhältnisse
Stadt Pulheim
Erschließung
sehr gut über bestehende Bundesstraße B 59 n und L 183 (Bonnstraße);
über Anschlussstelle Köln-Bocklemtlnd zur A 1 (ca. 3 km) bzw.
Anschlussstelle Köln-Woringen zur A 57 (ca. 6,5 km)
Umweltschutz
Sc[itzgebiete
Kein Schutzgebiet
Wasserschutzqebiete
WSZ III B
Altlasten/Kontaminationen
Bodende!kmalpflege läuft
Planungsrecht
Regionalplan
GIB
FNP
FNP der Stadl Pulheim (AndeJung in Aufstellung)
Nr. 99 (noch aufzustellen)
B-PIan
Verf ügbarkeiUBebaubarkeit
Zeitlicher Rahmen
Kaufpreis
Bauvgrpflichtung
kurzfristig
102 €Jqm inklusive Erschließungsbeitrag, Kosten für den Kanalanschluss
sowie Kosten für den ökologischen Ausqleich
Eine befristete Bauverpflichtung ist im Kaufuertrag zu übernetrnren
Da§ Gewerbegebiet ,lndustriebahn' zeichnet sich durch die verkehrsgünstige Lage in der Region Oüsseldorf Köln aus.
Die noch offene Grundstücksaufteilung des Gewerbegebietes richtet sich sowohl an Käufer mit groß- als auch
kleinflächigem Bedarf.
Ansplqchoartner bei der städtischen Wirtschaftsförderuno:
Josef Schmidt, Tel.: 02238 I 80A 4OB; E-Mait: pge!geh![!rl!@pulXeim.§!e
STADT,
PULHEIM ..
.
Rhein-Erft-Kreis
eingegangen
th.iD-E
ft{rdr.
D€r
I
L.ndrat. 70- 50124 Bergheim
Stadt Pulheim
Planungsamt
Frau Hatting
Alte Kölner Straße z5
ßt
Der Landrat
Amt für Umweltschutz und
Kreisplanung
Drtum
or.o4.2ot4
irfch
zlkfcr
7o.l4r.og.o2l01
Aurturft .rt"ilt
5o259 Pulheim
frau Fitzet
Zft rEr tlr,
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Tdcfori
oz27l8l.4x3
far
02271 83-21,44
Teiländenrng r7.3 des Flächennutzungsplaner - und
E.bauungrplan ttr. ro9 Pulheim ,Am Schwefelberg"
Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BaUGB
E
rri.il
dorothee.fi t.ek@rhein-etft 'krei5.de
v.Rcnd.n Si. tlin€ vcatraüti.hcn, t(hütrcnrwrrtcn D.t n pcr t_Mail
lhr Schreiben vom o4.o3.2o14
Hausadr!'la
willy-Brandt-Platr
50126 B.rgheim
l
Telcfon o227l 8r-o
Fax
o22I8l-2roo
mcrrd
www.rhain-erft -lreit.de
sehr geehrte Frau Hatting,
info@rh.in-.rft -krei5.de
Portadraat!
die Teiländerung U.l des FNP und Aufstellung des Bebauungsplans Nr. to9
Pulheim ,Am Schwefelberg" war im Mai bzw. im November 2012 Teil der
bauleitplanerischen Baurechtschaffung für ein Möbelhaus mit 45-ooo m'
Verkaufsfläche mit einem darin enthaltenen Anteil von 4.5oo m' Verkaufsfl
äche fur zentrenrelevante Randsortimente.
ln der mit Schreiben der Stadt Pulheim vom o4o3.2ot4 vorgelegten emeuten Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbu(h (BauGB) teduziert die stadt
Pulheim nunmehr die Zielzahlen hinsichtlich der angestrebten Größe auf
43.ooo m' Gesamtverkaufsfläche mit einem darin enthaltenen Anteil von
z.5oo m' Verkaufsfläche für zentrenrelevante Randsortimente.
Aufgrund dieser Anderung der vorgelegten Unterlagen - Reduzierung der
Zielzahlen - werden aus der Sicht des Rhein-Erft-Krei5es wie bereits im Mai
und November 2or2 keine grundsätzlichen Bedenken zur 17. Anderung des
Flechennutzungsplans, Teilbereichsänderung Nr. U.3, und zum Bebauungsplan Nr. ro9 vorgebracht.
5or24 Berghcim
Öffnulgrcitcn
Mo[tag bir Freitag
o8:oo Uht bii r2:lo Uhr
Donne6t g
r4:oo Uhrbi!r8:oo Uht
Blrlvaöindurg.n
Postbant (öln (BLz ,7o 1oo 50)
Xonto: ro 85o 5o5
kreissparlasse Köln (BLZ 37o 5o2 99)
(onto: r42 oor 2oo
ÖtffiI. vcrl.hrBmfüel
zum KEithau5
Bahn : Ecrgheim und Zieveri.h
Büshaltestellen: Am (nraahelsdamm
und (reiihaus . wertere lnfo5:
www.revg.de od€t 02234 r806-c)
sert€ 2 von
Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende
Stellun gnahme abgegeben
IUaturs chutz und
:
lendschaftspllqe
Ansprethpartnerin F au Fitzcl, TeL otzl1.l 81421,
Aus sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege wird
aufdie Stel-
lungnahme vom o5.n.2or2 verwiesen, die da lautet:
Gegen die o.g. Teiländerung 17.3 des Flächennutzungsplans und den Be-
bauungsplan Nr. ro9 Pulheim bestehen seitens des Naturschutzes und der
Landschaftspflege keine weiteren Bedenken, da meiner Anregung entsprochen worden ist, den Kompensationsbedarf nachzubilanzieren.
Auf Seite 43 des Umweltberichts wird der Veriust des Bruthabitates von 2
Feldlerchen-Paaren erwähnt, für den artenschutzrechtliche Maßnahmen
durchgefühü werden. Diese Maßnahmen werden ausdrücklich begrüßt.
W*ser, Abhll, und Edenschutz
Antptechpaytner WasserayirBchaft: Herr Meints, Tel:
0.22711
8347os
Zu o. a. Flächennutzungsplan ,/ Bebauungsplan ergeht nachfolgende Stellungnahme aus wasserwirtschaftlicher und bdenschutzrechtlicher Sicht:
Es
wird aufdie Stellungnahme vom o7.o5.2or2 verwiesen, die da lautet:
Die geplante Entwässerung i9t
mit meiner Unteren Wasserbehörde abzustimmen. Für Versickerungsanlagen ist rechtzeitig die erforder'liche wasserrechtliche Erlaubnis bei meiner Unteren Wasserbehörde zu beantragen.
Gem. § 5r a LWG ist Niedeyschlagswasser von Grundstücken, die nach dem
ot.or.1996 erstmals bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation
angeschlossen werden, vor Ort zu verrieseln, zu versiclern oder ortgnah in
ein Gewässer einzuleiten, sofem dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der
Allgemeinheit möglich ist. Am besten geeignet hierfür ist die Versickerung
des Niederschlagswassers über die Belebtbodenschicht. Dje Einleitung in
Sickerschächte ist unzulässig. Entsprechende Flächen sind im Bebauungsplan festzusetzen. Die eventuell erforderlichen Anträge sind bei meiner
Unteren Wasserbehörde zu stellen. Zur Feststellung der Versickerungsfä-
higkeit des Untergrundes ist unter Beteiligung meiner Unteren Wasserbehörde ein hydrogeologisches Gutachten erforderlich.
Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone lll B der Wassergewinnungsanlagen Weiler und Worringen/Langel. Die Festsetzungen und Bestimmungen der wasserschutzgebietsverordnung sind zu beachten bzw. einzuhalten.
Der Bau der verkehrstechnischen Erschließungsanlagen im o. a. Plangebiet
bedarf gemäß Wasserschutzgebietsverordnung für die Wassergewin-
nungsanlagen Weiler und Worringen/langel der Genehmigung durch meine Untere Wasserbehörde. Die Anträge sind rechtzeitig zu stellen.
Ein Altlast / Altlastenverdachtsfläche liegt innerhalb des Planungsgebiets
nicht vor.
lm Umweltbericht zu den o.g. Maßnahmen soll die Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen zum Schutzgut Eoden noch durch einen
Textbaustein ergänzt werden. lch bitte darum, diesen Zusatz mir kuzfristig
vorzulegen.
,
Scite 3 Yon
Ansprechpartnerin Sodenschutrr Frau Wolf, Tel: 022711qE4715
Zurzeit wird die Fläche landwirtschaftlich genutzt. Aus bodenschutzrechtlicher Sicht werden Flächenversiegelungen allgemein kritisch gesehen.
lmmissionsschutz
Ansprechpartnerin Frau l0inkhammer, Tel:
o22I/
833454
lm Rahmen der öffentlichen Auslegung der o.a. Bauleitpläne bestehen aus
der Sicht des lmmissionsschutzes keine Bedenken.
B€züglich der Bestimmtheit einer Lärmemissionskontingentierung mithte
ich Sie aufein Urteil des OVG NRW vom r3.o9.2or2 - 2D 38/n.NE - hinweisen, in welchem hierzu folgendermaßen entschieden
wurde:
Sollen Lärmemissionskontingente in einem Bebauungsplan gemäß § r Abs.
4 Satz l Nr. 2 BaUNVO i.V. m. der DIN 4569r - Geräuschkontingentierung,
Ausgabe Dez. 2006
- festgesetr werden,
muss das Baugebiet tatsächlich
intem anhand der zulässigen schallleistungspegel in einzelne Teilbereiche
gegliedert werden. Daran fehlt es regelmäßig, wenn für das gesamte Baugebiet ein einheitliches Emissionskontingent festgesetzt wird.
lch rege daher an, die schalltechnische Untersuchung zur E-
Kontingentierung zu überarbeiten und die textlichen Festsetzungen hieran
anzuPassen.
Attrt für 5tnßcnbau und Ve*ehr
Ansprechpartner, HerI l(app, Tel. o22I
|
81q666
Aus Sicht des Amtes für Straßenbau und Verkehr wird
aufdie Stellungnah-
me vom o5.1r.2o12 verwiesen, die da lautet:
Zu o.9. FNP Teiländerung U.3 und BP ro9 der Stadt Pulheim stelle ich meine
Zustimmung als Straßenbaulastträger der K6 in Aussicht, wenn eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Pulheim und
dem Rhein-Erft -Kreis geschlossen wird.
lch rege dringend an, zur Sicherstellung der Erschließung für den Fuß- und
Radverkehr auf der süd-/östlichen Seite der K5 einen Geh-/Radweg mit einzuplanen
it freundlichen Grüßen
m Auftrag
I
\
3
Stadt Leverkusen
Der Oberbürgermeister
Ans
StadtveMaltung Postfach 10
11
40
51311 Leverkusen
'.,'1üegangen
I
Fachbereich . Stadtplanung
. Bauaufsicht
Dienstgebäude . Hauptstr. 101
Sachbearbeilung . Frau Sikorski
und
oder Dienststelle
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Planungsamt
Postfach 1345
50241 Pulheim
Tel.
0214/406{
406 .
Telefax406 .
Durchwahl
6'l.02
lV/61, 04.03.2014
MeinZeichen . 612-sik / 612-her
Tas
. 04.04.2014
lhr Zeichentoom
Vorab per Fax:0 223l}8,08-257
6123
.
Bauleitplanung der Stadt Pulheim
Flächonnutzungsplan-Teiländerung 17.3 und Bebauungsplan Nr, l09Pulheim
Stellungnahme im Rahmen der Beteillgung gemäß § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
'
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Stadt Leverkusen nimmt hiermit
-
zum Entwurf d6r Teiländerung 17.3 des Flächennutzungsplans der Stadt Pulheim,
Am Schwefelberg (Möbelhaus) sowie
zum modmäerten Bebauungsplan Nr. 109 der Stadt Pulheim
wie folgt Stellung:
l.
Venstoß gegen die
Zde der Raumordnung
Die Flächennutzungsplan-Teiländarung '17.3 und der modifizierte Bebauungsplan Nr. 10$
Pulheim stehen mit den Zelen der Raumordnung, insbesondere dem Regionalplan der Be'
zirksregierung Köln, nicht in Einklang.
Die Stadt Leverkusen nimmt Bezug darauf, dass die seinezeit auf Antrag der Stadt Pulheim
erfo§te Planänderung die landesplanungsrechtlichen VorausseEungen für die Ansiedlung
eines Möbelmarktes mit einer Verkaufsfläche (VK) von 20.000 m2 schaffen sollte. Die 17.
Anderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln nimmt ausdrücklich Bezug auf
die Vorgaben des § 24 a LEPro. lm Vertrauen darauf und auf das benannte Ziel der Stadt
Pulheim, im Anderungsbereich die Ansiedlung eines (verträglichen) Möbelmarktes mit einer
VK von 20.000 m'zu realisieren, sind von der Stadt Leverkusen seinerzeit im Verfahren zur
Anderung des Regionalplans keine Einwände erhoben worden.
Nach Aufstellungsbeschluss der Regionalplanänderung wurde mit Urteil des OVG NRW vom
30.09.2009 entschieden, dass § 24 a LEPro kein Ziel der Raumordnung ist. Die Stadt Leverkusen stellt hierzu zumindest in Frage, dass gleichzeitig auch di€ eindeutig definierte Zielselzung der still akzeptierten Regionalplanänderung aufgehoben sein soll. Die Unwirksamkeit
des § 24 a LEPro müsste aus Sicht der Stadt Leverkusen vielmehr zur Unwirksamkeit der
Anderung des Regionalplans führen. Mit der Unwirksamkeit der Umwandlung des Anderungsbereichs von GIB in ASB wäre die Ansiedlung eines Betriebes des großflächigen Einzelhandels ausgeschlossen.
Unabhängig von der Unwirksamkeit der Regionalplanänderung wären die Anderung des FlächennuEungsplans 17.3 und der Bebauungsplan Nr. 109 nicht den Zielen des geänderten
Regionalplans angepasst. Der geänderte Regionalplan stellt einen um 5 ha erueiterten ASB
E-Mail:
lnternet: www.leverkus€n.do
-2-
dar, dessen Lage und Abgrenzung in der Planbegnlndung genau beschrieben sind. Für das
SO-Gebiet wird demgegenüber aber eine Gesamtfläche von cä. 8 ha in Anspruch genommen, sodass ein Teil des Vorhabens in das angrenzende GIB ragt.
Es wird deshalb festgostellt, das weder die geplante Flächennutzungsplan-Anderung 17.3
noch der zuzeit in Offenlage befindliche Bebauungsplan Nr. 109 mit den Zelen der Raumordnung konform gehen.
2.
mängel und Fehler in der VerträgllchkeiEanalyse
"Stadt
+ Handel" (f0.02.2014)
Der Gutachter ,Stadt und Handel" hat sich mit der zu eMartenden Flachenproduktivität des
konkret geplanten Vorhabens der Firma Segmüller nicht auseinandergesetzt. Da aber klar
ist, dass ausschließlich die Firma Segmüller als Betreiberin in Betracht kommt, hätte die zu
erwartende Flächenproduktivität insbesondere im Hinblick auf diesen Belreiber untersuchl
werden müssen (worst-case-Betrachtung).
Die vor das Marktanteilskonzept gezogene Begründung des Gutachters, aufgrund der nicht
vergleichbaren Standortrahmenbedingungen an den Bestandsstandorten, die durch diE Fa.
Segmüller regdmäßig ezielten UmsäEe und Flächenproduktivitäten nicht zu benicksichtigen und stattdessen auf deutschlandweite Kennwerte zum Marktanteil gdßerer Möbelhäuser zurückzugreifen, entspricht nicht der obergerichtlich geforderten realitätsnahen Betrachtung d6s worst-case. Die UmsaEstä*e der Fa. Segmüller wird durch das Gutachten somit in
Gänze ausgeblendet.
Auch im Hinblick auf die untersuchungsrelevanten Randsortimente greift der Gutachter auf
die Methode des Marktanteilskonzeptes zurück, wobei hier auf eine,Begrundung" zur Herleitung der jeweiligen Marktanteile in Gänze verzichtot wird, so dass eine Uberprtifung bal.
Plausibilitätskontrolle dieser Angaben nicht möglich ist.
Als wesentlicher Mangel ist auch der gänzliche Ausschluss möglicher negativer versorgungsstruktureller Auswirkungen im Möbelbereich auf die Versorgungsstrukturen im Einzugsgebiet des Planvorhabens zu bewerten. Die durch den Gutachter vorgebrachten Argumente (übemriegend Befoffenheit von systemgleichen Wettbewerbem in dezenfalen Lagen)
vermögen nicht zu übeaeugen.
Bei den Einwendungen und Bedenken gegen die Vertäglichkeitsanalyse von Stadt und
Handel vom 10.02.2014 schließt sich die Stadt Levetftusen den Argumenten und dem Ergebnis in der Stellungnahme der Stadt Bergheim an.
lnsbesondere aufgrund erheblicher Mängel und fehlender Transparenz bei den Eingangswerten in die Wirkungsanalyse ergibt sich, dass dle Untersuchung ungeeignel ist, um Basis
einer Abwägung für den Rat der Stadt Pulheim sein zu können.
3.
Boeintächtigung der städtebaulichen Entwicklung im Zenlrum Leverkusen-City
3.1 Bestand
lm FlächennuEungsplan der Stadt Leverkusen von 2006 ist das Haupt-Zentrum (Leverkusen-Ci§) räumlich abgegrenä.
Die Abgrenzung basiert auf dem ,Handlungsprogramm Einzelhandel'. Der Rat der Stadt Le'
verkusen hat am 09.12.2002 als Grundlage der künftigen Einzelhandelspoliük die im Handlungsprogramm enthaltenen Ziele und das räumlich-funktionale Konzept beschlossen (Vorlage Nr. R 1122).
Nach Bestandsaufnahmen 2001 und jüngst 2013 deckt der bestehende Handel im Zentrum
einen Einzugsbereich ab, der gesamtstädtisch und überörtlich wirksam isl. Angeboten werden alle Bedarfsbereiche in einem generell breiten und tiefen Sortimentsspektrum. Der Betriebs§penmix umfasst alle existierenden Betriebsformen des Einzelhandels (neben Filialen
auch inhabergeführte Fachgeschäfte, Spezialgeschäfte, Kaufhäuser, Discounter etc.).
-3-
Das Zentrum hält über das Handelsangebot hinaus auch weilere Funktionen aus dem
Dienstleistungssektor vor, die gesamtstädtisch bzw. auch überörtlich Publikum anziehen.
Hieöei handelt es sich um die öffentliche Venraltung, Kreditinstitute, Aräpraxen, usw., aber
auch Angebote aus den Bereichen Gastronomie und Freizeit (2.8. Großkino) (Handlungsprogramm Einzelhandel der Stadt Leverkusen, S. 14).
Die städtebauliche Wirkungsanalyse des Büros Junker und Kruse zum geplanten Möbelhaus
in Pulheim hat für das ,Hauptgeschäftszentrum von Leverkusen' hohe prozentuale wie monetäre Umsatzumverteilungen ermittell, die in besonderem Maße das Möbelhaus Smidt betreffen. Dieses liegt im Bereich des Ludwig-Eöard-Platzes und damit formal am Rande des
im Flächennutzungsplan räumlich abgegrenäen Zentrums. De facto bestehen umfangreiche
NuEungs- und damit Passantenverflechtungen, die im nächsten Kapitel dargestellt werden.
Gegenüber dem Möbelhaus Smidt liegt das Gesundheitshaus mit gesundheitsbezogenen
Dienstleistungs-, Handels-, Gastronomie- und Erlebnisangeboten auf einer Nutzlläche von
ca. 13.000 m'z, im Erdgeschoss der lmmobilie ca. 1.000 m2 Verkaufsfläche (VK) des Einzelhandels. Möbel Smidt und Gesundheitshaus liegen etwa 300 m vom südlichen Eingangsbereich der Fuf§ängerzone (Ci§-Center) entfernt. Das Möbelhaus verfügt über ein großes
Parkhaus, das nicht nur von Kunden des Möbelhauses, sondern wegen seiner günstigen
Lage auch von Besuchem der Fuf$ängerzone genutzt wird.
Nicht motorisierte Kunden können den Ludwig-Erhard-PlaE baiv. das Möbelhaus mit dem
öffontlichen Personennahverkehr über mehrere Buslinien bequem eneichen.
3.2 Städtebauliche Zelvorstellung und Entwicklungsaltivitäten
Der Ludwig-Erhard-PlaE ist im Zr:ge der städtebaulichen Neuordnung / Sanierung von
Wiesdorf-Süd €ntstanden. Planungsziele waren die Schaffung eines atFaktiven Eingangsbe.
reichs der Stadtmitte 1= 1-"u",*ur"n-City). Durch die Gestaltung des Eingangsbereichs zur
Stadtmitte und durch eine aftraKive Gestalh.,ng der ,neuen' Peschstraße sollte ein Umleld
geschaffen werden, durch das private lnvestoren zum Bau von architektonisch hochwertigen
GeMuden für tertiäre Nutzungen angeregt werden (Vorlage Nr. R 1 179, Anlage 'l , Sanierungslele).
Die zentrumsnahe Ansiedlung des Möbelhauses Smidt (Eröffnung 1996) war von erheblicher
Bedeutung für den Erfolg der städtebaulichen Neuordnung /Sanierung von Wiesdorf-Süd.
Das Möbelhaus verbesserte die Chancen für w€itero Ansiedlungen. Ende 2002 eröffnet€ das
Gesundheitshaus.
Zu den ,Strategien, Handlungsleitlinien und Maßnahmen" des Handlungsprogramms Einzelhandel für den zentralen Versorgungsbereich Leverkusen-City gehört
,,die Anbindung der bestehenden und möglichen zusätzlichen Einzelhandelsstandorte in
Wiesdorf-Süd (Ludwig-Erhard-PlaE / Peschstraße) an die vorhandenen Einkaufslagen über
die Friedrich-Ebert-Straße / Breidenbachstraße durch städtebaulichgestalterische Maßnahmen baü. eine Förderung der NuEungskontinuität in den zu überbnlckenden Zwischenräumen.' (Handlungsprogramm Einzelhandel, S. 22)
Daraus ergibt sich eine räumliche
die den Ludwig-Erhard-plaE mit
"Zenlrumsergänzung",
den angrenzenden Grundstücken umfasst, u.a. Möbel SmirJt, Gesundheitshaus. (Handlungsprogramm Einzelhandel, Kane 2, S. 22)
Die kommunale Bauleitplanung verfolgt konsequent das Ziel, den bestehenden funktionalen
Zusammenhang zwischen Fußgängerbereich und ,Stadttor"' weiter zu festigen. Der Flächennutzungsplan weist entlang dieses Abschnitts der Friedrich-Ebert-Straße MK-Gebiele aus,
um die vorhandenen NuEungen zu sichern und die angestrebte Entwicklung zu ermöglichen.
Diesem Ziel dient auch konkret der Bebauungsplan '122 allWiesdort-Süd-Europaring. (siehe
Bebauungsplan Begründung, 5.1.2 MK (Kerngebiet), S. 7)
-4-
Eine weitere konkrete Maßnahme zur Entwicklung des zentralen Versorgungsbereichs im
Bereich des Ludwig-Erhard-PlaEe stellt der Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan V 20ll '\ /iesdorf-Süd - ehemalige Ganser-Brauerei' dar. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans schließt das am Ludwig-Erhard-Plats gegenüber Möbel Smidt
gelegene Kreissegmenl mit derzeit leergezogenen mehrgeschossigen Gebäuden mit ein.
,Grundzüge des Konzeptentwu rfs sind
die Entwicklung eines kombinierten Handels-, Büro- und Hotelstandortes mit arrondierender Wohnnutzung sowie
die städtebauliche Figur mit einer Blockrandbebauung, die in difrerenzierter Weise
die Blockinnenbereiche mit erfasst.
Die vorgelegte Konzeption ftigt sich in die sGdtebauliche Entwicklungsstrategie für
den Bereich Wiesdorf-Süd ein, die sich in den Planungen und bereits realisierlen Projekten im Umfeld widerspiegelt (u. a. Sanierungsverfahren Wiesdorf-Süd (abgeschlossen), Bebauungspläne Nr. 122 all bis c/l). Sie kann zur Umsetzung der folgenden städtebaulichen Ziele für den o.g. Baublock beitragen:
Herstellung eines attraktiven städtebaulich-architektonischen Entr6es zur Stadtmitle ba r. Ci§ in Leverkusen-Wiesdorf,
Neuordnung und funKionale Aufu€rtung der Flächen." ( Vorlage Nr.0858/2010,
Vorhabenbezogen€r B€bauungsplan V 20ll nViesdorf-Süd - ehemalige GanserBrauerei').
-
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-
Die Konzeption der lnvesloren sieht im Erdgeschoss ein SB-Warenhaus mit ca. 4.350 rn2 VK
vor (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. V 20/l nViesdorf-Süd - ehemalige GanserBrauerei', Anlage 2). Für die wirtschaffliche UmseEung des Projektes ist die veöindliche
Vermietung der Bürofläche ein wesentliches Element. Die Verwaltung erhieh vom Rat den
Auflrag, mit dem lnrrestor Verhandlungen über die Anmietung von Büroflächen für rd. 200
Büroaö€itsplätse aufzunehmen (Vodage Nr. 1151/2011 Projekt U/iesdorf-Süd, ehemalige
Ganser-Brauerei" - Veftandlungen über die Anmietung von Büroflächen).
lnnerhalb des zentralen Versorgungsbereichs belastet der starke Leerstand des City-Centers
das lmage der Einkaufsstradt Leverkusen und wirkt sich nachteilig auf die übrigen Bereiche
aus. Die Revitalisi€rung des City-Centers stellt sich als schwierig dar, weil die nach dem
WohnungseigentumsgeseE gegliederte lmmobilie insgesamt 150 Eigentümer umfasst, die
sich auf die Nutzergruppen Handel, Bürohochhaus und Wohnungen verteilen. Namhafte Projektentwickler, die lnteresse am Standort Leverkusen zeigen, lassen sich nur auf das CityCenter lenken, wenn die lmmobilie iuristisch neu geordnet und für den lnvestor kalkulieöar
aufgestellt wird (nur wenige Eigentümer/Trennung von Wohn- und Gewerbeeigentum).
Die Stadt hat im Juli 20'13 ein,City-Büro" eingerichtet, das direK dem Oberbürgermeister
zugeordnet ist und das die Aufgabe hat, die Neuordnung zu organisieren und bereits heute
lnvestitionsinteressierte anzusprechen, die dann nach erfolgter NeustruKurierung ber€it sind,
an diesem Strandort zu investieren (Vorlage M. 220012O13 - Revitalisierung des City-Centers
Wiesdorf).
ln diesem Zusammenhang b€steht insb€sondere die Besorgnis, dass das Ziel der Bauleitplanung, den bestehenden funktionalen Zusammenhang a?ischen dem Ludwig-Erhard-Platz
und dem Fuf§ängeöereich zu lestigen, infolge des Pulheimer Vorhabens nicht weiterentwickelt w€rden kann.
Da die vorgel€gt€ Analyse von Stadt und Handel keine brauchbare Grundlage bildet, stütä
sich die Argumentation der Stadt Loverkusen weiter auf das Gegengutachten des Büros
Junker und Kruse.
Das Büro Junker und Kruse hat Kaufl<raftabflüsse von teilweise mehr als 20oÄ bei einigen
Sortimonten prognostiziert und daraus gefolgert, dass ein Umschlagen in negative städtebauliche Auswirkungen nicht auszuschlief§en sei.
E
Negative versorgungsstrukturelle Auswirkungen Erwarten die Gutachter aufgrund der Veränderungen der Zentralität für die Stadt Leverkusen in der Branche Möbel. lm worst-case ergäbe sich aufgrund des UmsaEnickgangs im Kemsortimont Möbel von 53,9 Mio. auf
42,6 Mio. € eine Veränderurg d€r Zentralität von 1,07 auf 0,85.
Die rom Büro Junker und Kruse erwarteten Kaufkraftabflüsse in der Branche Möbel betragen
16 bis 22 %. Neben Möbel Smidt sind auch andere Anbieter im Zentrum betroffen. lm Be-
reich GPK / Haushaltswaren, Heimtextilien, Teppichen und Leuctten, also den umsatzbringenden Randsortimenten des Möbelhauses, betragen die Kautkraftabflüsse teilweise a^rischen 20 und 30 o/o. Eine Gefährdung des Anbieters Möbel Smidt halten die Gutachter daher
für m«iglich. (Junker und Kruse, Städtebaulich€ Wirkungsanalyse eines geplanten Möbelhauses in Pulheim, Oktober 20'12, S. 45, 47 f.)
Die Stadt Leverkusen fordert daher zum Schulz ihrer zentralen Versorgungsbereiche, das
geplante Vorhaben auf eine Gesamtverkaufsfläche von maximal 30.000 m" (inklusiv der zentrenrelevanten Sortimente) zu beschränken und die Summe der zentrenrelevanten Randsortimente voöindlich auf eine Obergrenze von 2.000 m'z fesEus€Een.
4. Soßtlgo
Anregungsn
4.1 Freiverkaufsflächen
Von anderen Standorten d6r Firma Segmüller ist bekannt, dass Segmüller aul3erhalb der
zulässigen Gesamtverkaufsfläcfie regelmäßig, ganzjährig weitere Freiverkaufsflächen au.
ßerhalb des Gebäudes nutA, um dort Aktionstage, Aktionsflächen oder zusätzliche Aktionswaren anzubieten.
Die Freiverkaufsflächen können erheblichen Umfang €neichen und de fac{o ar einer ganzjährig€n Steigerung der Gesamtverkaufsfläche führen.
Es wird angeregt, mit textlichen Festsetzungen im Bebauungsdan sicherzustellen, dass etwat;e Freiverkaufsfläcfien nur innerhalb der zulässigon Gesamtverkaufsfläche voryehalten
w€rden dürfen und dass zentrenrelevante Sortimente dort nicht angeboten werden dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
lm Auftrag
V- (+'^1
Lena
Zonic§
lndustrie- und Handelskammer
zu l(öln
Thorsten Zimmermann
Leiter der Geschäftsstelle
07. APR,201t
lHx Kirn I G.3chansr.no R&iFErn
8.hn$eß. r. 50126 g..gil€a.i
Stadt Pulheim
Der Bürgermeister
Rathaus
Planungsamt
Frau Sandra Hatting
Alte Kölner Straße 26
50259 Pulheim
POSTSTELLE
lhr Zeichen I lhre Nachricht vom
lv/6'l | 4. Mär: 201/t
Unser Zeichen I Ansprech partner
Zmrund I Kdsrina Llndanberg
0
I
April. 281{
E-Mail
k lstlna.llndenberg@loeln.lhk.de
eingegang en
Telefon I Fax
+19 227t agl6-182l +/t9 ZIT1 E37&199
n
/{lts
Oatum
4. Aoril
mla
FlächennuEungsplan d€r Stadt Pulhelm
Teiländerung Nr. 17.3 - Ortsteil Pulheim und
Bebauungsplan Nr. 109 Pulheim
Beteiligung gem. § 4 (2) BaucB
Sehr geehrte Frau Hatting,
in lhrem Schreiben vom 4. März 2014 baten Sie uns, zu der geplanten Ansiedlung eines Möbelhauses
mit 43.OOO m2 Verkaufsfläche, inkl. 2.500 mz für zentrenrelevante Sortimente in Pulheim Stellung zu
nehmen.
1.
De Planunterlagen umfassen die Verträglichkeitsanalyse von Stadt + Handel aus Februat 2014.
Diese untersucht eine großflächige Einzelhandelsansiedlung mit 45.000 m2 Verkaufsfläche,
inklusive 4.500 m2 Verkaufsfläche für zentrenrelevante Sortimente. Obwohl diese Verkaufsflächen
nicht mehr dem aktuellen Planvorhaben entsprechen, mijchten wir hierauf eingehen:
oie in der verträglichkeitsanalyse geführte Argumentation ist grundsätzlich nachvollziehbar.
Es werden eindeutige Aussagen zu den voraussichflichen Auswirkungen des Vorhabens auf
die zentralen Versorgungsbereiche im Untersuchungsraum getroffen.
b.
Der im Gutachten vertretenen Meinung, dass durch das Vorhaben keine negativen
städtebaulichen Auswirkungen auf zentrale versorgungsberelche im untersuchungsgebiet zu
erwarten seien, können wir uns hingegen nicht anschließen. Die prognostizierte
Umsatzumverteilung der zentrenrelevanten Sortimente in vielen Haupt- und Nebenzentren
liegt weit über 10 % und teilweise bei bis zu 23 %. Negative städtebautiche Auswirkungen sind
folglich nicht auszuschließen.
lndustrie- und Handol3k mmer zu Köln I GeschäftBstele Rhein-Ert
Bahnstraße 1, Rathauspassage, 50126 Bergheim I lntemeL www.ihk-koeln.de
Tel. +4922718376-0 lFax+49 2271 8376199
4. April2014 | Seite 2
2.
Wir begrüßen, dass die Verkaufsfläche für zentrenrelevante Sortimente im Vergleich zum
ursprünglichen Vorhaben auf 2.500 m2 reduziert wurde. Aus unserer Sicht hat sich der bis Ende
2011 gesetzlich festgeschriebene Maximalwert von 2.500 m2 für zentrenrelevantes
Randsortiment, bei dem erhebliche schädliche Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche
nicht zu erwarten sind, grundsätzlich bewährt. Wir erwarten demnach - im Vergleich zur
ursprünglichen Planung - wesentlich geringere negative städtebauliche Auswirkungen auf die
zentralen Versorgungsbereiche und Nahversorgungszentren in den möglicherweise betroffenen
Orten.
3.
Der sortimentsbezogene Versorgungsengpass an Möbeln (inklusive Randsortimente) in Pulheim
würde bereits mit einer wesentlich gedngeren Verkaufsfläche geschlossen als im aktuellen
Planvorhaben mit 43.000 m2 vorgesehen ist. Der Grundsatr Vier des Sachlichen Teilplans
Großflächiger Einzelhandel (LEP 2025) bedarf einer sorgfältigen Abwägung. Diese ist in der oben
genannten Verlräglichkeitrsanalyse aus unserer Sicht nur in Teilen gegeben.
4.
Wie die aktuelle Verträglichkeitsanalyse von Stadt + Handel beziehen sich auch das
Verkehrsgutachten aus 2012 sowie die ergänzende Stellungnahme aus 2014 auf die größer
dimensionierte, ursprüngliche Planung. Dennoch fordem wir die Umsetzung aller in Kapitel sechs
aufgeführten Maßnahmen auch für das aktuelle Planvorhaben, um die Abwicklung der zu
envarlenden Verkehre zu ermöglichen.
lnsgesamt tragen wir - unter der voraussetzung der Realisierung der verkehrlichen Maßnahmen
das geplante Vorhaben, ein Möbelhaus mit 43.oOO m2 Verkaufsfläche, inklusive 2.SOO m2 für
zentrenrelevante Sorlimente in Pulheim anzusiedeln, mit.
Mit fteundlichen Grüßen
lndustrie- und Handelskammer zu Köln
ln Vertretung
'L}ru/Nu^frit ^
Thorsten Zimmermann
Mitglied der Geschäftsführung
Leiter der Geschäfl sstelle Rhein-Erft
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