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Vorlage (Liste über Befreiungen)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
52 kB
Datum
21.01.2016
Erstellt
12.01.16, 18:26
Aktualisiert
12.01.16, 18:26
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Inhalt der Datei

Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplanes a b c d e f Zeitraum 01.01.2015 - 31.12.2015 Nr. Bauort Kriterium > 1 Vollgeschoss > 20 % GRZ > 20 % GFZ Abw. Baulinie > 0,5 m Überschr. Baugrenze > 1 m Abw. Bauweise Vorhaben Aktenzeichen B-Plan: Kriterium: 1 Geildorfer Straße 25a Terrassenüberdachung 01366-2014-06 06. Dez e Abweichung: Erläuterung 2 Cäcilienstraße 19 Neubau 3-Familienhaus 1149-2014-07 Bauz. OZ. 6 c Überschreitung Die Berechnung der GFZ basiert auf der Grundlage der der GFZ um 37% Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1962, wonach Aufenthaltsräume incl. ihrer Treppenräume auch in den Nichtvollgeschossen hinzugerechnet werden. Nach heutigem Rechtsverständnis (BauNVO 1990) würden in diesem Fall das Dachgeschoss bei der Ermittlung der GFZ außer Acht gelassen und die Festsetzung des Bebauungsplanes würde mit einer GFZ von 0,65 eingehalten. 3 Talstraße 42 Neubau Mehrfamilienhaus 1365-2014 Bauz. OZ. 6 c Überschreitung GFZ um 35 % Die Berechnung der GFZ basiert auf der Grundlage der Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1962, wonach Aufenthaltsräume incl. ihrer Treppenräume auch in den Nichtvollgeschossen hinzugerechnet werden. Nach heutigem Rechtsverständnis (BauNVO 1990) würden in diesem Fall das Dachgeschoss bei der Ermittlung der GFZ außer Acht gelassen und die Festsetzung des Bebauungsplanes würde eingehalten. 4 Lennéstraße 8 Neubau Zweifamilienhaus 00026-2015 01.16, I Teil e Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze um bis zu 5,00 m Die Befreiung kann erteilt werden, da gleichzeitig in entsprechendem Umfang hinter der straßenseitigen Baugrenze zurück geblieben wird und es somit flächenmäßig zu keiner Überschreitung kommt. Die Verschiebung des Baukörpers ist städtebaulich vertretbar. 5 Töpfergasse 9 Terrassenüberdachung 0222-2015-23 07.03. e Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze um 3,00 m Überschreitung Die Terrassenüberdachung überschreitet die rückwärtige Baugrenze ebenso der rückwärtigen wie die Terrasse selbst um 3,00 m. Angrenzerzustimmung liegt vor. Baugrenze um Terrassenüberdachung selbst ist baugenehmigungsfrei. 3,00 m Die rückwärtige Terrassenüberdachung wirkt sich nicht auf das straßenseitige Erscheinungsbild des Gebäudes aus. Der Befreiungstatbestand ist vertretbar, da die geplante Anlage sich in die vorhandene Bebauung städtebaulich gut einfügt. Nr. B-Plan: Kriterium: Abweichung: 6 Töpfergasse 6 Bauort Terrassenüberdachung Vorhaben Aktenzeichen 0223-2015-23 07.03. e Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze um 3,00 m Die rückwärtige Terrassenüberdachung wirkt sich nicht auf das straßenseitige Erscheinungsbild des Gebäudes aus. Der Befreiungstatbestand ist vertretbar, da die geplante Anlage sich in die vorhandene Bebauung städtebaulich gut einfügt. Erläuterung 7 Schützenstraße 33 Terrassen auf vorhandenem Anbau 0384-2015-23 Bauzonen No.19 e Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze um 2,19 m Der rückwärtige Anbau wirkt sich nicht auf das straßenseitige Erscheinungsbild des Gebäudes aus. Die Terrasse wird auf einem bestehenden Anbau errichtet. In der Nachbarschaft finden sich ähnliche Anbauten. Die Planung fügt sich in die bestehende Bebauung ein. Die Grundzüge der Planung werden durch den Anbau nicht berührt. 8 Euskirchner Str. 109, 111 Neubau Mehrfamilienhaus 0564-2015-23 Bauzonen No.15 a,b,c,d Überschreitung der Geschosszahl um 1 Geschoss, GRZ von 0,4 auf 0,7, GFZ 0,7 auf 2,49, Baulinie um ca.1,2m Die Befreiungen können erteilt werden, da es sich bei dem Grundstück um ein Grundstück an einer Straßenecke handelt und eine städtebaulich angemessene Bebauung angestrebt wird. Die Grundzüge der Planung werden durch den Anbau nicht berührt. 9 Lennestr. 2-4 Neubau Doppelhaus 0635-2015-23 01.16I a,e Überschreitung der Geschosszahl, hinteren Baugrenze Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar, da das Geschoss bis auf den Bereich des Treppenhauses zu allen Seiten zurückspringt und rechnerisch der Nicht-Vollgeschossigkeitsnachweis erbracht werden könnte.Die Durchführung des Bebauungsplans würde zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen, da durch einen Rücksprung das Treppenhaus nicht in einem Zuge ins oberste Geschoss geführt werden könnte. Die Baugrenze wird durch untergeordnete Bauteile wie Terrassen um maximal 3,00m und Balkone um 1,50m überschritten. 10 Römerstr. 156 Umbau Mehrfamilienhaus 0663-2015-23 01.03II e Überschreitung der , hinteren Baugrenze um 2,06m Der Befreiungstatbestand ist städtebaulich vertretbar, da das geplante Gebäude sich in der vorhandenen Bebauung anpasst. Die Bebauung des Grundstückes unterschreitet auch mit der geplanten Baumasse die zulässige Grund- und Geschossflächenzahl. Die Grundzüge der Planung werden durch die Überschreitung nicht berührt .Nachbarliche Belange werden nicht berühr 11 Bonnstr. 112 Neubau Lagerhalle 0811-2015-23 Bauzonen No.6 b Überschreitung Die zulässige Grundflächenzahl von 0,4 wird überschritten. der GRZ um 0,16 Die Befreiung kann erteilt werden, weil das Vorhaben städtebaulich auf 0,56 vertretbar ist und in Anlehnung an die BauNVO 1990 eine maximale Grundflächenzahl von 0,6 eingehalten wird. Nr. B-Plan: Kriterium: 12 Löwenburg 24 Bauort Neubau Einfamilienwohnhaus 0268-2015-18 Bauzonen No.3 b 13 Wilhelm-Kamm Str.8 Ausbau Dachgeschoss 0545-2015-18 Bauzonen No.3 e 14 Theodor-Körner Str.6 Vorhaben Umbau Dachgeschoss Aktenzeichen 0318-2015-18 Bauzonen No.4 c Abweichung: Erläuterung Überschreitung Die zulässige Grundflächenzahl von 0,4 wird überschritten. der GRZ um 0,26 Die Befreiung kann erteilt werden, weil das Vorhaben städtebaulich auf 0,66 vertretbar ist und die Überschreitung nur durch die Anrechnung der Fläche im Nichtvollgeschoss gem. BauNVO 1962 zustande kommt und die eingeschossige Bauweise eingehalten wird. Überschreitung Bautiefe um 1,90m Überschreitung der zulässigen Bautiefe von 11,00 m um 1,90 m Der Aufzug wirkt sich nicht auf das straßenseitige Erscheinungsbild des Gebäudes aus und ist mit den Massen von 1,9x1,85 untergeordnet. Der Befreiungstatbestand ist vertretbar und die Grundzüge der Planung werden durch den Anbau nicht berührt. Überschreitung Die zulässige Geschoßflächenzahl wird durch das Gebäude mit einer GFZ der GFZ um 0,24 von 0,94 überschritten. Die Berechnung der GFZ basiert auf der Grundlage auf 0,94 der BauNVO von 1962, wonach Aufenthaltsräume incl. Treppenräume auch in den nicht Vollgeschossen hinzuzurechnen werden. In diesem Fall handelt es sich um das Dachgeschoß. Nach heutigen Gesichtspunkten (BauNVO 1990) würden diese Geschosse bei der Ermittlung der GFZ außer acht gelassen und die Festsetzungen des Bebauungsplanes würden mit einer GFZ von 0,66 eingehalten.