Daten
Kommune
Pulheim
Größe
172 kB
Datum
03.04.2014
Erstellt
24.03.14, 18:39
Aktualisiert
24.03.14, 18:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Vorlage Nr.:
122/2014
Erstellt am:
12.03.2014
Aktenzeichen:
II 510
Verfasser/in:
Frau Tatas, Frau Kemmerling
Vorlage zur Beratung/Beschlussfassung
Gremium
TOP
ö. Sitzung
Jugendhilfeausschuss
X
nö. Sitzung
Termin
03.04.2014
Betreff
Bedarfsplanung Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen, Fortschreibung (Vorlagen 190/2009,
224/2010, 198/2011, 148/2012 und 196/2013)
Veranlasser/in / Antragsteller/in
Verwaltung/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Haushalts-/Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Die Vorlage hat haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
X ja
nein
― bei Einzahlungen bzw. Erträgen
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
X ja
nein
― bei Auszahlungen bzw. Aufwendungen
ja
X nein
Die Vorlage hat personalwirtschaftliche Auswirkungen:
Finanzierungsbedarf gesamt:
(ggf. inkl. zusätzlicher Personalkosten)
€
— im Haushalt des laufenden Jahres
X
z. Zt. nicht bezifferbar €
— in den Haushalten der folgenden Jahre
X
z. Zt. nicht bezifferbar €
€
€
Die Mittel stehen haushaltswirtschaftlich zur Verfügung:
ja
nein
Finanzierungsvorschlag (und ggf. weitere Erläuterungen):
Beschlussvorschlag
1. Bezogen auf kurzfristig zum Kindergartenjahr 2014/2015 evtl. notwendige Maßnahmen wird die Verwaltung beauftragt, in Abhängigkeit der Gespräche der Verwaltung mit den freien Trägern der Pulheimer Kindertageseinrichtungen
die empfohlenen Maßnahmen gemäß des Beratungsverlaufes in der Sitzung umzusetzen.
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2. Die Verwaltung wird beauftragt, die in den Erläuterungen dargestellten mittelfristig notwendigen Maßnahmen zur
Schaffung weiterer Plätze für Kinder mit Rechtsanspruch (unter und ab 3 Jahren) in Zusammenarbeit mit den freien
Trägern von Kindertageseinrichtungen umzusetzen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich über den Stand der Ausbauplanung zu berichten und bei Bedarf über Einzelvorlagen die zu konkretisierenden Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses bzw. der zuständigen Gremien
(HFA/RAT) herbeizuführen.
4. HFA und Rat werden gebeten, die für das Jahr 2014 und Folgejahre zu erwartenden Investitionen und Folgekosten in
der Finanzplanung grundsätzlich zu berücksichtigen.
Erläuterungen
Seit dem 01.08.2013 besteht ein Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung für unter dreijährige Kinder gem. § 24
SGB VIII. Die Verwaltung berichtet über den aktuellen Bestand an Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und
in Kindertagespflege sowie über das Anmeldeverhalten für das Kita-Jahr 2014/15 im Stadtgebiet Pulheim.
In den Vorlagen 190/2009, 224/2010, 198/2011, 148/2012 und 196/2013 wurde die erforderliche Ausbauplanung zur
Betreuung unter dreijähriger Kinder gemäß den rechtlichen Rahmenbedingungen ausführlich beschrieben. Die Verwaltung legte bei der Ausbauplanung eine Betreuungsquote von 35% für Kinder unter 3 Jahren zugrunde. Diese Betreuungsquote entspricht der Zielversorgungsquote nach dem Kinderförderungsgesetz des Bundes. 70% der Betreuungsplätze sollen dabei in Kindertageseinrichtungen und 30% der Plätze in der Kindertagespflege bereitgestellt werden.
Daraus ergab sich für die Stadt Pulheim ein rechnerischer Bedarf in Höhe von 443 Plätzen für Kinder unter 3 Jahren
(vgl. Vorlage Nr. 148/2012). Hierbei handelt es sich bei 316 Betreuungsplätzen um Plätze in Kindertageseinrichtungen
und bei 127 Plätzen um Plätze in der Kindertagespflege.
Eine Elternbefragung zum Betreuungsbedarf unter dreijähriger Kinder im Jahre 2012 ergab eine Bedarfsquote von 48%
(vgl. Vorlage Nr. 372/2012). Tatsächlich wurde diese Quote durch das Nachfrageverhalten für das Kitajahr 2013/14 mit
55% mehr als bestätigt (vgl. Vorlage Nr. 196/2013).
Auch das aktuelle Anmeldeverfahren in den Kindertagesstätten bestätigt den Trend des Vorjahres und zeigt für das KitaJahr 2014/15 mit 58% ebenfalls eine höhere, durch lokale Umstände bedingte, Bedarfsquote als die vorgeschlagene
Zielversorgungsquote in Höhe von 35% an. Aufgrund dieser Entwicklung ist auch zukünftig davon auszugehen, dass die
Nachfrage an Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder im Stadtgebiet Pulheim weiter ansteigend sein wird.
Darüber hinaus sind - bedingt durch die Geltendmachung des Rechtsanspruches - Zugänge im laufenden Kindergartenjahr zu berücksichtigen. Für die Realisierung des Rechtsanspruches sind einerseits flexible unterjährige Aufnahmen von
Kindern vorzusehen. Gleichzeitig geschieht der Wechsel aus der Kindertageseinrichtungsbetreuung in die Schule zu
einem statischen Zeitpunkt, nämlich jeweils zum 01.08. bzw. nach den Sommerschulferien. Für die flexible unterjährige
Aufnahme von Kindern sind daher Puffer vorzusehen.
Die Ermittlung der Bedarfsquote erfolgte anhand rechnerischer Ermittlungen, die auf der Grundlage der zum Zeitpunkt
der Erstellung der Vorlage erfassbaren Kindereinwohnerzahlen sowie auf Annahmen beruhen. Diese Annahmen betreffen die mögliche vorhandene Platzzahl zum Stichtag 01.08.2014 (die z.B. aufgrund von individuellen Förderbedarfen der
Kinder sowie von Zeitkontingenten variieren kann) und die bisher erkennbare tatsächliche Inanspruchnahme von Plätzen
zum 01.08.2014. Rechnerische Ermittlungen ermöglichen insofern zwar eine Annäherung an tatsächliche Verhältnisse,
die erforderlich sind, um Aussagen über zukünftige planerische Entwicklungen treffen zu können. Sie bilden jedoch nicht
die Realität „1 zu 1“ ab.
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Betreuungssituation in den Kindertageseinrichtungen im November 2013:
Aktuell werden in den 27 Kindertageseinrichtungen 1.566 Kinder betreut. Davon befinden sich 243 Kinder in einer Betreuung für unter dreijährige Kinder (zukünftig U3-Bereich) und 1.323 Kinder werden als über dreijährige Kinder (zukünftig Ü3-Bereich) betreut. Rund 100 Plätze werden als Plätze im Rahmen einer Überbelegung angeboten, wobei die Überbelegungen fast ausschließlich in den städtischen Kindertageseinrichtungen zu verzeichnen sind.
Im Dezember 2013 startete der Betrieb in den Neubau-Einrichtungen in der Pariser Straße und in der Albrecht-DürerStraße. Insgesamt werden bis zum Abschluss der Eröffnungs- und Eingewöhnungszeit im Frühjahr 2014 160 Kinder in
die neuen Einrichtungen aufgenommen.
Anmeldeverhalten für das Kitajahr 2014/15:
Bis zum Anmeldestichtag am 15.11.2013 liegen für alle Kindertageseinrichtungen (ohne die Einrichtungen in der Albrecht-Dürer-Straße und Pariser Straße) 592 Anmeldungen für das Kitajahr 2014/15 vor. Von diesen betreffen 222 Anmeldungen den Ü3-Bereich und 370 Anmeldungen betreffen den U3-Bereich. Von diesen 370 Anmeldungen, die den
U3-Bereich betreffen, sind 86 Anmeldungen von Eltern mit Wechselabsichten getätigt worden. D.h. die Kinder dieser 86
Eltern werden bereits über das gleichwertige Betreuungsangebot der Tagespflege versorgt; die Eltern präferieren aber
hier einen Wechsel ihres Kindes von einer Tagepflegestelle in eine Kindertageseinrichtung. Für die Ermittlung der Bedarfsquote zum 01.08.2014 wurden ausschließlich die 284 Anmeldungen berücksichtigt (ohne die 86 Anmeldungen mit
Wechselabsicht), für die zum 01.08.2014 ein tatsächlicher Rechtsanspruch besteht (s.u.: Erläuterung zur Nachfrage und
Bedarfsdeckung in der U3-Betreuung).
Ein Blick auf das Anmeldeverhalten der Familien zeigt, dass die Eltern häufig Mehrfachanmeldungen vornehmen, um
ihre Aussicht, zum 01.08.2014 einen Betreuungsplatz für ihr Kind zu erhalten, zu erhöhen. Dabei werden insbesondere
was den Bereich der Betreuung in einer der Krippengruppen (Gruppenform II in der Altersstufe von 0 bis 3 Jahren) angeht, auch stadtteilübergreifende Anmeldungen vorgenommen, da das Platzangebot in dieser Betreuungsform stark
begrenzt ist.
Nachfrage und Bedarfsdeckung in der U3-Betreuung:
Eine Aktualisierung der Geburtenzahlen (02.11.2011 – 01.11.2013) zeigt, dass insgesamt 816 U3-Kinder im Stadtgebiet
zum 01.08.2014 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege haben. Bei 284 vorliegenden Anmeldungen für Kinder unter drei Jahren mit einem Rechtsanspruch sowie
einer vollen Auslastung der 190 Tagespflegeplätze ergibt sich daraus eine Nachfragequote von rund 58% und ein vorläufiger Platzbedarf in Höhe von 474 U3-Plätzen.
Neben den zwei Geburtenjahrgängen der 1 bis 3-Jährigen sind bei der Bedarfsplanung auch die Kinder, die im laufenden Kita-Jahr 2014/15 1 Jahr alt werden und die damit in den Rechtanspruch hineinwachsen, zu berücksichtigen. Innerhalb der Bedarfsplanung wird dieser Jahrgang rechnerisch mit 20% berücksichtigt. Bei der angelegten Betreuungsquote
in Höhe 58% ergibt sich damit für diesen Jahrgang der 0 bis 1-Jährigen, ein Platzbedarf in Höhe von 47 Plätzen, die im
laufenden Kita-Jahr 2014/15 vorzuhalten sind. Die Berücksichtigung von 20 % erfolgt aus der Erfahrung, dass bei Kindern unter 1 Jahr die Inanspruchnahme des Rechtsanspruches auf Betreuung steigt, je näher die Vollendung des 1.
Lebensjahres bevor steht. Darüber hinaus sind die Kinder zu berücksichtigen, die im laufenden Kindergartenjahr das 1.
Lebensjahr vollenden und auf Wunsch der Eltern flexibel aufzunehmen sind.
Des Weiteren sind Plätze für die Pulheimer Kinder vorzuhalten, die aktuell Tagespflegestellen außerhalb des Stadtgebietes belegen. Die Plätze dieser Kinder werden möglicherweise, aufgrund von eigenen Versorgungsengpässen in den
Nachbarkommunen, im laufenden Kita-Jahr 2014/15 nicht mehr zu besetzen sein. Dies hat die Konsequenz, dass die
Pulheimer Kinder kurzfristig innerstädtisch versorgt werden müssen. Aktuell befinden sich 23 Kinder in Tagespflegestellen in angrenzenden Nachbarkommunen. Fielen diese Tagespflegeplätze weg, so wären kurzfristig 23 Kinder im Alter
unter drei Jahren innerstädtisch zu versorgen, so dass sich der U3-Platzbedarf abermals um 23 Plätze erhöhen würde.
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Insgesamt stehen im Kita-Jahr 2014/15 322 Plätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und 190
Plätze in Tagespflege zur Verfügung. Diesen insgesamt 512 U3-Plätzen steht ein voraussichtlicher Bedarf in Höhe von
544 Plätzen (inklusive der Berücksichtigung der Kinder, die derzeit außerhalb des Stadtgebietes betreut werden) gegenüber, so dass sich im Kita-Jahr 2014/15 eine mögliche Unterversorgung in Höhe von 32 Plätzen im U3Betreuungsbereich ergeben könnte.
tabellarische Darstellung des U3-Bedarfes:
816 U3-Kinder (Geburtenzahlen 02.11.2011 - 01.11.2013)
284 vorliegende Anmeldungen in den Kindertagesstätten
190 besetzte Tagespflegeplätze
474 U3-Plätze = 58 % von 816 Kindern
474 Plätze
20 % von 408 Kindern (50 % von 816 Kindern, ein Jahrgang) = 81,60 Kinder x 58 %
47 Plätze
23 betreute Kindern in Tagespflegestellen angrenzender Nachbarkommunen
23 Plätze
Bedarf an U3-Betreuungsplätzen
abzüglich vorhandener Plätze (322 Plätze in Kitas + 190 Tagespflegeplätze)
Unterversorgung von
544 Plätze
- 512 Plätze
32 Plätzen
Bedarfsdeckung in der Ü3-Betreuung:
Die Aktualisierung der Einwohnerzahlen zum Stichtag 02.02.2014 zeigt, dass insgesamt 1.387 Kinder im Alter von 3 bis
6 Jahren im Stadtgebiet Pulheim leben. Dem stehen im Kita-Jahr 2014/15 1.293 Plätze für Kinder über drei Jahren (einschließlich der Plätze in den neuen Einrichtungen Pariser Straße und Albrecht-Dürer-Straße) gegenüber, so dass sich
zum 01.08.2014 unter den jetzigen aktuellen Kinderzahlen damit ein zusätzlicher Platzbedarf für Kinder über drei Jahren
in Höhe von 94 Plätzen ergeben würde. Bei der Platzzahl von 1.293 wurden die Stommelner Kindertagesstätten St.
Bruno und die städt. Kita Räuberhöhe mit den geplanten U3-Gruppen eingerechnet. Tatsächlich erfolgt im Kita-Jahr
2014/2015 teilweise eine abweichende Belegung mit Ü3-Kindern, da zahlreiche Geschwisterkinder ab 3 Jahren berücksichtigt werden mussten.
Es ist festzustellen, dass nahezu 100 % der Dreijährigen eine Kindertagesstätte besucht. Auch hier sind unterjährige
Aufnahmen von Kindern nach Vollendung des 3. Lebensjahres zu berücksichtigen.
Stadtteilbezogen wird sich der Platzbedarf zum 01.08.2014 rechnerisch wie folgt verteilen:
Bezirk Pulheim
Ausgehend von einer 100% Bedarfsquote und einer gegenwärtigen Einwohnerzahl in Höhe von 582 Kindern ergibt sich
für den Bezirk Pulheim ein rechnerischer Betreuungsbedarf in Höhe von 582 Plätzen. Insgesamt stehen 556 Plätze für
Kinder ab drei Jahren zur Verfügung, so dass sich ein zusätzlicher Bedarf in Höhe von 26 Plätzen ergibt.
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Bezirk Brauweiler/ Dansweiler
Ausgehend von einer 100% Bedarfsquote und einer gegenwärtigen Einwohnerzahl in Höhe von 295 Kindern ergibt sich
für den Bezirk Brauweiler/Dansweiler ein rechnerischer Betreuungsbedarf in Höhe von 295 Plätzen. Insgesamt stehen
272 Plätze für Kinder ab drei Jahren zur Verfügung, so dass sich ein zusätzlicher Bedarf in Höhe von 23 Plätzen ergibt.
Bezirk Sinthern/ Geyen
Ausgehend von einer 100% Bedarfsquote und einer gegenwärtigen Einwohnerzahl in Höhe von 154 Kindern ergibt sich
für den Bezirk Sinthern/Geyen ein rechnerischer Betreuungsbedarf in Höhe von 154 Plätzen. Insgesamt stehen 158
Plätze für Kinder ab drei Jahren zur Verfügung, so dass der Bedarf in diesem Bezirk voll gedeckt ist.
Bezirk Stommeln
Ausgehend von einer 100% Bedarfsquote und einer gegenwärtigen Einwohnerzahl in Höhe von 229 Kindern ergibt sich
für den Bezirk Stommeln ein rechnerischer Betreuungsbedarf in Höhe von 229 Plätzen. Insgesamt stehen 173 Plätze für
Kinder ab drei Jahren zur Verfügung, so dass sich ein zusätzlicher Bedarf in Höhe von 56 Plätzen ergibt.
Bezirk Sinnersdorf
Ausgehend von einer 100% Bedarfsquote und einer gegenwärtigen Einwohnerzahl in Höhe von 127 Kindern ergibt sich
für den Bezirk Sinnersdorf ein rechnerischer Betreuungsbedarf in Höhe von 127 Plätzen. Insgesamt stehen 134 Plätze
für Kinder ab drei Jahren zur Verfügung, so dass der Bedarf in diesem Bezirk voll gedeckt ist.
tabellarische Darstellung des Ü3-Bedarfes nach Bezirken:
Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren (Stichtag 02.02.2014)
vorhandene Ü3-Plätze
1.387 Kinder
-1.293 Plätze
Unterversorgung von
94 Plätzen
Bezirk Pulheim
Unterversorgung
26 Plätze
Bezirk Brauweiler/Dansweiler
Unterversorgung
23 Plätze
Bezirk Sinthern/Geyen
„Überversorgung“
- 4 Plätze
Bezirk Stommeln
Unterversorgung
56 Plätze
Bezirk Sinnersdorf
„Überversorgung“
- 7 Plätze
Unterversorgung von
94 Plätzen
Erschließung neuer Baugebiete
Aufgrund von neuen Baugebieten, die im Laufe des Jahres 2014 bezugsfertig sein sollen, ist voraussichtlich mit rund 90
zuziehenden Kindern zu rechnen. Die Baugebiete befinden sich in den Stadtteilen Brauweiler, Dansweiler, Pulheim und
Stommeln.
Darüber hinaus sind mit der Erschließung eines weiteren großen Baugebietes rund um den Geyener Berg ab 2016 bis
zur endgültigen Erschließung des Baugebietes möglicherweise im Jahre 2018 innerhalb der Bedarfsplanung weitere
Zuzugskinder im Bezirk Pulheim einzubeziehen. Um wie viele Kinder es sich dabei handeln wird, ist zum gegenwärtigen
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Zeitpunkt nicht absehbar, da zurzeit nur ein vorläufiger Rahmenplanentwurf besteht, der rund 200 Wohneinheiten in
Mischbauweise (Geschossbauten und Einfamilienhäuser) vorsieht.
Für die Bedarfsplanung werden pro Einfamilienhaus 0,5 Kinder und bei Mehrgeschossbauten 0,1 Kind pro Wohneinheit
berücksichtigt. Unklar ist, wie viele Kinder tatsächlich in den beiden Alterskategorien zu berücksichtigen sind, da die
Altersstruktur der nach Pulheim zuziehenden Kinder nicht bekannt ist. Auch ist nicht vorhersehbar, wie viele Kinder
innerhalb des Stadtgebietes Pulheim in die Neubaugebiete umziehen.
Bezirk Pulheim
62 Plätze
Bezirk Brauweiler /Dansweiler
27 Plätze
Bezirk Stommeln
zu erwartende Zuzüge
1 Platz
90 Plätze fehlen (ohne neues Baugebiet rund um den Geyener Berg)
Fazit:
Im Ergebnis ist davon auszugehen, dass es sowohl zu einer Unterversorgung im U3-Bereich (rund 32 Plätze) als auch
im Ü3-Bereich (rund 94 Plätze) zuzüglich 90 Plätze für zuziehende Kinder kommen wird.
Die Bedarfe stellen sich in den einzelnen Bezirken zusammen gefasst wie folgt dar:
Bezirk Pulheim:
Bezirk Brauweiler/Dansweiler:
Bezirk Stommeln
Unterversorgung
26 Plätze
erwartet Zuzüge (ohne Geyener Berg)
62 Plätze
Unterversorgung gesamt
88 Plätze
Unterversorgung
23 Plätze
erwartete Zuzüge
27 Plätze
Unterversorgung gesamt
50 Plätze
Unterversorgung
56 Plätze
erwarteter Zuzug
1 Platz
Unterversorgung gesamt
Bezirke Sinthern/Geyen und
„Überversorgung“
57 Plätze
- 11 Plätze
Sinnersdorf
gesamtes Stadtgebiet für Ü3-Bedarfe Unterversorgung
184 Plätze
gesamtes Stadtgebiet für U3-Bedarfe Unterversorgung
32 Plätze
fehlende Plätze insgesamt
216 Plätze
Vorlage Nr.: 122/2014 . Seite 7 / 7
Im Kita-Jahr 2014/15 wird der Bedarf in Höhe von rund 94 Plätzen im Ü3-Bereich über Überbelegungen gedeckt werden
müssen, die jedoch einer engen Absprache und Genehmigung des Landesjugendamts bedürfen. In der Anlage I werden
die zur Zeit geplanten Überbelegungen in den 12 städtischen Kindertagesstätten mit 63 Plätzen ausgewiesen. Bei den
freien Trägern (17 Kitas) werden lediglich 29 zusätzliche Plätze vergeben.
Die Verwaltung hat bereits mit einem Schreiben vom 28.02.2014 die freien Träger der Pulheimer Kindertageseinrichtungen um Mithilfe bei der Bedarfsdeckung in Form einer Bereitschaft zur Überbelegung von Gruppen gebeten. Das
Schreiben blieb ohne Wirkung. Der Bürgermeister wird kurzfristig die freien Träger zu einem Gespräch zur Erörterung
der Thematik einladen. In Abhängigkeit der Ergebnisse wird u. U. die Möglichkeit geprüft werden müssen, vorübergehend eine Containerlösung zu entwickeln. Die Verwaltung wird mündlich über den aktuellen Stand in der Sitzung berichten.
Da die Versorgung der Kinder über 3 Jahren längerfristig nicht über Überbelegungen sichergestellt werden darf, besteht
bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Notwendigkeit zu weiteren Ausbauplanungen. Da insbesondere die Bezirke
Pulheim, Stommeln und Brauweiler zukünftig von Engpässen betroffen sein werden, sind bereits zum jetzigen Zeitpunkt
Freiflächen für den Neubau einer weiteren Einrichtung in Pulheim (Geyener Berg) und in Brauweiler bereitzustellen. In
die Überlegungen einbezogen wird auch die Erweiterung der Kindertageseinrichtung Albrecht-Dürer-Str.
Für den Bezirk Stommeln ist zudem die geplante Erweiterung um eine Gruppe in der Kindertageseinrichtung St. Bruno
im Stommelerbusch voranzutreiben. Die mögliche Erweiterung um eine Gruppe reicht jedoch für eine Bedarfsdeckung
nicht aus, da für eine Versorgung von 57 Kindern mindestens 2 Gruppen erforderlich sind.
Die Versorgung der Kinder im U3-Bereich gestaltet sich für das Kitajahr 2014/15 schwieriger. Sofern es tatsächlich zu
einer kurzfristigen Sicherstellung der Versorgung der 23 Kinder aus den Tagespflegestellen der Nachbarkommunen
kommen wird, ist die Versorgung der Kinder unter drei Jahren nur durch den weiteren Ausbau an Tagespflegeplätzen zu
gewährleisten. Die Akquise weiterer Tagespflegestellen bzw. Plätze in Kindertagespflege ist daher eine weitere Anstrengung im Rahmen der Ausbauplanung.