Daten
Kommune
Brühl
Größe
52 kB
Datum
21.01.2016
Erstellt
12.01.16, 18:26
Aktualisiert
12.01.16, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Befreiung von Festsetzungen
eines Bebauungsplanes
a
b
c
d
e
f
Zeitraum 01.01.2015 - 31.12.2015
Nr.
Bauort
Kriterium
> 1 Vollgeschoss
> 20 % GRZ
> 20 % GFZ
Abw. Baulinie > 0,5 m
Überschr. Baugrenze > 1 m
Abw. Bauweise
Vorhaben
Aktenzeichen
B-Plan:
Kriterium:
1
Geildorfer Straße 25a
Terrassenüberdachung
01366-2014-06
06. Dez
e
Abweichung:
Erläuterung
2
Cäcilienstraße 19
Neubau 3-Familienhaus
1149-2014-07
Bauz. OZ. 6
c
Überschreitung
Die Berechnung der GFZ basiert auf der Grundlage der
der GFZ um 37% Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1962, wonach Aufenthaltsräume
incl. ihrer Treppenräume auch in den Nichtvollgeschossen hinzugerechnet
werden. Nach heutigem Rechtsverständnis (BauNVO 1990) würden in
diesem Fall das Dachgeschoss bei der Ermittlung der GFZ außer Acht
gelassen und die Festsetzung des Bebauungsplanes würde mit einer GFZ
von 0,65 eingehalten.
3
Talstraße 42
Neubau Mehrfamilienhaus
1365-2014
Bauz. OZ. 6
c
Überschreitung
GFZ um 35 %
Die Berechnung der GFZ basiert auf der Grundlage der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1962, wonach Aufenthaltsräume
incl. ihrer Treppenräume auch in den Nichtvollgeschossen hinzugerechnet
werden. Nach heutigem Rechtsverständnis (BauNVO 1990) würden in
diesem Fall das Dachgeschoss bei der Ermittlung der GFZ außer Acht
gelassen und die Festsetzung des Bebauungsplanes würde eingehalten.
4
Lennéstraße 8
Neubau Zweifamilienhaus
00026-2015
01.16, I Teil
e
Überschreitung
der rückwärtigen
Baugrenze um bis
zu 5,00 m
Die Befreiung kann erteilt werden, da gleichzeitig in entsprechendem
Umfang hinter der straßenseitigen Baugrenze zurück geblieben wird und es
somit flächenmäßig zu keiner Überschreitung kommt. Die Verschiebung des
Baukörpers ist städtebaulich vertretbar.
5
Töpfergasse 9
Terrassenüberdachung
0222-2015-23
07.03.
e
Überschreitung
der rückwärtigen
Baugrenze um
3,00 m
Überschreitung Die Terrassenüberdachung überschreitet die rückwärtige Baugrenze ebenso
der rückwärtigen wie die Terrasse selbst um 3,00 m. Angrenzerzustimmung liegt vor.
Baugrenze um Terrassenüberdachung selbst ist baugenehmigungsfrei.
3,00 m
Die rückwärtige Terrassenüberdachung wirkt sich nicht auf das
straßenseitige Erscheinungsbild des Gebäudes aus. Der
Befreiungstatbestand ist vertretbar, da die geplante Anlage sich in die
vorhandene Bebauung städtebaulich gut einfügt.
Nr.
B-Plan:
Kriterium:
Abweichung:
6
Töpfergasse 6
Bauort
Terrassenüberdachung
Vorhaben
Aktenzeichen
0223-2015-23
07.03.
e
Überschreitung
der rückwärtigen
Baugrenze um
3,00 m
Die rückwärtige Terrassenüberdachung wirkt sich nicht auf das
straßenseitige Erscheinungsbild des Gebäudes aus. Der
Befreiungstatbestand ist vertretbar, da die geplante Anlage sich in die
vorhandene Bebauung städtebaulich gut einfügt.
Erläuterung
7
Schützenstraße 33
Terrassen auf vorhandenem
Anbau
0384-2015-23
Bauzonen No.19
e
Überschreitung
der rückwärtigen
Baugrenze um
2,19 m
Der rückwärtige Anbau wirkt sich nicht auf das straßenseitige
Erscheinungsbild des Gebäudes aus. Die Terrasse wird auf einem
bestehenden Anbau errichtet. In der Nachbarschaft finden sich ähnliche
Anbauten. Die Planung fügt sich in die bestehende Bebauung ein.
Die Grundzüge der Planung werden durch den Anbau nicht berührt.
8
Euskirchner Str. 109, 111
Neubau Mehrfamilienhaus
0564-2015-23
Bauzonen No.15
a,b,c,d
Überschreitung
der Geschosszahl
um 1 Geschoss,
GRZ von 0,4 auf
0,7, GFZ 0,7 auf
2,49, Baulinie um
ca.1,2m
Die Befreiungen können erteilt werden, da es sich bei dem Grundstück um
ein Grundstück an einer Straßenecke handelt und eine städtebaulich
angemessene Bebauung angestrebt wird.
Die Grundzüge der Planung werden durch den Anbau nicht berührt.
9
Lennestr. 2-4
Neubau Doppelhaus
0635-2015-23
01.16I
a,e
Überschreitung
der
Geschosszahl,
hinteren
Baugrenze
Die Befreiung ist städtebaulich vertretbar, da das Geschoss bis auf den
Bereich des Treppenhauses zu allen Seiten zurückspringt und rechnerisch
der Nicht-Vollgeschossigkeitsnachweis erbracht werden könnte.Die
Durchführung des Bebauungsplans würde zu einer offenbar nicht
beabsichtigten Härte führen, da durch einen Rücksprung das Treppenhaus
nicht in einem Zuge ins oberste Geschoss geführt werden könnte.
Die Baugrenze wird durch untergeordnete Bauteile wie Terrassen um
maximal 3,00m und Balkone um 1,50m überschritten.
10 Römerstr. 156
Umbau Mehrfamilienhaus
0663-2015-23
01.03II
e
Überschreitung
der , hinteren
Baugrenze um
2,06m
Der Befreiungstatbestand ist städtebaulich vertretbar, da das geplante
Gebäude sich in der vorhandenen Bebauung anpasst. Die Bebauung des
Grundstückes unterschreitet auch mit der geplanten Baumasse die
zulässige Grund- und Geschossflächenzahl. Die Grundzüge der Planung
werden durch die Überschreitung nicht berührt .Nachbarliche Belange
werden nicht berühr
11 Bonnstr. 112
Neubau Lagerhalle
0811-2015-23
Bauzonen No.6
b
Überschreitung Die zulässige Grundflächenzahl von 0,4 wird überschritten.
der GRZ um 0,16 Die Befreiung kann erteilt werden, weil das Vorhaben städtebaulich
auf 0,56
vertretbar ist und in Anlehnung an die BauNVO 1990 eine maximale
Grundflächenzahl von 0,6 eingehalten wird.
Nr.
B-Plan:
Kriterium:
12 Löwenburg 24
Bauort
Neubau Einfamilienwohnhaus
0268-2015-18
Bauzonen No.3
b
13 Wilhelm-Kamm Str.8
Ausbau Dachgeschoss
0545-2015-18
Bauzonen No.3
e
14 Theodor-Körner Str.6
Vorhaben
Umbau Dachgeschoss
Aktenzeichen
0318-2015-18
Bauzonen No.4
c
Abweichung:
Erläuterung
Überschreitung Die zulässige Grundflächenzahl von 0,4 wird überschritten.
der GRZ um 0,26 Die Befreiung kann erteilt werden, weil das Vorhaben städtebaulich
auf 0,66
vertretbar ist und die Überschreitung nur durch die Anrechnung der Fläche
im Nichtvollgeschoss gem. BauNVO 1962 zustande kommt und die
eingeschossige Bauweise eingehalten wird.
Überschreitung
Bautiefe um
1,90m
Überschreitung der zulässigen Bautiefe von 11,00 m um 1,90 m
Der Aufzug wirkt sich nicht auf das straßenseitige Erscheinungsbild des
Gebäudes aus und ist mit den Massen von 1,9x1,85 untergeordnet.
Der Befreiungstatbestand ist vertretbar und die Grundzüge der Planung
werden durch den Anbau nicht berührt.
Überschreitung Die zulässige Geschoßflächenzahl wird durch das Gebäude mit einer GFZ
der GFZ um 0,24 von 0,94 überschritten. Die Berechnung der GFZ basiert auf der Grundlage
auf 0,94
der BauNVO von 1962, wonach Aufenthaltsräume incl. Treppenräume auch
in den nicht Vollgeschossen hinzuzurechnen werden. In diesem Fall handelt
es sich um das Dachgeschoß. Nach heutigen Gesichtspunkten (BauNVO
1990) würden diese Geschosse bei der Ermittlung der GFZ außer acht
gelassen und die Festsetzungen des Bebauungsplanes würden mit einer
GFZ von 0,66 eingehalten.